Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Luftfederung Dethleffs Dukato250
Hallo Freunde,
ist eigentlich kein Thema mehr, aber ich freu mich schon auf den Einbau der gestern gelieferten Goldschmitt 2 Kreis 8" Nachrüst Luftfederung mit Kompressor und Bedienteil. Leider darf ich heute nicht mehr damit anfangen, weil es morgen früh nach Istrien geht oder wenn das Wetter schlecht wird nach Sarvar zum baden. Man, besser Frau nimmt an, dass ich heute nicht mehr fertig werde und der Kurzurlaub nicht statt findet.
Gut, könnte ja was nicht passen und dann bin ich der Blöde.
Hätte aber eine Frage an jemanden der sich da auskennt ob diese typengenehmigte Nachrüst Luftfederung jetzt eingetragen werden muss oder nicht? Hab ja schon einiges hier in der Suche aus den Jahren 2006 bis 2009 gefunden aber daraus werde ich nicht schlau. LG rudko
Hallo - jede Änderung an der Federung eines Fahrzeugs ist Eintragungs- bzw Meldepflichtig - bei der zuständigen Behörde ... also Magistrat, BayernTÜV (in Tirol), oder "LandesKFZprüfstelle".
Wenn du eine eh "Genehmigte" hast, dann mit all den Unterlagen zum Prüfer ... der prüft und trägt ein, wobei bei der "Prüfung" auch nach der "Rechnung der Fachwerkstätte" des Einbaus gefragt werden kann .... (ich gesagt, ich eh selbst ex KFZ Meister und aus :D:D)
Nach dem Eintrag in die Fahrzeugdatenbank, ab zur Zulassungsstelle und einen neuen ZulSchein holen ... fertig - ach ja - kosten tuts natürlich auch ein paar Euro (was hab ich bezahlt - hmm - so um die 60,- weiß es aber nicht mehr genau)
gerilu
Halllo zusammen,
heisst das jetzt das eine Eintragung der Luftfederung zwingend erforderlich ist ?:eek:
Unser Händler hat uns nach dem Einbau (auch schon davor) erklärt, dass dies auf Grund der Papiere, die von Goldschmitt dabei sind nicht erforderlich ist, auch alle die wir kennen und eine solche verbaut haben, von der Werkstätte eingebaut, haben keine Eintragung gebraucht.
Jetzt bin ich total verunsichert:confused:
LG Karin
HAllo Karin,
also wenn ihr eine sogenannte ABE (allgemeine Betriebserlaubnis) habt, dann kann schon sein, dass ihr nie Probleme bekommen werdet im Falle einer Kontrolle ...
Aber - jeglicher Eingriff in die "Achsgeometrie" war zumindest bis vor einiger Zeit IMMER eintragungspflichtig - ob nun ABE oder nicht (nur mit ABE gehts (gings) ureinfach)
NAtürlich kann das seit einiger Zeit echt anders sein .... einem Händler, der verkauft und/oder einbaut würde ich da aber nur bedingt "vertrauen" - am Besten doch mal bei der zuständigen Stelle nachfragen - geht auch ganz gut per Mail!
Mailadresse der jeweilig zuständigen Stelle findet man leicht per "Suchgockel"
Sollte ich unbewusst eine Fehlinformation von mir gegeben haben, bitte ich vielmals um Entschuldigung !! Aber ich bin mir immer noch sicher, dass Eingriffe in die "Fahrzeug - Boden - Verbindung" typisierungstechnisch sehr sensibel sind (oder bisher immer waren)
Tirolergruß
gerilu
Ob eine Eintragung für eine bestimmtes Fahrgestelltype zwingend erforderlich, nicht erforderlich (z.B. vollständiges ABE) oder z.B. hintangestellt (Teil ABE mit Eintragung erst bei der nächsten Befassung mit der Behörde) ist, sollte ganz klar aus den mitgelieferten Papieren hervorgehen.
Dort muss neben den vorgegeben Einbauvorschriften auch ganz klar hervorgehen unter welchen Voraussetzungen ein Betrieb zulässig ist.
Sehr oft schreiben hier die Hersteller den Einbau durch einen autorisierten Fachmann oder die Überprüfung und/oder Eintragung nach dem Einbau vor.
