Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wohnwagen darf man nicht abkuppeln
winfried
26.02.2013, 21:23
Ist es tatsächlich so, daß man einen Wohnwagen kaufen kann, verkehrstechnisch überprüfen lassen , das Pickerl erhält, ein Kraftfahrzeug-Kennzeichen erhält, aber dieses für den Straßenverkehr zugelassene Fahrzeug nicht ohne Zugfahrzeug abstellen darf. ?
Das bedeutet, ich muß ständig mit dem Wohnwagen im Stadtbereich zum Einkaufen, zum Arzt, zur Bank usw. herum fahren, dabei vergeude ích Unmengen an Benzin , weil es eine zeitraubende Blockumfahrung erfordert, ehe man eine Fläche für ein Gespann findet und es behindert den Verkehr erheblich beim Rückwärtseinparken oder beim Zurückstoßen aus Garageneinfahrten, wo die Höhenbegrenzung erst unten in der Tiefgarage angebracht ist oder gar nicht und man muß zurück - eine Katastrophe.
Das Verkehrsministerium hat mir nur mit einem Zitat aus der StVO geantwortet, ging auf meinen Inhalt der Frage nicht ein, aber es bezog das Abstellverbot auf "Fahrbahnen". Eine Definition, was eine Fahrbahn ist, fand ich nirgends definiert.
Der ÖAMTC verweigert sich eine Stellungnahme abzugeben, weil ich kein Mitglied bin.
Die Polizei hat mich aber vom Parkplatz verjagt, so als wäre diese Fläche eine Fahrbahn.
Lustigerweise parken jetzt die Wohnwagen nicht mehr auf dem öffentlich ausgeschilderten Parkplatz sondern auf der Fahrbahn.
Was sagt ihr dazu ?
Gegrüßt vom Winfried
Hallo Winfried!
Ist es tatsächlich so, daß man einen Wohnwagen kaufen kann, verkehrstechnisch überprüfen lassen , das Pickerl erhält, ein Kraftfahrzeug-Kennzeichen erhält, aber dieses für den Straßenverkehr zugelassene Fahrzeug nicht ohne Zugfahrzeug abstellen darf. ?
JA, das stimmt.
Kein Anhänger darf ohne Zugfahrzeug auf öffentlichen Flächen -Straßen- abgestellt werden....
Das bedeutet, ich muß ständig mit dem Wohnwagen im Stadtbereich zum Einkaufen, zum Arzt, zur Bank usw. herum fahren, dabei vergeude ích Unmengen an Benzin , weil es eine zeitraubende Blockumfahrung erfordert, ehe man eine Fläche für ein Gespann findet und es behindert den Verkehr erheblich beim Rückwärtseinparken oder beim Zurückstoßen aus Garageneinfahrten, wo die Höhenbegrenzung erst unten in der Tiefgarage angebracht ist oder gar nicht und man muß zurück - eine Katastrophe.
...nun, das hättest Du Dir vor der Anschaffung des WW überlegen sollen.....
Hast Du sonst keinen Abstellplatz; willst Du den WW immer vor´m Haus lassen....?
Das Verkehrsministerium hat mir nur mit einem Zitat aus der StVO geantwortet, ging auf meinen Inhalt der Frage nicht ein, aber es bezog das Abstellverbot auf "Fahrbahnen". Eine Definition, was eine Fahrbahn ist, fand ich nirgends definiert.
Also ich lernte in der Fahrschule das die Fahrbahn ein Teil der STRASSE ist:
Eine Strasse ist eine öffentliche Verkehrsfläche und kann Gehsteige, Radwege und natürlich Fahrbahnen haben.....
Hier hast Du was zum nachlesen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Stra%C3%9Fenquerschnitt#Fahrbahn
Der ÖAMTC verweigert sich eine Stellungnahme abzugeben, weil ich kein Mitglied bin.
Komisch; hast Du beim fragen gleich vorausgeschickt: "ich bin bei Euch nicht Mitglied..."!...??
Die Polizei hat mich aber vom Parkplatz verjagt, so als wäre diese Fläche eine Fahrbahn.
Lustigerweise parken jetzt die Wohnwagen nicht mehr auf dem öffentlich ausgeschilderten Parkplatz sondern auf der Fahrbahn.
Ein "beschilderter" Parkplatz ist ja wohl meist von der Fahrbahn getrennt und da kann man abstellen was man will - solange "es" zum Verkehr zugelasen ist...?
http://de.wikipedia.org/wiki/Parkplatz
Auf einem "normalen" Parkplatz, neben einer Fahrbahn, also auf einer Strasse - dürftest Du das nicht...:)
Was sagt ihr dazu ?
siehe oben!
