Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : überprüfungsplakette
beträgt der zeitraum zur pickerlüberprüfung §57, beim neuen wohnmobil
(3,5 t, wechselkennzeichen mit pkw) gleich wie beim pkw: 3, dann 2 und dann 1 jahr oder muss ein wohnmobil von anfang an jährlich überprüft werden ?
hallo fif
wohnmobile sind gleich wie pkw in der klasse M1 und somit ist §57a 3,2,1,
lg
alex
2 jungs 42+ 13 2 maedls 38 + 6 und unser 1 Jähriger Havi chicco
Wohnmobil ist ein Due-Erre Dream's 480
http://www.holidaymobil.at
http://www.holidaymobil.at/677TC/677Sig.JPG
berghamer
17.07.2006, 20:47
Hallo fif
Also mein Womo ist auf Spezialkraftwagen typisiert und demnach fällt es nicht in die M1 - Klasse. Ist aber trotzdem ein Womo von der Stange - Knaus, Travel-Liner 640, mit 3,5 t Gesamtgewicht. Ich muß daher jährlich zur Überprüfung, obwohl erstmalig im Mai 2001 zugelassen. Übrigends hätte mich die Umtypisierung auf M1 mehr gekostet, als das jährliche Pickerl.
Gruß Berghamer
bei womos ist das auch erst seit 2003 so,das sie automatisch M1 sind
aber bei einem 2001ser musst eh schon jährlich<img src=icon_smile_wink.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_wink.gif border=0 align=middle>
lg
alex
2 jungs 42+ 13 2 maedls 38 + 6 und unser 1 Jähriger Havi chicco
Wohnmobil ist ein Due-Erre Dream's 480
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danke für die prompten antworten
vom öamtc-habe ich auch folgende auskunft:
steht im typenschein bei klasse = M1 dann überprüfung wie pkw, 3-2-1
sonst jährlich.
grüße aus graz