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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ziehen eines Wohnwagens mit roter Nummerntafel



Peter und Monika
12.02.2013, 23:35
Hallo Allerseits,

vor bereits längerer Zeit gabs hier mal einen Thread über das Ziehen von Anhängern (unter anderem) mit "roter Nummerntafel". Nur leider finde ich auf die Schnelle den Thread nicht mehr....
Folgende Frage stellt sich: ich möchte einen Wohnwagen, der über kein aktuelles Pickerl verfügt, mit der roten Nummerntafel (so wie ich sie für den Fahrradträger von meiner Versicherung bekommen habe) auf einen Campingplatz quer durch Österreich ziehen. Die Strecke würde ich ihn Österreich fahren, wäre aber gerade nicht ums Eck.....
Ich bilde mir ein, im seinerzeitigen Thread gelesen zu haben, dass dies schon einige mit der "roten Tafel" (gleichlautend mit der Tafel, wie ich sie für den Fahrradträger verwende) bereits gemacht haben........
Ist dies erlaubt (nur zur Überstellung) bzw. welche rechtlichen und versicherungstechnischen Dinge würden diesem Vorhaben gegenüberstehen??
Vorab danke für Anworten zu diesem Thema.

Peter

abo
13.02.2013, 00:09
hi


...
Ich bilde mir ein, im seinerzeitigen Thread gelesen zu haben, dass dies schon einige mit der "roten Tafel" (gleichlautend mit der Tafel, wie ich sie für den Fahrradträger verwende) bereits gemacht haben........
ja



Ist dies erlaubt (nur zur Überstellung) bzw. welche rechtlichen und versicherungstechnischen Dinge würden diesem Vorhaben gegenüberstehen??

eigentlich nein
weil die roten taferln nur zur verwendung an ANGEMELDETEN, auslaendischen anhaenegern die von inlaendischen zugfahrzeugen gezogen werden zulaessig sind

es gibt aber laender in denen anhaenger keine kennzeichen haben/ benoetigen
falls es sich also um so einen anhaenger handelt ...?

versicherungstechnisch sollte es aber keine probleme geben
sobald ein anhaenger mal haengt ist er von der versicherung des zugfahrzeuges gedeckt

wenn du auf nummer sich gehen willst dann plan halt ein bisserl mehr zeit ein:

Kraftfahrzeuge, mit denen nicht schneller als 10 km/h gefahren werden kann, Fuhrwerke und nicht zugelassene Anhänger benötigen mangels Zulassung keine Kennzeichentafeln. Stattdessen ist hinten eine rechteckige weiße Tafel mit der Aufschrift „10 km“ anzubringen.

mit einem 10km/h taferl hinten dran benoetigst du voellig legal kein anhaengerkennzeichen ..

lg
g

schnezi
13.02.2013, 00:13
Nein, das rote Kennzeichen ist ein sogenanntes "Deckkennzeichen" und dient dazu um einen im Ausland zugelassenen Hänger mit einem in österreich zugelassenen Zugfahrzeug zu ziehen, das ausländische Kennzeichen wird mit der roten Nummer "gedeckt", der Hänger muß dabei noch zugelassen sein und über eine gültige Überprüfung verfügen, bei einer Überstellung im Inland geht das neben Kurzzeitzulassung nur noch mit blauer Nummerntafel
schnezi

abo
13.02.2013, 00:17
hi


.....der Hänger muß dabei noch zugelassen sein
ja



...und über eine gültige Überprüfung verfügen
nein

lg
g

schnezi
13.02.2013, 00:29
Nachdem mich die Herren der BAG damals bei der Überstellung meines Wohnwagens aus D bei Wels zur überprüfung angehalten hatten (na no na wenn denen Ende Dezember einer mit einem Ami mit restaurationsbedürftigen Wohnwagen und gedeckelten deutschen Kennzeichen von der Nase auf das Band auffährt :rolleyes:) war ein noch nicht abgelaufener TÜV für die Herren sehr wohl ein Thema um das sie sich gekümmert haben, allerdings war der noch aktuell und ich habe da nicht nochmal nachgefragt wie es mit abgelaufenen TÜV ausgesehen hätte
schnezi

