Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gasprüfung in Österreich Pflicht?
Hallo!
Gibt es in Österreich eine Pflicht zur regelmäßigen Gasprüfung im Wohnmobil?
Hab heute eine bei einem Händler an der A-1 in NÖ machen lassen und für 15min Arbeit und eine Kopie 85,-Euros gelöhnt. Ist ein toller Stundenlohn!
würde mich auch interesieren.
Schulgarten1
01.04.2014, 23:13
soweit ich informiert bin, nicht Pflicht. Aber wenn Du deutsche CP anfährst, wird es von vielen verlangt. die 85 Euro sind tough.... Bie mir hat die Prüfung ca. 45 min gedauert und hat 70 gekostet. ich lasse es alle 3 Jahre machen (sollten 2 Jahre sein)
Seit 2006 gilt in Österreich die ÖNORM EN 1949 und die dazugehörige Prüfrichtlinie G 107 damit gibt es klare Regelungen für die Gasprüfung (Wie oft, wie geprüft werden muss und auch wer prüfen darf)
Leider gibt es (noch) keine verpflichtende Prüfung für das Pickerl (wie z.B. in Deutschland) auch wird in der Praxis von den Behörden nicht kontrolliert. Einzige Ausnahme sind hier die Landesprüfstellen (Typisierungen) die die Einhaltung dieser Normen sehr wohl überprüft
ABER:
Da es inzwischen verbindliche Normen und Regelungen für Gasanlagen in Campingfahrzeugen gibt, ist der Fahrzeughalter für dessen Einhaltung grundsätzlich verantwortlich. Das steht auch so in der Prüfrichtlinie.
Daher wird bei jedem Schaden bzw. jedem Haftungsfall (Unfall, Reparaturstreit, Mängelstreit usw.) von den Versicherungen und den Behörden (Gerichte , Staatsanwaltschaft, Gewerbebehörden usw.) immer die Einhaltung dieser Normen überprüft. Damit besteht defacto Prüfpflicht für alle Gasanlagen in allen bewohnbaren Fahrzeugen (Campingfahrzeugen) obwohl sie eben noch nicht explizit kontrolliert wird.
Eine ordentliche Gasprüfung dauert je nach Größe und Ausstattung der Gasanlage ca. 35 - 50 Minuten und kostet in Österreich üblicherweise so um die 50 Euro.
Sie besteht im wesentlichen aus Druckprobe (mind. 10 Minuten bei dreifachem Druck) Sichtprüfung (z.B. Entlüftungen, Befestigungen, Verlegung usw.). und der Brennprobe der Geräte (verpflichtend!!).
Weitere Prüfteile sind je nach Ausstattung und Art der Anlage denkbar.
Danach wird ein Prüfprotokoll angefertigt auf dem bestimmte Merkmale der Gasanlage anzuführen sind und eine Prüfplakette vergeben. Die Prüfung gilt für zwei Jahre.
Alleine aus diesem Prüfungsablauf ergibt sich eine Mindestzeit von ca. 30 Minuten , zumindest wenn man sie ordentlich macht. Sollte einer dieser Prüfteile fehlen würde ich den Prüfer darauf ansprechen.
Infos dazu stehen übrigens auch im Campingwiki hier im Forum ....
lg
Christian
garmin12
02.04.2014, 08:12
Ich bin auch in Italien schon gefragt worden (vor 2 Jahren am Marina di Venezia bei der Einfahrt wollten sie das Pickerl sehen).
Die Gasprüfung habe ich auch gerade beim Harrer in Passail um 50 € machen lassen und ich glaub ich hab gelesen dass sie es am Wochenende bei ihrem Hausfest um die Hälfte (25 €) machen.
Aber ob Pflicht oder nicht, ich würd mir schon wünschen dass meine Nachbarn am CP eine sichere Gasanlage haben und nicht dass mein WoMo abbrennt weil jemand bei seiner Gasanlage gespart hat.
Das 85 € aber viel zuviel für das sind denke ich auch.
Wenn ich ein Blinkerglas ohne EC Kennzeichnung montiert habe, kann man schon probleme bekommen. Aber eine Gasanlage finde ich muß genau so sicher sein wie das ganze Fahrzeug.
Möchte nicht der verursacher von einem Inferno sein. Die 50-100 Euro sollten jedem das Wert sein, wieviel Mist kauft man sich den man niemals braucht!
mfg
Rialto
Hallo grisu,
da Du ja der Fachmann auf diesem Gebiet ist, habe ich ein oder zwei Fragen.
Es gibt diese Alu-Gastankflaschen, die in Wohnmobilen fix verbaut sind, diese haben eine CE-Zulassung und Zertifizierung.
Jetzt meine Frage: Wie sieht es mit der Gasprüfung dieser Aluflasche, der Fernbetankung, des Füllschlauches und des Filters aus?
Soweit ich weiß, wird bei Gasprüfungen ab Anschlusschlauch (also nach der Gasflasche) geprüft und mir ist klar, dass die Alu-Gastankflasche ja sowieso geprüft ist (alle 10 Jahre), aber reicht das abgesehen von der sonstigen Sicherheit versicherungstechnisch, oder zählt die Gastankflasche dann als Anlage und muss einer gesonderten technischen Überprüfung zugeführt werden?
Wenn ja, wer macht das?
Liebe Grüße
thoreau
Das Thema Tankflaschen wurde ja schon mehrmals nachgefragt, neben den ohnehin belkannten Normen die einzuhalten sind gibt es aktuell auch eine Stellungnahme für die Prüforgane des DVFG bzw. ÖVGW zu diesem Thema (Stand 02/2014):
Für eine ordnungsgemäße Tankflaschenanlage gelten neben der ÖNORM EN 1949 noch folgende Bestimmungen bzw. müssen folgende Nachweise vorliegen:
Zulassung der Tankflasche (bzw. Gastank) nach den geltenden Normen (ECE R 67.01, EN 12979 usw.) und für die Tankflaschenanlage (bzw. Gastankanlage) als Gesamtanlage ! -Wichtig meist gibt es in der Praxis nur eine Zulassung für die Tankflaschen selbst , nicht aber für die obligatorisch erforderlichen Zusatzteile , den Einbau und /oder die gesamte Tankanlage (Halterungen, Füllventile, Überfüllungsstopp, Reglerelemente usw.).
