PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : On Board Kameras verboten



peterv
01.05.2013, 10:06
Hallo, wie in der gestrigen "Krone " zu lesen ist, kannman für den Betrieb einer On Board Kamera mit bis zu 25.000.-(!!!!!!!) Euro bestraft werden. Und ich wollte mir so ein Ding schon einbauen. Da ist den Datenschützern wieder ein Schuss ins Knie gelungen. Jeder bessere Poizist darf meinen Telefon und Webverkehr abfragen, aber Daten für die Aufklärung nach einem Unfall aufzeichnen, fällt unter Datenschutz. Nicht einmal den Gehsteig vor meiner Haustüre darf ich filmen, die Gauner lachen sich krumm. Ob der Nachbar besoffen nach Hause kommt ist mir doch egal, aber wenn wer mein Auro knackt, würde ich doch gerne zusehen.
Lg und schönen Feiertag
Wünscht peterv

gerilu
01.05.2013, 10:18
Hallo,

Offizielle haben offensichtlich panische Angst vor öffentlich gemachten zufälligen Beweismitteln Inoffizieller ....

Wo kämen wir denn da hin, wenn z.B. eventuell nicht korrekt geführte Amtshandlungen auch noch legal aufgezeichnet würden !!

Andererseits ist "ergaunerte" Ware - quasi "verkaufte Ware", weil man ja gestohlenes, beschädigtes, etc wohl wieder beschaffen muss ..... und wenn nun durch "Aufzeichnungen überführt" dieses "Geschäft" vermiest wird, ist das für die "Wirtschaft" ja auch nicht gut !!

Datenschutz scheint gar oft Täterschutz zu sein .... irgendwie

Aber kann schon sein, dass ich das als einfache steuerzahlende "Lohnempfänger-Sklaven-Dattel" absolut falsch sehe ....

gerilu

abo
01.05.2013, 10:28
Jeder bessere Poizist darf meinen Telefon und Webverkehr abfragen..

hi

optimist
wenns nur die polizei waere dann koennt ma ja noch drueber reden

aber es sind dutzend behoerden und aemter und tw NGOs deren mitarbeiter zunehmend immer mehr aeusserst sensible daten jederzeit abfragen koennen

wie hier zb aus der heutiugen zeitung ueber eine grazer magistratsbeamtin die auf elektronischem weg oesterreichweit in gerichtsakten aller art rumgestoebert hat

jede elektronische datensammlung wird zwingend irgendwann mal missbraucht
manche mehr, manche weniger
bei manchen ist es wohl wurscht, bei manchen ist es sehr heikel

lg
g

Spittelberg
01.05.2013, 10:38
Wie sieht es da rechtlich aus, wenn ich mit meinem Camcorder eine Sehenswürdigkeit aufnehme und im Bild passiert ein Unfall. Darf ich da meine Bilder zur Unfallklärung zur Verfügung stellen, oder ist das dann auch schon strafbar.
Ich erkenne darin nämlich keinen Unterschied.

abo
01.05.2013, 10:49
Wie sieht es da rechtlich aus, wenn ich mit meinem Camcorder eine Sehenswürdigkeit aufnehme und im Bild passiert ein Unfall. Darf ich da meine Bilder zur Unfallklärung zur Verfügung stellen, oder ist das dann auch schon strafbar.
Ich erkenne darin nämlich keinen Unterschied.


hi

das ganze ist voellig verrueckt

1.) war es sinnlos einen antrag bei der datenschutzkommision zu stellen da im datenschutzgesetz bei der definition von "videoueberwachung" aussdruecklich als "aufnahmen zur beobachtung von BESTIMMTEN gebaeuden oder BESTIMMTEN personen" definiert ist
von daher ist eine in einem kfz montierte cam (auch wenn sie dauerhaft aufzueichnet UND speichert" schon mal ned in ihrem zustaendigkeitsbereich