abo
13.02.2013, 00:58
Nachdem mich die Herren der BAG damals bei der Überstellung meines Wohnwagens aus D bei Wels zur überprüfung angehalten hatten (na no na wenn denen Ende Dezember einer mit einem Ami mit restaurationsbedürftigen Wohnwagen und gedeckelten deutschen Kennzeichen von der Nase auf das Band auffährt :rolleyes:) war ein noch nicht abgelaufener TÜV für die Herren sehr wohl ein Thema um das sie sich gekümmert haben, allerdings war der noch aktuell und ich habe da nicht nochmal nachgefragt wie es mit abgelaufenen TÜV ausgesehen hätte
schnezi

hi

gut, deutscher anhaenger
da wissen die kappelstaender wie a TÜV plakette aussieht

was haetten sie bei einem rumaenischen oder mazedonischen anhaenger gemacht ..?
da gibt es keine verpflichtenden ueberpruefungen

aber im prinzip hast du recht
dort, wo es ueberpruefungen gibt im herkunftsland dort muessen diese auch gueltig sein
aber eine generelle ueberpruefungspflichtim allgeminen sinn gibt es nicht

lg
g

alfahel
13.02.2013, 10:23
Hallo Peter und Monika!

Ich würd das mit den Roten Nummern nicht riskieren!
Wenn dann fragt mal bei einem Autohändler den ihr gut kennt ob der euch vielleicht blaue Kennzeichen leiht!
Ist sicherer wenns innerhalb Österreichs ist!

abo
13.02.2013, 10:30
Hallo Peter und Monika!

Ich würd das mit den Roten Nummern nicht riskieren!
Wenn dann fragt mal bei einem Autohändler den ihr gut kennt ob der euch vielleicht blaue Kennzeichen leiht!
Ist sicherer wenns innerhalb Österreichs ist!


hi

schon ...
aber ist genau genommen genauso illegal wie die roten
blaue ueberstellungskennzeichen darfst fuer private ueberstellungen nicht benutzen ...
;-)

lg
g

Knaus Road
13.02.2013, 10:45
Hallo Allerseits,

vor bereits längerer Zeit gabs hier mal einen Thread über das Ziehen von Anhängern (unter anderem) mit "roter Nummerntafel". Nur leider finde ich auf die Schnelle den Thread nicht mehr....
Folgende Frage stellt sich: ich möchte einen Wohnwagen, der über kein aktuelles Pickerl verfügt, mit der roten Nummerntafel (so wie ich sie für den Fahrradträger von meiner Versicherung bekommen habe) auf einen Campingplatz quer durch Österreich ziehen. Die Strecke würde ich ihn Österreich fahren, wäre aber gerade nicht ums Eck.....
Ich bilde mir ein, im seinerzeitigen Thread gelesen zu haben, dass dies schon einige mit der "roten Tafel" (gleichlautend mit der Tafel, wie ich sie für den Fahrradträger verwende) bereits gemacht haben........
Ist dies erlaubt (nur zur Überstellung) bzw. welche rechtlichen und versicherungstechnischen Dinge würden diesem Vorhaben gegenüberstehen??
Vorab danke für Anworten zu diesem Thema.

Peter
Hallo Peter,
Ich denke ,du meinst das rote Nummernschild ,das du am Fahrradträger montierst um nicht immer das Originale vom Auto demontieren zu müssen um es dann nach hinten zu setzen.
Mit diesem Schild darfst du keinen Hänger Ziehen und bei den ganzen Antworten wird hier offensichtlich was verwechselt.
Lg. Walter

Knaus Road
13.02.2013, 10:50
Hallo Peter,
Ich denke ,du meinst das rote Nummernschild ,das du am Fahrradträger montierst um nicht immer das Originale vom Auto demontieren zu müssen um es dann nach hinten zu setzen.
Mit diesem Schild darfst du keinen Hänger Ziehen und bei den ganzen Antworten wird hier offensichtlich was verwechselt.
Lg. Walter

Rote Kennzeichentafel oder "normale" Kennzeichentafel?
Bei am Heck des Pkw auf der Anhängerkupplung montierten Fahrradhalterungen ergibt oft sich das Problem, dass diese das Kennzeichen verdecken.