Meist hängt es davon ab, ob und welche Veränderungen der Einbau der Luftfederung am Fahrzeug notwendig machen (z.B. Änderungen am Bremslastverstärker, Um- oder Ausbau von Dämpfungsgummis usw.).
Da hier sicherheitsrelevante Fahrzeugteile betroffen sind, ist es unbedingt anzuraten sich an die Herstellerauflagen zu halten, da es sonst zu gröberen Problemen bei Unfällen oder techn. Kontrollen kommen könnte.
Also einfach ganz genau die mitgelieferten Papiere durchlesen, da sollte alles drinn stehen ....
@gerilu: da bin ich voll und ganz bei dir :D, sicherheitsrelevante Fahrwerkteile sind nur etwas für den Fachmann und gehören überprüft!
Daher schreiben die meisten Hersteller auch bei eigentlich nicht Eintragungspflichtigen Teilen mit ABE (z.B. ohne Veränderungen am ALB) zumindest den Einbau durch den Fachmann vor. Sobald der ALB verändert wird ist meist sowieso eine Eintragung Pflicht- muss aber jeder Hersteller selbst wissen was er vorschreibt
Ob eine Eintragung für eine bestimmtes Fahrgestelltype zwingend erforderlich, nicht erforderlich (z.B. vollständiges ABE) oder z.B. hintangestellt (Teil ABE mit Eintragung erst bei der nächsten Befassung mit der Behörde) ist, sollte ganz klar aus den mitgelieferten Papieren hervorgehen.
Dort muss neben den vorgegeben Einbauvorschriften auch ganz klar hervorgehen unter welchen Voraussetzungen ein Betrieb zulässig ist.
Sehr oft schreiben hier die Hersteller den Einbau durch einen autorisierten Fachmann oder die Überprüfung und/oder Eintragung nach dem Einbau vor.
Meist hängt es davon ab, ob und welche Veränderungen der Einbau der Luftfederung am Fahrzeug notwendig machen (z.B. Änderungen am Bremslastverstärker, Um- oder Ausbau von Dämpfungsgummis usw.).
Da hier sicherheitsrelevante Fahrzeugteile betroffen sind, ist es unbedingt anzuraten sich an die Herstellerauflagen zu halten, da es sonst zu gröberen Problemen bei Unfällen oder techn. Kontrollen kommen könnte.
Hallo, genau damit habe ich leider gerechnet, genaues weiß man nicht? werde nochmals den Händler fragen wie die das nach dem Einbau handhaben. Die Teile kommen ja aus D, die Unterlagen sind natürlich auch aus D, wir sind zwar EU aber trotzdem ist manches anders. War immer schon so, wo kumman mir da hin wan jeda ocht wos a wüll? Gruß Rudko
Also einfach ganz genau die mitgelieferten Papiere durchlesen, da sollte alles drinn stehen ....
@gerilu: da bin ich voll und ganz bei dir :D, sicherheitsrelevante Fahrwerkteile sind nur etwas für den Fachmann und gehören überprüft!
Daher schreiben die meisten Hersteller auch bei eigentlich nicht Eintragungspflichtigen Teilen mit ABE (z.B. ohne Veränderungen am ALB) zumindest den Einbau durch den Fachmann vor. Sobald der ALB verändert wird ist meist sowieso eine Eintragung Pflicht- muss aber jeder Hersteller selbst wissen was er vorschreibt
Hallo, hab ich mir eh gedacht, genaues weiß man nicht? werde nochmal mit dem Händler reden wie er das handhabt, mfg rudko
Hallo, hab ich mir eh gedacht, genaues weiß man nicht? werde nochmal mit dem Händler reden wie er das handhabt, mfg rudko
Alles was für die jeweilige Fahrgestelltype verbindlich gilt steht in den Papieren die mitgeliefert werden müssen (falls nicht dabei gleich zum Händler und nachfordern) und nur das was dort vom Hersteller vorgegeben wird ist relevant für eine entsprechende Betriebsgenehmigung !
Mehr als da drinn steht gibt's dann nicht zu wissen, also einfach mal genau durchlesen ....... ;)