Eine Abnahme bzw. Eintragung der gesamten Gastank- bzw. Tankflaschenanlage durch den Errichter ( in Österreich nur durch einen konzessionierter Gastechniker erlaubt - Sicherheitsgewerbe ! ) inkl. Anlagenbescheinigung (die mitgeführt werden muss) ist ebenfalls obligatorisch
Druckkesselprüfung der Tankflasche bzw. des Gastanks alle 10 Jahre (Druckkesselverordnung) - Prüferliste im Camping Wiki
Gasprüfung der Gasanlage alle 2 Jahre - Hinweis: Die Gasprüfung darf nur bei Vorliegen einer Anlagenbescheinigung nur bei Vorliegen einer Einbaubescheinigung ( nach EN12979 bzw. ECER67.01 usw.) durchgeführt werden. - Prüferliste im Camping WikiDies sind die derzeit gültigen Bestimmungen und Auflagen für eine Gastank, bzw. Tankflaschenanlage. Die Gasprüfer sollten seit Jänner diesbezüglich geschult bzw. informiert sein.
lg
Christian
hallo gasfreaks!
hatte auch einmal eine gasprüfung machen lassen die zwar grundsätzlich gut ausfiel (alle geräte in ordnung, druckprüfung bestanden) aber dennoch ein positiver bescheid verwehrt wurde. begründung: die anordnung der gasflaschen (im fahrzeuginnenraum) entspricht nicht mehr den heutigen normen. sie müssen aussen oder in einem seperaten bzw. zum fahrzeuinneren abgedichteten gaskasten untergebracht werden.
also hätte ich mein fahrzeug umbauen müssen, ich habe mich jedoch mit der dichtheit und einwandfreien funktion der anlage begnügt.
ich habe in den letzten 51 jahren auch nichts von einem gasinferno ausgelöst durch ein campingfahrzeug gehört oder gelesen.
lg
loup
hatte auch einmal eine gasprüfung machen lassen die zwar grundsätzlich gut ausfiel (alle geräte in ordnung, druckprüfung bestanden) aber dennoch ein positiver bescheid verwehrt wurde. begründung: die anordnung der gasflaschen (im fahrzeuginnenraum) entspricht nicht mehr den heutigen normen. sie müssen aussen oder in einem seperaten bzw. zum fahrzeuinneren abgedichteten gaskasten untergebracht werden.
Da hat der Gasprüfer aber entweder etwas durcheinander gebracht, oder es gab technisch Probleme die dazugehörigen Auflagen im Fahrzeug umzusetzen.
Selbstverständlich gibt es grundsätzlich auch die Möglichkeit innen im Fahrzeug einen Flaschenraum zu haben (wie speziell bei Altanlagen durchaus oft üblich) , jedoch sind eben gewisse Auflagen zu erfüllen ( Abstände zu Wärmequellen, Anschlag in den Innenraum, Entlüftung , usw.) . Auch kann die Größe der Gasflaschen eingeschränkt sein.
Hängt in der Praxis eben vom genauen Fall und den genauen Umständen ab , kann aber vom Fachmann recht einfach beurteilt werden ...
Zum Thema Unfall:
Inferno kenne ich , zumindest aus Österreich so auch nicht.
Aber es gab in den letzten drei Jahren , alleine bei den mir zugewiesenen Gerichtsfällen leider vier schwerverletzte Personen durch Unfälle durch Gasunfälle im Campingbereich .
Wobei es sich immer um fahrlässige Arbeiten an der Gasanlage bzw. falsche Bedienung von Gasgeräten gehandelt hat.
Gas ist generell eine sehr sichere Energieform, nur erfordert es halt etwas Grundintelligenz bzw. logisches Denken. Da happert es dann in der Praxis manchmal:
Die Klassiker sind z.B. Flaschenwechsel mit Zigarette im Mund oder Reparatur von Gasgeräten ohne entsprechende Kenntnisse usw.. usw.
Da hat der Gasprüfer aber entweder etwas durcheinander gebracht, oder es gab technisch Probleme die dazugehörigen Auflagen im Fahrzeug umzusetzen.
hallo grisu!
habe 2x5kg flaschen halb versenkt im sitzkasten (puschmobil). lt. gasprüfer hätte ich den sitzkasten zum innenraum absolut dichtmachen, oder eine dichte abdeckhaube um die flaschen anbringen, sowie eine 100cm2 grosse entlüftungsöffnung nach aussen herstellen müssen.
das abdichten hätte mir je nach konstruktion etweder viel stauraum gekostet und/oder die zugänglichkeit zu den gasflaschen (absperrventil!) stark eingeschränkt.
lg
loup
Entlüftung ist ohnehin klar, naja und die Abtrennung ist ja auch kein wirkliches Problem, aber natürlich braucht es halt a bissl was an Stauraum , hängt halt von den persönlichen Bedürfnissen ab, ob man es braucht oder eben lieber aufs Gas verzichtet ;)
Wie gesagt technisch machbar ist es meist immer .........
beim Harrer in Passail um 50 € machen lassen und ich glaub ich hab gelesen dass sie es am Wochenende bei ihrem Hausfest um die Hälfte (25 €) machen.
...richtig gelesen:D - ich habe eine Einladung bekommen:)
Um telefonische Terminreservierung wird allerdings gebeten - sonst steht die Kolone ja bis Passeil...:p
Oben ist ein Banner vom Harrer - wen es interessiert - klickt einfach drauf!
1. Ich bin auch in Italien schon gefragt worden (vor 2 Jahren am Marina di Venezia bei der Einfahrt wollten sie das Pickerl sehen)...
2. Aber ob Pflicht oder nicht, ich würd mir schon wünschen dass meine Nachbarn am CP eine sichere Gasanlage haben und nicht dass mein WoMo abbrennt weil jemand bei seiner Gasanlage gespart hat....
zu 1. also uns habens vor zwei jahren auf der marina net gfragt.
zu 2. bei unseren freunden (italienern) wär i ma da net so sicher, das die immer und jeder a gültige gasprüfung hat.
hallo gasfreaks!
hatte auch einmal eine gasprüfung machen lassen die zwar grundsätzlich gut ausfiel (alle geräte in ordnung, druckprüfung bestanden) aber dennoch ein positiver bescheid verwehrt wurde. begründung: die anordnung der gasflaschen (im fahrzeuginnenraum) entspricht nicht mehr den heutigen normen. sie müssen aussen oder in einem seperaten bzw. zum fahrzeuinneren abgedichteten gaskasten untergebracht werden.
also hätte ich mein fahrzeug umbauen müssen, ich habe mich jedoch mit der dichtheit und einwandfreien funktion der anlage begnügt.