In Österreich ist es daher zulässig, eine rote Kennzeichentafel mit dem Kennzeichen des Zugfahrzeuges auf dem Fahrradträger anzubringen (§ 49 Abs 8 KFG). Dadurch erspart sich der Lenker das Ummontieren des „normalen“ Kennzeichens.

Ich denke du meinst diese Nummer?

abo
13.02.2013, 10:57
Rote Kennzeichentafel oder "normale" Kennzeichentafel?
Bei am Heck des Pkw auf der Anhängerkupplung montierten Fahrradhalterungen ergibt oft sich das Problem, dass diese das Kennzeichen verdecken.

In Österreich ist es daher zulässig, eine rote Kennzeichentafel mit dem Kennzeichen des Zugfahrzeuges auf dem Fahrradträger anzubringen (§ 49 Abs 8 KFG). Dadurch erspart sich der Lenker das Ummontieren des „normalen“ Kennzeichens.

Ich denke du meinst diese Nummer?

hi

ja, die kannst auch zum ziehen von anhaengern nehmen
aber eben nur von auslaendischen, angemeldeten ..

lg
g

abo
13.02.2013, 10:57
Hallo Peter,
Ich denke ,du meinst das rote Nummernschild ,das du am Fahrradträger montierst um nicht immer das Originale vom Auto demontieren zu müssen um es dann nach hinten zu setzen.
Mit diesem Schild darfst du keinen Hänger Ziehen und bei den ganzen Antworten wird hier offensichtlich was verwechselt.
Lg. Walter

doch
darf man

du verwechselst was

lies dir mal §82 und §83 Stvo durch

lg
g

Flüsterer
13.02.2013, 15:27
...und innerhalb von Österreich kräht kein Hahn danach - bin ein Jahr so gefahren - unter anderem auch nach Italien damit....

seiwer
13.02.2013, 17:19
...und innerhalb von Österreich kräht kein Hahn danach - bin ein Jahr so gefahren - unter anderem auch nach Italien damit....


Hallo
Da liegt der Vorteil darin, dass auch die Polizei sich nicht auskennt.

LG Werner

schlesi66
13.02.2013, 18:57
Hallo Allerseits,

Folgende Frage stellt sich: ich möchte einen Wohnwagen, der über kein aktuelles Pickerl verfügt, mit der roten Nummerntafel (so wie ich sie für den Fahrradträger von meiner Versicherung bekommen habe) auf einen Campingplatz quer durch Österreich ziehen. Die Strecke würde ich ihn Österreich fahren, wäre aber gerade nicht ums Eck.....

Peter

Hallo Peter
Von wo bis wohin möchtest du den Wohnwagen ziehen?

KanuCamp
13.02.2013, 19:58
Hallo Peter
Von wo bis wohin möchtest du den Wohnwagen ziehen?


Haha der Ernstl hat auch ein rotes Kennzeichen auf seinen Spucki 5!
Is a nix zum Wohnwagenziehen LOL:)

LG Mario

Peter und Monika
13.02.2013, 21:35
Hallo Peter
Von wo bis wohin möchtest du den Wohnwagen ziehen?

Hallo Ernstl,

von OÖ nach Kärnten, also nicht grad ums Eck :D

bertl27
13.02.2013, 22:06
Hallo Ernstl,

von OÖ nach Kärnten, also nicht grad ums Eck :D

Dann fahrts jetzt schnell - im Schneetreiben sieht keiner ob überhaupt eine Nummer oben ist...!
:D:D

Ich schließe mich übrigens Martins "Meinung" an;
rote Nummer - und fahren...

wer lang fragt geht weit irr (oder so ähnlich...)

thoreau
14.02.2013, 09:10
Normalerweise halte ich mich raus, denn das Geschwurbel eines abos zieht sich quer durch alle Foren und macht nur müde, aber jetzt wird's an der Zeit, dazu was zu schreiben, denn in seiner Selbstdarstellungsneurose reitet der Typ andere User unter Umständen in massive Schwierigkeiten.

