Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Radar-Abzockerei bei Gespannfahrern!
Hallo Gemeinde,
Ich fahre (fuhr) nun seit über 15 Jahren im Gespannbetrieb ohne Radarstrafen (zugegeben: eine, aber das war in Kroatien…)
Gestern: Anonymverfügung aus Graz vom Plabutschtunnel, 92 statt 80 km/h in der Sectioncontrol.
Heute: Anonymverfügung aus Kärnten, Mölbling , 90 statt 80 km/h auf der Doppelspurigen Richtung Klagenfurt.
Jeder kennt beide Streckenabschnitte als Schnellstraßen mit Tempolimit 100, die Verfügungen waren jeweils auf das Vergehen als „Kraftwagenzug“ angesetzt.
Die Kärntner haben‘ s etwas detaillierter beschrieben ;)
Hab ich was verschlafen? Darf man jetzt in Österreich mit dem Gespann nur mehr 80 auf Autobahnen / Schnellstraßen fahren?
Eigenartig, dass einmal nur das Kennzeichen des Zugwagens angeführt wurde, das andere mal nur das des Anhängers.
Das gesamte Gespann wurde nicht erhoben.
Ob man jetzt mit über 3,5t fährt oder unter, fällt also im wahrsten Sinne des Wortes nicht mehr ins Gewicht.
Das sieht enorm nach Auffettung der Landeskassen aus. Ich freu mich schon auf weitere Briefe
und werde viele Überstunden machen müssen…
Beste Grüße Utsch
Softifex
22.10.2013, 18:45
Schnellstrasse oder Autobahn? Da ist ein Unterschied bei den Limits.
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/6/Seite.063300.html
Wie wollen die die Gespanngruppe per Radar feststellen? Ich denke, die probierens einfach.
Phyrnautobahn und ev. Plabutschtunnel haben eigene Limits, vor allem nachts.
lg Helmut
Double Trouble
22.10.2013, 19:03
Welche Eigen- bzw zul.Gesamtgewichte hast du?
Softifex
22.10.2013, 19:12
Hier noch was zum Plabutschtunnel:
http://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/graz/3124945/section-control-blitzt-auch-falsch.story
lg Helmut
Welche Eigen- bzw zul.Gesamtgewichte hast du?
@ Double Trouble: Ich weiß schon, worauf du hinaus willst: (Sheriffs nicht weiterlesen!)
Bin als Gespann mit knapp über 3,5t unterwegs. Aber das kann ja keiner wissen, wenn im einen
Fall nur das PKW-Kennzeichen, im anderen nur das des Anhängers erhoben wurde.
Also rein "optisch" nur ein normaler B-Zug.
@ Softifex: Danke! Hoch interessant, aber ich geh mal besser nicht einsprechen (siehe oben ;) ) Übrigens: Plabutsch war tagsüber.
Ob E/B oder nur B, wenn die nur ein Kennzeichen haben, im Zweifelsfall "B", oder...?
Double Trouble
22.10.2013, 21:24
Ob E/B oder nur B, wenn die nur ein Kennzeichen haben, im Zweifelsfall "B", oder...?
vielleicht wissen die auch mehr, als sie dir schreiben, zB das zweite Kennzeichen
Das habe ich schon von verschiedenen Anhängerfahrern gehört das die im Plabutschtunnel eine Strafe bekommen haben. Müßte ich einmal mit meinem Wohnwagen versuchen mit 100 km/h durchzufahren ( der ist auf 100 km/h Typisiert worden ohne Auflaufbremse ) ob ich da auch etwas bekomme und dann einspruch einlegen .
martin_aus_wien
22.10.2013, 22:31
Ich würde sagen, die schätzen das Gespann.
http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40109501
unter 30)
Geschwindigkeiten:
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/6/Seite.063300.html
Die Wahrscheinlichkeit dass die mit der Schätzung richtig liegen ist ziemlich hoch, Im Fall dass das Anhängerkennzeichen bekannt ist, kann es fast gar nciht "schief gehen". Wenn die sich mal verschätzen, reklamiert der "Kunde" eh ;-)
Die Wahrscheinlichkeit dass die mit der Schätzung richtig liegen ist ziemlich hoch, Im Fall dass das Anhängerkennzeichen bekannt ist, kann es fast gar nciht "schief gehen". Wenn die sich mal verschätzen, reklamiert der "Kunde" eh ;-)
Genau so wird das sein!
Schade, ich hätte unsren Wohnwagen um 68kg weniger zulassen können, mit "B" weiterfahren und dafür überladen fahren.
Mit den "Waagblatteln" hatte ich bisher noch nix zu tun. Kommt aber auch noch. In Deutschland gibt' s angeblich schon
welche in der Autobahn fix eingebaut.
westbahnmichi
23.10.2013, 06:55
Hallo
und wie hoch waren die strafen?
bei dieser geschwindigkeit kann es nicht so hoch sein, aber abzocke kann ich hier nicht feststellen!?!
Hallo Utsch!
Wenn ich jetzt den Artikel in der Kleinen richtig gelesen habe, gilt im Plabutschtunnel für Gespanne mit schweren Anhängern (also über 750kg) Tempo 80. Das müsste vor der Tunneleinfahrt auch ausgeschildert sein und wäre daher zu befolgen. Ich denke, du hast diese Beschränkung übersehen und hast die Strafe leider zu Recht bekommen.
(Eigene Erfahrungen mit dem Plabutschtunnel habe ich als Grazer keine. Ich bin nur 2x durchgefahren, 1x aus Neugier und vor der Eröffnung 1x mit dem Radl.)
lg!
Allesfahrer
23.10.2013, 08:01
Hallo!
Im Plabutsch gelten die Gleichen Beschränkungen wie auf der testlichen AB, außer natürlich sie wird durch Anzeige extra beschränkt.
B-Gespann 100
B-E-Gespann 80
Es kann aber passieren das man von der Anlage als B-E-Gespann eingestuft wird obwohl man ein B-Gespann fährt, dann muss man mit den Zulassungsscheinen Einspruch einlegen.
Er wurde also nicht abgezockt sondern war einfach zu schnell. ;)
Hallo!
Das stimmt so nicht.
Mein Gespann mit B und C96 hat 4250 Kg.
Wenn man über 3500 Kg ist darf man auf Autobahn nur 80 fahren.
gruss
chris:D
schlesi66
23.10.2013, 08:50
Guten Morgen.
Besteht die Möglichkeit, daß du hinten am Wohnwagen ein 80er Schild kleben hast?
Dann würde das die Höchstgeschwindigkeit sein, egal welches Gewicht.