ich habe in den letzten 51 jahren auch nichts von einem gasinferno ausgelöst durch ein campingfahrzeug gehört oder gelesen.
lg
loup
hatten vor zwei jahren auch das problem mit unserem puscherl, haben nur einen Zettel beomme wo obenstand das die Anlage dicht ist, aber nicht dach der richtline G 107.
ich denke du warst beim gleichen. wir waren beim ge...roiter in hagenbrunn
italophilia
02.04.2014, 18:35
hallo grisu!
habe 2x5kg flaschen halb versenkt im sitzkasten (puschmobil). lt. gasprüfer hätte ich den sitzkasten zum innenraum absolut dichtmachen, oder eine dichte abdeckhaube um die flaschen anbringen, sowie eine 100cm2 grosse entlüftungsöffnung nach aussen herstellen müssen.
das abdichten hätte mir je nach konstruktion etweder viel stauraum gekostet und/oder die zugänglichkeit zu den gasflaschen (absperrventil!) stark eingeschränkt.
lg
loup
Wir haben dasselbe Problem (auch Puschmobil). Das Lustige ist, dass eine alte Gasplakette vom Vorgänger drinpickt!
Loup, wahrscheinlich waren wir beim gleichen Prüfer, oder?
Der Vorschlag zum Abdichten war: Pickts auf den Deckel einen Moosgummi drauf! Tja, die ca. 8 cm breite Öffnung an der Wand und die Schlitze vorne unten waren da ja nicht so wichtig :confused::confused::confused::D
Wir werden an einem Fenstertag im Mai unseren Grisu heimsuchen, der soll uns das gscheit anschauen. Wenn ich in alle Schlitze und Öffnungen ein Brettl einpasse und das mit Montage-Kleber fixier, und dann noch den Deckel mit Moosgumme abdichte, bin ich dann auf der sicheren Seite?
weissfranz
02.04.2014, 19:06
Seit 40 Jahren bin ich mit selbst ausgebauten Womos unterwegs. Habe immer einen Truma Regler mit Manometer verbaut. 2 oder 3 mal selbst geprüft, Gasflaschen Ventil auf, Manometerstand markiert, Ventil zu und am nächsten Tag kontrolliert ob Druckabfall.
Habe immer gut geschlafen!
Meine Fragen:
Ist eine Prüfung in einer Werkstatt wirklich soviel besser ?
Warum gibt es diese Regler mit Manometer nicht mehr ?
Grüße Franz
Seit 40 Jahren bin ich mit selbst ausgebauten Womos unterwegs. Habe immer einen Truma Regler mit Manometer verbaut. 2 oder 3 mal selbst geprüft, Gasflaschen Ventil auf, Manometerstand markiert, Ventil zu und am nächsten Tag kontrolliert ob Druckabfall.
Habe immer gut geschlafen!
Meine Fragen:
Ist eine Prüfung in einer Werkstatt wirklich soviel besser ?
Warum gibt es diese Regler mit Manometer nicht mehr ?
Grüße Franz
ganz genau,-- das ist schon länger meine "Gasprüfung" und ich habe ebenso ein gutes Gefühl
dabei.
Wenn es ein Undichtsheit -Problem gab dann habe ich solange gesucht und repariert-
z:B. undichtes 90° Knie bis es wieder 12Std. mindest-Druckhaltung gab.
Den Gasschlauch von der Flasche tausche ich im 5Jahres-Zyclus , den Kühlschrank-Brenner ,blase ich
mit Kompressor 1mal jährlich aus.
Die Flamme kontrollier ich auf schöne blaue Farbe und das wärs - für MICH !
die Betonung liegt auf "für MICH."
Wenn ich die Absicht habe nach D zu reisen ,dann komme ich gezwungenermaßen um eine
offizielle "Prüfung" leider eh nicht herum, denn unsere Lieblingsnachbarn sind ja bekanntlich
konsequente Vorschriften-Anbeter.
grüße
-
Hallo grisu,
danke für die Ifos, das heißt im Klartext, dass ich mir für die vier Verbindungen - Fernbetankung - Füllschlauch - Sinterfilter - Füllschlauch - Gastankflasche einen Betrieb suchen muss, der die Berechtigung fürs Einbauen hat und diese Verbindungen mit 25 kn anzieht und eine Dichtprobe macht, richtig interpretiert?
(die fixe Verbindung Fahrzeug/Gastankflasche besteht sowieso schon, auch die gummigefütterten Schellen für die Füllschläuche).
Liebe Grüße
thoreau
... wahrscheinlich waren wir beim gleichen Prüfer, oder?
buonasera signora!
ja, beim G... in H... . war im mai 2010 dort, bezahlt habe ich damals € 35,-. auf der rechnung steht "Gasprüfung, System dicht, entspricht aber z.T. nicht den Vorschriften".
erzähl dann mal wie es bei euch ausgegangen ist.
lg
loup
wir werden berichten, wir haben 2012 € 68,-- bezahlt
danke für die Ifos, das heißt im Klartext, dass ich mir für die vier Verbindungen - Fernbetankung - Füllschlauch - Sinterfilter - Füllschlauch - Gastankflasche einen Betrieb suchen muss, der die Berechtigung fürs Einbauen hat und diese Verbindungen mit 25 kn anzieht und eine Dichtprobe macht, richtig interpretiert?
(die fixe Verbindung Fahrzeug/Gastankflasche besteht sowieso schon, auch die gummigefütterten Schellen für die Füllschläuche).
Da ein Gastank. bzw. Tankflaschenanlage ein sicherheitsrelevanter Bauteil ist darf sie eben nur vom konzessionierten Fachmann verbaut und abgenommen werden. Der bestätigt auch den ordnungsgemäßen Aufbau und haftet dann auch dafür. Nur dann ist sie typenkonform zugelassen. Soweit die trockene Theorie.