Hallo Peter und Monika,

es ist schon hanebüchen, was da vom Experten für eh alles behauptet wird.

Anhänger, die dem Grunde nach eine Zulassung benötigen, müssen auch eine Versicherung haben und es ist absoluter Nonsens, zu behaupten, dass sie im Nichtversicherungsfall beim Zugfahrzeug mitversichert sind. Was ein Anhänger ist und welche eine Zulassung und somit Versicherung benötigen, ist im KFG in einer Menge Paragraphen genau geregelt ( z.B. §§ 37ff i.V.m. 59/1 KFG) und Wohnwagenanhänger sind mit Sicherheit nicht zulassungsfrei.

Und die übrigen Ratschläge, die hier erteilt werden, können Euch ebenfalls teuer zu stehen kommen, weil z.B, abgesehen von einem eventuellen Verwaltungsstrafverfahren (ich halte es für ein Gerücht, dass sich die Polizei nicht auskennt, im Speziellen die, die für den Verkehr zuständig ist), im Schadensfall jede Versicherung aussteigt bzw. sich für unzuständig erklärt.

Natürlich kann es gut gehen und nichts passieren, aber das Risiko ist schon enorm hoch, weil im Straßenverkehr oft Dinge passieren, die mensch einfach nicht beeinflussen kann, überhaupt bei der von Euch vorgesehenen Distanz.

Wenn ihr also mit Eurem Anhänger die Kriterien für ein tatsächliches Überstellungskennzeichen (kann bei jeder Zul.-Stelle beantrgt werden und kostet jedenfalls weniger, als die Begleichung eines eingetretenen Schadens) nicht erfüllt, dann denkt über eine andere Art des Transportes nach - kommt in jedem Fall billiger, als der Fall eines Falles.

Da gibt's z.B. völlig legale Anhänger zum ausborgen, auf denen ein derartiger Wohnwagen gepackt und bei dementsprechendem Zugfahrzeug transportiert werden darf und kann.

Lieben Gruß

thoreau

westbahnmichi
14.02.2013, 09:10
Hallo Peter
Von wo bis wohin möchtest du den Wohnwagen ziehen?

Hallo

was macht es für einen unterschied von wo nach wo?
grundsätzlich verboten, ob man sich jetzt darüber hinweg setzt oder nicht bleibt jedem selbst überlassen!!!!

Flüsterer
14.02.2013, 09:37
Normalerweise halte ich mich raus, denn das Geschwurbel eines abos zieht sich quer durch alle Foren und macht nur müde, aber jetzt wird's an der Zeit, dazu was zu schreiben, denn in seiner Selbstdarstellungsneurose reitet der Typ andere User unter Umständen in massive Schwierigkeiten.

Hallo Peter und Monika,

es ist schon hanebüchen, was da vom Experten für eh alles behauptet wird.

Anhänger, die dem Grunde nach eine Zulassung benötigen, müssen auch eine Versicherung haben und es ist absoluter Nonsens, zu behaupten, dass sie im Nichtversicherungsfall beim Zugfahrzeug mitversichert sind. Was ein Anhänger ist und welche eine Zulassung und somit Versicherung benötigen, ist im KFG in einer Menge Paragraphen genau geregelt ( z.B. §§ 37ff i.V.m. 59/1 KFG) und Wohnwagenanhänger sind mit Sicherheit nicht zulassungsfrei.

Und die übrigen Ratschläge, die hier erteilt werden, können Euch ebenfalls teuer zu stehen kommen, weil z.B, abgesehen von einem eventuellen Verwaltungsstrafverfahren (ich halte es für ein Gerücht, dass sich die Polizei nicht auskennt, im Speziellen die, die für den Verkehr zuständig ist), im Schadensfall jede Versicherung aussteigt bzw. sich für unzuständig erklärt.