2.) geht es im datenschutzgesetz im FIX MONTIERTE cameras
das ist zumindestens im kfz fraglich, ich denke das gesetz hat mir nicht die FIXE verbindung mit der windschutzscheibe sondern den festens tandort an einem gebaeude ect gemeint

der antrag haette also eigentlich weder gestellt noch bearbeiotet werden durfen
sie sind schlichtweg ned zustaendig die datenheinis

3.) geht es normalerweise nur um die AUFZEICHNUNG, in diesem speziellen urteil wurde aber AUSDRUECKLICH das filmen selbst, also das anfertigen des mitschnittes, ohne ruecksichtnahme darauf ob das material zb bei vollem speicher automatisch ueberschrieben wird ect ueberhaupt nicht berucksichtigt. es wurde schlichtweg der vorgang des aufzeichnens an sich als illegal festgestellt

das ist voellige chuzpe
a haufen oberklasse limos hat kamerasysteme
viele LKWs haben seitenkameras die aufzeichnen, vor allem fuer den toten winkel bei rechstabbiegen (schutzwegkameras), die tw sogar bei der zulassung gefordert werden

ich hab echt zu viel zu tun
sitz je ned umsonst auch heut hier im laden

aber wenn ich nur a BISSERL mehr zeit haette wuerde ich jetzt a paar hundert anzeigen am oertlichen polizeiposten abliefern wegen verstoss gegen diese bestimmungen betreffend filmen auf youtube, betreffend bestimmter toplimousinen die diese kamerasysteme a werk installiert haben ...

a voellige chuzpe das ganze
einfach deppert

lg
g

Spittelberg
01.05.2013, 11:28
Eigentlich kann ja kein Mensch feststellen, ob eine Aufzeichnung aus dem Kfz von einer fix eingebauten Kamera stammt, oder von einem Camcorder, der "zufällig" in Betrieb war um die Autofahrt zu dokumentieren. Da ein Camcorder nicht fix montiert ist, ist alles paletti.

peterv
01.05.2013, 12:44
Dann müsste man ja genau genommen, jeden Touristen strafen, der aus dem Autobus heraus filmt. Ist ja das selbe, oder? Ich werd mal beim Oeamtc anfragen.
Lg peterv

berghamer
01.05.2013, 17:43
Hi

und was ist mit den Schifahrern, wo fast jeder Zweite schon so eine Kamera am Helm hat und die ganze Abfahrt filmt. Auch die Mountainbiker haben schon oft diese Kameras am Helm oder am Lenker.

Ich denke, dass läßt sich gar nicht mehr aufhalten, wer soll diese Menge noch kontrollieren können.

Weiters können derartige Kameras zur Aufklärung von Verbrechen beitragen. Ich denke da nur an den Anschlag beim Boston-Marathon.

stewal
01.05.2013, 18:09
Da ein Camcorder nicht fix montiert ist, ist alles paletti.
Dieser Meinung bin ich ebenfalls.
Ich filme wo ICH will (habe nur eine GoPro), außer es sind Schilder mit Film/Fotografierverbot zu sehen.

Bei FIX montierten Kameras sieht es sicher anders aus, es *könnten* ja (versehentlich) Menschen auf der Straße, oder sonst wo, aufgezeichnet werden - wo kämen wir denn dahin :)

Das man auf FKK nicht filmt/fotografiert ist (normalerweise) eh logisch, ich habe es
aber auch schon erleben dürfen, daß es komplett ignoriert wurde.
Aber das ist ein anderes Thema und somit eh OT...;)

teuferl70
01.05.2013, 20:06
Theoretisch würde es ja dann auch jeden Motorradfahrer treffen der eine Cam am Helm oder am Motorrad montiert hat. Hab aber in der Hinsicht noch nie was gehört dass deswegen jemand zur Kasse gebeten worden ist.