In der Praxis geistern leider noch immer selbstgebaute Anlagenteile (meist aus dem Internet bestellt) durch die Gegend. Spätestens bei einem Schadensfall hat man dann z.B. gegenüber Versicherungen und Behörden Erklärungsbedarf bzw. kommt dann das große Wehklagen. Übrigens Unwissenheit schütz vor Strafen nicht und auch nicht vor Verweigerung der Schadensdeckung ;)
Zum Thema Gasprüfung selber machen oder gar nicht machen, will ich mich hier gar nicht weiter äußern :rolleyes:
Wenn einem die eigene Sicherheit und die seiner Familie nicht einmal alle zwei Jahre knapp 50 Euro wert ist, dann hört sich das logische Denken wohl ganz auf - aber es soll ja auch Menschen geben die ihre Bremsen nicht am Prüfstand, sondern auf einer Schotterstraße testen und wenn die Bremsspuren gut ausschauen wird die Bremse schon ok sein :rolleyes:
Wenn mir solche "beratungsresistente Schlaumeier" vorwerfen die Gasprüfung ist reine Geschäftemacherei , dann lautet meine Standardantwort. "Aber wo mit den 48 Euro mache ich kein Geschäft, aber für die Untersuchungen nach einem Gasunfall bekomme ich einige hundert Euro" .
Damit ist dieses Thema für meine Person in diesem Thread hier dann zu Ende:
Ich habe weder Lust noch Zeit hier über Spitzfindigkeiten weiter herum zu diskutieren, da ja die Hintergründe und Normen inzwischen ohnehin hinlänglich bekannt bzw. auch im Wiki nachzulesen sind.
Nur zur Klarstellung:
Falls jemand, jemanden kennt der einen Freund eines Cousins hat, der auch ohne typengenehmigte Tankanlage eine Gasprüfung bekommen hat, oder vielleicht schon ein halbes Jahrhundert ohne Gasprüfung fährt so gratuliere ich ihm recht herzlich dazu :D
Auch ich kenne Leute die Jahrelang ein Pickerl ohne Mängel bekommen haben, weil eine Prüfstelle es halt nicht so genau genommen hat. In Wirklichkeit ist damit eben genau niemanden geholfen, sondern es ist nur fahrlässig sich selbst und anderen gegenüber.
Ich versuche hier nur möglichst objektiv die Normen und Hintergründe aufzulisten, will aber keinesfalls Oberlehrerhaft mit dem Finger zeigen und vorschreiben, dass man sich auch daran halten muss.
Jedoch habe ich auch keine Lust mich mit endlosen und teilweise irrwitzigen Hick Hack Diskussionen herumzuschlagen. Ist übrigens nur allgemein gemeint, nicht dass sich hier jemand persönlich angegriffen fühlt :D
Jeder ist letztlich für sich selbst verantwortlich und mit etwas Hausverstand sollte jeder selbst beurteilen können was richtig ist und was nicht .....
Campingfrau
02.04.2014, 21:24
...richtig gelesen:D - ich habe eine Einladung bekommen:)
Um telefonische Terminreservierung wird allerdings gebeten - sonst steht die Kolone ja bis Passeil...:p
Oben ist ein Banner vom Harrer - wen es interessiert - klickt einfach drauf!
Genau wir haben einen Termin am Samstag weil wir zur gasüberprüfung sowieso dran sind.
Wir machen sie alle zwei Jahre weil ich sie für wichtig empfinde, ob Pflicht oder nicht, zahlen jedoch auch so um die 50 Euro.
Da ein Gastank. bzw. Tankflaschenanlage ein sicherheitsrelevanter Bauteil ist darf sie eben nur vom konzessionierten Fachmann verbaut und abgenommen werden. Der bestätigt auch den ordnungsgemäßen Aufbau und haftet dann auch dafür. Nur dann ist sie typenkonform zugelassen. Soweit die trockene Theorie.
Hallo grisu, danke, ich habe das schon verstanden, und auf diese 100 oder 200 €uro Einbaukosten soll es mir nicht mehr ankommen.
Lieben Gruß
thoreau
italophilia
03.04.2014, 15:14
buonasera signora!
ja, beim G... in H... . war im mai 2010 dort, bezahlt habe ich damals € 35,-. auf der rechnung steht "Gasprüfung, System dicht, entspricht aber z.T. nicht den Vorschriften".
erzähl dann mal wie es bei euch ausgegangen ist.
lg
loup
Genau dort, 2012, und Arnold hat dir schon den Preis berichtet. Beim Kauf haben wir auch nur die Dichtheit und Funktion bestätigt bekommen. Wie gesagt, ich finde es halt komisch, dass 2006 oder 2008 eine Plakette vergeben wurde...
Deshalb heuer ein Besuch in Kärnten, Dichtmachen des Sitzkastens und dann ist es gscheit gemacht.
Ich investier lieber ein bisserl was, und fahr mit unserem Oldtimer noch 10 Jahre sicher durch die Gegend. Wir lieben unser Puschmobil nämlich heiß.
Hallo zusammen, habe jetzt nachgesehen, wir haben voriges Jahr im schönen Mostviertel bei einem
Womo-Händler(dort haben wir unser Womo nicht gekauft) genau 54,-Euronen bezahlt, hatten auch bei unserem Hausinstallateur nachgefragt, der macht es auch aber um sagenhafte 113,--Euronen!!!!!! :confused:
Der Unterschied bei fast doppeltem Preis war uns sehr suspekt.
Also KV -Anfragen lohnen sich auf jeden Fall.
LG Karin
Spittelberg
04.04.2014, 09:03
Wir haben vor 4 Wochen in Hagenbrun beim Ge....roiter € 55.- inkl. Mwst. bezahlt. Hat ca. 45 Minuten gedauert.
Die FLAGA in Korneuburg hat es mir 2013 um 45,- Euros gemacht und hat 45 Minuten gedauert.
Habe 3 a 10 Kg Leichtflaschen an Bord.:)
Also ich bin der Meinung wir geben jede Menge Geld für sinnlose Dinge aus, aber wenn es um die allgemeine und eigene Sicherheit geht da wird dann plötzlich alles teuer...:rolleyes:
Achtung
Gas wie Strom die "große Unbkannte!":eek:
freiheit
06.04.2014, 10:22
Hallo.
Ich war gestern beim Harrer und habe zum Hausmessepreis von 25,50€ die Gasprüfung machen lassen. Die haben alles gemacht, was zur Gasprüfung dazugehört. Das ganze in Zeltfestatmosphäre.
schlesi66
07.04.2014, 14:09
Ich würde es nicht OK finden, wenn die Gasprüfung zur Pflicht wird.
Viele Camper verwenden gar kein Gas und die müßten trotzdem die Prüfung machen.
Ausserdem finde ich alle 2 Jahre übertrieben.
Ich würde es nicht OK finden, wenn die Gasprüfung zur Pflicht wird.
Viele Camper verwenden gar kein Gas und die müßten trotzdem die Prüfung machen.
Ausserdem finde ich alle 2 Jahre übertrieben.
Also irgend etwas läuft hier schief.
