Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Slowenien - neue Vignetten
berghamer
06.11.2013, 19:38
Ab 01.12.2013 ändert Slowenien die Einteilung der Mautklassen wie folgt:
http://www.dars.si/Dokumenti/3_vinjete/Letak%20VIN%20nove%202014D.pdf
Vor allem für die Transporter oder Kleinbusse wird es empfindlich teurer, wenn an der Vorderachse eine Höhe von mehr als 1,30 m gegeben ist.
Die Wohnmobile bleiben in der Klasse 2A und sind somit von der Preiserhöhung ausgenommen.
elgenial
06.11.2013, 20:01
hey
also ich verstehe es so, dass sich für uns als WoMo-fahrer nix ändert. :):):):):) aber mit meinem T5 fahre ich jetzt sicher nimmer runter :mad::mad::mad::mad:
Superglide
06.11.2013, 20:34
aber mit meinem T5 fahre ich jetzt sicher nimmer runter :mad::mad::mad::mad:
soviel ich weiss, hast du eh ein "richtiges" womo auch ;););)
elgenial
06.11.2013, 21:18
soviel ich weiss, hast du eh ein "richtiges" womo auch ;););)
hey Robert, ja um des geht's ja. hast den preis für die kat. 2B für 7 tage oder 1monat gesehen:mad::mad::mad::mad::mad:
...komische Sache....:confused:
hey
also ich verstehe es so, dass sich für uns als WoMo-fahrer nix ändert. :):):):):) aber mit meinem T5 fahre ich jetzt sicher nimmer runter :mad::mad::mad::mad:
Nun, wenn Du den T5 als WoMo deklarierst (also "heroben" die 2er Vignette kaufst) fährst eh´"recht günstig"!
Was noch "eigenartig", aber auch für mich "von Vorteil" ist:
die 1,30 ober der Vorderachse - die überschreitet ja jeder Alkoven....??
http://up.picr.de/16398454eg.jpg
auf jeden Fall lassen die "EU-Nachbarn" nichts anbrennen - Erhöhung gilt bereits ab 1.12.2013...!
Ferdlnand
07.11.2013, 00:12
ich sehe das so dass da jedes Fahrzeug das über 1,3m über der 1. Achse und unter 3,5t unter die Klasse 2B fällt. Das sind auch sämtliche Sharan, Espace u.s.w., also fast alle Fan.
Ich kenn außer dem kleinen Smart fast kein Fahrzeug das unter 1,3m hat.
Ob diese Regelung den Slowenen nicht auf den Kopf fällt?
.
Ich bin noch nicht ganz Schlau geworden wie ich bei meinem Toyota messen soll heist das an der Vorderachse bis zum Oberkante Motorhaube oder wie weit?
Ferdlnand
07.11.2013, 00:43
OK, ich glaub ich hab was falsch verstanden. Es geht vermutlich um die Höhe bei der Vorderachse vom Boden bis zur dortigen Oberkante. da solle die meisten PKW mit "Schnauze" nicht betroffen sein. Alles was vorne grad rauf geht wird zur Kassa gebeten. Also normaler PKW, nicht VW T3, T4 T%, mit Wohnwagen, fällt auch unter 2A. Kleiner Campingbus oder Toyota Hiace fällt unter 2B.
Gratuliere.
.
Da falle ich mit meinem VW T1 und T2 leider hinein also werde ich wieder einmal die Bundesstraßen unsicher machen wenn ich damit unterwegs bin
da haben sich die Slows wieder mal selbst übertroffen, viel dümmer und komplizierter kann
man es nicht machen.
Sowas gelingt nicht mal unseren Lieblingsnachbarn im Nord-Westen bei der geplanten Mauteinführung,
- oder doch ?? :confused:
grüße
Superglide
07.11.2013, 09:29
hey Robert, ja um des geht's ja. hast den preis für die kat. 2B für 7 tage oder 1monat gesehen
hallo gerhard,
ja hab ich.aber mit dem "richtigen" womo (carthago) triffts dich eh nicht. vw muß eben zu hause bleiben.