Nun, wie hast Du Dir denn das vorgestellt; das mit dem Wohnwagen?
Kaufen, anmelden - und dann auf der Strasse einparken....?
Geht nicht; zumindest nicht "offiziell"!
Ein Anhänger ohne Zugfahrzeug darf nur zum be- und entladen ohne auf der Strasse abgestellt werden;
und da natürlich nur für die Dauer der (raschen) Be- und/oder Entladung.
Eine weitere Ausnahme wäre: das Zugfahrzeug muss dringend in die Werkstatt!!
Das heisst dann im Fachjargon: "sonstige dringende Gründe" oder so ähnlich...
´hatte ich mal; ein "Wachorgan" wollte doch tatsächlich ein Zettelchen am alleine abgestellten WW anbringen.... ein Nachbar hielt in davon ab..... und ich erklärte dem "Organ" später, das ich in der Werkstatt war....
Seitdem hänge ich immer einen Zettel an die AHK: "Zugfahrzeug ist in der Werkstatt".... mit Angabe des Paragraphen......:D
funktioniert....:D
Was noch ginge, aber etwas mühsam wäre:
WW aufbocken; ein Rad abbauen; Zettel ´rauf - hole gerade ein neues Rad....:D:D:D
Nein, im Ernst!
Worüber willst Du Dich beschweren - ist alles klar geregelt!
Also ich habe in der Fahrschule gelernt eine Fahrbahn ist von einen Gehsteigrand zum gegenüberliegenden (was nun aber ist wenn da keiner ist?)
Soviel ich weiß darf man nen Anhänger nicht einfach so hinstellen im stadtgebiet. Der muss am hacken hängen.
lg Marsi
Soviel ich weiß darf man nen Anhänger nicht einfach so hinstellen im stadtgebiet
das habe ich vergessen zu erwähnen...
Campingfrau
26.02.2013, 21:50
Ist es tatsächlich so, daß man einen Wohnwagen kaufen kann, verkehrstechnisch überprüfen lassen , das Pickerl erhält, ein Kraftfahrzeug-Kennzeichen erhält, aber dieses für den Straßenverkehr zugelassene Fahrzeug nicht ohne Zugfahrzeug abstellen darf. ?
Das bedeutet, ich muß ständig mit dem Wohnwagen im Stadtbereich zum Einkaufen, zum Arzt, zur Bank usw. herum fahren, dabei vergeude ích Unmengen an Benzin , weil es eine zeitraubende Blockumfahrung erfordert, ehe man eine Fläche für ein Gespann findet und es behindert den Verkehr erheblich beim Rückwärtseinparken oder beim Zurückstoßen aus Garageneinfahrten, wo die Höhenbegrenzung erst unten in der Tiefgarage angebracht ist oder gar nicht und man muß zurück - eine Katastrophe.
Das Verkehrsministerium hat mir nur mit einem Zitat aus der StVO geantwortet, ging auf meinen Inhalt der Frage nicht ein, aber es bezog das Abstellverbot auf "Fahrbahnen". Eine Definition, was eine Fahrbahn ist, fand ich nirgends definiert.
Der ÖAMTC verweigert sich eine Stellungnahme abzugeben, weil ich kein Mitglied bin.
Die Polizei hat mich aber vom Parkplatz verjagt, so als wäre diese Fläche eine Fahrbahn.
Lustigerweise parken jetzt die Wohnwagen nicht mehr auf dem öffentlich ausgeschilderten Parkplatz sondern auf der Fahrbahn.
Was sagt ihr dazu ?
Gegrüßt vom Winfried
Wenn du keine Möglichkeit vorm Haus hast, dann such dir eine Einstellmöglichkeit so wie wir. Wenn du nicht im Wohnwagen wohnst brauchst ihn eh net ständig bei dir haben :-D
hi
abstellen von anhaengern ohne zugfahrzeug ist auf oeffentlichem grund nicht gestattet
quelle: StVo
und auf privatem grund eigentlich auch ned wenn man(n)s genau nimmt..
quelle : jeweilige bauordnung
lg
g
Ist es tatsächlich so, daß man einen Wohnwagen kaufen kann, verkehrstechnisch überprüfen lassen , das Pickerl erhält, ein Kraftfahrzeug-Kennzeichen erhält, aber dieses für den Straßenverkehr zugelassene Fahrzeug nicht ohne Zugfahrzeug abstellen darf. ?
Ja, das ist so.
Die STVO kennt in ihrer Begriffsbestimmung keinen Parkplatz.
