Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Raubrittertum in Mörbisch
samide heinz
22.11.2013, 17:26
Achtung in Mörbisch sind heuer wieder die BÖSEN BUBEN unterwegs gewesen. Wir waren am 18.8 bei der Vorstellung und HEUTE trudelt eine Anonymverfügung ins Haus, (Der amtsschimmel in Eisenstadt war besonders schnell)wir wären von 00.35 bis 00.55 am Parkplatz gestanden.
Wo soll ich sonst stehen wenn ich die Vorstellung besuche ,also 30 euro für nichts. Nach einem anruf bei der BH Eisenstadt Umgebung wurde mir mitgeteilt es bestehe auf bestimmten Teilen des Parkplatzes ein Halteverbot für Wohnmobile und Campingbusse von 22:00-06:00 Uhr, nur von uns drei Womos hat keiner ein Schild gesehen,ausserdem wurden wir auf diese Parkplätze eingewiesen. Somit überlege ich mir ob ich Mörbisch jemals noch anfahre. Also Achtung Wohnmobilfahrer und Campingbussfahrer in Mörbisch wird man abgezockt wenn man nicht höllisch aufpasst
Allesfahrer
22.11.2013, 17:30
Wenn das wirklich so war wie du es beschreibst würde ich sofort berufen!!!!!
Mondmann
22.11.2013, 18:21
Hallo,-
das waren aber teure 20 Minuten:D:D
Ganz verstehe ich deine Zeitangabe nicht.00.35 bis 00.55???
Ansonsten ist ja bekannt, Übernachten auf den Parkplätzen in Mörbisch und St. Magrethen seit
einigen Jahren verboten, gelegentlich aber toleriert.
In St. Margarethen bekam ich heuer ein Flugblatt in die Hand gedrückt, beim nahe gelegenen
Badeteich zu parken und zu übernachten.
Ganz verstehe ich deine Aufregung nicht, du hast was übersehen, bekommst ein Knöllchen
und schreibst von Raubrittertum, Abzocke...
und wenn du nicht mehr nach Mörbisch fährst, na ja , auch kein Problem.
Liebe Grüsse
Mondmann
samide heinz
22.11.2013, 18:22
Hab ichmir überlegt
samide heinz
22.11.2013, 18:32
Ganz so is es nicht bis jetzt war es so, und ich fahre seit zehn jahren nach mörbisch, das du gestanden bist am nächsten morgen zur Kassa gegangen bist deinen Obulus bezahlt hast und die sache war erledigt ,in St Margarethen haben sie uns gebeten auf den Parkplatz zur Märchenwiese zu fahren und in Mörbisch wurden wir auf den Parkplatz eingewiesen ohne Kommentar ausserdem stand da nirgendwo ein Tafel oder vielleicht doch hinter einem gebüsch versteckt.In der anonymverfügung steht genau 00:35-00:55
Allesfahrer
22.11.2013, 19:28
Momentmal, wann war die Vorstellung denn aus?
Wenn du zum Parken eingewiesen wurdest und dann aber nach der Vorstellung genächtigt hast is das natürlich ein anderer Sachverhalt!
Das in diesen Bereichen das Nächtigen auf den Parkplätzen verboten ist sollte mittlerweile eigentlich allgemein bekannt sein.
"Wohnmobil" verboten - PKW erlaubt ?? aha - das ist nach dem EU Recht Diskriminierung UND DASSSS ist inzwischen definitiv verboten !!!
Sofort dagegen berufen !! Nur weil ein WOMO, heißt das nicht automatisch "nächtigen" .... das muss bewiesen sein !!
Such dir im Internet die dazu gehörigen Bestimmungen und los gehts ....
gerilu
Double Trouble
22.11.2013, 20:16
"Wohnmobil" verboten - PKW erlaubt ?? aha - das ist nach dem EU Recht Diskriminierung UND DASSSS ist inzwischen definitiv verboten !!! gerilu
kannst du mir genau erklären, was daran diskriminierend im Sinne des EU-Rechts ist bzw was in diesem Gesetz wirklich steht.
kannst du mir genau erklären, was daran diskriminierend im Sinne des EU-Rechts ist bzw was in diesem Gesetz wirklich steht.
Personenkraftfahrzeug = PKW
LKW = Lastkraftwagen
etc etc
WKW = Wohnkraftwagen gibts nicht in der Gesetzgebung !!