Hallo,
jetzt habt ihr mich aber verunsichert - ich geh dann meinen Touareg vermessen:confused:
Hallo,
jetzt habt ihr mich aber verunsichert - ich geh dann meinen Touareg vermessen:confused:
So alles vermessen - viel Spiel ist nicht mehr aber ich bin unter 1,3 m:)
luftboxer
07.11.2013, 12:06
Hoffe das Teilintegrierte auch als Wohnmobile angesehen werden....:confused:
ich sehe das so dass da jedes Fahrzeug das über 1,3m über der 1. Achse und unter 3,5t unter die Klasse 2B fällt. Das sind auch sämtliche Sharan, Espace u.s.w., also fast alle Fan.
.
der Sharan hat ÜBER DER 1. ACHSE(!!!) keine 1,30. Erst dahinter.
Hallo :):)
Ich würde sagen, da ist etwas faul im Staate Slowenien.
Lassen wir mal die Bilder weg und konzentrieren uns auf das geschriebene...:rolleyes:
Wohnmobile und zweispurige Kraftfahrzeuge mit einer Höhe der Fahrzeugs über die erste Achse bis 1,30 m, deren zulässiges Gesamtgewicht
3.500 kg nicht überschreitet, mit Anhängefahrzeug oder ohne.
Das heist doch das alle Wohnmobile, Kastenwagen und große Van's in der Klasse 2B angesiedelt sind oder sehe ich das falsch....:confused::eek:
Ferdlnand
07.11.2013, 15:46
der Sharan hat ÜBER DER 1. ACHSE(!!!) keine 1,30. Erst dahinter.
Ja stimmt, hatte wohl einen Denkfehler (00:12);):rolleyes::D
.
Wohnmobile und zweispurige Kraftfahrzeuge mit einer Höhe der Fahrzeugs über die erste Achse bis 1,30 m, deren zulässiges Gesamtgewicht
3.500 kg nicht überschreitet, mit Anhängefahrzeug oder ohne.
Das heist doch das alle Wohnmobile, Kastenwagen und große Van's in der Klasse 2B angesiedelt sind oder sehe ich das falsch....:confused::eek:
Da wiedersprichst du dir gerade selbst. (glaube ich)
Wenn das Fahrzeug als Wohnmobil zugelassen ist würde ich es mit ruhigen Gewissen bei 2A sehen.
Hallo Sporti :)
Wieso...?? weil ihreführend das Bild "Wohnmobil" in der Klasse 2A ist. Sind wir mit den Womo's unter die 1,3m über der Vorderachse...????
Ps: die Vollintegrierten auf alle Fälle mal nicht....:eek::D:rolleyes:
Ferdlnand
07.11.2013, 16:40
da haben sich die Slows wieder mal selbst übertroffen, viel dümmer und komplizierter kann
man es nicht machen.
Sowas gelingt nicht mal unseren Lieblingsnachbarn im Nord-Westen bei der geplanten Mauteinführung,
- oder doch ?? :confused:
grüße
Naja, einfacher kann man es fast nicht machen, die Messung der Höhe ist doch die billigste Lösung. Ob auch das Gewicht automatisch ermittelt wird wage ich zu bezweifeln, da helfen vermutlich nur Stichproben. In Kroatien ist es immer Ratsam den Zulassungsschein bereit zu halten um die < 3,5t zu belegen. Noch besser eine vergrößerte Kopie des Zulassungsscheines um die Abwicklung zu beschleunigen.
Ich versteh die Sache in Slowenien nicht so ganz. Laut dem Link fallen Womos unter 3,5t in die günstiger Kategorie 2A.
Nach meinem verständnis sollte die Eintragung im Zulassungsschein M1-Wohnmobil (unter 3,3t zGG)ausreichen um die 2A Vignette zu verwenden.
.
Eigentlich gehts, glaub ich nur um das "und".
Würde stehen "Wohnmobile. Zweispurige KFZ.....
wäre die Sache schon leichter.
Bin schon auf die ersten Erfahrungen gespannt.
Eigentlich gehts, glaub ich nur um das "und".
Würde stehen "Wohnmobile. Zweispurige KFZ.....
wäre die Sache schon leichter.
Bin schon auf die ersten Erfahrungen gespannt.
Es ist schon irritierend, weil ein Wohnmobil natürlich auch ein zweispuriges Kraftfahrzeug ist.
Andererseits ist die Vignette 2B für ein Wohnmobil gar nicht vorgesehen.
Also sollte für Wohnmobile schon die 2A richtig sein.
Vielleicht hat es mit der Übersetzung ins Deutsche nicht so ganz geklappt.