STO
01.05.2013, 20:44
es ist noch viel schlimmer: http://fotografie.at/forum/fotografie-at/26-allgemeines/38388-fotografierverbot/

bruce
01.05.2013, 21:12
ich würde nicht alles für bare münze nehmen was so in der zeitung steht, schon gar nicht in der krone.:)
motorbiker, snowboarder, mountainbiker, bei vielen outdooraktivitäten sieht man diese dinger, blöd wird's nur , wenn man filme veröffentlicht und dann die personen die dort drauf sind nicht's davon wissen. würde mir auch nicht passen...:rolleyes:
irgendwie passt das zum überwachungsstaat, big brother is watching you...:D

gary
05.05.2013, 17:21
und wie ist das mit fix montieren rückfahrkameras? auch verboten? :D

Sahli
05.05.2013, 17:50
meines wissens war das filmen im öffentlichen raum immer erlaubt, solange eventuelle fremde personen nicht als hauptmerkmal im film zu sehen waren.
bei dem jetzigen umstand könnte kein mensch mehr historische oder andere sehenswerte gebäude filmen, da es praktisch unmöglich ist eine sehenswürdikeit ohne personen zu filmen.
ich glaube nicht das das so wie es jetzt geregelt ist, lange bestand hat.
auch der orf könnte keine sportveranstaltungen mehr filmen, da sicherlich immer zuschauer im bild sind.

abo
05.05.2013, 19:29
meines wissens war das filmen im öffentlichen raum immer erlaubt, solange eventuelle fremde personen nicht als hauptmerkmal im film zu sehen waren.
bei dem jetzigen umstand könnte kein mensch mehr historische oder andere sehenswerte gebäude filmen, da es praktisch unmöglich ist eine sehenswürdikeit ohne personen zu filmen.
ich glaube nicht das das so wie es jetzt geregelt ist, lange bestand hat.
auch der orf könnte keine sportveranstaltungen mehr filmen, da sicherlich immer zuschauer im bild sind.

hi

du bestaetigst - genau aus diesem grund - mit dem loesen einer elintrittskarte dass du damiteinverstanden bist gefilmt bzw fotografiert zu werden

lg
g

Sahli
06.05.2013, 11:30
hi

du bestaetigst - genau aus diesem grund - mit dem loesen einer elintrittskarte dass du damiteinverstanden bist gefilmt bzw fotografiert zu werden
lg
g und wie schaut es bei zb dem wien marathon aus. viele andere öffentliche veranstaltungen werden auch ohne eintrittskarten vermarktet und vom orf gefilmt.
da bestätigt niemand sein einverständnis
und so wie ich den text vertstehe ist es generell verboten zu filmen, egal ob mit oder ohne einverständnis.

AVS
06.05.2013, 13:06
und wie ist das mit fix montieren rückfahrkameras? auch verboten? :D

nein, die zeichnen ja ned auf

gerilu
07.05.2013, 08:40
komisch ..... wie war das mit "verboten" ....? :D

http://tirol.orf.at/news/stories/2583029/

http://tirol.orf.at/news/stories/2583039/

hmmmm - da stimmt was nicht :eek:

gerilu

peterv
07.05.2013, 08:56
Den ersten Artikel muss man komplett lesen und sich auf der Zunge zergehen lassen !!

Na das versteh ich voll,.... der arme Bankräuber der zum Tatort geht, der Räuber der das Mutterl verfolgt um ihr die Handtasche zu klauen, die sind vor dem "Überwachungsdruck" zu schützen. Da sind wirklich Profis am Werk .. und das alles um unser Steuergeld..
Bei uns im Grenzgebiet zu Ungarn würden sich wahrscheinlich viele, deren Rasenmäher, Fahrrad, Traktor usw. gestohlen wurden, eine Kamera an jeder Straßenecke wünschen.

lg peterv

abo
07.05.2013, 09:10
Na das versteh ich voll,.... der arme Bankräuber der zum Tatort geht, der Räuber der das Mutterl verfolgt um ihr die Handtasche zu klauen, die sind vor dem "Überwachungsdruck" zu schützen. Da sind wirklich Profis am Werk ..