Laut § 2
1.Straße: eine für den Fußgänger- oder Fahrzeugverkehr bestimmte Landfläche
samt den in ihrem Zuge befindlichen und diesem Verkehr dienenden baulichen Anlagen;
2. Fahrbahn: der für den Fahrzeugverkehr bestimmte Teil der Straße;
ist eine Straße der Überbegriff für alle dem Verkehr dienenden Anlagen und die Fahrbahn
ist der für den Fahrzeugverkehr dienende Teil Straße, und das sind halt auch die Parkplätze.
Die Bestimmung des Abstellverbotes für abgehängte Anhänger hat Dir das Ministerium ja
mitgeteilt.
Ohne angehängtes Zugfahrzeug hast Du schlechte Karten auf öffentlichen Parkplätzen.
hi
abstellen von anhaengern ohne zugfahrzeug ist auf oeffentlichem grund nicht gestattet
quelle: StVo
und auf privatem grund eigentlich auch ned wenn man(n)s genau nimmt..
quelle : jeweilige bauordnung
lg
g
Also ich hab die NÖ-Bauordnung durchgelesen hab nix gefunden!
Wir selbst hatten unseren WOWA im Garten abgestellt, auf der Gemeinde nachgefragt keinerlei Auflagen!
Tommy1424
27.02.2013, 12:28
Nur zur Ergänzung:
§ 23 Abs. 6 StVO:
(6) Unbespannte Fuhrwerke, Anhänger ohne Zugfahrzeug sowie Transportbehälter zur Güterbeförderung (wie Container, Lademulden u. dgl.) dürfen nur während des Beladens oder Entladens auf der Fahrbahn stehengelassen werden, es sei denn, die genannten Fahrzeuge und Behälter können nach der Ladetätigkeit nicht sofort entfernt werden, das Entfernen wäre eine unbillige Wirtschaftserschwernis oder es liegen sonstige wichtige Gründe für das Stehenlassen vor. Für das Aufstellen der genannten Fahrzeuge und Behälter gelten die Bestimmungen über das Halten und Parken sinngemäß. Bei unbespannten Fuhrwerken ist die Deichsel abzunehmen oder gesichert in eine solche Stellung zu bringen, daß niemand gefährdet oder behindert wird.
Quelle: www.ris.bka.gv.at (http://www.ris.bka.gv.at)
Also ich hab die NÖ-Bauordnung durchgelesen hab nix gefunden!
Wir selbst hatten unseren WOWA im Garten abgestellt, auf der Gemeinde nachgefragt keinerlei Auflagen!
hi
ich habe jetzt eine zeit im RIS rumgesucht um meinen eigenen fall zu finden
da aber die namen und adressen der OGH urteile immer anonymisiert werden habe ich den ned gefunden
ich habe rund 19 jahre lang (ca 1986 - 2005) mit der baubehoerde bis zum OGH rauf prozessiert
inkl. abbruchbescheid (fuer einen abgestellten WoWa !), androhung der lohnpfaendung zur eintreibung der mittel fuer die ersatzvornahme ect ect
und ich hatte eine der prominentesten anwaltskanzleien in wien beauftragt, sonst haetten wir das eh ned so lange rausziehen koennen
wir haben es zweimal geschafft dass das verfahren wegen verfahrensmaengel zurueck ans erstgericht verwiesen worden ist
aber irgendwann ist der ofen dann eben aus
dann muss das ding weg
egal was dir irgendein beamteter dauerschlaefer am magistrat oder auf der BH sagt, die gesetzeslage ist eindeutig
hast du glueck und es regt sich keiner auf dann kannst einen WoWa jahrelang auf einem grundstueck abstellen
wennst pech hast wird die behoerde von sich aus sofort taetig wenn es ihr auffaellt
es gibt dazu hunderte OGH urteile im RIS
ich muss weg und kann dir daher kein 100% passendes raussuchen, aber schon aus dem hier geht hervor dass es egal ist ob es sich um einen fahrbaren anhaenger handelt (der muss dann wegen der bauordnung weg) oder ob es sich um einen nicht zulassbaren anhaenger handelt (der muss wedgen des landschaftsschutzgesetzes weg).
aber weg muss er jedenfalls, soferne er (sinngemaess) "....dazu in der lage scheint, zur naechtigung von personen geeignet zu sein...". und das ist ein wowa wohl jedenfalls.