Aber es schaut so aus, als ob die Wohnmobile > 3,5t auch die Vignette 2A nehmen
müssten. Bisher haben die eine streckenabhängige Maut bezahlt, mit der sie recht
zufrieden waren!
Allesfahrer
07.11.2013, 22:58
Betrachten wir das ganze doch mal von der Seite wie das automatisch kontrolliert werden kann:
Man fährt mit der 1. Achse über einen Sensor und die Höhe wird automatisch von unten nach oben mit Lichtschranken vermessen. Alles was unter 1,3m ist (bis zur 1. freien Durchsicht) ist 2A (auch wenn weiter oben wieder was drübersteht).
Alles was über 1,3m ist (bis zur 1.freien Durchsicht) ist 2B.
Sprich ein WoMo mit Alkoven das über der 1. Achse bei der Motorhaube unter 1,3m ist wird als 2A gezählt, ein WoMo das über der 1. Achse bei der Motorhaube oder dem Aufbau bei VI mehr als 1,3m misst ist 2B.
Auch ein Pritschenwagen der über der 1.Achse bei der Motorhaube unter 1,3m hat ist dann immer 2A egal ob er über dem Dach was nach vorne geladen hat oder nicht.
Es wird also wahrscheinlich nur auf den 1. freien Bereich über der 1. Achse gehen in welchen Bereich man fällt.
Double Trouble
07.11.2013, 23:44
Aber es schaut so aus, als ob die Wohnmobile > 3,5t auch die Vignette 2A nehmen
müssten. Bisher haben die eine streckenabhängige Maut bezahlt, mit der sie recht
zufrieden waren!
ALLE Fahrzeuge über 3,5to zahlen streckenabhängig.
Wohnmobile im Sinne der Vignette gibt es nur bis 3,5to.
A new type of vignettes for vehicles up to 3,500 kg is introduced.
VIGNETTES FOR CARAVANS1 AND TWO-TRACK MOTOR VEHICLES WITH VEHICLE HEIGHT ABOVE FRONT AX2 UP TO 1,30 M AND THE MAXIMUM AUTHORISED MASS NOT EXCEEDING 3.500 KG, WITH A TRAILER OR WITHOUT (INCLUDING VAT) Yearly Monthly Weekly 110,00 EUR 30,00 EUR 15,00 EUR
VIGNETTES FOR TWO-TRACK MOTOR VEHICLES WITH VEHICLE HEIGHT ABOVE FRONT AX2 OF 1,30 M OR MORE AND THE MAXIMUM AUTHORISED MASS NOT EXCEEDING 3.500 KG, WITH A TRAILER OR WITHOUT
(INCLUDING VAT)
http://www.dars.si/Dokumenti/3_vinjete/kombi-m2.png (http://www.dars.si/Dokumenti/3_vinjete/kombi-m2-v.png) Yearly Monthly Weekly 220,00 EUR 80,00 EUR 40,00 EUR
Note:
1 "Caravan" means a motor vehicle with a maximum weight not exceeding 3,500 kg, with a special upgrade or permanent equipment for the transport and residence of persons, with a trailer or not.
2 "Height of the vehicle above the first axis" is the distance between the surface and the highest point of the vehicle in a plane perpendicular through symmetry axis of the front wheels.
Nach meinem Dafürhalten ist das eine watscheneinfache Geschichte:
PKW und Wohnmobile bis 3,5 t hzGG zahlen die Maut nach 2A, wobei es völlig wurscht ist, ob es sich um einen TI,VI, Kastenwagen oder Bulli, T3, T4 handelt....da gilt keine im Bereich der Vorderachse gemessene Fahrzeughöhe.
Bei normalen Transportern gilt dann die Geschichte nach 2B, und bei Wohnmobilen über 3,5 t die bereits jetzt übliche streckenabhängige Maut.
Sprich: Für die Wohnmobilisten ändert sich nichts, für die Transporterfahrer, Vans und z.B. VW-Busse einiges, nämlich ein bisserl tiefer in die Tasche greifen.
Die wollen einfach den gewerblichen Transport von Transportern bis 3,5 t teurer machen, weil speziell die Länder des ehemaligen Ostblocks mit derartigen Gespannen die Ruhezeiten und Fahrverbote umgehen. Und das wollen sich die Slowenen offensichtlich bezahlen lassen.