hi

du siehst ja an den artikeln eh aus welchere politischen ecke das kommt
jeder "schuetz" halt sein "klientel" ...

man kann garned soviel essen wie man kot*** koennte ....

ned falsch verstehen:
ich bin gegen grossflaechige STAATLICHE videoueberwachung
die ist in den meisten faellen ned verhaeltnissmaessig und wirds immer missbraucht
an besonders gefaehrlichen orten (oeffentliche verkehrsmittel ect) mag so eine ueberwachung aber punktuel schon sinn machen

dass man aber nun versucht die PRIVATE videoueberwachung zurueckzudraengen ist zwar logisch, aber nichts desto trotz eine gewaltige sauerei

der gesetzgeber will sich also zusaetzlich zum gewaltmonopol (welches er aber nicht wirkungsvoll zum schutz des einzelnen ausuebt/ ausueben kann) nun auch das beweismonopol sichern
quasi: " a beweis und ist nur dann a beweis wenn wir wollen dass er als beweis existiert"

unfassbar

und vor dreissig jahren haetten alle gebruellt "was soll das, sind wir schon im ostblock?" und waeren auf die strasse gegangen

heute ist alles ungekehrt
in ungarn werden buergerrechte effektiv geschuetzt und bei uns laeuft alles in richtung kommunismus

bin neugierig wann die mauern wieder aufgebaut und die stacheldrahtzaeune wieder installiert werden um die westeuropaer dran zu hindern in den osten zu fluechten ...

lg
g

johannsen
07.05.2013, 10:38
Hallo!

Bitte lest Euch diesen Beitrag durch:

http://www.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=PUB-TEXT-ARGEDATEN&s=63365rsl

Keine Rede davon, dass man als Tourist nicht mehr filmen darf und ähnliche Legenden. In der Entscheidung der Datenschutzkommission ging es um dauernde Überwachung des öffentlichen Raumes mit Video.

Meinen Privatgrund/Haus darf ich weiterhin überwachen, wenn ich nicht auch noch den Gehsteig oder die Straße davor mitfilme.

LG

abo
07.05.2013, 10:52
Bitte lest Euch diesen Beitrag durch:
http://www.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=PUB-TEXT-ARGEDATEN&s=63365rsl



allo johann

danke fuer den link

mir kommt trotzdem beim durchlesen das fruehstueck hoch

"...In Österreich gibt es kein Gesetz, das die verdachtslose Bespitzelung anderer Verkehrsteilnehmer in der Öffentlichkeit erlauben würde. Ein überwiegendes berechtigtes Interesse, sämtliche Verkehrsteilnehmer rund um das eigene Fahrzeug zu filmen, nur weil diese unter Umständen an einem Unfall beteiligt sein könnten, besteht ebenfalls nicht. Videoüberwachungen zu diesem Zweck sind daher unzulässig. ...!"

alleine schon der erste satz
"....In Österreich gibt es kein Gesetz, das die verdachtslose Bespitzelung anderer Verkehrsteilnehmer in der Öffentlichkeit erlauben würde. .."

irgendwie glaube ich ich bin im falschen film
bisher war ich immer der meinung die basis unserer gesetzessprechung ist dass grundsaetzlich alles erlaubt ist was nicht ausdruecklich verboten ist
hab ich da was verpasst
da schwadroniert eine gesetzlich legitimierte kommisssion davon das es jetzt ungekehrt waere?

absurder gehts wohl nicht

ahja
geht ja doch

auch videokamera - attrappen sind ja von dem verein kuerzlich verboten worden ....

lg
g

edit:

na logisch
nach einem haufen kruder rechjtfertigungsversiuchen kommt dann gegen ende in einem halbsatz doch auch der eigentlich grund vor:
"...Die Verfolgung und Bestrafung von Verkehrssündern ist nach wie vor Aufgabe der Sicherheitsbehörden - nicht von Privatpersonen. ..."