Die Gasprüfung ist doch schon lange Pflicht!!!
Was deinen zweiten Satz betrifft muss ich sagen, machst du auch die Flugscheinüberprüfung wenn du gar keinen hast.
:D:D
Verwende nur noch dassss mit Gasss .... und aus die Gasprüfungsmaus :D:D:D:D:D
http://www.gasproducts.co.uk/acatalog/ha695.jpg
(Bildquelle: http://www.gasproducts.co.uk)
Ich würde es nicht OK finden, wenn die Gasprüfung zur Pflicht wird.
Viele Camper verwenden gar kein Gas und die müßten trotzdem die Prüfung machen.
Ausserdem finde ich alle 2 Jahre übertrieben.
Sieh dir einmal den Link an:
http://www.tirolerwohnmobilclub.at/Folgeseiten/Tipps/Gasueberpruefung%20in%20Oesterreich.pdf
Es hat auch etwas mit Sicherheit von dir, deinen Kindern und deinen Campingnachbarn zu tun!!!!:eek:
schlesi66
07.04.2014, 15:25
Also irgend etwas läuft hier schief.
Die Gasprüfung ist doch schon lange Pflicht!!!
Was deinen zweiten Satz betrifft muss ich sagen, machst du auch die Flugscheinüberprüfung wenn du gar keinen hast.
:D:D
Beim Pickerl (§57a) ist sie nicht Pflicht.
Hallo schlesi66 !!!
Schön langsam mache ich mir SORGEN.
Was hat die §57a Überprüfung mit der Gasanlage zu tun !!!
Gott sei Dank gibt es heute das Internet wo man alles nachlesen kann.
Man muss es nur richtig ím Browser als Suchbegriff eingeben und natürlich verstehen
und umsetzten.
Ach ja noch was:
ich glaube das du laut deinen Angaben
Unterwegs mit 5 Kindern und Citroen Evasion und Hobby 560kmfe Exklusive
überladen bist.
:cool::cool:
schlesi66
07.04.2014, 15:33
Sieh dir einmal den Link an:
http://www.tirolerwohnmobilclub.at/Folgeseiten/Tipps/Gasueberpruefung%20in%20Oesterreich.pdf
Es hat auch etwas mit Sicherheit von dir, deinen Kindern und deinen Campingnachbarn zu tun!!!!:eek:
Ich denke nicht, daß ein gelernter Installateur zur Gasprüfung fahren möchte.
Der würde sich das selber machen.
Darf er aber vom Gesetz her nicht.
Nicht falsch verstehen, eine Überprüfung der Gasanlage ist schon in Ordnung.
Ich finde es eben nur falsch, daß das beim Pickerl dabei sein soll.
Mein Schwager hat voriges Jahr einen Wohnwagen gekauft und ich habe bei diesem WoWa eine Gasprüfung machen lassen.
Aber ich halte die zwei Jahre Bestimmung für übertrieben.
schlesi66
07.04.2014, 15:40
Hallo schlesi66 !!!
Was hat die §57a Überprüfung mit der Gasanlage zu tun !!!
Mein Fehler. Irgendwie bin ich auf die Pickerl überprüfung gekommen.
Ach ja noch was:
ich glaube das du laut deinen Angaben
Unterwegs mit 5 Kindern und Citroen Evasion und Hobby 560kmfe Exklusive
überladen bist.
:cool::cool:
Ist zwar meine Angelegenheit, wie ich unterwegs bin, aber bitte.
Wie kommst du auf die Idee, daß ich überladen bin???
Ich möchte dich auf keinen Fall beleidigen.
Falls es du so verstanden hast tut es mir leid.
Aber die Summe deiner Angaben ergibt ein gewisses maß an Masse.
Ich habe auch immer glaubt das Gewicht passt bis ich einmal zur Waage fuhr.
Ich darf mit 4250 Kg also Schein B und Code 96 fahren.
Ich habe nur Frau und 3 Kilo Hund mit aber 4150 bringe ich immer zusammen.
schlesi66
07.04.2014, 15:54
Mein Auto hat
Eigengewicht 1615kg - 8sitzig.
Gesamtgewicht 2385kg
Also 770kg Zuladung
Anhängelast
8% 1900kg
10% 1600kg
Wohnwagen hat GG 1500kg auf der Achse
Das ganze mit EzuB ;)
Das sieht gut aus aber die Waage weis es genau.
Für mich stellt sich die Frage gar nicht ob die Gasprüfung Plicht ist, oder nicht. Ich selbst möchte kein Risiko eingehen und eine vollkommen dichte und funktionsfähige Gasanlage betreiben. Von daher fahre ich natürlich bei jedem zweiten Pickerl zur Gasprüfung.
Mich nervt eher, daß das immer 2 Wege sind. Dort wo das Pickerl zu machen ist gibts keine Gasprüfung und umgekehrt...
Servus, Christian,
Zulassung der Tankflasche (bzw. Gastank) nach den geltenden Normen (ECE R 67.01
Aufgrund unterschiedlicher Aussagen bitte ich Dich als Fachmann um Klärung. Der innenliegende Gaskasten meines Wohnmobils EZ 2002 hat keine seitliche Tür, sondern einen Deckel. Darf in diesen Gaskasten ein Gastank nach Norm ECE R67.01 mit Außenbetankung und einem Regler Truma MonoControl CS Gastank eingebaut werden (von einer zugelassenen Fachwerkstatt)?
Wenn Du mir als Argumentationshilfe mitteilen könntest, wo ich die einschlägigen Vorschriften nachlesen kann, wäre ich zusätzlich dankbar.
Liebe Grüße
Heinz
schlesi66
07.04.2014, 18:39
Das sieht gut aus aber die Waage weis es genau.
Ich weiss. War schon oft auf der Waage.
Aber sag mal:
Auf deinem Avatarbild ist ein WoMo, wenn ich mich nicht irre.
Du schreibst, du hast einen WoWa.
Und bei den ganzen Extras die du da eingebaut hast, wird wohl auch kein Spielraum mehr sein.;)
Wohnwagen Hymer Eriba Nova Luxusline 465 mit Dachklima, AlKo ATC, AlKo Mover, AlKo Premium Brake, 4 elektr. Stützen mit Akkuschrauber, autom. SAT-Anlage, Rückfahrkamera, UMTS 3G WLan Richtantenne und sonst. techn. Spielereien.