Alle übrigen Diskussionen sind ein Sturm im Wasserglas.
Liebe Grüße
thoreau
elgenial
08.11.2013, 08:52
Wie ist das in Kroatien:confused::confused: da hab ich für unseren T5 auch immer eine höhere Maut als ein PKW bezahlt. Was hab ich da für eine Kat. mit dem WoMo bezahlt ???
berghamer
08.11.2013, 15:53
Hallo
In Kroatien werden die Fahrzeuge anders eingeteilt.
Mehrspurige Fahrzeuge bis zu einer Gesamthöhe von 1,90 m sind in der Klasse I.
Höhere Fahrzeuge (über 1,90 m), daher fast alle Campingfahrzeuge und Tansportfahrzeuge bis zu 3,5 t Gesamtgewicht sind in der Klasse II.
Fahrzeuge mit mehr als 3,5 t (also zB unsere deutschen Nachbarn mit ihren 4,2 t oder mehr) sind in der Klasse III.
Zuletzt gibt es noch die Klasse IV - das sind alles Sattelzugfahrzeuge, LKW-Züge und Autobus mit schwerem Anhänger.
http://www.hac.hr/en/toll-rates/price-list/
elgenial
08.11.2013, 17:23
Äh Ja da geht's ja um die Gesamthöhe, Danke :):):)
Ferdlnand
26.11.2013, 00:31
Nach meinem Dafürhalten ist das eine watscheneinfache Geschichte:
PKW und Wohnmobile bis 3,5 t hzGG zahlen die Maut nach 2A, wobei es völlig wurscht ist, ob es sich um einen TI,VI, Kastenwagen oder Bulli, T3, T4 handelt....da gilt keine im Bereich der Vorderachse gemessene Fahrzeughöhe.
Bei normalen Transportern gilt dann die Geschichte nach 2B, und bei Wohnmobilen über 3,5 t die bereits jetzt übliche streckenabhängige Maut.
Sprich: Für die Wohnmobilisten ändert sich nichts, für die Transporterfahrer, Vans und z.B. VW-Busse einiges, nämlich ein bisserl tiefer in die Tasche greifen.
Die wollen einfach den gewerblichen Transport von Transportern bis 3,5 t teurer machen, weil speziell die Länder des ehemaligen Ostblocks mit derartigen Gespannen die Ruhezeiten und Fahrverbote umgehen. Und das wollen sich die Slowenen offensichtlich bezahlen lassen.
Alle übrigen Diskussionen sind ein Sturm im Wasserglas.
Liebe Grüße
thoreau
Hmm....., ganz soooo watschneinfach dürfte die Geschichte doch nicht sein. Kärnten heute brachte einen Bericht zum Thema.
http://tvthek.orf.at/program/Kaernten-heute/70022
Demnach dürften sich selbst die "Experten" nicht sicher sein wie diese Bemautung wirklich exekutiert wird.
Wenn zum Beispiel Gerilu´s ex Pössl....
aus Mörbischthread... (Pössl - zugelassen als PKW ohne besondere Verwendung) ....als PKW zugelassen ist, wird wohl oder übel die Kat. 2B zu berappen sein.
Bin schon gespannt ob es da Nachbesserungen geben wird. In der Vergangenheit haben die Slowenen ja gezeigt das erstmal kräftig kassiert wird um dann nach Beeinspruchungen nachzugeben. Aber kassiert ist kassiert... :eek:
.
Ferdlnand
26.11.2013, 00:54
Hier der Direktlink zum Beitrag:
tvthek.orf.at/program/Kaernten-heute/70022/Kaernten-heute/7171782/Doppelte-Maut-in-Slowenien/7173267
Nachträgliche Änderungen der eigenen Beiträge sind scheinbar nicht mehr möglich.. :confused::confused::confused:
Double Trouble
26.11.2013, 01:41
Demnach dürften sich selbst die "Experten" nicht sicher sein wie diese Bemautung wirklich exekutiert wird. .
Wenn die Kärntner "Experten" bei ORF und ARBÖ sinnerfassend einen englischsprachigen Text lesen könnten, bräuchten sie nicht so schwachsinnige Reportagen machen.