Ich würde an deiner Stelle nicht den Wohnwagen runtertypisieren, sondern das Auto.
Einfach zur Landesprüfstelle fahren.
Habe ich damals auch gemacht.
100kg beim Auto runter und somit war ich unter 3,5to.
Hat glaube ich 40 Euro gekostet ???
Hallo Utsch!
Wenn ich jetzt den Artikel in der Kleinen richtig gelesen habe, gilt im Plabutschtunnel für Gespanne mit schweren Anhängern (also über 750kg) Tempo 80. Das müsste vor der Tunneleinfahrt auch ausgeschildert sein und wäre daher zu befolgen. Ich denke, du hast diese Beschränkung übersehen und hast die Strafe leider zu Recht bekommen.
lg!
Es gibt keine Beschränkung es gilt die allgemeine STVO.....:D
Auch WoMo's werden (immer) geblitzt weil sie immer so Schwer beladen sind.....:p:D:D
Also immer Lächeln wenn man den Tunnel verläst....:D;):rolleyes:
Hallo!
Ich habe kein 80 er Schild am Wohnwagen aber das Führerscheingesetz bzw. Kraftfahrgesetz sagt, Fahrzeug mit schweren Anhänger über 3500 Kg auf Autobahn max. 80 kmh.
Ausserdem hat mein Gespann die Masse beider höchstzulässigen Gesamtgewichter 2130 (Auto) + 1600 (Wohnwagen) 3730. Also müßte ich das Auto um 230 Kg runter typisieren.
Das ist zuviel.
gruss
chris
PKW mit schwerem Anhänger = 80 auf der AB. Das ist schon sehr lange so und nun wirklich nicht neu.
100 für WoWa sind eine Ausnahmeregelung.
Hallo Alex.
Stimmt stimmt so wieder einmal nicht.
Ich darf sehr wohl mit einem schweren Anhänger 100 auf der AB fahren, wenn die ges. Masse des Gespannes 3500 Kg nicht übersteigt.:p
Allesfahrer
23.10.2013, 09:55
Hallo Alex.
Stimmt stimmt so wieder einmal nicht.
Ich darf sehr wohl mit einem schweren Anhänger 100 auf der AB fahren, wenn die ges. Masse des Gespannes 3500 Kg nicht übersteigt.:p
UND das Eigengewicht des Zugfahrzeugs höher ist als das hzgG des Anhänger. ;)
Allesfahrer
23.10.2013, 09:59
Hallo!
Das stimmt so nicht.
Mein Gespann mit B und C96 hat 4250 Kg.
Wenn man über 3500 Kg ist darf man auf Autobahn nur 80 fahren.
gruss
chris:D
Naja, ist trotzdem ein BE Gespann.
Aber Du darfst mit denem C96 eben BE Gespanne bis Max 4250 Gesamtgewicht fahren. ;)
An Allesfahrer
Ja das ist es wenn das Wörtchen WENN nicht wäre.
Schaue einmal in den Zulassungsschein deines PKW nach. Steht dort keine Anhängelast eingetragen (sehr selten) dann ist es so.
Falls doch gilt die eingetragene Anhängelast.
Allesfahrer
23.10.2013, 10:09
Wenn du keine eigetragene Anhängelast hast darfst Du natürlich nicht mehr als das Eigengewicht anhängen.
Wenn du eine Anhängelast eingetragen hast darfst Du zwar mehr als das Eigengewicht anhängen hast aber wenn du über das Eigengewicht kommst ein BE Gespann!
Hallo Alex.
Stimmt stimmt so wieder einmal nicht.
Ich darf sehr wohl mit einem schweren Anhänger 100 auf der AB fahren, wenn die ges. Masse des Gespannes 3500 Kg nicht übersteigt.:p
Also wörtlich lautet es so: (Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967 - KDV. 1967)
§ 58. Höchste zulässige Fahrgeschwindigkeit
(1) Beim Verwenden von Kraftfahrzeugen auf Straßen mit öffentlichem Verkehr dürfen folgende Geschwindigkeiten nicht überschritten werden:
1. Im Hinblick auf das Fahrzeug
a) mit Kraftwagen, einschließlich Gelenkbussen, und Sattelkraftfahrzeugen jeweils mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg, ausgenommen Omnibusse, 70 km/h,
auf Autobahnen und Autostraßen 80 km/h,
b) mit Omnibussen, ausgenommen Gelenkbusse, 80 km/h,
auf Autobahnen und Autostraßen 100 km/h,
c) mit Kraftfahrzeugen und Anhängern, die mit Spikesreifen (§ 4 Abs. 5) versehen sind 80 km/h,
auf Autobahnen (§ 43 Abs. 3 lit. a StVO. 1960) 100 km/h;
2. im Hinblick auf das Ziehen von Anhängern und das Abschleppen von Kraftfahrzeugen
a) beim Ziehen von nicht zum Verkehr zugelassenen
aa) Anhängern 10 km/h,
bb) Anhängern im Rahmen eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes gemäß § 62 Abs. 4 25 km/h
cc) land- oder forstwirtschaftlichen (lof) Anhänger-Arbeitsmaschinen 25 km/h,
b) beim Ziehen von Anhängern, mit denen Wirtschaftsfuhren mit über die äußersten Punkte des Fahrzeuges hinausragender Ladung (§ 59 Abs. 3) durchgeführt werden, 25 km/h,
c) beim Abschleppen von Kraftfahrzeugen, außer in den in der lit. d angeführten Fällen 40 km/h,
d) beim Abschleppen von Kraftfahrzeugen durch Spezialkraftwagen für den Pannendienst oder durch Kraftfahrzeuge für den Abschleppdienst mit einer in das Zugfahrzeug dauerhaft integrierten Abschleppeinrichtung (Hubbrille), wobei das abgeschleppte Kraftfahrzeug teilweise hochgehoben ist und die nicht hochgehobenen Räder auf der Fahrbahn laufen 60 km/h,
auf Autobahnen und Autostraßen 70 km/h,
e) bei anderen als in der lit. a, b oder f angeführten Kraftwagenzügen 70 km/h,
auf Autobahnen und Autostraßen 80 km/h,
f) beim Ziehen eines anderen als leichten Anhängers, dessen höchstes zulässiges Gesamtgewicht das Eigengewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigt, wenn die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3 500 kg nicht übersteigt 80 km/h,
auf Autobahnen (§ 43 Abs. 3 lit. a StVO. 1960) 100 km/h,
g) beim Ziehen eines leichten Anhängers 100 km/h,
h) beim Ziehen von Anhängern mit Zugmaschinen mit einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als 30 km/h, für die eine Ausnahmegenehmigung wegen der Bremsverzögerung vorliegt 25 km/h;
Man beachte 2 f bis g
Und das gilt nicht erst seit gestern - das meinte ich.