Allesfahrer
07.04.2014, 19:23
Für mich stellt sich die Frage gar nicht ob die Gasprüfung Plicht ist, oder nicht. Ich selbst möchte kein Risiko eingehen und eine vollkommen dichte und funktionsfähige Gasanlage betreiben. Von daher fahre ich natürlich bei jedem zweiten Pickerl zur Gasprüfung.
Mich nervt eher, daß das immer 2 Wege sind. Dort wo das Pickerl zu machen ist gibts keine Gasprüfung und umgekehrt...
Hallo!
Du hast dein Profil leider nicht bearbeitet, deswegen Weiß ich nicht von wo du bist.
Der Harrer macht beides!
Schulgarten1
07.04.2014, 19:34
So jetzt schreibe ich, wie ich es sehe:
Die Gasprüfung ist nicht Pflicht für §57
Bei Anwendung der Sorgfaltspflicht aber sehr wohl, da Schäden und Unfälle unter Garantie zu Lasten des Eigners gehen.
Ich habe auch ein ureigenes Interesse, dass mein fahrzeug in Ordnung ist und kein Interesse auf einem SP oder CP neben einer Technikruine zu stehen.
Natürlich könnte ich mir die dichtigkeitsprüfung auch selber machen (bin im Besitz eines ISO9001 Druckkalibrators, digital, kalibriert und aufs mBar genau auflösend) ist mir aber zu mühsam.
Meine Anlage ist am Stand der Technik.
Die anderen Funktionsprüfungen macht doch eh jeder von uns bevor er auf Fahrt geht.;)
Ich weiss. War schon oft auf der Waage.
Aber sag mal:
Auf deinem Avatarbild ist ein WoMo, wenn ich mich nicht irre.
Du schreibst, du hast einen WoWa.
Und bei den ganzen Extras die du da eingebaut hast, wird wohl auch kein Spielraum mehr sein.;)
Wohnwagen Hymer Eriba Nova Luxusline 465 mit Dachklima, AlKo ATC, AlKo Mover, AlKo Premium Brake, 4 elektr. Stützen mit Akkuschrauber, autom. SAT-Anlage, Rückfahrkamera, UMTS 3G WLan Richtantenne und sonst. techn. Spielereien.
Also zur Klärung.
Wir haben eine Brückenwaage in der Ortschaft.
Mein Wohnwagen hat 1600 Kg hzGesG und 100 Kg Stützlast.
Also darf ich 1700 Kg auf die Waage bringen weil 100 Kg gebe ich über die Deichsel weiter.
Bei meiner letzten Ausfahrt hatte ich samt den beiden Elektrofahrrädern 1685 Kg.
Und mein Pkw hat 2130 hzGesG, der hatte 2080.
Also gerade noch.
schlesi66
08.04.2014, 12:13
Hallo
Was für einen PKW hast du?
Servus, Christian,
Wenn Du mir als Argumentationshilfe mitteilen könntest, wo ich die einschlägigen Vorschriften nachlesen kann, wäre ich zusätzlich dankbar.
Beim längeren Stöbern im Forum und beim Googeln habe ich einige Seiten von Dir gefunden, die meine Fragen klären.
Danke
Heinz
Ich selbst möchte kein Risiko eingehen und eine vollkommen dichte und funktionsfähige Gasanlage betreiben. Von daher fahre ich natürlich bei jedem zweiten Pickerl zur Gasprüfung.
Ironie an: Es ist schön, dass Du Deinem Gasprüfer so vertraust. Aber bist Du nicht ein bisschen leichtsinnig, wenn es es um die Sicherheit von Dir, Deiner Familie und Deiner Nachbarn geht? Tatsächlich nur jedes zweite Jahr zur Gasprüfung? Und das vielleicht sogar ohne zweite Meinung? Die Sicherheit von Dir und Deiner Umgebung sollte Dir doch zumindest jedes Jahr eine Überprüfung wert sein. Ironie Ende.
Ein Beispiel zur Sinnhaftigkeit von Vorschriften:
Ein ab 2007 errichteter Gaskasten, der nur von oben mit dicht schließendem Deckel zugänglich ist und eine 100 cm² große Bodenentlüftungsöffnung hat, darf nur eine Flasche bis 5 kg aufnehmen. Ein Gaskasten mit seitlicher Tür (die ist sicherer?) darf zwei Flaschen mit je 11 kg aufnehmen. (Quelle: Grisus Seite (http://members.chello.at/schurian/aufbaugasanlage.html))
Die Seiten von Grisu sind übrigens sehr informativ und jedem Interessierten zur Lektüre empfohlen.
Heinz
Schulgarten1
08.04.2014, 20:36
Zitat: Die Seiten von Grisu sind übrigens sehr informativ und jedem Interessierten zur Lektüre empfohlen.
Dem stimme ich voll zu!
Danke Grisu!
Also zur Klärung.
Mein Wohnwagen hat 1600 Kg hzGesG und 100 Kg Stützlast.
Also darf ich 1700 Kg auf die Waage bringen weil 100 Kg gebe ich über die Deichsel weiter.
Bei meiner letzten Ausfahrt hatte ich samt den beiden Elektrofahrrädern 1685 Kg.
Also gerade noch.
NEIN! gerade nicht ... du darfst 1600 kg auf die Waage bringen
und du bist um 86kg überladen. DAS ist geklärt ... :)
In Österreich gelten die eingetragenen Gewichte.
Also max. 1600 hzgG!
Grüße aus Wien
NEIN! gerade nicht ... du darfst 1600 kg auf die Waage bringen
und du bist um 86kg überladen. DAS ist geklärt ... :)
In Österreich gelten die eingetragenen Gewichte.
Also max. 1600 hzgG!
Grüße aus Wien
Bitte KFG lesen.
http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40109501
Dort steht es unter Punkt 32 - 34.
Also nochmals, es hat zwar mit dem Gas nix zu tun aber:
hzGesG 1600 Kg Stützlast 100 Kg.
Geprüft wird im angehängten zustand laut Gesetz,
Wenn jetzt der Wohnwagen ABGEHÄNGT und alleine auf der Waage 1700 Kg hat und ich das Ding anhänge und richtig beladen habe so habe ich nur mehr
1600 Kg Achslast weil die Deichsel 100 Kg auf das Zugfahrzeug weiter gibt.
Jetzt verstanden!!!
Hier wird über Gas geschrieben.
Wegen Gewicht bitte wechseln im Forum in:
Fahrzeuge & Technik
Thema : Sicherheit
DANKE
:eek:
Ich finde das Thema Gas hat sich erledigt.
grisu hat schon alles geschrieben.