Wozu soll eine Liste mit allen Autos notwendig sein, nur weil diese Experten die 1,3m-Regelung nicht begreifen?
westbahnmichi
26.11.2013, 11:28
Die Vignetten-Kategorien im Überblick:
Kategorie 1: In diese Kategorie fallen einspurige Kraftfahrzeuge wie Motorräder und große Motorroller, welche das vignettenpflichtige Straßennetz in Slowenien benützen dürfen.
Kategorie 2A: Diese Kategorie betrifft sämtliche PKWs bis 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht und bis zu einer Höhe von 1,3 Metern - gemessen am Mittelpunkt der Vorderachse. ACHTUNG: Auch alle Wohnmobile bis zu einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen sind in dieser Kategorie erfasst. Auch über 1,3 Metern am Messpunkt!
NEU Kategorie 2B: In diese Kategorie fallen Fahrzeuge unter einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen, die - gemessen am Mittelpunkt der Vorderachse - eine Fahrzeughöhe von 1,30 Meter oder mehr aufweisen. Diese Maßangabe bezieht sich auf das unbeladene Fahrzeug im serienmäßigen Auslieferungszustand. ACHTUNG: Wohnmobile bis 3,5 Tonnen hzG. und über 1,3 Metern am Messpunkt fallen weiterhin in die Kategorie 2A (siehe oben: Kategorie 2A)!
Ferdlnand
26.11.2013, 13:43
Hallo Michi!
Hab ich eigentlich auch so verstanden.
Woher hast du diese Information?
Dennoch ist Vorsicht geboten!
Wenn z.B. gerilu´s ehemaliger Pössel - Zitat aus dem Mörbisch-Thread: (Pössl - zugelassen als PKW ohne besondere Verwendung) -als normaler PKW zugelassen ist, dürfte er in die Kategorie 2B fallen.
Ich denke hier wird wie schon so oft bei den Slowenen nachgebessert.....:rolleyes:;):)
.
westbahnmichi
26.11.2013, 14:05
Hallo Michi!
Hab ich eigentlich auch so verstanden.
Woher hast du diese Information?
.
Hallo
ist von der öamtc seite stand heute.
berghamer
26.11.2013, 17:33
Hallo
Wenn man diese Infos von ARBÖ und ÖAMTC betrachtet, dann schaut´s genau so aus wie bei den derzeitgen Koalitionsverhandlungen.
http://www.arboe.at/nocache/news-termine/news-detail/datum/2013/11/26/arboe-empoert/
http://www.oeamtc.at/?id=2500%2C1583639%2C%2C
Wenn z.B. gerilu´s ehemaliger Pössel - Zitat aus dem Mörbisch-Thread: (Pössl - zugelassen als PKW ohne besondere Verwendung) -als normaler PKW zugelassen ist, dürfte er in die Kategorie 2B fallen.
Ich denke hier wird wie schon so oft bei den Slowenen nachgebessert.....:rolleyes:;):)
.
Ja und beim derzeitigen T5 DOKA mit Absetzkabine bin ich mit Sicherheit auch in der "hohen" Klasse :eek::mad::mad: weil ja LKW ....
Aber derzeit ist eh kein Slowenienbesuch vorgesehen ...
irgendwann in naher Zukunft werden wir eh vermutlich alle auf allen Straßen in Europa per GPS Track/Tripp Log zur Kasse gebeten... Vignetten picken ist so was von Antiquariat wird man und einreden und sicherlich neueste Technologien aufquatschen :eek::eek:
gerilu
Anscheinend kennt sich da niemand so genau aus!
Auf eine Anfrage an Tolltickets (https://www.tolltickets.com/country/slovenia/vignette.aspx?lang=de-DE&mnu=c) erhielt ich folgende Antwort:
Sehr geehrter Herr ...,
vielen Dank für Ihre Frage an tolltickets.
Ja, Sie haben Recht, diese Aussage ist widersprüchlich.
Jedoch, haben wir leider noch keine genauere Aussage vom Mautbetreiber erhalten. Laut Aussage des
Slowenischen Mautbetreibers finden Sie ab dem 01.12.2013 auf deren Internetseite www.dars.si eine Liste
mit Fahrzeugen und das benötigte Produkt.
Wir bedauern sehr, Ihnen aktuell keine genauere Information geben zu können.
Gerne stehen wir Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung!
