Richard
07.07.2006, 14:12
Neue Regeln und höhere Strafen in Tschechien
ar - 6. Juli 2006. Zum 1. Juli 2006 sind in Tschechien wichtige Verkehrsregeln geändert worden. Zuwiderhandlungen werden künftig schärfer, mindestens jedoch mit 1500 Kronen (ca. 53 Euro) geahndet. Darauf weist der ADAC hin. Besonders die Lichtpflicht, die Autobahnvignettenpflicht und die Beachtung von Parkverboten sollten Autofahrer beachten, sonst kann es teuer werden.
Bei Unfällen mit Personenschäden, schweren Sachschäden oder bei ungeklärter Schuldfrage muss die Polizei gerufen werden. Die Mitnahme von Ersatzglühlampen ist in Tschechien Vorschrift. Auch ausländische Kraftfahrer sind hier dem Verkehrsclub zufolge in der Vergangenheit schon beanstandet worden und müssen 1500 Kronen Bußgeld zahlen. Das Fahren unter Alkoholeinfluss stellt in jedem Fall eine Verkehrsstraftat dar und wird mit mindestens 25 000 Kronen (ca. 880 Euro) bestraft.
Kraftfahrer müssen nun ganzjährig auch tagsüber mit Licht fahren. Bislang war dies nur für die Wintermonate vorgeschrieben. Verstöße werden mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 1500 Kronen (ca. 53 Euro) geahndet. Eine Strafe in gleicher Höhe droht Autofahrern, die ohne Freisprechanlage telefonieren. Im Kreisverkehr gelten jetzt die gleichen Regeln wie in Deutschland. Blinken ist nur beim Verlassen des Kreisverkehrs notwendig. Kinder unter 12 Jahren mit einem Gewicht unter 36 kg oder einer Größe bis 1,50 m müssen wie in Deutschland in geeigneten Kinderrückhaltesystemen befördert werden.
Ein wichtiger Hinweis noch für Radfahrer: Kinder unter 18 Jahren müssen mit einem Schutzhelm fahren. (ar/sb)
http://img95.imageshack.us/img95/1152/lmchafen2ah.jpg
lg richard
ar - 6. Juli 2006. Zum 1. Juli 2006 sind in Tschechien wichtige Verkehrsregeln geändert worden. Zuwiderhandlungen werden künftig schärfer, mindestens jedoch mit 1500 Kronen (ca. 53 Euro) geahndet. Darauf weist der ADAC hin. Besonders die Lichtpflicht, die Autobahnvignettenpflicht und die Beachtung von Parkverboten sollten Autofahrer beachten, sonst kann es teuer werden.
Bei Unfällen mit Personenschäden, schweren Sachschäden oder bei ungeklärter Schuldfrage muss die Polizei gerufen werden. Die Mitnahme von Ersatzglühlampen ist in Tschechien Vorschrift. Auch ausländische Kraftfahrer sind hier dem Verkehrsclub zufolge in der Vergangenheit schon beanstandet worden und müssen 1500 Kronen Bußgeld zahlen. Das Fahren unter Alkoholeinfluss stellt in jedem Fall eine Verkehrsstraftat dar und wird mit mindestens 25 000 Kronen (ca. 880 Euro) bestraft.
Kraftfahrer müssen nun ganzjährig auch tagsüber mit Licht fahren. Bislang war dies nur für die Wintermonate vorgeschrieben. Verstöße werden mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 1500 Kronen (ca. 53 Euro) geahndet. Eine Strafe in gleicher Höhe droht Autofahrern, die ohne Freisprechanlage telefonieren. Im Kreisverkehr gelten jetzt die gleichen Regeln wie in Deutschland. Blinken ist nur beim Verlassen des Kreisverkehrs notwendig. Kinder unter 12 Jahren mit einem Gewicht unter 36 kg oder einer Größe bis 1,50 m müssen wie in Deutschland in geeigneten Kinderrückhaltesystemen befördert werden.
Ein wichtiger Hinweis noch für Radfahrer: Kinder unter 18 Jahren müssen mit einem Schutzhelm fahren. (ar/sb)
http://img95.imageshack.us/img95/1152/lmchafen2ah.jpg
lg richard