Das ist dann quasi so, als ob bestimmte Personengruppen, wie "andere" Menschen behandelt würden ...
Es gibt Fahrzeugklassen - und aus !! Da ist es nun mal (ok - wohl "nur" meine minderwertige Ansicht) so, dass es nirgends in der EU eine Wohnmobilklasse gibt - wird diese unmotiviert autonom "erschaffen", ist das eben Diskriminierung - oder nicht ??
oder liege ich da etwa falsch ??
gerilu
Allesfahrer
22.11.2013, 20:27
Nein, aber wenn ich mit dem Womo gleich wie die PKW auf einen Parkplatz zum PARKEN eingewiesen werde und dann dort nächtige obwohl es nicht erlaubt ist muss ich mit Konsequenzen rechnen. ;)
samide heinz
22.11.2013, 20:39
wen ich schon eingewiesen werde dann vertraue ich darauf das es der richtige parkplatz ist ausserdem, kennt ihr den parkplatz in mörbisch, da steht kraut und rüben durcheinander,ausgenomen die busse die stehen extrig und vor 00:1uhr kommt man sowieso nicht weg.Ich werde gegen diesen Bescheid mit Sicherheit Einspruch einlegen.Ausserdem steht gar nicht zur Debatte ob wir dort genächtigt haben oder nicht es geht nur um den Zeitraum von 00:35-00:55
Double Trouble
22.11.2013, 22:23
oder liege ich da etwa falsch ??
genau!!
Diskriminierung ist nur auf Menschen anwendbar, nicht auf Sachen.
Das Parkverbot gilt für bestimmte Fahrzeuge, nicht für dich als Person. Du könntest zB mit einem PKW dort parken.
Anderes Beispiel wäre eine Fußgängerzone. Auch dort sind Autofahrer nicht diskriminiert, weil sie sich dort zu Fuß bewegen dürfen.
Diskriminierend wäre zB ein Parkverbot für Schwarzhaarige oder Frauen oder Eltern von 3 Kindern oder...
Nun ist eben einfach so dass es in Mörbisch nicht mehr erlaubt ist im WoMo zu nächtigen – Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und eigentlich wissen wir das schon alle seit Jahren das es diesbezüglich in Mörbisch Probleme gibt auch wird es kundgetan.
Die Polizei war eben in dem genannten Zeitraum vor Ort und hat das schriftlich festgehalten. Es war halt schon eindeutig mehr als 22 Uhr.
Wenn mich jetzt jemand zum Parken einweist heißt das auch nicht gleichzeitig das er mich auch zum Übernachten eingeladen hat. Einer Berufung gebe ich keine Chance – im Gegenteil, das war ein eindeutiger Strafbestand und die Kosten werden drastisch in die Höhe schnellen.
Es wäre angebrachter die 30 Euro zu begleichen aber trotzdem ein gewaltiges Protestschreiben an die Gemeindeverantwortlichen zu schicken – aber nicht wegen Deiner Strafe sondern in die Richtung zur Errichtung eines ordentlichen neuen Stellplatzes so wie es auch viele andere Fremdenverkehrsgemeinden, bei denen die WoMo-Fahrer willkommen sind, auch tun.
Ferdinand
24.11.2013, 02:14
Und genau aus diesen und auch anderen Gründen haben die Mörbischer von uns Wohnmobilfahrern die Nase voll. Es gibt eben einige die wollen sich nicht an die Regeln bzw Vorschriften halten. Haben doch einige ihren Müll einfach illegal entsorgt, manche sogar das WC irgendwo entleert. Die Gemeinde hatte lange Geduld mit diesen Typen gehabt aber dann hatten sie die Nase einfach voll. Jetzt kommst Du, mein lieber Freund, und verlangst etwas was nicht mehr erlaubt ist – eben außerhalb der erlaubten Zeiten zu „parken“.
Es wäre angebrachter das Fremdenverkehrsamt zu bitten die Sache zu überdenken und wieder einen ordentlichen Stellplatz zu errichten, sowie das einige von uns schon getan haben – damit wäre uns allen wieder geholfen.