johannsen
07.05.2013, 11:09
mir kommt trotzdem beim durchlesen das fruehstueck hoch



Ah geh ;-)




alleine schon der erste satz
"....In Österreich gibt es kein Gesetz, das die verdachtslose Bespitzelung anderer Verkehrsteilnehmer in der Öffentlichkeit erlauben würde. .."

irgendwie glaube ich ich bin im falschen film
bisher war ich immer der meinung die basis unserer gesetzessprechung ist dass grundsaetzlich alles erlaubt ist was nicht ausdruecklich verboten ist
hab ich da was verpasst
da schwadroniert eine gesetzlich legitimierte kommisssion davon das es jetzt ungekehrt waere?



Hat sich nix geändert, Gerhard. Da aber jeder von uns ein von der Verfassung gewährleistetes Recht auf den Schutz der eigenen Daten hat, darf dieses Recht nur dort durchbrochen werden, wo ein Gesetz es zulässt.

Da es in unserer Rechtsordnung keine Bestimmung gibt, die zulässt, dass jedermann jeden immer und überall filmen darf, ist es so, wie in dem Artikel ausgeführt. Ist ja mal nicht so schlecht.
Ich mag es zum Beispiel nicht, dass mein Nachbar meine Kinder in deren Zimmer filmt, oder auf der Straße einfach so, weil er Kinder liebt - tut er eh nicht, aber sollte er auf die Idee kommen, dann kriegt er Probleme.





nach einem haufen kruder rechjtfertigungsversiuchen kommt dann gegen ende in einem halbsatz doch auch der eigentlich grund vor:
"...Die Verfolgung und Bestrafung von Verkehrssündern ist nach wie vor Aufgabe der Sicherheitsbehörden - nicht von Privatpersonen. ..."


Und das ist gut so. In der heutigen Zeit ist es sehr einfach, jemanden zu denunzieren - die Zahl der bei den Sicherheitsbehörden einlangenden E-Mails spricht da Bände. Manche wären gerne IMs oder Blockwarte könnte man da meinen.

Bitte nicht falsch verstehen: wenn eine Straftat vorliegt, sollte man das anzeigen, aber nicht wegen jedem Schmarrn, wo man nur jemandem was auswischen will, die Behörden einschalten.

LG

abo
07.05.2013, 12:09
Ah geh ;-)
Hat sich nix geändert, Gerhard. Da aber jeder von uns ein von der Verfassung gewährleistetes Recht auf den Schutz der eigenen Daten hat, darf dieses Recht nur dort durchbrochen werden, wo ein Gesetz es zulässt.
Da es in unserer Rechtsordnung keine Bestimmung gibt, die zulässt, dass jedermann jeden immer und überall filmen darf, ist es so, wie in dem Artikel ausgeführt. Ist ja mal nicht so schlecht.
Ich mag es zum Beispiel nicht, dass mein Nachbar meine Kinder in deren Zimmer filmt, oder auf der Straße einfach so, weil er Kinder liebt - tut er eh nicht, aber sollte er auf die Idee kommen, dann kriegt er Probleme.


servus

ich weiss ned
ich finde darum geht es doch ned

aus meiner sicht geht es darum dass man versucht mir das recht zu nehmen beweise fuer den fall von straftaten zu sichern welche mir einen nachteil bereiten

straftaten wie im wesentlichen zb
- verkehrsunfaelle
- taetliche angriffe
- amtsmissbrauch

da ich mich mit einem fahrzeug immer im oeffentlichen raum bewege ist es unvermeidlich dass auch dritte gefilmt werden, was aber komplett unerheblich ist weil die speicherkarte nach drei bis vier stunden filmmaterial sowieso wieder vom neuen material ueberschrieben wird

mit derselben logik kannst sofort saemtliche webcams abschalten lassen, und die krude begruendung dass action-cams ned gelten weil sie ja nur bei der schieabfahrt eingeschalten sind und sonst nicht ist jedenfalls unhaltbar, denn die crash-cam im auto laeuft auch nur wenn die zuendung eingeschalten ist

wie gesagt
leider null zeit fuer sowas
und keinen anwalt an der hand der sich a haufen geld verdienen will

aber fuer mich unvorstellbar dass so ein urteil bis zum EugH halten wuerde wenn man es drauf anlegt ...