es ist dabei NICHT relevant ob tatsaechlich darin genaechtigt wird oder nicht
http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Gesamtabfrage&Dokumentnummer=JUT_BU_19950116_010_01_94004_94_00&ResultFunctionToken=dc53501e-cbb9-4e4a-82b3-f8337199f71f&Position=1&SearchInAsylGH=True&SearchInBegut=True&SearchInBgblAlt=True&SearchInBgblAuth=True&SearchInBgblPdf=True&SearchInBks=True&SearchInBundesnormen=True&SearchInDok=True&SearchInDsk=True&SearchInEbm=True&SearchInEbmj=True&SearchInGemeinderecht=True&SearchInJustiz=True&SearchInLgbl=True&SearchInLrBgld=True&SearchInLrK=True&SearchInLrNo=True&SearchInLrOO=True&SearchInLrSbg=True&SearchInLrStmk=True&SearchInLrT=True&SearchInLrVbg=True&SearchInLrW=True&SearchInNormenliste=True&SearchInPvak=True&SearchInRegV=True&SearchInUbas=True&SearchInUmse=True&SearchInUvs=True&SearchInVerg=True&SearchInVfgh=True&SearchInVwgh=True&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=wohnwagen
zitat:
"...Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Berufungswerber für schuldig erkannt, er habe auf dem Grundstück Nr. , KG Königsdorf, einen Wohnwagen im Ausmaß von 2,5 x 5,3 m ohne naturschutzbehördliche Bewillligung seit Oktober 1993 abgestellt, obwohl das Abstellen von Wohnwagen bzw Wohnmobilen außerhalb von behördlich bewiligten Camping- und Mobilheimplätzen verboten ist. Er habe dadurch § 12 Abs 1 des Bgld Naturschutz- und Landschaftspflegegesetzes (NG 1990) verletzt. Es wurde über ihn eine Geldstrafe von S 3000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 72 Stunden) verhängt..."
zum thema unterschied ob bewohnt oder nicht gibt es uebrigens auch rechtssaetze:
http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Gesamtabfrage&Dokumentnummer=JWR_1991100108_19920518X01&ResultFunctionToken=3cf59bb7-6b2a-49cc-841c-1764ea168a85&Position=301&SearchInAsylGH=True&SearchInBegut=True&SearchInBgblAlt=True&SearchInBgblAuth=True&SearchInBgblPdf=True&SearchInBks=True&SearchInBundesnormen=True&SearchInDok=True&SearchInDsk=True&SearchInEbm=True&SearchInEbmj=True&SearchInGemeinderecht=True&SearchInJustiz=True&SearchInLgbl=True&SearchInLrBgld=True&SearchInLrK=True&SearchInLrNo=True&SearchInLrOO=True&SearchInLrSbg=True&SearchInLrStmk=True&SearchInLrT=True&SearchInLrVbg=True&SearchInLrW=True&SearchInNormenliste=True&SearchInPvak=True&SearchInRegV=True&SearchInUbas=True&SearchInUmse=True&SearchInUvs=True&SearchInVerg=True&SearchInVfgh=True&SearchInVwgh=True&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=wohnwagen
geh bitte einfach auf "gesamtabfrage" im RIS, gib "wohnmobil", "wohnanhänger" oder "mobilheim" ein und such dir beliebige faelle raus ...
es gibt wie gesagt sehr viele in allen bundeslaendern, die bauordnungen sind da relativ uebereinstimmend
lg
g
winfried
27.02.2013, 18:34
Hallo liebe WW-Besitzer,
ich versuche mal alle Beiträge zu beantworten.
zu Bertl27
vor dem Kauf und während der Zulassung wird man auf das Abkuppelverbot nicht hingewiesen.
Ich habe keinen Abstellplatz, in Linz gibt es keinen WW-Abstellplatz, ich hätte ihn gern vor dem Haus, das habe ich mir aber nicht getraut, obwohl der WW schmaler als das Zugfahrzeug ist.
Die Verknüpfung "Fahrbahn" ist sehr aufschlußreich, leider ließ sich der Betrag nicht abspeichern, aber markiert in Wordpad kopieren.
Ich habe mich beim ÖAMTC mit 0000 Mitglied eingeloggt und bekam die negative Antwort.
Der von mir angeführte Parkplatz ist ein vom "Lichtraumprofil" der Fahrbahn zurück unbefestigter versetzter Teil mit Parkplatzschild und Zusatzschild "Querparken" (Parktasche quer).
Jahrelang parkten dort die Wohnwagen in Reih und Glied, später auch ich, plötzlich zogen die anderen von dort ab , stellten ihren Wohnwagen auf der Fahrbahn ab, ich als einziger verbliebener wurde von der Polizei zurechtgewiesen, daß ich da nicht parken darf.
Ich hatte mir vorgestellt auf diesem Parkplatz parken zu dürfen.