Genauso ist es, man war gewillt die Camper dort stehen zu lassen aber leider, eh schon wissen:mad:
Soviel mir bekannt ist, kann man beim Mörbischer Hof hinten stehen, zumindest hab ich das hier einmal gelesen??? probiert haben wir es noch nicht aber vielleicht ist einmal wer in der Nähe dort um nachzusehen.
In Breitenbrunn ist es ebenfalls erlaubt im Hafen zu übernachten und in Podersdorf gibt es zwei Stellplätze bei Weingütern. Ist zwar etwas weiter weg aber erlaubt und günstiger wie eine Strafe zu riskieren.
Ein Wohnmobil ist laut Zulassung ein Fahrzeug der Klasse "M1", gleich wie ein PKW.
Ein Parkverbot für bestimmte Fahrzeuge der Klasse M1 ist meiner Meinung nach nicht zulässig und auch in keinem Gesetz geregelt.
Wenn der Parkplatz zugewiesen wurde, besteht ein zivilrechtlicher Vertrag zwischen dem Grundstückseigentümer und dem Fahrzeugbesitzer. Vermutlich ist der Grundstückseigentümer keine öffentliche Institution, sodass die Polizei dort keine Überwachungsfunktion nach der STVO haben dürfte.
Eine Besitzstörungsklage des Grundstückeigentümers wäre dann wohl eher angebracht gewesen.
Natürlich bin ich auch der Meinung, man sollte sich trotzdem daran halten und den Platz zeitgerecht verlassen.
Solltest Du dagegen berufen, lasse uns bitte das Ergebnis zukommen.
LG Werner
Ein Wohnmobil ist laut Zulassung ein Fahrzeug der Klasse "M1", gleich wie ein PKW.
Ein Parkverbot für bestimmte Fahrzeuge der Klasse M1 ist meiner Meinung nach nicht zulässig und auch in keinem Gesetz geregelt.
Wenn der Parkplatz zugewiesen wurde, besteht ein zivilrechtlicher Vertrag zwischen dem Grundstückseigentümer und dem Fahrzeugbesitzer. Vermutlich ist der Grundstückseigentümer keine öffentliche Institution, sodass die Polizei dort keine Überwachungsfunktion nach der STVO haben dürfte.
Eine Besitzstörungsklage des Grundstückeigentümers wäre dann wohl eher angebracht gewesen.
Natürlich bin ich auch der Meinung, man sollte sich trotzdem daran halten und den Platz zeitgerecht verlassen.
Solltest Du dagegen berufen, lasse uns bitte das Ergebnis zukommen.
LG Werner
Hallo - genau meine Meinung....
aber vergiss es - wird offensichtlich von einigen "anders" verstanden .... habs versucht per "Diskriminierungsbezeichnung" zu erklären - ist wohl den Antworten auf meinen "Erklärungsversuch" zur Folge voll in die Hose gegangen :D:D:D
Herrschaften - wir legen zum Glück (noch) in einem Rechtsstaat !! Es gibt u.a. Gesetze, Verordnungen, Erlasse und Urteile .... über die sich keine Institution einfach so hinwegsetzen darf (wohl aber offensichtlich manchmal versucht)
Egal - bringt eh nix ....
Nur noch schnell ein kleiner Einwand zur Aussage "...Einer Berufung gebe ich keine Chance – im Gegenteil, das war ein eindeutiger Strafbestand und die Kosten werden drastisch in die Höhe schnellen...." NEIN - eine Berufung gegen eine Verwaltungsstrafe lässt die Kosten definitiv NICHT exorbitant in die Höhe schießen - auch wenn die SACHE bis zum UVS geht ... eine Berufung ist in einem Rechtsstaat ein "ordentliches Rechtsmittel" das JEDEM uneingeschränkt zur Verfügung steht und lediglich im schlimmsten Falle einige Prozent "Mehrkosten" verursachen könnte ... (z.B. der "Sprung" von der Anonymverfügung zur Verwaltungsstrafe - dabei ist schon richtig, dass im Falle einer Selbsterkenntnis "ich habe Blödsinn gmacht", die minderhohe Strafe in Form eines Organmandats oder Anonymverfügung schon die "günstigste Variante" ist :D)
Offizielle Stellplätze wären selbstverständlich die Beste Lösung, obwohl Touristiker sich offensichtlich nicht immer ihrer "Klientel" - den Touristen - bewusst sind .... sonst würden in "Touristenhochburgen" z.B. ja auch keine oft doch überzogenen Toilettengebühren für eine "Notdurft" verlangt werden .... wo wir wieder bei (grund)gesetzlichen Bestimmungen wären - aber eh Powidl ....
johannsen
25.11.2013, 16:57
Hallo Freunde!