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr tolltickets
Support-Team
Auf www.dars.si habe ich es noch nicht geschafft eine E-Mail abzuschicken.:mad:
der link zur übersicht mit den autos die unter 2B fallen und womis sind auch hier unter 2A gelistet, wie schon der westbahnmichi geschrieben hat!
http://www.dars.si/Dokumenti/3_vinjete/Seznam%20izmerjenih%20vozil_The%20list%20of%20meas ured%20vehicles.pdf
also, werden es auch die polizisten wissen und net strafen wenn man mit womi und 2A vignette (rechtmässig geklebter vignette) fährt.
ich hoffe diese diskussion ist somit zu ende!
Hmm....., ganz soooo watschneinfach dürfte die Geschichte doch nicht sein. Kärnten heute brachte einen Bericht zum Thema.
http://tvthek.orf.at/program/Kaernten-heute/70022
Demnach dürften sich selbst die "Experten" nicht sicher sein wie diese Bemautung wirklich exekutiert wird.
Wenn zum Beispiel Gerilu´s ex Pössl.... ....als PKW zugelassen ist, wird wohl oder übel die Kat. 2B zu berappen sein.
Bin schon gespannt ob es da Nachbesserungen geben wird. In der Vergangenheit haben die Slowenen ja gezeigt das erstmal kräftig kassiert wird um dann nach Beeinspruchungen nachzugeben. Aber kassiert ist kassiert... :eek:
.
Alle Wohnmobile (3,5 t) fallen unter M1, weil es in Österreich keine besondere Kategorie "Wohnmobil" gibt und diese eben so zugelassen sind. Trotzdem ist der Text so zu verstehen, dass Fahrzeuge, die dem Charakter nach als Wohnmobil gelten, unter die Kategorie 2A fallen. So ist der deutsche Text trotz oder gerade wegen des Bindewortes "und" zu verstehen.
Und der englische sowieso.
Experten und Bedenkenstreuer hin oder her.
Liebe Grüße
thoreau
PS: Vielleicht ein Argument das auch 100 %ig nachvollziehbar ist: Wohnmobile unter oder bis 3,5 Tonnen müssten nicht extra angeführt werden, wenn sie diese ominösen 1,3 Meter nicht erreichten, weil sie ja sowieso nicht unter Kat. 2B fielen. Der Text IST also einwandfrei so zu verstehen, dass Wohnmobile bis 3,5 Tonnen (als eigene Fahrzeugart und ohne Achsmaß) und PKWs mit keiner größeren Höhe als diesen 1,3 Metern, gemessen vom Mittelpunkt der Vorderachse unter 2A fallen.
Und noch eine Ergänzung: Sollte gerilus Wohnmobil unter oder bis 3,5 t sein, dann fällt dieses Fahrzeug ebenfalls unter Kat. 2A, weil eben Wohnmobile als eigenständige Fahrzeugkategorie und PKWs gemeint sind. Egal, ob das Fahrzeug eigentlich ein Klein-LKW ist - entscheidend ist das höchstzul. GG. (es wäre ja sonst nicht extra angeführt ;-)).
Slowenien ist in der EU. Die Slowenen sind sicherlich nicht so dumm und wagten es, wegen ein paar Netsch eine Verurteilung der Kommission bzw. drakonische Strafen zu riskieren...die sind nämlich Nettoempfänger.
Liebe Grüße
thoreau
Betrachten wir das ganze doch mal von der Seite wie das automatisch kontrolliert werden kann:
Man fährt mit der 1. Achse über einen Sensor und die Höhe wird automatisch von unten nach oben mit Lichtschranken vermessen. Alles was unter 1,3m ist (bis zur 1. freien Durchsicht) ist 2A (auch wenn weiter oben wieder was drübersteht).
Alles was über 1,3m ist (bis zur 1.freien Durchsicht) ist 2B.
Sprich ein WoMo mit Alkoven das über der 1. Achse bei der Motorhaube unter 1,3m ist wird als 2A gezählt, ein WoMo das über der 1. Achse bei der Motorhaube oder dem Aufbau bei VI mehr als 1,3m misst ist 2B.
Auch ein Pritschenwagen der über der 1.Achse bei der Motorhaube unter 1,3m hat ist dann immer 2A egal ob er über dem Dach was nach vorne geladen hat oder nicht.
Es wird also wahrscheinlich nur auf den 1. freien Bereich über der 1. Achse gehen in welchen Bereich man fällt.
Genau so ist es und wird es auch sein.:mad::mad:
lg.Manitu
Hallo!