Es gibt keine Beschränkung es gilt die allgemeine STVO.....:D
Auch WoMo's werden (immer) geblitzt weil sie immer so Schwer beladen sind.....:p:D:D
Also immer Lächeln wenn man den Tunnel verläst....:D;):rolleyes:
Einen sichtbaren Blitz hatte ich (mit dem Womo) erst einmal. Kam aber nichts, war auch nicht zu schnell.
Auch in Norwegen hatte ich mal eine optische Anzeige vor einem Tunnel, die mich runterbremsen wollte, weil sie mich für was größeres hielt.
RK
@AVS
hier steht schon alles drin....:D
f) beim Ziehen eines anderen als leichten Anhängers, dessen höchstes zulässiges Gesamtgewicht das Eigengewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigt, wenn die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3 500 kg nicht übersteigt 80 km/h,
auf Autobahnen (§ 43 Abs. 3 lit. a StVO. 1960) 100 km/h,
g) beim Ziehen eines leichten Anhängers 100 km/
:D:D:D
ich bin leider heuer auch über diese strecke in den sommerurlaub gefahren und mich haben sie um 5uhr45 in mölbing ebenfalls geblitzt! hat 35 euronen gekostet und die gewissheit das ich nur mehr die autobahn in richtung süden und retour nehmen werde ... ;)
vorgestern ist eine strafverfügung gekommen wo ich angeblich mit dem wohnwagen bei rot über eine kreuzung in klagenfurt gefahren bin ..... werde mal zum anwalt latschen .....
ich bin leider heuer auch über diese strecke in den sommerurlaub gefahren und mich haben sie um 5uhr45 in mölbing ebenfalls geblitzt! hat 35 euronen gekostet und die gewissheit das ich nur mehr die autobahn in richtung süden und retour nehmen werde ... ;)
vorgestern ist eine strafverfügung gekommen wo ich angeblich mit dem wohnwagen bei rot über eine kreuzung in klagenfurt gefahren bin ..... werde mal zum anwalt latschen .....
Schäm dich ...Wolferl....:p:D:D
Ferdlnand
23.10.2013, 13:02
ich bin leider heuer auch über diese strecke in den sommerurlaub gefahren und mich haben sie um 5uhr45 in mölbing ebenfalls geblitzt! hat 35 euronen gekostet und die gewissheit das ich nur mehr die autobahn in richtung süden und retour nehmen werde ... ;)
vorgestern ist eine strafverfügung gekommen wo ich angeblich mit dem wohnwagen bei rot über eine kreuzung in klagenfurt gefahren bin ..... werde mal zum anwalt latschen .....
Saes!
Welche Kreuzung in Klagenfurt? Dann kann ich dir sagen ob das Latschen einen Sinn macht... ;):)
.
Saes!
Welche Kreuzung in Klagenfurt? Dann kann ich dir sagen ob das Latschen einen Sinn macht... ;):)
.
hallo ferdlnand!
es steht in der verfügung: B70c(die hab ich nicht dort gefunden in google maps) abfahrt wörthersee kreuzung villacherstrasse richtung süden ....
termin beim anwalt hab ich schon!
bin dort eigentlich irrtümlich abgefahren, hab über den minimunus-parkplatz umgedreht und da dürfte das irgendwo passiert sein ....
Ferdlnand
23.10.2013, 13:47
Ja bei der Kreuzung Minimundus also Atobahnabfahrt Klagenfurt-See sind "Rotlicht"-Kameras montiert. Vermutlich wirst zahlen.
Ähm, jetzt stellen sich für mich Fragen
In dem Artikel in der Kleinen Zeitung steht, wenn ich mich richtig erinnere, Tempolimit 80km/h für Gespanne mit Anhängern über 750kg im Plabutsch-Tunnel. Das bedeutet, dass auch ich mit meinem Gespann aus 2 Flöhen (Caddy mit Rapido), das nie und nimmer 3500kg erreicht, dort Tempo 80 fahren muss. Das hat ja nichts mit E zu B zu tun. (Darauf hat sich meine Antwort bezogen.)
Dann wurde angemerkt, dass, wenn ein 80-er Pickerl am Wohnwagen klebt, ich nur 80 fahren darf. Bei uns klebt das Pickerl wegen Italien (und eventuell auch wegen diverser Balkan-Staaten, da darf ich auch nicht schneller fahren). Muss ich also rechtlich immer dieses dämliche Pickerl abkletzeln oder überkleben, wenn ich in Österreich fahre? Das habe ich noch nie gesehen, dass das jemand gemacht hätte. Und bezahlt habe ich deswegen auch noch nicht.
Kennt sich da jemand aus?
lg!
Allesfahrer
23.10.2013, 17:21
Nein, in dem Artikel steht das sowohl unterschieden qird zwischen B und BE. Es kann aber von der Anlage Fehleinstufungen geben!
Beim Plabutsch wirst Du übrigens von vorne geblitzt, da is es dann egal was hinten drauf klebt. ;)
Ob du dich daran halten musst wenn es drauf klebt kann ich dir aber leider nicht beantworten.
Sollte es so sein empfehle ich dir eine Runde Blechplatte auf die Du auf der einen Seite 80 und auf der anderen Seite 100 klebst.
Auf den Hänger dann noch eine Magnetfolie kleben und du hast ein Wendeschild. ;)
schlesi66
23.10.2013, 19:35
Hallo!
Ich habe kein 80 er Schild am Wohnwagen aber das Führerscheingesetz bzw. Kraftfahrgesetz sagt, Fahrzeug mit schweren Anhänger über 3500 Kg auf Autobahn max. 80 kmh.
Ausserdem hat mein Gespann die Masse beider höchstzulässigen Gesamtgewichter 2130 (Auto) + 1600 (Wohnwagen) 3730. Also müßte ich das Auto um 230 Kg runter typisieren.
Das ist zuviel.
gruss
chris
Hallo Chris
Meine Frage war an Utsch gerichtet. Ob der ein 80er Schild oben hat.
Auch bez. heruntertyp.vom Auto. ;);)
Dabei kann man die Gendarmen so gut ärgern, man braucht sich nur an die vorgegebene Geschwindigkeit zu halten.