Beschwerde hin oder her , ich halte die österreichische Regel für unbefriedigend und verkehrsbehindernd.
Zu Marsi
Eine gesetzliche Regelung muß nicht geistvoll sein, ständig mit dem WW fahren zu müssen.
zu Campingfrau
Finde mal eine Einstellmöglichkeit, ich brauch ihn nicht ständig, aber Fahrten über 150 km, aus anderen Gründen.
Zu abo
Das weiß ich ja, ich finde es aber eine normalverstandeswidrige Gesetzgeb
Zu Saltun
Irrtum: Das Parken von Anhängern ist auf der Fahrbahn verboten, Parkflächen sind keine Fahrbahn. Man kann sich ja auch jedem Irrtum unterwerfen. Wohin das führen kann - habe wir alle schwerzlich erlebt.
Zu alfahel
Bist eben ein Glückspilz
Zu Tommy1424
Das dämliche Gesetz kennen wir alle.
Zu abo
die prominentesten Anwälte vertreten vertreten nicht immer das Recht eines Normalverständigen, sondern sind obrigkeitshörig und ziehen jeden Fall ohne die Interessen des Mandanten durch. Die Anwaltskosten sind ihm in jedem Fall sicher.
Aber wenn alle WW-Besitzer ihren WW hintersich herziehen, wird eines Tages die Welt darüber lachen.
Vielen Dank an alle vom
Winfried
Zu abo
die prominentesten Anwälte vertreten vertreten nicht immer das Recht eines Normalverständigen, sondern sind obrigkeitshörig und ziehen jeden Fall ohne die Interessen des Mandanten durch. Die Anwaltskosten sind ihm in jedem Fall sicher.
hi
da hast du teilweise recht
ich wollte damit nur sagen dass das ganze verfahren ned durch irgendeinen stuemper (und grade unter den anwaelten gibt es stuemper ohne ende) verpfuscht wurde sondern dass mit allen zur verfuegung stehenden mitteln (verweisung auf interne erlaesse, antrag auf feststellung von regelungsluecken ect ect ect) um dieses urteil gekaempft wurde
aber die gesetzeslage kann man halt leider ned umdrehen ..
lg
g
Hallo Winfried!
Es gäbe noch eine -legale- Möglichkeit!
Es heisst ja blos das der WW nicht abgekuppelt herumstehen darf...
Schaff Dir einen alten, günstigen Traktor an; diesen lässt Du vor Deinem Haus stehen und an den hängst Du bei Nichtgebrauch den WW....:D
Schaff Dir einen alten, günstigen Traktor an; diesen lässt Du vor Deinem Haus stehen und an den hängst Du bei Nichtgebrauch den WW....:D
hi
ganz genau
das geht
lg
g
tullnerfelder
27.02.2013, 20:48
Hallo,
Aber peinlich darauf achten, dass der Traktor ;) Stubenrein ;) ist...
tullnerfelder
27.02.2013, 20:48
Hallo,
Aber peinlich darauf achten, dass der Traktor ;) Stubenrein ;) ist...
derfranze
27.02.2013, 20:53
Auch wenn es in Campergehirne schwer reingeht - Wohnwagen(anhänger) sind das allerkleinste Anhängerproblem im öffentlichen Verkehr und werden so wie allen anderen Anhänger behandelt. Sie geniessen sogar ein kleines Privileg, dass sie keine seitlichen Aufschriften haben müssen so wie alle anderen Anhänger.
Bei Parkplätzen ist es so, dass der Besitzer des Parkplatzes bestimmt, wer dort stehen darf und auf öfffentlichen Parkplätzen = Fahrbahn für den ruhenden Verkehr - gilt das schon oben geschriebene Parkverbot nach § 23/6 StVO.
lg. Franz
aixam? wäre a a option ;) weil ziehen muss ma eam jo damit net können, und anghängt wäre er ja trotzdem ;)
Allesfahrer
27.02.2013, 22:23
Mal so ganz nebenbei:
Wie sieht die Regelung eigentlich bei den ganzen Hängern aus die irgendwo auf einem Feld stehen und als Werbefläche missbraucht werden weil man dort kein Genehmigung für eine fixe Werbefläche bekommt?
Auch wenn es in Campergehirne schwer reingeht - Wohnwagen(anhänger) sind das allerkleinste Anhängerproblem im öffentlichen Verkehr und werden so wie allen anderen Anhänger behandelt. Sie geniessen sogar ein kleines Privileg, dass sie keine seitlichen Aufschriften haben müssen so wie alle anderen Anhänger.
