Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Baugenehmigung
doris 68
31.10.2013, 21:45
Hallo. Wir haben uns im heurigen Frühjahr von einer renommierten Firma, 40 Jahre am Markt, auf der Welser Caravanmesse ein Dauerstandvorzelt gekauft und aufstellen lassen. Diese haben wir schon auf sehr vielen Campingplätzen so gesehen. Hatten heute eine Begehung der Tiroler Landesregierung auf unserem Campingplatz. 80 Prozent der Dauercamper müssen ihre Vorbauten abreissen inkl. anscheinend auch unser Vorzelt sei lt. Tiroler Campinggesetz nicht erlaubt. Wir haben keinen Innenausbau, das Vorzelt steht auf Stellfüssen und ist nur mit einer Zeltplane bespannt. Bitte daher um Rückmeldungen und Erfahrungen mit den Behörden und deren Beschlüssen. Auf jedem Campingplatz (Bundesweit) stehen solche Vorzelte. Vielen Dank im voraus
bernhard 1967
31.10.2013, 21:57
Hallo. Wir haben uns im heurigen Frühjahr von einer renommierten Firma, 40 Jahre am Markt, auf der Welser Caravanmesse ein Dauerstandvorzelt gekauft und aufstellen lassen. Diese haben wir schon auf sehr vielen Campingplätzen so gesehen. Hatten heute eine Begehung der Tiroler Landesregierung auf unserem Campingplatz. 80 Prozent der Dauercamper müssen ihre Vorbauten abreissen inkl. anscheinend auch unser Vorzelt sei lt. Tiroler Campinggesetz nicht erlaubt. Wir haben keinen Innenausbau, das Vorzelt steht auf Stellfüssen und ist nur mit einer Zeltplane bespannt. Bitte daher um Rückmeldungen und Erfahrungen mit den Behörden und deren Beschlüssen. Auf jedem Campingplatz (Bundesweit) stehen solche Vorzelte. Vielen Dank im voraus
Welche Masse.?
Habt Ihr Glasfenster drinnen?
Die würde ich verstecken indem ich Plane runterlasse...
Wenn ihr verkaufen müßt dann meldet euch...
doris 68
31.10.2013, 22:05
Wir haben keine Glasfenster und ein Verkauf steht noch nicht an, vorher bauen wir unser Reich in einem anderen Bundesland auf
Bauvorschriften sind generell Ländersache und daher geht eben in einem Bundesland was in einem anderen gar nicht geht.
Damit es ganz unübersichtlich wird kann auch noch jede Gemeinde eigene Vorschriften erlassen (Ortsbild, Bebauungsvorschriften usw.)
Es gibt also keine einheitlichen generellen Richtlinien sondern es gilt nur das, was in der jeweiligen Gemeinde bzw. Bundesland beschlossen wurde.
In Kärnten gab es vor einigen Jahren einen ähnlichen Fall wo alle Holzüberbauten auf zwei Campingplätzen nach einer Behördenbegehung unverzüglich verschwinden mussten. In einer Anzeige wurde die widmungsfremde Verhüttelung des Seenufers angeprangert und die Behörden sind aktiv geworden.
War zwei Jahre lang eine unglaubliche Aufregung und wurde letztlich auch durchgezogen.
Inzwischen (nach fast zehn Jahren) stehen schon wieder etliche dieser hässlichen Holzüberbauten und es dürfte eine Frage der Zeit sein wann es wieder zum Einschreiten der Behörde kommt.
Ich würde versuchen bei der Gemeinde den Widmungsplan (bzw. falls vorhanden die Betriebsgenehmigung) des Campingplatzes einzusehen , da stehen auch die genauen Vorgaben und Auflagen für den Campingplatz drinn und es sollte klar herausgelesen werden können, was dort aufgestellt, aufgebaut und genutzt werden darf und was nicht .....
Je nach Vorschrift, Umfang und/oder Widmung gibt es eben "Bauten" die gar nicht aufgestellt werden dürfen, solche die nicht genehmigt werden müssen, solche die nur anzeigepflichtig sind und eben solche die unbedingt eine Baugenehmigung brauchen.
Das steht im § 6 (http://www.ris.bka.gv.at/MarkierteDokumente.wxe?Abfrage=LrT&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=01.11.2013&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=Campinggesetz&WxeFunctionToken=8853418e-e4af-4eef-aa72-d9dfba68a83e) des Tiroler Campinggesetzes!
c) auf Standplätzen nur Anlagen errichtet werden, die
1. infrastrukturellen Erfordernissen, wie der Trinkwasserversorgung, der
Abwasserentsorgung oder der Energieversorgung, dienen oder
2. untergeordnete Bestandteile mobiler Unterkünfte sind, keine dauerhafte
Verbindung zum Boden haben und ohne besonderen technischen Aufwand entfernt
werden können, wie etwa handelsübliche Vorzelte, Vordächer und dergleichen.
Das ist ziemlich scharf formuliert - alles was über ein handelsübliches Vorzelt
hinausgeht ist nicht erlaubt, so wie es da steht nicht einmal ein Wohnwagen-
Schutzdach!