:):o:)
schlesi66
23.10.2013, 19:40
Dann wurde angemerkt, dass, wenn ein 80-er Pickerl am Wohnwagen klebt, ich nur 80 fahren darf. Bei uns klebt das Pickerl wegen Italien (und eventuell auch wegen diverser Balkan-Staaten, da darf ich auch nicht schneller fahren). Muss ich also rechtlich immer dieses dämliche Pickerl abkletzeln oder überkleben, wenn ich in Österreich fahre? Das habe ich noch nie gesehen, dass das jemand gemacht hätte. Und bezahlt habe ich deswegen auch noch nicht.
Kennt sich da jemand aus?
lg!
Wenn du ein 80er Schild am WoWa hast, dann darfst nur 80 km/h fahren.
Ich habe ein 80er UND ein 100er Pickerl am WoWa.
Denn ich habe keine Lust, daß 80er Pickerl andauernd mit einem Kreuz zu überkleben.
Allesfahrer
23.10.2013, 19:56
Naja, aber wenn du in anderen Ländern damit deine erlaubte Höchstgeschwindigkeit anzeigen musst kann es sein das es dort zu Problemen kommt wenn du auch das 100er Pickerl oben hast aber nur 80 fahren darfst. :(
Deswegen mein Vorschlag mit dem Wendeschild. ;)
Zwischendurch möchte ich nur "Danke" sagen für eure vielen Beiträge und ein paar Fragen beantworten:
@ Westbahnmichi:
und wie hoch waren die strafen?
bei dieser geschwindigkeit kann es nicht so hoch sein, aber abzocke kann ich hier nicht feststellen!?!
50 Euronen für 92 statt 80 im Plabutsch, 35 Euronen für 90 statt 80 in Mölbling.
@ schlesi66:
Besteht die Möglichkeit, daß du hinten am Wohnwagen ein 80er Schild kleben hast?
Dann würde das die Höchstgeschwindigkeit sein, egal welches Gewicht.
Nein, es klebt kein 80er hinten drauf. Man will sich ja nicht unbedingt "outen" ;)
@ vielis:
ich bin leider heuer auch über diese strecke in den sommerurlaub gefahren und mich haben sie um 5uhr45 in mölbing ebenfalls geblitzt! hat 35 euronen gekostet und die gewissheit das ich nur mehr die autobahn in richtung süden und retour nehmen werde ...
vorgestern ist eine strafverfügung gekommen wo ich angeblich mit dem wohnwagen bei rot über eine kreuzung in klagenfurt gefahren bin ..... werde mal zum anwalt latschen .....
Auf der doppelspurigen 317er in Kärnten bin ich bis jetzt immer einen knappen Hunderter mit dem Wohnwagen gefahren,
öfters gefilmt worden, und hab noch nie irgendwas gekriegt.
Was ich eigentlich sagen wollte: Speziell seit diesem Sommer scheint es vorbei zu sein mit jeglicher Toleranz gegenüber Campingfahrzeugen.
Gewisse Bezirke dürften uns Camper als einträgliche Geldquelle entdeckt haben.
DENN: Man hat mich in beiden Anonymverfügungen nicht als BE-Gespann überführt, was bedeutet, dass allen Gewichtsklassen nachgestellt wird.
(Auf gar keinen Fall will ich jedoch die uniformierten Kollegen verurteilen!)
Meine Warnung an alle: Hütet euch vor Wegelagerern maroder Bezirkskassen...!
Beste Grüße Utsch
Allesfahrer
23.10.2013, 20:27
:confused:
Auf was begründet sich dann die Strafe wenn nicht auf BE? :confused:
Gestern: Anonymverfügung aus Graz vom Plabutschtunnel, 92 statt 80 km/h in der Sectioncontrol.
Wenn Plabutschtunnel, was ich annehme, eine Autobahn ist, könntest Du gegen die
Anonymverfügung Einspruch erheben.:rolleyes:
Heute: Anonymverfügung aus Kärnten, Mölbling , 90 statt 80 km/h auf der Doppelspurigen Richtung Klagenfurt.
Da hast Du schlechte Karten, der Gespannhunderter gilt offensichtlich nur
auf der Autobahn!
e) bei anderen als in der lit. a, b oder f angeführten Kraftwagenzügen 70 km/h,
auf Autobahnen und Autostraßen 80 km/h,
f) beim Ziehen eines anderen als leichten Anhängers, dessen höchstes zulässiges Gesamtgewicht das Eigengewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigt, wenn die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3 500 kg nicht übersteigt 80 km/h,
auf Autobahnen (§ 43 Abs. 3 lit. a StVO. 1960) 100 km/h,
gelöscht
24.10.2013, 07:37
[quote=saltun;208528]Wenn Plabutschtunnel, was ich annehme, eine Autobahn ist, könntest Du gegen die Anonymverfügung Einspruch erheben.:rolleyes:
Merke: Gegen eine Anonymverfügung kann man nicht Einspruch erheben. Man zahlt nicht ein, bekommt einen Anzeige und dann erst kann man Einspruch erheben!!
Im Plabutschtunnel ist eine 100er Beschränkung, daher gilt für Gespanne bis 3.500kg 100km/h und für alle Gespanne über 3.500kg Gesamtgewicht 80 km/h wie auf jeder Autobahn sonst! Es wird aber oft nur schlampig das Gewicht des Zugfahrzeuges und des Anhängers recherchiert und dann kommen die Anonymverfügungen der Section Control.....
gelöscht
24.10.2013, 08:07
Naja, aber wenn du in anderen Ländern damit deine erlaubte Höchstgeschwindigkeit anzeigen musst kann es sein das es dort zu Problemen kommt wenn du auch das 100er Pickerl oben hast aber nur 80 fahren darfst. :(
Deswegen mein Vorschlag mit dem Wendeschild. ;)
Es gibt keinen Zusammenhang Pickerl-Geschwindigkeit, deshalb haben ja viele LKW gleich mehrere Pickerln für jedes Land.......
Nur in Italien muss ein 80er Pickerl am Wohnwagen sein, dennoch bleibt mein in Deutschland bei DEKRA erworbenes 100er-Pickerln am Wohnwagen. Ich klebe das 80iger Schild mit Tixo hinter die Scheibe, damit ich in Italien meine Ruhe habe.
[quote=saltun;208528]
Im Plabutschtunnel ist eine 100er Beschränkung, daher gilt für Gespanne bis 3.500kg 100km/h und für alle Gespanne über 3.500kg Gesamtgewicht 80 km/h wie auf jeder Autobahn sonst! Es wird aber oft nur schlampig das Gewicht des Zugfahrzeuges und des Anhängers recherchiert und dann kommen die Anonymverfügungen der Section Control.....