Bei Parkplätzen ist es so, dass der Besitzer des Parkplatzes bestimmt, wer dort stehen darf und auf öfffentlichen Parkplätzen = Fahrbahn für den ruhenden Verkehr - gilt das schon oben geschriebene Parkverbot nach § 23/6 StVO.
lg. Franz
Da ich ein Campergehirn hab frag ich jetza was mein nicht WOWA Anhänger für ne Aufschrift seitlich haben muß!?
:confused::confused::confused::confused::confused:
tullnerfelder
28.02.2013, 01:20
Hallo,
Achslasten, zulässige Massen usw.
Ist meistens am Typenschild fabrikmäßig drauf.
Angaben über den Zulassungsbesitzer sind sowieso schon lange Geschichte. (Sehr sinnvoll bei WOWA :D)
winfried
28.02.2013, 01:57
Hallochen an alle,
zu bertl27 der Traktor muß aber zugelassen sein und kostet Geld.
Die Idee finde ich trotzdem super und mußte lachen.
zu abo
ja, im internationalen Recht müßte man mal forsten, evtl. EU-Kommission oder sowas ähnliches.
In Deutschland darf man 14 Tage abkuppeln, dann ww versetzen. Es ist wenigstens ein
Lösung, wenn auch nicht besonders glücklich.
zu derfranze
Fahrbahn für den ruhenden Verkehr das gibts gar nicht. Vielleicht meinst du Fahrbahnen
ohne Parkverbot. Entweder Verkehrsflächen für den ruhenden Verkehr , das sind Parkplätze, oder für den Fahrverkehr sind es Fahrbahnen.
Wir sollten uns nicht jeden Blödsinn der Machthaber gefallen lassen.
So denke ich.
Seid gegrüßt vom Winfried
schlesi66
28.02.2013, 08:23
Sie geniessen sogar ein kleines Privileg, dass sie keine seitlichen Aufschriften haben müssen so wie alle anderen Anhänger.
lg. Franz
Was bitte für Aufschriften sollen das sein?
......
In Deutschland darf man 14 Tage abkuppeln, dann ww versetzen. Es ist wenigstens ein Lösung, wenn auch nicht besonders glücklich.
hi
naja, dort hat der WW ja auch eine eigene haftpflichtversicherung soviel ich weiss
die kostet dort ned viel weniger wie die eines PKW, oder?
lg
g
Tommy1424
28.02.2013, 09:51
zu derfranze
Fahrbahn für den ruhenden Verkehr das gibts gar nicht. Vielleicht meinst du Fahrbahnen
ohne Parkverbot. Entweder Verkehrsflächen für den ruhenden Verkehr , das sind Parkplätze, oder für den Fahrverkehr sind es Fahrbahnen.
Das ist ein Irrtum. Frei nach der Definition gem. §2 StVO ist auch ein Parkplatz ein Teil der Straße der für den Fahrzeugverkehr bestimmt ist. Das kannst jetzt samt deinem ganzen Ärger ned ändern.
zu Bertl27
vor dem Kauf und während der Zulassung wird man auf das Abkuppelverbot nicht hingewiesen.........
Zu Tommy1424
Das dämliche Gesetz kennen wir alle.
Da man beim Führerscheinkurs diese Vorschriften lernt, sehe keinen Grund warum man es dir bei der Zulassung nochmals sagen sollte (oder würdest nach Auffrischung deiner Kenntnisse, dann auf den WoWa verzichten?)
derfranze
28.02.2013, 11:06
Was bitte für Aufschriften sollen das sein?
Hersteller, höchstzulässiges Gesamtgewicht, Nutzlast, (beide Gewichte bei O2 Anhängern variabel möglich), Achslast(en), Länge, sowie das Maß a und b.
Diese Angabe ist zwingend vorgeschrieben.
lg Franz
der Traktor muß aber zugelassen sein und kostet Geld.
hi
zugelassen muss er nicht sein wenn er eine 15km/h (?) tafel hat
aber natuerlich kostet er was, logisch ..
hi
zugelassen muss er nicht sein wenn er eine 15km/h (?) tafel hat
aber natuerlich kostet er was, logisch ..
Die Zulassung tut nicht weh!
Es fällt nur die Haftpflichtversicherung an und die kostet für einen
kleinen Traktor so um die 100 €.
Eher das Problem bei so einem alten Scheit sind die Ölflecken!
Was sagt ihr dazu ?
Daß die Frage wohl nur scherzhaft gemeint sein kann. Daß man Anhänger außer in ganz speziellen Fällen (be/entladen zb) nicht ohne Zugfahrzeug auf öffentlichem Grund abstellen darf, lernt man in der Fahrschule. Seit mindestens 50 Jahren.