lg
g

AVS
07.05.2013, 14:09
alleine schon der erste satz
"....In Österreich gibt es kein Gesetz, das die verdachtslose Bespitzelung anderer Verkehrsteilnehmer in der Öffentlichkeit erlauben würde. .."


Na Hauptsache die *piep* Bures will permanent alle Autofahrer wegen ihrer Rettungsgasse überwachen (welche zu blockieren nur so nebenbei erwähnt, nicht einmal eine STRAFtat sondern nur eine Verwaltungsübertretung ist)

berghamer
08.05.2013, 20:26
Hallo

Und was sagt ihr zu einer Sonnenbrille, welche Filmaufnahmen macht. Da bekommt man nicht einmal mehr mit, dass (M)an(n) (Frau) gefilmt wird - z.B. am Pissoir. Diese Brille kannst du überall tragen, ohne dass es auffällt. Wahrscheinlich werden wir bald von dementsprechenden Youtube Material überhäuft.

Gibts derzeit hier:
http://www.hofer.at/at/html/offers/2867_37011.htm

HelmutK
11.05.2013, 11:53
allo johann

mir kommt trotzdem beim durchlesen das fruehstueck hoch

...In Österreich gibt es kein Gesetz, das die verdachtslose Bespitzelung anderer Verkehrsteilnehmer in der Öffentlichkeit erlauben würde....



Wie sagte da schon einmal einer: "Ja dürfen's denn das?"

Und diese Denkweise sitzt anscheinend noch immer in einigen ... Gehirnen

LG, Helmut

Sisterofmercy
17.05.2013, 13:22
Hallo, wie in der gestrigen "Krone " zu lesen ist, kannman für den Betrieb einer On Board Kamera mit bis zu 25.000.-(!!!!!!!) Euro bestraft werden. Und ich wollte mir so ein Ding schon einbauen. Da ist den Datenschützern wieder ein Schuss ins Knie gelungen. Jeder bessere Poizist darf meinen Telefon und Webverkehr abfragen, aber Daten für die Aufklärung nach einem Unfall aufzeichnen, fällt unter Datenschutz. Nicht einmal den Gehsteig vor meiner Haustüre darf ich filmen, die Gauner lachen sich krumm. Ob der Nachbar besoffen nach Hause kommt ist mir doch egal, aber wenn wer mein Auro knackt, würde ich doch gerne zusehen.
Lg und schönen Feiertag
Wünscht peterv

O Mann, ehrlich gesagt war mir das nicht klar, dass die Regeln so streng sind!

thoreau
17.05.2013, 16:16
Ich persönlich halte es schon für sinnvoll, wenn die Datenschutzkommission auch auf die Einhaltung von verfassungsmäßig gewährleisteten Rechten des einzelnen Individuums achtet. Eine Zulässigkeit wäre meiner Meinung auch fatal, weil sie, wie bereits von johannsen angeführt, zahlreiche Wichtigmacher auf den Plan riefe, die sich speziell im Fahrzeugverkehr als Privatsheriff aufspielten und Dauergast in diversen Polizeiinspektionen unter Präsentierung ihrer gemachten Videos wären (gibt eh schon genügend davon, die das durch ihr Fahrverhalten transparent machen).

Unsere Privatsphäre wird sowieso schon mehr als übergebührlich überwacht und strapaziert - mensch denke nur an die Überwachung durch die ASFINAG, die mir rechtlich sowieso etwas bedenklich erscheint, aber offenbar als wichtiges rechtliches Interesse angesehen wird und somit der Schutz der Privatsphäre geringer wiegt. Bedenklich deshalb, weil der Schutz der Privatsphäre zugunsten der Überwachung der Autobahnmaut aufgehoben wird.