Ganz so sehe ich das nicht, auch wir haben mit Auto und Wohnwagen über 3,5t. Wir haben auch schon im Plabutschtunnel bezahlt. Wir konnten es zuerst auch nicht glauben, und so wurde am Verkehrsamt nachgefragt: Fakt ist, wie oben geschrieben Gespanne bis 3,5 t 100 über 3,5t 80. und das gilt eigentlich nicht nur im Plabutschtunnel sondern generell auf der Autobahn.
Seitdem wir einmal gezahlt haben, fahren wir penible 80 durch den Plabutschtunnel, und werden auch nicht mehr geblitzt. Also denke ich nicht, dass da schlampig recherchiert wird.
gelöscht
24.10.2013, 11:43
Also denke ich nicht, dass da schlampig recherchiert wird.[/quote]
Hallo,
bei mir wurde schlampig recherchiert (2012), da mein Gespann unter 3.500kghat und ich eine Anonymverfügung für 91km/h bekommen habe.
Nach heftigem Schriftverkehr wurde folgendes gemailt:
Tatsächlich wurden Sie von der Landesverkehrsabteilung Steiermark zu Unrecht angezeigt. Wie Sie in Ihrem Schreiben vorschlagen, werden seit Inbetriebnahme der Section-Control-Anlage der ASFINAG sowohl Zugfahrzeug als auch Anhänger fotografiert. Auch die Daten von Zugfahrzeug und Anhänger werden vor Anzeigeerstattung überprüft. Unser Mitarbeiter hat dabei irrtümlich lediglich auf das höchstzulässige Gesamtgewicht Ihres mit 1470 kg als schwer einzustufenden Anhängers geachtet und ist somit von einer Beschränkung von 80 km/h ausgegangen. Es wurde übersehen, dass das Eigengewicht Ihres Zugfahrzeuges mit 1.675 kg höher und trotzdem ein hzlGG des Gespannes von 3.500 kg nicht überschritten wird.
Wir haben Ihren Fall zum Anlass genommen, die in diesem Bereich eingesetzten Bediensteten nochmals zu unterweisen und zu noch sorgfältigerem Handeln anzuhalten.
Die Landesverkehrsabteilung Steiermark ist stets bemüht, die Sicherheit auf den steirischen Straßen zum Wohle aller Bürger zu erhöhen und dabei sachlich und korrekt aufzutreten. Wir bedauern daher außerordentlich, dass Sie zu Unrecht beanstandet wurden und so ein negatives Bild von uns erhalten haben. Wir hoffen Ihnen mit dieser Information trotzdem gedient zu haben.
Zitat von WDimmel:
..., werden seit Inbetriebnahme der Section-Control-Anlage der ASFINAG sowohl Zugfahrzeug als auch Anhänger fotografiert. Auch die Daten von Zugfahrzeug und Anhänger werden vor Anzeigeerstattung überprüft.
AHAAA!!! Das bringt Licht in die Angelegenheit. Damit bin ich im Plabutsch überführt.
Lediglich in Kärnten hätte ich einsprechen können, denn ich borge meinen Anhänger ja öfter an Verwandte, die mit ihren Zugfahrzeugen in die B-Klasse fallen ;););)
Es sei den, die doppelspurige 317er in Kärnten gilt tatsächlich, wie in der A.verfügung angegeben, als Freilandstrasse.
Aber was soll' s, hab eh schon einbezahlt.
In Zukunft werd ich halt brav mit 70 km/h die Kolonnen hinter mir herziehen, und auf der Autobahn die LKW's zur Weißglut bringen. :)
Gruss Utsch
auf der Autobahn die LKW's zur Weißglut bringen. :)
das brauchst du nicht, denn dann fährst du eher 70 denn 80, also fahr einfach so schnell wie sie ;)
Die dürfen (wie du und ich) 80, haben aber Geschwindigkeitsbegrenzer, die erst bei 85 abregeln. Darunter blitzt die keiner.
Deren (geeichte) 85 entsprechen aber auf einem ungeeichten PKW-Tacho locker 90-95. Also fahr 90-95 und häng dich in den nächsten Convoy rein. So fährst du am sichersten - nicht nur was Tempostrafen angeht.
Allesfahrer
24.10.2013, 20:00
Ich will hier nochmal zitieren was bei den letzten Postings nicht erwähnt wurde, hzgG des Anhängers höher als das Eigengewicht des Zugfahrzeuges bedeutet auch das man nur 80 fahren darf.
AUCH WENN DIE 3,5t nicht überschritten werden!!!
höchstzulässige Gesamtgewicht Ihres mit 1470 kg als schwer einzustufenden Anhängers geachtet. Es wurde übersehen, dass das Eigengewicht Ihres Zugfahrzeuges mit 1.675 kg höher
gelöscht
24.10.2013, 20:20
Ich will hier nochmal zitieren was bei den letzten Postings nicht erwähnt wurde, hzgG des Anhängers höher als das Eigengewicht des Zugfahrzeuges bedeutet auch das man nur 80 fahren darf.
AUCH WENN DIE 3,5t nicht überschritten werden!!!
Zitat:
Zitat von WDimmel http://www.campingforum.at/campingforum/images/buttons/viewpost.gif (http://www.campingforum.at/campingforum/showthread.php?p=208537#post208537)
höchstzulässige Gesamtgewicht Ihres mit 1470 kg als schwer einzustufenden Anhängers geachtet. Es wurde übersehen, dass das Eigengewicht Ihres Zugfahrzeuges mit 1.675 kg höher
Genau deshalb darf ich 100km/h auf der Autobahn fahren!
Allesfahrer
24.10.2013, 20:24
Ja sicher DU schon!!! :)
Ich habe das gepostet weil hier auch andere mitlesen die deswegen aber nur 80 fahren dürfen obwohl sie gesamt unter 3,5t bleiben. ;)
gelöscht
24.10.2013, 20:36
Ja sicher DU schon!!! :)
Ich habe das gepostet weil hier auch andere mitlesen die deswegen aber nur 80 fahren dürfen obwohl sie gesamt unter 3,5t bleiben. ;)
Es gibt nichts Unsinnigeres bzw. Komplizierteres als die Anhängerbestimmungen ......und als Draufgabe gibt es dann noch zum Teil die "tatsächlichen" Gewichte!