Sollte jemand noch Fragen haben kann er sich bei Camping Wiki hier im Forum einlesen.
Darum verstehe ich diese Fragen nicht.
Zuerst nachlesen, sollte etwas unklar sein dann Fragen.
Aber das Gelesene auch verstehen.
:o
Hier wird über Gas geschrieben.
Also nochmals, es hat zwar mit dem Gas nix zu tun aber:
.. na was jetzt? ..
Wegen Gewicht bitte wechseln im Forum in:
Fahrzeuge & Technik
Thema : Sicherheit
---
Ich finde das Thema Gas hat sich erledigt.
grisu hat schon alles geschrieben.
Sollte jemand noch Fragen haben kann er sich bei Camping Wiki hier im Forum einlesen.
Darum verstehe ich diese Fragen nicht.
Zuerst nachlesen, sollte etwas unklar sein dann Fragen.
Aber das Gelesene auch verstehen.
ja Papa - werd ich machen! und: Danke für die Belehrungen ...
btw: das alles lenkt aber trotzdem nicht von deiner Überladung
und der falschen Interpretation deiner Gewichts-"Kenntnisse" ab.
schlesi66
09.04.2014, 12:14
Hier wird über Gas geschrieben.
Wegen Gewicht bitte wechseln im Forum in:
:eek:
Jetzt muß ich aber schmunzeln.
Du hast ja selber mit dem Thema angefangen - siehe Beitrag 36 ;)
eben!
deshalb mein Kommentar.
Oida ... ;)
Flüsterer
09.04.2014, 14:48
Ich finde das Thema Gas hat sich erledigt.
grisu hat schon alles geschrieben.
Sollte jemand noch Fragen haben kann er sich bei Camping Wiki hier im Forum einlesen.
Darum verstehe ich diese Fragen nicht.
Zuerst nachlesen, sollte etwas unklar sein dann Fragen.
Aber das Gelesene auch verstehen.
:o
...sagt derjenige, der DREI Gasflaschen mitführt....:rolleyes::rolleyes:
Wie ist denn die dritte befestigt? In welcher ISO-Norm geprüften und vollkommen de**ensicher gebauten Halterung festgezurrt, damit man es nicht mit der Angst bekommen muß, wenn Du jemanden auf freier Wildbahn begegnest...?:D:D:D
Flüsterer
09.04.2014, 14:49
Also zur Klärung.
Wir haben eine Brückenwaage in der Ortschaft.
Mein Wohnwagen hat 1600 Kg hzGesG und 100 Kg Stützlast.
Also darf ich 1700 Kg auf die Waage bringen weil 100 Kg gebe ich über die Deichsel weiter.
Bei meiner letzten Ausfahrt hatte ich samt den beiden Elektrofahrrädern 1685 Kg.
Und mein Pkw hat 2130 hzGesG, der hatte 2080.
Also gerade noch.
...und die Fahrräder sind dann hinten am FR Träger auf der WoWa Heckwand befestigt...? Wenn ja, prima, so wird das wackelige Gespann sicher um Klassen stabiler....:cool::cool::cool:
Also Gasflaschenhalterungen gibt es zu kaufen. Es ist auch genau geregelt wie viel man mitnehmen darf.
Das einzige was ich am WoWa hinten montiert habe ist die Rückfahrkamera.
Da ich nur max. 1700 Kg anhänge habe ich auf 2100 Kg Anhängelast noch genug Reserven.
Was einige sicher nicht behaupten können.
Und BITTE keine Beleidigungen.
DANKE
Flüsterer
09.04.2014, 16:58
(...)
Und BITTE keine Beleidigungen.
DANKE
...und wo wäre da eine...?:D:D:D
Da ich nur max. 1700 Kg anhänge habe ich auf 2100 Kg Anhängelast noch genug Reserven.
Was einige sicher nicht behaupten können.
Jo, nur halt net mit deinem 1600 kg WW. :D - weil der ist überladen ...
Und mit den Milchmädchenrechnereien
geht sich das Ganze sicher auch noch mit FS B aus ... odrrrr?
garmin12
09.04.2014, 21:30
61 würde ich sagen.
:)
liegt ev. an der oberlehrerhaften art mit der du deine meinung unters volk bringen versuchst
ist nur so eine idee und soll kein angriff auf lehrer sein
liegt ev. an der oberlehrerhaften art mit der du deine meinung unters volk bringen versuchst
ist nur so eine idee und soll kein angriff auf lehrer sein
Ein Forum ist doch unter anderem da um zu Diskutieren.
Was hat das mit Oberlehrer zu tun.
Wenn es so Verstanden wird dann möchte ich mich ENTSCHULDIGEN
und Verabschieden.
grüss Euch und
ALLES GUTE
:confused:
Flüsterer
10.04.2014, 08:23
Ein Forum ist doch unter anderem da um zu Diskutieren.
Was hat das mit Oberlehrer zu tun.
Wenn es so Verstanden wird dann möchte ich mich ENTSCHULDIGEN
und Verabschieden.
grüss Euch und
ALLES GUTE
:confused:
Wenn mna eine Meinung vertritt, ist das gut … wenn das Verstandene aber falsch ist und man aber nicht von seiner eigenen, aus eigener Ansicht heraus nur richtigen Meinung nicht abkehrt, sondern falsch interpretiert, dann muss man vor allem in diesem Forum damit rechnen, die Rechnung dafür in eher witzig - ironischer Art präsentiert zu bekommen.
Das und nichts anderes hast Du erlebt…
Und nicht vergessen: hier sind einige unterwegs, über deren Fachkenntnisse vor allem auch gesetzlicher Natur es nict notwendig ist zu diskutieren - weil es deren täglich Brot auch auf seiten der Exekutive ist….
Andere sind Sachverständige….
Andere führen auch z.B. die Gasprüfungen durch….
Und viele kennen einander persönlich…
Und oberlehrerhaftes Verhalten hat hier noch nie funktioniert… :)
Als den Ball flach halten und eben von den Erfahrungen anderer proftitieren ist ein guter Tip, der funktioniert.:cool::cool:
Wenn mna eine Meinung vertritt, ist das gut … wenn das Verstandene aber falsch ist und man aber nicht von seiner eigenen, aus eigener Ansicht heraus nur richtigen Meinung nicht abkehrt, sondern falsch interpretiert, dann muss man vor allem in diesem Forum damit rechnen, die Rechnung dafür in eher witzig - ironischer Art präsentiert zu bekommen.
