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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : überprüfungsplakette



fif
17.07.2006, 06:34
beträgt der zeitraum zur pickerlüberprüfung §57, beim neuen wohnmobil
(3,5 t, wechselkennzeichen mit pkw) gleich wie beim pkw: 3, dann 2 und dann 1 jahr oder muss ein wohnmobil von anfang an jährlich überprüft werden ?

alex37
17.07.2006, 07:25
hallo fif
wohnmobile sind gleich wie pkw in der klasse M1 und somit ist §57a 3,2,1,

lg

alex

2 jungs 42+ 13 2 maedls 38 + 6 und unser 1 Jähriger Havi chicco
Wohnmobil ist ein Due-Erre Dream's 480
http://www.holidaymobil.at

http://www.holidaymobil.at/677TC/677Sig.JPG

berghamer
17.07.2006, 20:47
Hallo fif

Also mein Womo ist auf Spezialkraftwagen typisiert und demnach fällt es nicht in die M1 - Klasse. Ist aber trotzdem ein Womo von der Stange - Knaus, Travel-Liner 640, mit 3,5 t Gesamtgewicht. Ich muß daher jährlich zur Überprüfung, obwohl erstmalig im Mai 2001 zugelassen. Übrigends hätte mich die Umtypisierung auf M1 mehr gekostet, als das jährliche Pickerl.

Gruß Berghamer

alex37
17.07.2006, 20:53
bei womos ist das auch erst seit 2003 so,das sie automatisch M1 sind

aber bei einem 2001ser musst eh schon jährlich<img src=icon_smile_wink.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_wink.gif border=0 align=middle>


lg

alex

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Wohnmobil ist ein Due-Erre Dream's 480
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fif
17.07.2006, 21:45
danke für die prompten antworten

vom öamtc-habe ich auch folgende auskunft:

steht im typenschein bei klasse = M1 dann überprüfung wie pkw, 3-2-1
sonst jährlich.

grüße aus graz