Allesfahrer
24.10.2013, 20:47
Naja, wenn man die tatsächlichen weglässt ist nicht soooo kompliziert (und deswegen fangen wir jetzt mit den tatsächlichen auch nicht an, denn für wen die relevant sind sollte den Schein dafür haben und es wissen ;)):
unter 3,5t gesamt und hzgG des Hängers niedriger als das Eigengewicht des Zugfahrzeuges. = B-Gespann = 100km/h
alles Andere = BE-Gespann = bis 4250KG Gesamtgewicht reicht Code96 darüber EzB = 80 kmh
;)
Ich würde die Regelung sowieso ändern auf rein die hzgG des Hängers:
ungebremst bis 750KG 80km/h
gebremst bis 1500KG = 100km/h
gebremst über 1500KG =80km/h
bis 1500KG reicht der B-Schein, darüber braucht man EzB.
gelöscht
24.10.2013, 20:58
;)
Ich würde die Regelung sowieso ändern auf rein die hzgG des Hängers:
ungebremst bis 750KG 80km/h
gebremst bis 1500KG = 100km/h
gebremst über 1500KG =80km/h
bis 1500KG reicht der B-Schein, darüber braucht man EzB.
ABER UNS FRAGT MAN NICHT.......
Allesfahrer
24.10.2013, 21:07
Ja leider!!!! :(
bei genauerer Überlegung hätte ich bei unserem Verkehrsaufkommen sogar noch ne bessere Regelung:
ungebremst bis 750KG werden abgeschafft, es dürfen nur noch Hänger MIT Bremse neu zu gelassen werden! (für die fahrenden gilt 80)
gebremst bis 1000KG = mit B-Schein 100km/h
gebremst über 1000KG = mit EzB Schein 80km/h
Code96 wird wieder abgeschafft.
Schadet sicher nicht den Schein zu machen! ;):D
gelöscht
24.10.2013, 21:27
Code96 wird wieder abgeschafft.
Schadet sicher nicht den Schein zu machen! ;):D
NEIN, keine gute Idee >> meine Frau und ich haben erst Code 96 gemacht...:D....
Prüfungsangst.......:mad:
Allesfahrer
24.10.2013, 21:36
Na ihr habt ihn ja schon!!! :)
Aber sein wir uns ehrlich, von heute auf morgen ginge das eh nicht. Und wer heutzutage mit 18 nicht den BE macht ist selber schuld! ;):D
gelöscht
24.10.2013, 21:46
Wir haben den Code 96 nur sicherheitshalber gemacht, denn die neuen Autos (vielleicht auch Allrad) sind dann alle zu schwer für 3.500kg Gesamtgewicht samt Wohnwagen....
aber eigentlich möchte die 100km/h nicht missen......
wobei man interessanterweise in der BRD mit der 100er Zulassung auch mit Gespanne über 3500kg fahren darf......aber das ist eine andere Geschichte.....ein neuer Thread??:confused:
Double Trouble
25.10.2013, 10:29
Naja, wenn man die tatsächlichen weglässt ist nicht soooo kompliziert
das tatsächliche Gewicht entscheidet aber, ob ein Anhänger mit einem Zugfahrzeug grundsätzlich gezogen werden darf, unabhängig vom Führerschein.
Das ist vielleicht bei Wohnwagen nicht so wesentlich, aber bei Autotransportanhängern oft wichtig (die haben meistens ein sehr hohes zul.GG.)
und zu den Führerscheinen: mocht´s CE, donn hobt´s a Ruah:)
das tatsächliche Gewicht entscheidet aber, ob ein Anhänger mit einem Zugfahrzeug grundsätzlich gezogen werden darf, unabhängig vom Führerschein.
Das ist vielleicht bei Wohnwagen nicht so wesentlich, aber bei Autotransportanhängern oft wichtig (die haben meistens ein sehr hohes zul.GG.)
und zu den Führerscheinen: mocht´s CE, donn hobt´s a Ruah:)
Peter....hier geht um die Geschwindigkeit. Unser Freund Utsch weis das in wirklichkeit sein GGW die 3500 kg überschreitet und somit im Tunnel nur 80 km/h fahren dürfte.....das haben auch die Blauen festgestellt und somit kann er keinen Einspruch einreichen......einfach blöd gelaufen.
Ps: Utsch der rasende Murtaler....:p:D:D
gelöscht
25.10.2013, 15:29
Hallo,
es ist im Tunnel kein Radar installiert sondern eine Section Control.
Double Trouble
25.10.2013, 15:58
Gestern: Anonymverfügung aus Graz vom Plabutschtunnel, 92 statt 80 km/h in der Sectioncontrol.
Wissen wir ;)
Hobbycamper
25.10.2013, 18:40
Also wenn die ASFINAG die Fotos überprüft und dadurch das Gewicht von Zugfahrzeug und Wohnwagen feststellt so kann ich mir das beim Auto noch einigermaßen vorstellen, wie die Beamten jedoch das Gewicht des Anhängers feststellen ist mir ein Rätsel, denn da gibt es ja große Unterschiede
das brauchst du nicht, denn dann fährst du eher 70 denn 80, also fahr einfach so schnell wie sie ;)
Die dürfen (wie du und ich) 80, haben aber Geschwindigkeitsbegrenzer, die erst bei 85 abregeln. Darunter blitzt die keiner.
Deren (geeichte) 85 entsprechen aber auf einem ungeeichten PKW-Tacho locker 90-95. Also fahr 90-95 und häng dich in den nächsten Convoy rein. So fährst du am sichersten - nicht nur was Tempostrafen angeht.
So einen Tempobegrenzer hab ich im Auto auch zur Auswahl. Wo ein Wille ist, da ist ein Weg! ;)
@ AndyT:
Peter....hier geht um die Geschwindigkeit. Unser Freund Utsch weis das in wirklichkeit sein GGW die 3500 kg überschreitet und somit im Tunnel nur 80 km/h fahren dürfte.....das haben auch die Blauen festgestellt und somit kann er keinen Einspruch einreichen......einfach blöd gelaufen.
Ps: Utsch der rasende Murtaler....
Hättest das nicht ein wenig dezenter ausdrücken können...? :(
Also wenn die ASFINAG die Fotos überprüft und dadurch das Gewicht von Zugfahrzeug und Wohnwagen feststellt so kann ich mir das beim Auto noch einigermaßen vorstellen, wie die Beamten jedoch das Gewicht des Anhängers feststellen ist mir ein Rätsel, denn da gibt es ja große Unterschiede
Nö,nö! Die gucken einfach auf die jeweiligen Kennzeichen und dann auf die Zulassungsdaten.
Aber wie gesagt, das mit den automatischen Gewichtskontrollen wird, so wie bereits in Deutschland, auch noch kommen.