Die Zulassung tut nicht weh!
Es fällt nur die Haftpflichtversicherung an und die kostet für einen
kleinen Traktor so um die 100 €.
Eher das Problem bei so einem alten Scheit sind die Ölflecken!
hi
naja, nebenbei steht im KFG glaub ich aber auch dass diese nicht zum verkehr zugelassenen traktoren ja nur im rahmen eines land- oder forstwirtschaftlichen betriebes so fahren/ stehen duerfen.
dann musst also vorher noch a landwirtschaft gruenden
auch ka hexerei, aber am ende kostet des ganze dann schon auch was ..
lg
g
Also das gescheiteste ist, dass sich Winfried eine einstell Möglichkeit sucht, denn alles andere bringt nix und unterm strich gratis sind die angeführten Ideen auch nicht! ;):):):):)
derfranze
28.02.2013, 14:17
offtopic: Eine billige Lösung wäre noch eine Einachszugmaschine bis 25 km/h, keine Pickerlpflicht, müßte in der Anmeldung billigst sein und mit dem WoWa zusammenhängen. Die darf nämlich alleine Parken.Und mit einem Schneeschild ist sie noch den ganzen Winter wirklich praktisch verwendbar Ein paar Beispiele als Bilder verlinkt.
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=73498
http://www.suchebiete.com/details_Traktor_Landwirtschaftl_Fahrzeuge,JRUS_Lan dwirtschaftlicher-Einachstraktor-Hirth-Motor_Oldtimer-Baujahr-1956,8092297.html
:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D
lg Franz
...und wie sichert man das ding gegen unbefugte inbetriebnahme? dauerpanne? :D :D
derfranze
28.02.2013, 15:06
...und wie sichert man das ding gegen unbefugte inbetriebnahme? dauerpanne? :D :D
Im Regelfall mit einem ZkW - Schloss mit intergriertem Batteriehauptschalter. Auch einen Oldtimer Traktor kannst nicht ohne weiteres (ZkW-Schlüssel) starten. es gibt aber auch normale Schlüsselschalter für Zündung.
lg Franz
ja. deswegen frag ich ja... aber da es sowieso offtopic war, will ich die quasi aufforderung zum diebstahl, die so ein "schloss" darstellt, nicht weiter vertiefen.
offtopic: Eine billige Lösung wäre noch eine Einachszugmaschine bis 25 km/h, keine Pickerlpflicht, müßte in der Anmeldung billigst sein und mit dem WoWa zusammenhängen. Die darf nämlich alleine Parken.Und mit einem Schneeschild ist sie noch den ganzen Winter wirklich praktisch verwendbar Ein paar Beispiele als Bilder verlinkt.
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=73498
http://www.suchebiete.com/details_Traktor_Landwirtschaftl_Fahrzeuge,JRUS_Lan dwirtschaftlicher-Einachstraktor-Hirth-Motor_Oldtimer-Baujahr-1956,8092297.html
:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D
lg Franz
hi
weisst du zufaellig ob das zutrifft von wegen nur "im rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen betriebes" ?
oder darf den wirklich jeder frei parken ..?
lg
g
hi
naja, dort hat der WW ja auch eine eigene haftpflichtversicherung soviel ich weiss
die kostet dort ned viel weniger wie die eines PKW, oder?
lg
g
anhängerversicherung kostet nur ein paar euro (ich müsst jetzt nachschauen wie
viel ich für den bootshänger bezahl, aber es ist nicht vergleichbar mit kfz). diese
versicherung zahlt ja auch nur schäden die der hänger verursacht wenn er nicht
angehängt ist! also welche? keine! sobald er am auto hängt haftet die autoversicherung.
derfranze
28.02.2013, 18:18
hi
weisst du zufaellig ob das zutrifft von wegen nur "im rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen betriebes" ?
oder darf den wirklich jeder frei parken ..?
lg
g
Solche Geräte sind Einachszugmaschinen und mit Schneeschild kann ich die auch für mein Haus/Grundstück geltend machen. Die meisten bei uns vertriebenen haben halt nur 10 km/h Bauartgeschwindigkeit und fallen damit nicht unter kraftfahrrechtliche Vorschriften (10 km/h und kein Kennzeichen). Im Regelfall haben die landwirtschaftlichen Fahrzeuge nur Erleichterungen, die für den Nichtlandwirt dann halt wegfallen. Du kannst gewerbliche Güterbeförderung auch mit Traktor und Anhänger durchführen und mußt halt die strengeren Auflagen, wie z.b. Wirkung der Betriebsbremse muß der eines Lkw entsprechen - Landwirtschaft braucht nur 2m/sec².