Es wird vielleicht nicht mehr lange dauern und der Überwachungsstaat, weil er dringend Geld benötigt, auf diese Aufnahmen zurückgreifen, um überprüfen zu können, ob sich alle Fahrzeuglenker auch wirklich an die Geschwindigkeit und sonstigen Vorschriften halten (ich bin mir nicht ganz sicher, glaube aber, dass das sogar schon probiert wurde).

Und jetzt ganz ehrlich, wie oft kam jeder von Euch in die Situation, dass er ein solches Video für die Beweissicherung benötigte? Ich denke, das hält sich in seeeehr, seeeehr überschaubaren Grenzen.

Lieben Gruß

thoreau

Guggi
17.05.2013, 18:14
Und jetzt ganz ehrlich, wie oft kam jeder von Euch in die Situation, dass er ein solches Video für die Beweissicherung benötigte? Ich denke, das hält sich in seeeehr, seeeehr überschaubaren Grenzen.

Lieben Gruß

thoreau

Hi Thoreau

Das letzte Mal war es im Jänner. Eine geregelte Kreuzung. Der gerade ausfahrende KFZ Lenker ist bei Rot über die Ampel gefahren und hat den linksabbiegenden (dieser hatte grün) voll erwischt. Das Ergebnis war ein Totalschaden, und drei mittelschwer verletzte Personen.
Der Verursacher hat behauptet noch bei grün gefahren zu sein.
Wenn du jetzt das Pech hast und keiner der beobachtenden Passanten stellt sich als Zeuge zur Verfügung schauts nicht wirklich gut für dich aus.

Meine Crash Cam behalte ich, weil diese nur bei einem Unfall die letzten 15 min und die nächsten 3 min speichert.

Interessant ist in diesem Zusammenhang auch: http://diepresse.com/home/politik/innenpolitik/1402106/Sicherheit_Polizei-will-Zugriff-auf-private-Kameras

thoreau
18.05.2013, 13:15
Hallo Gugi,

hast Du die Aufzeichnungen der Kamera jetzt gebraucht, oder war's jetzt nur eine Vermutung für den Fall des Falles und wenn nicht gewesen wäre, dann?

Es kann ja jeder tun und lassen was er will, ich denke aber, dass es nicht so einfach sein wird, aufgrund der Erkenntnis der Datenschutzkommission, derartige Daten (in diesem Fall also illegale) für ein eventuelles Gerichtsverfahren als Beweis anzuführen. Aber so wirklich wird mensch es erst wissen, wenn's dann soweit ist.

Lieben Gruß

thoreau

Hase
20.06.2013, 21:40
Hallo

Und was sagt ihr zu einer Sonnenbrille, welche Filmaufnahmen macht. Da bekommt man nicht einmal mehr mit, dass (M)an(n) (Frau) gefilmt wird - z.B. am Pissoir. Diese Brille kannst du überall tragen, ohne dass es auffällt. Wahrscheinlich werden wir bald von dementsprechenden Youtube Material überhäuft.

Gibts derzeit hier:
http://www.hofer.at/at/html/offers/2867_37011.htm

Hallo Camperfreunde (innen),

hab mir die Sonnenbrillen - Kamera zugelegt.

Das Ding funkt einwandfrei, hab damit schon ca 10 h Filmmaterial aufgenommen,
natürlich nur Landschaften. einwandfrei sogar beim Autofahren unproblematisch.

Tolles Ding der Accu hält ca 1 Std / ca 2 Giga Filmmaterial. Ein Bildstabilisator
fehlt noch.

Das Tolle ist, du hast keine (wenn noch so kleine Kamera ) umhängen die eventuell
stören könnte.

Kann ich nur empfehlen.

" Hase "