Vorausgeschickt: ich kenn den Parkplatz nicht und weiß daher auch nicht, welche genaue Beschilderung dort besteht.
So wie der auf maps.google.at aussieht, ist das eine normale Verkehrsfläche im Sinne der StVO. Ob hier die StVO gilt oder nicht, richtet sich nicht nach dem Eigentum an der Fläche, sondern danach, ob die Verkehrsfläche von jedermann unter den gleichen Bedingungen benützbar ist.
Zum Beispiel ist der Parkplatz eines Einkaufszentrums mit der Einschränkung "nur für Kunden" trotzdem eine öffentliche Verkehrsfläche, weil jedermann Kunde werden kann ...
Die Verkehrsbehörde kann im Rahmen ihrer Verordnungsermächtigung Einschränkungen für alle oder bestimmte Fahrzeug vornehmen, so auch mit Halteverboten samt Zusatztafeln das Halten und Parken für Wohnmobile verbieten.
Der Einwand mit der Diskriminierung zieht meines Erachtens deshalb nicht, weil diese "Diskriminierung" sachlich gerechtfertigt erscheint, wenn die Gemeinde argumentiert, dass durch das "Campen" es zur Beeinträchtigung der Umwelt, insbesondere durch rechtwidrige Entsorgung, kommt bzw. gekommen ist.
Es hilft auch wenig, wenn man von einem Ordner zum Parken eingewiesen wird, dann aber nach der Vorstellung als "Camper" weiter am Ort verbleibt - wenn das so war wie ichs zwischen den Zeilen verstehe, sehe ich wenig Chancen im Rechtsweg.
Da es sich aktuell nur um eine Anonymverfügung handelt, werden die Kosten bei Nichtbezahlung, Durchfechtung im Instanzenzug bis zum UVS und dann Verlust des Verfahrens sich tatsächlich stark erhöhen - Nichtzahlung der Anonymverfügung - ordentliches Verfahren etwa + 50% (hängt vom Bundesland ab, daher Schätzung), I. Instanz darauf +10%, UVS + 20%.
Nachdem die UVS und vor allem der Verwaltungsgerichtshof aber oft reichlich "originelle" Ansichten entwickeln, kannst natürlich auch gewinnen ;-). Eine Rechtschutzversicherung wär da aber schon von Vorteil ...
LG
Johann
Als Ergänzung, sollte beim UVS die persönliche Lust auf Widerspruch noch nicht enden wollen: Verwaltungsgerichtshof hieße dann noch einmal + 100% und Verpflichtung zur rechtsfreundlichen Vertretung, sprich Rechtsanwalt. Somit können sich anfängliche €uro 30,-- ganz schön aufbauen - und ehrlich gesagt, sehe ich da auch nicht viel Chancen auf Erfolg, denn übersehene Beschränkungen sind nicht gleichbedeutend mit nicht strafbar.
Liebe Grüße
thoreau
Ferdinand
25.11.2013, 20:43
Nun nennen wir das Kind mal endlich beim Namen. Seit Anfang 2011 ist das Campieren auf dem Parkplatz bei den Seefestspielen nicht mehr erlaubt. Und schon seit 2011 macht die Polizei stichprobenweise Kontrollen auf dem ehemaligen Stellplatz wo eben die Schilder mit „No Camping“ stehen – also PARKEN ist hier sehr wohl erlaubt.
Dabei ist es schnurzegal zu welcher Klasse ein Wohnmobil gehört - Campieren verboten bleibt eben dieses - das kann man wenden und drehen wie man will.
Nur wer hat schon einen Zimmernachweis und stellt dabei sein Wohnmobil auf einen Platz wo eindeutig steht das das Campieren nicht erlaubt ist! Dagegen zu berufen wird teuer werden und hat kaum Aussicht auf Erfolg . . .
ja - da ist auch der "Hund begraben" - CAMPIEREN verboten - das ist rechtlich "sattelfest", weil ja ohnehin per Landesgesetzgebung das Campinggesetz zuständig ist und (Gemeinde) Verbots-Schilder eigentlich nicht von Nöten sein sollten ... !!