Natürlich kann es gut gehen und nichts passieren, aber das Risiko ist schon enorm hoch, weil im Straßenverkehr oft Dinge passieren, die mensch einfach nicht beeinflussen kann, überhaupt bei der von Euch vorgesehenen Distanz.

Wenn ihr also mit Eurem Anhänger die Kriterien für ein tatsächliches Überstellungskennzeichen (kann bei jeder Zul.-Stelle beantrgt werden und kostet jedenfalls weniger, als die Begleichung eines eingetretenen Schadens) nicht erfüllt, dann denkt über eine andere Art des Transportes nach - kommt in jedem Fall billiger, als der Fall eines Falles.

Da gibt's z.B. völlig legale Anhänger zum ausborgen, auf denen ein derartiger Wohnwagen gepackt und bei dementsprechendem Zugfahrzeug transportiert werden darf und kann.

Lieben Gruß

thoreau

Ganz so falsch ist das vom Gerhard geschriebene aber nicht - es bewegt sich einfach in einer Grauzone, in der man - das gebe ich aber nicht hier öffentlich an - sehr wohl Möglichkeiten findet, wie es ohne Strafe durch die Exekutive abgehen kann, weil dieser eben die dazu notwendigen Informationen fehlen.:D:D

thoreau
14.02.2013, 10:03
Falsch, lieber Flüsterer, denn es gibt keine inländische Versicherung, die sich auch im Falle eines Graubereiches zu einer Zahlung hinreißen ließe. Die Behauptung, dass ein zulassungspflichtiger Anhänger ohne Versicherungsschutz versichert ist, sobald er am Haken eines versicherten Zugfahrzeuges hängt und auf öffentlichen Straßen bewegt wird, ist schlichtwegs falsch.

Und weiters ist es sicher sehr angenehm, wenn mensch z.B. im Zuge einer Verkehrskontrolle auf einem Autobahnparkplatz zwangsweise zwecks Klärung den Anhänger abstellen muss (und wo dann genau geprüft wird)....steht sicher im guten Verhältnis zu den glaube ich 200 €uro die eine mehrtägige Zulassung für eine Überstellungsfahrt kostet.

Flüsterer
14.02.2013, 10:08
Falsch, lieber Flüsterer, denn es gibt keine inländische Versicherung, die sich auch im Falle eines Graubereiches zu einer Zahlung hinreißen ließe. Die Behauptung, dass ein zulassungspflichtiger Anhänger ohne Versicherungsschutz versichert ist, sobald er am Haken eines versicherten Zugfahrzeuges hängt und auf öffentlichen Straßen bewegt wird, ist schlichtwegs falsch.

Und weiters ist es sicher sehr angenehm, wenn mensch z.B. im Zuge einer Verkehrskontrolle auf einem Autobahnparkplatz zwangsweise zwecks Klärung den Anhänger abstellen muss (und wo dann genau geprüft wird)....steht sicher im guten Verhältnis zu den glaube ich 200 €uro die eine mehrtägige Zulassung für eine Überstellungsfahrt kostet.

Na dann mach Dich mal schlau über die Haftpflichtversicherung für Anhänger und die Verpflichtung der Versicherung...

Und ich lach mir einen Ast, wie denn die Exekutive einen rumänischen, Bulgarischen oder ähnlichen Anhänger klären will, der keine Zulassungspflicht im eigenen Lande hat.

thoreau
14.02.2013, 10:20
Ich denke nicht, dass hier die Rede von einem Anhänger ist, der aus einem Land kommt, in dem es keine Pflichtversicherung gibt, sondern geht es um eine inländische Überstellungsfahrt von A nach B. Weiters sollte mensch nicht so überheblich sein, andere für dumm zu halten - ohne Eigentums- oder zumindest berechtigten Besitz- bzw. Nutzungsnachweis geht es mit Sicherheit nicht ohne massive Schwierigkeiten über die Bühne.