Gruß Utsch
Hobbycamper
25.10.2013, 19:05
Nö,nö! Die gucken einfach auf die jeweiligen Kennzeichen und dann auf die Zulassungsdaten.
Aber wie gesagt, das mit den automatischen Gewichtskontrollen wird, so wie bereits in Deutschland, auch noch kommen.
Gruß Utsch
Danke ist mir nun klar wie die das machen. bzgl. Gewichtskontrollen habe ich sicherlich kein Problem da ich ja 420 kg Zuladung im WOWA habe.
Double Trouble
25.10.2013, 21:34
Ps: Utsch der rasende Murtaler.... Hättest das nicht ein wenig dezenter ausdrücken können...? :( __________________
Helga & Utsch mit Citroen C5 Tourer + ADRIA Adora 482PS
kein Wunder: wenn ich einen Wohnwagen mit 482 PS hätte, könnte ich mich auch nicht beherrschen. mit dem bist wahrscheinlich in 9 Sekunden auf 200 km/h :D
Ps: Utsch der rasende Murtaler.... Hättest das nicht ein wenig dezenter ausdrücken können...? :( __________________
Helga & Utsch mit Citroen C5 Tourer + ADRIA Adora 482PS
kein Wunder: wenn ich einen Wohnwagen mit 482 PS hätte, könnte ich mich auch nicht beherrschen. mit dem bist wahrscheinlich in 9 Sekunden auf 200 km/h :D
Ja, im freien Fall!... :D
Mich wundert, dass man dem keinen Bremsfallschirm eingebaut hat.
(Wobei: Manchmal fühlt es sich so an.)
Gruß Utsch
Allesfahrer
26.10.2013, 10:36
Bei dem Gespann wedelt wohl der Schwanz mit dem Hund! :D:D:D
Tut' s mir unsere Citrone nicht unterschätzen!
Bisweilen 2 x Strafe zahlen beweist genug. :rolleyes:
schlesi66
26.10.2013, 15:25
Bei dem Gespann wedelt wohl der Schwanz mit dem Hund! :D:D:D
Ich denke nicht, daß der C5 mit 1300kg am Haken probleme haben wird.;)
Allesfahrer
26.10.2013, 15:33
Nein das nicht.
Aber in dem Fall hat der Hänger weit mehr PS als der Zugwagen. ;)
(ADRIA Adora 482PS)
Ferdlnand
26.10.2013, 16:34
Ich denke nicht, daß der C5 mit 1300kg am Haken probleme haben wird.;)
....mit 482PS zieht er den C5 ohne Probleme... ;):rolleyes:;):rolleyes::D:D
.
....mit 482PS zieht er den C5 ohne Probleme... ;):rolleyes:;):rolleyes::D:D
.
Nein, nein!
Der Wohnwagen hat ja keinen Antriebsmotor. Er hat so was wie ein Autarkpaket, und
mit den 482 PS ist das angeschlossene Stromaggregat gemeint.
Jedesmal beim Campen bekomme ich Geld fürs "Einspeisen"... :D:D:D
Nein, nein!
Der Wohnwagen hat ja keinen Antriebsmotor. Er hat so was wie ein Autarkpaket, und
mit den 482 PS ist das angeschlossene Stromaggregat gemeint.
Jedesmal beim Campen bekomme ich Geld fürs "Einspeisen"... :D:D:D
das müsste dann ungefähr so was sein, oder? :cool::cool::cool::D:D:D
http://abload.de/img/diesel-stromaggregat3tyrlc.jpg (http://abload.de/image.php?img=diesel-stromaggregat3tyrlc.jpg)
das müsste dann ungefähr so was sein, oder? :cool::cool::cool::D:D:D
Ja, genau! Fast das selbe Modell, nur das hinten noch ein kleiner Citroen dran hängt... :D
lupo1972
05.11.2013, 16:52
... jetzt hat es mich auch "erwischt" - ich war mit einem leeren niederen eher kleinen Lastenanhänger in Salzburg auf der A1 in Richtung Wien unterwegs - nach dem Gaby-Tunnel (Lärmschutztunnel Liefering) steht da ein stationärer Radarkasten - so ein uraltes Ding, das normalerweise nur über 100 blitzt (max. 100 erlaubt) - und auf einmal macht es BLITZT BLITZ wo ich nicht mal 100 gefahren bin. Das dumme war, dass der Anänger ein HZG von 2700kg hat, also egal welches Auto vorne dran ist auf jeden Fall im 80er Bereich - ich dachte eigentlich nicht, dass da was kommen wird, da man 100 fahrne kann und ich mir nicht vorstellen kann, wie diese Anlage bemerkt, dass ich einen 2700kg Hänger ziehe ... heute ist die Anonymverfügung gekommen - 91 anstatt der mit einem 2700kg Anhänger erlaubten 80 km/h ... 40 EUR :-(
Shit happens - selber schuld wenn ich mit dem Ding 100 fahre - wird unter "Sondermaut" abgelegt - ABER ich frage mich WIE haben die das gemessen - ich bin mit dem Wohnwagen dort schon öfters mit 100 durchgedonnert - da hat nix geblitzt - also muß das Foto irgendwie ausgelöst werden - meine Vermutung ist, dass das Ding irgendwie geglaubt hat, dass ich ein LKW (max. 80) bin und daher geblitzt hat - am Foto haben die dann anstatt d. LKWs mich mit dem Hänger gesehen - anstatt das als "Fehlblitz" auszumustern hat dann wer in der Zulassung nachgeschaut und erkannt, dass ein HZG 2700kg niemals 100 fahren darf, egal welches Fahrzeug den ziet und dran war ich - eher "zufällig" als geplant :-) - ich könnte mir nur vorstellen, dass die entweder die Achsen zählen (war ein Tandemachser) und dann auf LKW oder massiven Hänger tippen und auslösen, ODER vor mir ist ein anderes Auto auch mit Hänger gefahren und der Hänger hatte einen sehr hohen Aufbau - eventuell hat das die Anlage per Lichtschranken als "LKW" identifiziert und da ich gleich dahinter mit weiteren 4 Achsen gefahren bin - das ganze als LKW-Zug identifiziert ... alles andere kann ich mir nicht vorstellen weil das ein uralter Kasten ist der seit ewig dort blitzt und ansonsten müsste es ja bei jedem Anhänger blitzen der über 80 fährt ... nun gut, wieder was gelernt, speziell bei Radarkästen lieber 80 mit so einem Hänger am Haken - auch wenn er leer ist.
Ich sag' s ja: Die haben seit neuestem eine weitere (einträgliche) Geldquelle gefunden.