Und jetzt noch was über die Maut in Kroatien.
Mautgebühren für Autobahnen in Kroatien
Fahrzeuge werden nach folgenden Kategorien abgerechnet:
Kategorie I - Motorräder, zweiachsige Fahrzeuge mit einer Höhe bis 1,30 m an der Vorderachse
Kategorie II - Fahrzeuge bis 3 Achsen mit einer Höhe bis 1,30 m an der Vorderachse
Kategorie III - Fahrzeuge bis 3 Achsen mit einer Höhe über 1,30 m an der Vorderachse
Kategorie IV - Fahrzeuge mit oder mehr als 4 Achsen mit einer Höhe über 1,30 m an der Vorderachse
Beispielstrecken & Maut in Kroatien
haben doch auch schon die Höhe bis 1.30 über die erste Vorderachse.......oder versteh i des falsch.
lg.Manitu
berghamer
02.12.2013, 18:20
Hallo Manitu
Ich hab`s zwar in diesem Beitrag (Seite 2) schon einmal erwähnt, daher nochmals. In Kroatien geht es um die Gesamthöhe des Fahrzeuges. Alles was höher al 1,90 m ist, wird zur Kat III gerechnet.
http://www.hac.hr/en/toll-rates/price-list/
berghamer
02.12.2013, 18:31
@alle
Hier habe ich noch eine Liste gefunden, wo die DARS (Slowenische Autobahngesellschaft) bereits die Fahrzeuge mit einer Höhe von mehr als 1,3 m der einzelnen Hersteller in einer Liste erfaßt hat.
http://images.24ur.com/media/document//61351156.pdf
Und hier ist auch zu lesen, dass Fahrzeuge mit Campingeinrichtung nicht darunter fallen.
Hallo berghamer!
lies des amol...........jetzt kennt sie bold keiner mehr aus???
http://www.avd.de/startseite/recht-wissen/verkehrsvorschriften/ausland/mautgebuehren-im-ausland/mautgebuehren-in-kroatien/
lg Manitu:confused::confused:
berghamer
02.12.2013, 22:27
Hallo
Also ich verlaß mich da lieber auf die offiezielle Seite des kroatischen Autobahnbetreibers, dessen Link ich ja bereits kopiert habe.
Auf der von dir hingewiesenen Homepage des AvD steht ganz unten zu lesen:
Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.
Wir danken für Anregungen und Hinweise!
© Copyright: AvD e.V. - Die unveränderte Veröffentlichung - auch im Internet - ist unter Hinweis auf die Quelle
"Automobilclub von Deutschland e.V. / www.avd.de" honorarfrei gestattet.
Da ich in den letzten Jahren einige Male die kroatische Autobahn mit meinem Womo benützt habe (zuletzt im Oktober 2013), denke ich, dass der "AvD" einfach falsch liegt.
Ferdlnand
02.12.2013, 23:52
Hallo Manitu
Ich hab`s zwar in diesem Beitrag (Seite 2) schon einmal erwähnt, daher nochmals. In Kroatien geht es um die Gesamthöhe des Fahrzeuges. Alles was höher al 1,90 m ist, wird zur Kat III gerechnet.
http://www.hac.hr/en/toll-rates/price-list/
Da muss ich dir aber widersprechen!
In Kroatien fallen Fahrzeuge über 1,9m Fahrzeughöhe und unter 3,5t zGG in Kategorie 2. Viele regen sich darüber auf mit ihren Kastenwagen in die höchste Kategorie zu fallen. Das ist aber unrichtig sofern das Fahrzeug unter 3,5t zGG typisiert ist. Vor allem Kastenwagen und Wohnmobil bei deren Bauart oder Type optisch auch von höherem zGG ausgegangen werden kann, werden gerne auch mit Kategorie 3 bemautet.
Achte bei deinem Link in Kategorie II auf den symbolisierten Bus mit einer Höhe über 1,9m und der Beschriftung " <3,5t "
Daher in Kroatien immer den Zulassungsschein bereithalten sofern unter 3,5t !!!!!
:)
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich ersuche Sie um folgende Information.
Fällt ein Wohnmobil bis 3,5 T unter die Gruppe 2A oder 2B, wenn die gemessene Höhe über der Vorderachse 1,3 Meter überschreitet?
wir bedanken uns für Ihre Nachfrage. So ein Wohnmobil fällt unter die Gruppe 2A.