Aber Parken, essen gehen, einkaufen, Vorstellung besuchen, etc etc = nun mal kein Campieren.
Sollte in Mörbisch echt auch nur daran gedacht worden sein am P zu übernachten - strafbar, weil eben wohl verboten und "rechtstechnisch sattelfest verankert" ! (wenn die dazu gehörige Verordnung auch wirklich so erlassen wurde !!!)
Aber diese Schilder "Camper / Wohnmobile verboten", oder auch diese "Teppichstangen" an Parkplätzen sind "rechtstechnisch" sehr sehr große "Grauzone" (z.B. werden in Italien immer mehr dieser "Teppichstangen" an P-Einfahrten abgebaut, weil eben nicht mit dem ital. Recht kompatibel !!
Eigene Erfahrung: einst in D bei irgend so einem *Siel-Ort offensichtlich "illegal" geparkt und bei Rückkehr "Ticket" auf der Scheibe ... zu hause dann ein "Strafzahlungsbrieflein" - beeinsprucht mit Kopie des ZulScheins (Pössl - zugelassen als PKW ohne besondere Verwendung) NIE mehr was gehört ... (wir haben aber auch die Rechnung eines nahen CPs wo wir dann übernachtet haben mitgesendet)
CH - geparkt mit VW T5 und Absetzkabine - irgendwo im Engadin (WOMOs offensichtlich echt gehasst dort wegen wohl "zu vieler schwarzer Schafe") - "Strafbrieflein" daheim im Postkasten ... beeinsprucht mit ZulSchein - VW DOKA LKW, welcher "nur" eine Wohnkabine transportiert .... NIE mehr was gehört .... (auch dort haben wir definitiv nicht gecampt, sondern nur einen Spaziergang unternommen)
Zum Fall Mörbisch - Veranstaltung ja besucht - oder ?? Eintrittskarte vorhanden - wie lange hat die Vorstellung gedauert ?? "Kompatibel"mit der Anonymverfügung ?? Dann eventuell halt mal mit der zuständigen Gemeinde reden , oder beim Strafreferenten der BH vorstellig werden .... wenn echt "NUR" dort geparkt .... ansonsten wohl - nur Bares ist Wahres :eek::eek:
gerilu
Ferdinand
25.11.2013, 22:42
Der Herr Bürgermeister aus Mörbisch, Jürgen Marx, schreibt (Juni 2013):
Wohnmobil-Abstellplatz
Bereits seit 1993 ist das Campieren und Abstellen von Wohnmobilen außerhalb des Ortsgebietes aufgrund eines burgenländischen Landesgesetzes und per Verordnung verboten. Die Polizei hat die sehr wenigen Übertretungen in den letzten Jahrzehnten sehr gütlich behandelt.
Doch in den letzten Jahren ist das illegale Abstellen der Wohnmobile – speziell im Seebad-Bereich – explodiert. Zusätzlich haben sich „schwarze Schafe“ unter den Wohnmobilfahrern sehr nachteilig zum Schaden unseres Naturraumes verhalten und den Mörbischer Hotter und den See zur Entsorgung ihrer Fäkalienbehälter benutzt.
Die Gemeinde Mörbisch am See hat gemeinsam mit Mörbisch Tourismus und einer privaten Mörbischer Grundstücksbesitzerin eine Lösung für das heurige Jahr gefunden. Gegen ein Entgelt von 6 Euro pro Person kann man sein Fahrzeug auf dem Grundstück hinter dem Hotel Mörbischerhof abstellen.
Durch diese Regelung ist es möglich, dass auch Besucher der Festspiele ihr Wohnmobil kurzfristig für ein oder zwei Nächte auf dem Grundstück abstellen und dort nächtigen. Eine Übernachtung für eine längere Zeit ist nicht möglich, da es keine entsprechende Infrastruktur wie Ver- und Entsorgungsleitungen auf dem Grundstück gibt und dies somit nur autarken Wohnmobilen vorbehalten wäre. Die Anmeldung erfolgt im Tourismusbüro und die Kontrolle vor Ort durch Mitarbeiter des Seebades. Diese Anmeldung stellt sicher, dass die Gäste ordnungsgemäß gemeldet sind und die Ortstaxe bezahlt wird.