Das und nichts anderes hast Du erlebt…
Und nicht vergessen: hier sind einige unterwegs, über deren Fachkenntnisse vor allem auch gesetzlicher Natur es nict notwendig ist zu diskutieren - weil es deren täglich Brot auch auf seiten der Exekutive ist….
Andere sind Sachverständige….
Andere führen auch z.B. die Gasprüfungen durch….
Und viele kennen einander persönlich…
Und oberlehrerhaftes Verhalten hat hier noch nie funktioniert… :)
Als den Ball flach halten und eben von den Erfahrungen anderer proftitieren ist ein guter Tip, der funktioniert.:cool::cool:
Ja und genau von diesem Wissen möchte ich profitieren.
Natürlich kann ich etwas gelesen haben und falsch verstanden,
ich BITTE daher um Aufklärung.
Es würde nicht nur mir sondern sicher auch anderen helfen.
DANKE für das Verständnis.;)
DampfBahner
24.10.2015, 01:50
JETZT kenn i mi gar nimma mehr AUS :-/ ... !!!
Das mit der GAS-Prüfung is ma klar:
Muss ned sein, weils ned kontrolliert wird;
aba MUSStrotzdem sein, weil ma ja SICHA lich SICHA ... Unta Weg s ... sei WOLLEN sollen - odda so ähnlich halt, sinn gemäß ... !
Aba des mim HÄNGER (z.B. WoWa ;-) ... !) ... HzGG ... kapier i jetztn NED:
Kann i mein PKW-EinAx-Hänger mit HzGG 1.500 kg (bei EG 400kg) mit aahn PANDA-Bären BELADEN ...
... der 1.150kg WIEGT ... - wenn i des "Bärle" so plazier, DASS i auf FUFFZIG kg Deichsel-LAST komme ?!?!?!?!?
JA odda NEIN ?!?!?
BIN i daun um Fuffzg Kilo ZU schwah ... - odda PASST 's ... gaunz GENAU ... ?!?!?!?
DANKE für eine klare Antwort (im Voraus) !!!!!
macht nix ...
ist ja sowieso nicht der neueste Eintrag :-)
DampfBahner
24.10.2015, 09:37
macht nix ...
ist ja sowieso nicht der neueste Eintrag :-)
Und was konkret, ändert das an der Relevanz meiner Frage ?!?
Beim "Pickerl" wird immer noch KEINE GAS-Prüfung verlangt ...
... UND das Gesetz bezüglich Berücksichtigung der Stützlast beim "HzGG" hat sich tatsächlich - "inzwischen" ... - geändert ... ?!?!?
DampfBahner
24.10.2015, 09:42
macht nix ...
ist ja sowieso nicht der neueste Eintrag :-)
Und was konkret, ändert das an der Relevanz meiner Frage ?!?
Beim "Pickerl" wird immer noch KEINE GAS-Prüfung verlangt ...
... UND das Gesetz bezüglich Berücksichtigung der Stützlast beim "HzGG" hat sich tatsächlich - "inzwischen" ... - geändert 😕 ... ?!?!?
JETZT kenn i mi gar nimma mehr AUS :-/ ... !!!
Das mit der GAS-Prüfung is ma klar:
Muss ned sein, weils ned kontrolliert wird;
aba MUSStrotzdem sein, weil ma ja SICHA lich SICHA ... Unta Weg s ... sei WOLLEN sollen - odda so ähnlich halt, sinn gemäß ... !
Aba des mim HÄNGER (z.B. WoWa ;-) ... !) ... HzGG ... kapier i jetztn NED:
Kann i mein PKW-EinAx-Hänger mit HzGG 1.500 kg (bei EG 400kg) mit aahn PANDA-Bären BELADEN ...
... der 1.150kg WIEGT ... - wenn i des "Bärle" so plazier, DASS i auf FUFFZIG kg Deichsel-LAST komme ?!?!?!?!?
JA odda NEIN ?!?!?
BIN i daun um Fuffzg Kilo ZU schwah ... - odda PASST 's ... gaunz GENAU ... ?!?!?!?
DANKE für eine klare Antwort (im Voraus) !!!!!
naja, wenn du diese Wortspende als Frage betrachtest, DANN ändert sich natürlich nichts an der Relevanz ...
DampfBahner
25.10.2015, 09:47
Bin ich nun - im beschriebenen Fall - überladen (um 50kg) oder genau NICHT ?!?
Den Thread GENAU durchgelesen habend ...
... gibt es ja da zwei - genau gegenteilige - Sichtweisen;
kann ja wohl nur eine "die RICHTIGE" sein ... !
Wenn der Hänger 1500kg HzGG hat, dann kannst ihn mit Pandabären oder Salzgurkerln beladen
bis er eben ein Gewicht von 1500 kg auf die Waage bringt.
Er darf nicht mehr wiegen.
Die Stützlast hat in diesem Fall nichts mit dem GG zu tun.
In deinem Beispiel wird das Gesamtgewicht überschritten. 1550 kg
Du bist überladen, weil die Stützlast nicht vom HzGG abgezogen wird.
Die Geschichte mit der Stützlast kommt nur ins Treffen, wenn es um die Anhängelast des Zugfahrzeuges geht.
Da kann unter bestimmten Umständen die Stützlast des Anhängers dem Zugfahrzeug angerechnet werden.
Aber das ist wieder eine komplett andere Geschichte ...
Hope it helps - und Grüße an den Panda ...
und bezüglich Gasprüfung:
muss sein - auch wenn´s nicht kontrolliert wird .. :-)
DampfBahner
26.10.2015, 17:37
Wenn der Hänger 1500kg HzGG hat, dann kannst ihn ... beladen
bis er eben ein Gewicht von 1500 kg auf die Waage bringt.
Er darf nicht mehr wiegen.
Die Stützlast hat in diesem Fall nichts mit dem GG zu tun.
In deinem Beispiel wird das Gesamtgewicht überschritten. 1550 kg
Du bist überladen, weil die Stützlast nicht vom HzGG abgezogen wird.
Die Geschichte mit der Stützlast kommt nur ins Treffen, wenn es um die Anhängelast des Zugfahrzeuges geht.
Da kann unter bestimmten Umständen die Stützlast des Anhängers dem Zugfahrzeug angerechnet werden.
Aber das ist wieder eine komplett andere Geschichte ...
Hope it helps - und Grüße an den Panda ...
...
... :-)
DANKE - jetzt ist es mir klar ... !!!