Zweitens muss ich mich bezüglich der Haftpflichtversicherung nicht schlau machen, weil sich dieser Behauptung nach nicht nur das KFG sondern auch jede Zulassung ad absurdum führte. Und ja, ich weiß, Versicherungen sind soziale Vereine, die sehr gerne zahlen.....

Lieben Gruß

thoreau

alfahel
14.02.2013, 13:30
Hallo!
Also wenn ich Peter&Monika wäre und das alles da lese was zerschrieben wurde, gibts nur folgende Möglichkeiten:
a) WOWA am Platz stehen lassen
b) WOWA anmelden um von A nach B fahren zu können
c) mittels Toman oder Felbermeier oder wie die alle heißen von A nach B bringen lassen
d) mittels Hubschrauber von A nach B fliegen lassen!

Weil alles andere nicht legal ist so wie einige hier ja schreiben!!!!

meint alfahel ;) ;) :p:p

Flüsterer
14.02.2013, 13:43
Ich denke nicht, dass hier die Rede von einem Anhänger ist, der aus einem Land kommt, in dem es keine Pflichtversicherung gibt, sondern geht es um eine inländische Überstellungsfahrt von A nach B. Weiters sollte mensch nicht so überheblich sein, andere für dumm zu halten - ohne Eigentums- oder zumindest berechtigten Besitz- bzw. Nutzungsnachweis geht es mit Sicherheit nicht ohne massive Schwierigkeiten über die Bühne.

Zweitens muss ich mich bezüglich der Haftpflichtversicherung nicht schlau machen, weil sich dieser Behauptung nach nicht nur das KFG sondern auch jede Zulassung ad absurdum führte. Und ja, ich weiß, Versicherungen sind soziale Vereine, die sehr gerne zahlen.....

Lieben Gruß

thoreau

Übrigens: Du kommst mit Deiner PKW Versicherung ins Malus, wenn Du mit dem angehängten Anhänger etwas beschädigst - nur mal so als Denkanstoß....:rolleyes::rolleyes::rolleyes:

Ein Kaufvertrag wir wohl ausreichen für den Besitznachweis - da geht es nicht ums für dumm halten, sondern um das Wissen ob des Informationsstandes des Gegenübers.

AVS
14.02.2013, 13:50
versicherungstechnisch sollte es aber keine probleme geben
sobald ein anhaenger mal haengt ist er von der versicherung des zugfahrzeuges gedeckt

bist du dir da wirklich sicher? Das gilt AFAIK NICHT für NICHT zugelassene Anhänger (außer eben mir der 10 oder 20km/h-Einschränkung, aber die werden ja nicht im Schrittempo quer durch Österreich wollen)

abo
14.02.2013, 14:38
bist du dir da wirklich sicher? Das gilt AFAIK NICHT für NICHT zugelassene Anhänger (außer eben mir der 10 oder 20km/h-Einschränkung, aber die werden ja nicht im Schrittempo quer durch Österreich wollen)

hi

ziemlich sicher

voellig nicht, weil ich kein jurist bin
und selbst der weiss es erst nachdem er die entsprechenden gesetze, verordnungen, erlaesse- soweit oeffentlich - und die aktuellen OGH urteile studiert hat

und dazu nehm ich mir ehrlich gesagt ned die zeit weil es ned mein anhaenger ist

ich wuerde einfach so fahren
unauffaellig wo in einer ecke ein 10km/h schild drauf und rote tafel und ab die post
wenn geht ueber nacht

die chance dass du da aufgehalten wirst ist gering
und selbst wenn ist die strafe sicher niedriuger als die kosten fuer pickerl machen vor ort (vermutlich ca 150,- wenn alles ok ist) und kurzzeitzulassungen (ca 180,-)

und wenn du einen anhaenger am haken hast der keine zulassung hat, dann ist es - ueberraschung - ein "nicht zum verkehr zugelassener anhaenger" wie in der Stvo vorgesehen

allfaellige schaeden an dritten werden bei solchen anhaengern von der haftpflicht des zugfahrzeuges uebernommen

was sollte dagegen sprechen ...?
steht doch so im gesetz und ist in den versicherungsbedingungen nicht ausgeschlossen

lg
g

grisu
14.02.2013, 14:50
Die mit Abstand einfachste Lösung für eine einmalige Überstellung , wäre zum Touringclub bzw. zur Werkstätte des Vertrauens gehen und für einen Tag ein Probekennzeichen ausleihen.