lg Franz
anhängerversicherung kostet nur ein paar euro (ich müsst jetzt nachschauen wie
viel ich für den bootshänger bezahl, aber es ist nicht vergleichbar mit kfz). diese
versicherung zahlt ja auch nur schäden die der hänger verursacht wenn er nicht
angehängt ist! also welche? keine! sobald er am auto hängt haftet die autoversicherung.
hi
in DEUTSCHLAND haben anhaenger eine eigene haftpflicht ..
und die ist viel teuerer als die paar euro bei uns soweit ich weiss ..
lg
g
schlesi66
28.02.2013, 20:21
Hersteller, höchstzulässiges Gesamtgewicht, Nutzlast, (beide Gewichte bei O2 Anhängern variabel möglich), Achslast(en), Länge, sowie das Maß a und b.
Diese Angabe ist zwingend vorgeschrieben.
lg Franz
Das Typenschild.
Das hatte mein alter Wohnwagen und auch mein derzeitiger hat es oben.
motorradmieze
01.03.2013, 11:30
hi
in DEUTSCHLAND haben anhaenger eine eigene haftpflicht ..
und die ist viel teuerer als die paar euro bei uns soweit ich weiss ..
lg
g
Das stimmt nicht ganz. Eine eigene Haftpflicht muss jeder zugelassene Anhänger zwar haben. Aber unser Wohnwagen kostet im Jahr Haftpflicht und Steuern zusammen nicht ganz 100 Euro. Genauen Betrag weiss ich grad nicht.
Das stimmt nicht ganz. Eine eigene Haftpflicht muss jeder zugelassene Anhänger zwar haben. Aber unser Wohnwagen kostet im Jahr Haftpflicht und Steuern zusammen nicht ganz 100 Euro. Genauen Betrag weiss ich grad nicht.
Hello!
Also bei uns sind die Anhänger auch Haftpflichtversichert!
Nur wenn ich mir das anschau was du bezahlst ists schon ein bissi billiger!
Wir bezahlen fürn WOWA und 750er Anhänger(Wechselkennzeichen) 19Euronen zusammen!
Dafür sind die Haftplicht und Kasko für KFZ`s billiger in DE als bei uns!
Uuuund man kann auch einen WOWA was älter als 10 Jahre ist, in DE Kasko versichern!
Tja so gibts da Vorteile und dort Nachteile! ;)
Das stimmt nicht ganz. Eine eigene Haftpflicht muss jeder zugelassene Anhänger zwar haben. Aber unser Wohnwagen kostet im Jahr Haftpflicht und Steuern zusammen nicht ganz 100 Euro. Genauen Betrag weiss ich grad nicht.
hi mieze ;-)
das mein ich ja
bei uns kostet die haftpflicht fuer den anhaenger zwischen 14,- und 20,- euro im jahr
denn waehrend er angehaengt ist gilt die haftpflicht des zugfahrzeuges auch fuer den anhaenger
und ohne zugfahrzeug darf er nirgendst auf oeffentlichem grund stehen
bei euch darf ein haenger auch stehen
damit kann er auch eine haftung ausloesen
daher deutlich hoehere beitraege um die 100,- rum ...
motorradmieze
04.03.2013, 11:06
hi mieze ;-)
das mein ich ja
bei uns kostet die haftpflicht fuer den anhaenger zwischen 14,- und 20,- euro im jahr
denn waehrend er angehaengt ist gilt die haftpflicht des zugfahrzeuges auch fuer den anhaenger
und ohne zugfahrzeug darf er nirgendst auf oeffentlichem grund stehen
bei euch darf ein haenger auch stehen
damit kann er auch eine haftung ausloesen
daher deutlich hoehere beitraege um die 100,- rum ...
Uiii das ist natürlich doch um einiges günstiger.
Ich hab nochmal nachgeschaut. Bei uns warens, als wir noch unterwegs waren normal Haftpflicht 65,01 € und 52,15 € Steuern Wir hatten dann immer kurzfristig für die Urlaubszeit Vollkasko versichert. Jetzt, wo der Wagen steht zahlen wir mehr, da wir eine Teilkasko mit rein genommen haben wegen Hagel u.s.w. und zahlen 176,80 €. Das Einzige was mich stört, dass wir immer noch in D Steuern zahlen, obwohl wir ja keinen Meter mehr auf deutschen Strassen fahren. Den Wagen abzumelden und eine reine Campingversicherung zu machen, wäre aber um einiges teurer.