Mit freundlichen Grüßen,
Ana Spitzer
Oddelek za prodajo in marketing
DARS d.d.
Dunajska 7, Ljubljana
e-mail: prodaja@dars.si
T: +386 1 300 99 83
F: +386 1 300 99 74
web: www.dars.si (http://www.dars.si/)
Double Trouble
03.12.2013, 13:22
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich ersuche Sie um folgende Information.
Fällt ein Wohnmobil bis 3,5 T unter die Gruppe 2A oder 2B, wenn die gemessene Höhe über der Vorderachse 1,3 Meter überschreitet?
wir bedanken uns für Ihre Nachfrage. So ein Wohnmobil fällt unter die Gruppe 2A.
Mit freundlichen Grüßen,
Ana Spitzer
Oddelek za prodajo in marketing
DARS d.d.
Dunajska 7, Ljubljana
e-mail: prodaja@dars.si
T: +386 1 300 99 83
F: +386 1 300 99 74
web: www.dars.si (http://www.dars.si/)
das war doch eh klar
ewaldiusdererste
22.12.2013, 21:55
Ab 01.12.2013 ändert Slowenien die Einteilung der Mautklassen wie folgt:
http://www.dars.si/Dokumenti/3_vinjete/Letak%20VIN%20nove%202014D.pdf
Vor allem für die Transporter oder Kleinbusse wird es empfindlich teurer, wenn an der Vorderachse eine Höhe von mehr als 1,30 m gegeben ist.
Die Wohnmobile bleiben in der Klasse 2A und sind somit von der Preiserhöhung ausgenommen.
Um das ganze komplett zu verwirren hab ich vom ÖAMTC die Auskunft das unser teilintegrierter
Carrado auf Fiat Ducato Basis mit M1 Eintragung unter 2B fällt
Hallo,
schicke dem ÖAMTC-Mitarbeiter diesen Link:
http://www.oeamtc.at/?id=2500,1585772,,&mailtype=Auto&utm_source=oeamtc&utm_medium=email&utm_campaign=Auto+%26+Verkehr+vom+19.12.2013-2013121911&utm_content=-Neuerungen+f%FCr+Autofahrer+2014-Neuerungen+f%FCr+Autofahrer+2014
Empfiehl ihm bitte, bei der eigenen Firma nachzulesen, bevor er mit Falschmeldungen um sich schmeißt.
Wohnmobil ist eindeutig Kategorie 2A, war auch vor der Feststellung durch den ÖAMTC klar.
Und wenn jetzt das Argument kommt, dass im Zulassungsschein M1/PKW steht.....eine Kategorie Wohnmobil ist dem Grunde nach vom Östgerreichischen Gesetzgeber so nicht vorgesehen, daher steht dort PKW oder Sonderkraftfahrzeug oder wasweißich....trotzdem, wenn das Fahrzeug dem Grunde nach ein Wohnmobil ist, dann is nix mit 2B.
Liebe Grüße
thoreau
Double Trouble
22.12.2013, 22:56
ich versteh sowieso nicht, warum irgendjemand bei den österr. Autofahrerklubs nachfragt:
Erstens kennt sich dort eh keiner aus
Zweitens wird es der DARS ziemlich egal sein, was der ÖAMTC behauptet.
Stellt´s euch das ganze einmal umgekehrt vor: ihr habt eine Vignetten- oder GoBox- Überprüfung durch die Asfinag oder durch die Polizei und ihr sagt dann: "aber der (z.B.) französische Autoclub behauptet, dass.....":D:D
westbahnmichi
23.12.2013, 10:20
ich versteh sowieso nicht, warum irgendjemand bei den österr. Autofahrerklubs nachfragt:
Erstens kennt sich dort eh keiner aus
Zweitens wird es der DARS ziemlich egal sein, was der ÖAMTC behauptet.
Stellt´s euch das ganze einmal umgekehrt vor: ihr habt eine Vignetten- oder GoBox- Überprüfung durch die Asfinag oder durch die Polizei und ihr sagt dann: "aber der (z.B.) französische Autoclub behauptet, dass.....":D:D
Hallo
und wo sollte man sich erkundigen??:confused::confused::confused: wenn nicht bei einem autofahrerclub.
lt dem link ist eigentlich alles verständlich erklärt.