Man geht einfach den Anhängerfahrern an die Wäsche.
Da werden sich noch einige wundern... :cool:
Gruss Utsch
Mondmann
05.11.2013, 21:21
Hallo,-
was mir in der letzten Zeit aufgefallen ist, komme ich auf der Autobahn mit meinem Womo einem
Wohnwagengespann nahe und setze zum Überholen an, steigt der Gespannfahrer mächtig aufs Gas,
schaut verbissen gerade aus, besonders die Sternfahrer.
Find ich eher weniger lustig, jetzt bei der Heimfahrt aus E jagte ein solcher Gespannfahrer auf der
bergigen A 75 wie ein Irrer bergab hinter mir her.
Hoffentlich wurde er geblitzt, in F nicht gerade billig.
Liebe Grüsse
Mondmann
lupo1972
06.11.2013, 11:25
Ich sag' s ja: Die haben seit neuestem eine weitere (einträgliche) Geldquelle gefunden.
Man geht einfach den Anhängerfahrern an die Wäsche.
Da werden sich noch einige wundern... :cool:
Gruss Utsch
Gesetz ist Gesetz - demnach eigentlich keine "Abzocke", da ich ja wusste, dass ich mit diesem Hänger "nur" 80 fahren darf - hätte ich den Tempomat auf 80 gestellt, wäre das nicht passiert und ich hätte nicht gezahlt -ob das ein "versehentlicher" Blitz (weil die Anlage annahm ich sei ein LKW) oder ein geplanter Blitz (weil die Anlage irgendwie Hänger erkennt) ist keine Abzocke oder Geldquelle, die kontrollieren halt genau und auch wenn die "versehentlich" blitzen und ich dabei die Geschwindigkeiten überschritten habe, können sie schon Geld verlangen - was mich aber irgendwie ärgert, ist das Gesetz selbst - ich darf mit meinem Allrad SUV den leeren niederen Hänger mit nur 80 ziehen, aber einen 1300kg Wohnwagen darf ich mit 100 ziehen - das passt nicht finde ich - der 80er für >3500kg ist nicht zeitgemäß - ok, wenn HZG Hänger >EGW PKW ist, könnte der 80 Sinn machen WENN tatsächlich so hoch geladen wird - viel sinnvoller finde ich ein TATSÄCHLICHES Gewicht d. Hängers - Wenn der Hänger den ich gezogen habe z.B. nicht auf 2700HZG zugelassen gewesen wäre, sondern auf nur 1300kg, hätte ich keine Strafe gezahlt - somit verleitet man ja mit dem Gesetz sogar Anhängerbesitzer die Dinger eher runterzutypisieren, dann aber zu überladen - technisch können das die Hänger, meistens geht sich es mit dem geringeren HZG aus und die paarmal wo man drüber ist, ist die Gefahr nicht groß "erwischt" zu werden und wenn, ist es "Überladung" aber keine GÜ - sofern man den EB hat ansonsten wäre es fahren ohne FS ... anyway - shit happens, das werden wir nicht ändern können, daher wenn HZG Hänger > EGW PKW oder HZG Hänger + HZG PKW > 3500 den Tempomaten auf 80 stellen und gut ist es ... in Salzburg werden die ******* eh bald den 80er generell durchboxen, dann fahren eh alle mit 80 rum ... :-)
Gesetz ist Gesetz - demnach eigentlich keine "Abzocke", ...
Ja, da gebe ich dir vollkommen recht. Die Überschrift "Abzockerei" wird dem Thema eigentlich nicht ganz gerecht,
man ärgert sich halt ein wenig, wenn man gleich an zwei hintereinanderfolgenden Tagen eine Verfügung erhält :o .
Bin fahrstilmäßig ja wirklich kein Halbstarker, und ausserdem kaum über die 3,5 drüber.
Hätte vielleicht so lauten sollen: "Auffällige Häufung von Radarstrafen beim Gespannfahren" ;)
Die 3,5 t mit dem B-Schein finde ich ohnehin nicht mehr zeitgemäss (-> Hab natürlich eh den "E" dazu...). Die Fahrzeuge werden immer schwerer, aber auch technisch besser.
Selbst die Fahrausbildungen werden immer aufwendiger.
Ein moderner 5-Tonner hat heute wahrscheinlich schon 1/3 weniger Bremsweg als ein PKW vor 30 Jahren.
Hier sollte man auch die Gesetze nachrüsten! -- Aber das wäre jetzt ein neues Thema... ;)
Gruß Utsch
Hallo,-
was mir in der letzten Zeit aufgefallen ist, komme ich auf der Autobahn mit meinem Womo einem
Wohnwagengespann nahe und setze zum Überholen an, steigt der Gespannfahrer mächtig aufs Gas,
schaut verbissen gerade aus, besonders die Sternfahrer.
Find ich eher weniger lustig, jetzt bei der Heimfahrt aus E jagte ein solcher Gespannfahrer auf der
bergigen A 75 wie ein Irrer bergab hinter mir her.
Hoffentlich wurde er geblitzt, in F nicht gerade billig.
Liebe Grüsse
Mondmann
Ja, bergab sind alle schnell. Manche machen das, um für die nächste Steigung wieder genügend Schwung zu haben.
Beim Gespannfahren nicht ganz ungefährlich. Die französischen Highways sind dafür wie geschaffen:
Eine einzige Berg- und Talfahrt.
Gruss Utsch
Hallo,-
was mir in der letzten Zeit aufgefallen ist, komme ich auf der Autobahn mit meinem Womo einem
Wohnwagengespann nahe und setze zum Überholen an, steigt der Gespannfahrer mächtig aufs Gas,
schaut verbissen gerade aus, besonders die Sternfahrer.
Find ich eher weniger lustig, jetzt bei der Heimfahrt aus E jagte ein solcher Gespannfahrer auf der
bergigen A 75 wie ein Irrer bergab hinter mir her.
Hoffentlich wurde er geblitzt, in F nicht gerade billig.
Liebe Grüsse
Mondmann
dürfen Gespanne in F nicht eh 130 fahren?
also genauso schnell wie WoMos, oder?
dürfen Gespanne in F nicht eh 130 fahren?
also genauso schnell wie WoMos, oder?
Ja, genau! Wenn sich dort inzwischen nichts geändert hat...
Ich weiß noch genau, wie ich damals, vor 14 Jahren, nach der Schweizer Grenze mit dem Lancia und dem Bürsti
auf' s Gas gestiegen bin und alle Wohnmobile überholt habe :D:D:D
Gruss Utsch