Da ist aber das Kind mit dem Bad ausgeschüttet worden.
Grundsätzlich ist die Absicht des Gesetzgebers schon richtig - vielerorts mutieren
die Dauercampingplätze zu Hütten-Slums!!
Ferdlnand
01.11.2013, 06:54
Hallo!
Wo ist der unterschied zwischen einem handelsüblichen Dauerstandvorzelt und einem handeslüblichen Vorzelt?
Ich denke die Betonung liegt auf "dauerhafte Verbindung zum Boden und ohne besonderen technischen Aufwand entfernt werden können".
Was gilt als dauerhafte Verbindung ohne besondere technische Hilfsmittel?
Wenn ich einen gut haltenden Haring aus dem Boden ziehen will benötige ich ja auch schon ein technisches Hilfsmittel. Was ist mir den Wurmis? Gelten diese als dauerhafte Verbindung?
Hmmm, Fragen über Fragen..
Man kanns auch übertriben..
Hast ev. ein Foto deines Dauerstandvorzeltes???
.
Allesfahrer
01.11.2013, 09:27
Hallo!
Hast du denn keine Begründung bekommen wieso du es wegmachen musst?
Gibt's einen Link zu dem Vorzelt (der Firma)?
doris 68
01.11.2013, 09:35
Guten Morgen.
Danke für die Antworten. Unser Vorzelt hat keine Verbindung zum Boden. Von diesen Vorzelten stehen mind. 10 auf jedem Campingplatz, viele davon schon jahrzente. Leider kann ich kein Foto anhängen. Unser Vorzelt ist von der Firma Streckdaub mit Folienfenstern. Das Holzhütten nicht genehmigt sind ist uns klar, deswegen haben wir uns von einer Firma ein richtiges Vorzelt gekauft. Und jetzt das
Allesfahrer
01.11.2013, 09:50
Dann wird wohl das die Begründung sein:
und ohne besonderen technischen Aufwand entfernt
werden können
Sieht ja eigentlich auch eher nach einer Hütte mit Planen-Wänden aus als nach einem Vorzelt. ;)
Ganz ohne besonderen technischen Aufwand entfernt werden kann so ein Vorzelt (http://www.zelte-steckdaub.de/ausstellung_rundgang_montafon.php) sicher nicht!
Ganz ohne besonderen technischen Aufwand entfernt werden kann so ein Vorzelt (http://www.zelte-steckdaub.de/ausstellung_rundgang_montafon.php) sicher nicht!
Das ist ja ein FAchwerkbau mit Planenwand, kein Zelt :eek:
doris 68
01.11.2013, 12:48
Ohne technischen aufwand ist relativ.
Die Plane ist durch eine Köderschiene gespannt und innen werden 8 schrauben gelöst und das ganze Ding liegt. Am Dach die Plane weg, styropor weg und die Latten entfernen. Wir haben das getestet und waren schneller als unsere Nachbarn, die ein "einfaches" Vorzelt haben. Bis die die Dachrinne und die tausende Heringe aus dem Boden hatten, lag unser Zelt schon. Was die Behörde auch gestört hat, war der Boden, den auch die anderen drin haben. Werden uns am Montag mit der Firma kurzschliessen und dann bleibt nur abzuwarten. Das tritt auf jedenfall eine Lawine los, denn es gibt tausende solcher Vorzelte und viele Firmen die das anbieten, auch auf der Welser Campingmesse. Ich kenne ganz in unserer nähe einen Campingplatz, der keine anderen Vorzelte zulässt. Mal schaun, es wird nicht so heiss gegessen wie gekocht wird und was ich noch erfahren habe ist, dass unsere Behörde sich diesbezüglich auch erst genau bei den Firmen informieren muss. 40 Jahre sind eine lange Zeit und der eine oder andere Campingplatz wurde, so wie unserer vor 15 Jahren, kontrolliert und da sind einige Vorzelte der Firma schon gestanden. Abwarten und das Camperleben weiter geniessen.
Skorpion
01.11.2013, 16:10
Hallo Doris 68
Das ganze ist zwar ärgerlich für Euch, aber es wird sich im Forum nicht lösen lassen.
Der einzig wirklich sinnvolle Weg ist ein Gespräch mit der zuständigen Behörde.
Gibt es da keine Einigung, dann bleibt nur der Abbau.
Babsi3752
15.01.2014, 10:30
Hallo!
Das Thema ist zwar nicht mehr ganz aktuell, aber da wir auf unserem Campingplatz auch ein solches Vorzelt haben (so wie 10 andere auch) und es auch bei uns immer wieder ein Thema ist, ob diese Vorzelte denn nun stehen dürfen oder eben nicht wollte ich fragen, ob es bei dir, doris 68, schon etwas Neues gibt. Zwecks Abbauen kann ich zumindes auf unserem Platz sagen, dass alle die, die ein "normales" Vorzelt haben, diese innen so ausgebaut sind (mit Holz verkleidet usw.), dass ich da eher unseres problemlos abbauen kann (wir haben innen gar nichts verbaut!) als die Vorzelte, die ohne Probleme akzeptiert werden.
Danke schon mal für die Info!
LG
Babsi