Damit erspart man sich die ganzen "halb" oder "vielleicht doch legalen" Theoriegeschichten ;) und kann mit ruhigem Gewissen und noch dazu völlig Legal durchs Land fahren :D

thoreau
14.02.2013, 15:18
Übrigens: Du kommst mit Deiner PKW Versicherung ins Malus, wenn Du mit dem angehängten Anhänger etwas beschädigst - nur mal so als Denkanstoß....:rolleyes::rolleyes::rolleyes:

Ein Kaufvertrag wir wohl ausreichen für den Besitznachweis - da geht es nicht ums für dumm halten, sondern um das Wissen ob des Informationsstandes des Gegenübers.

Hier ging es um eine Nachfrage bezüglich Überstellung und nicht darum, wie ich mit einem linken Kaufvertrag versuchen kann, irgendwen zu täuschen. Außerdem sollte darüber nachgedacht werden, dass erstens diejenigen, die zu täuschen versucht werden, nicht auf der Nudlsuppe dahergeschwommen sind, zweitens im Verwaltungsstrafverfahren die Beweislastumkehr gilt und drittens die Daten des Kaufvertrages im Rahmen der EU rasch einmal auf Plausibilität geprüft werden können. Viertens reicht die Palette der Zwangsmaßnahme von der Untersagung der Weiterfahrt bis hin zur Sicherstellung nach der StPO.

Das ist schon richtig, dass mensch im Schadensfall mit dem Zugfahrzeug in den Malus kommt, aber ich wünsche, abgesehen von strafrechtlich relevanten Umständen, viel Vergnügen beim Rechtsstreit mit der Versicherung, wenn nur der Geruch einer nicht vorgenommenen Zulassungsverpflichtung und Verwendung auf öffentlichem Grund inklusive falscher Angaben anhaftet. Die Schränke der Versicherungen sind voll mit Fällen des Versicherungsbetruges und den daraus resultierenden Regressfällen.

Darum sind derartig gemachte "gute Ratschläge" dem Grunde nach eine Sauerei, denn wer sich dann im guten Glauben darauf verlässt, kann sich erhebliche Schwierigkeiten einhandeln.

Lieben Gruß

thoreau

Tommy1424
14.02.2013, 16:05
Servus beinand!

Wenn ein Unfall mit einem Gespann verursacht wird, gilt die Haftpflicht des Zugfahrzeuges. Was logisch ist, weil ja mit dem Zugfahrzeug der Unfall verursacht wird.
Ob die Versicherung leistungsfrei wird weil der Hänger nicht zugelassen ist, bezweifle ich, weil der Unfall eben mit dem Zugfahrzeug verursacht wird. Festschreiben möcht ich es aber nicht.

Die Haftpflichtversicherung für den Anhänger ist notwendig, wenn der Hänger "freistehend" einen Schaden verursacht.

Ein in Österreich gezogener Anhänger muss auch zum Verkehr zugelassen sein. Da helfen auch die ganzen Gschichten von ausländischen WoWa wo keine Zulassung "üblich" nichts.
Wenn mit einem österr. Kfz ein ausländischer Hänger gezogen wird, muss für diesen Hänger ein Fahrzeugschein bzw. eine Bescheinigung mitgeführt werden, aus dem der "Zulassungsbesitzer" (in den speziellen ausländischen Fällen der Eigentümer) hervorgeht.

Die einfachste und auch gleichzeitig korrekteste Lösung ist und bleibt ein blaues Probefahrtkennzeichen. Wer nicht Zulassungsbesitzer der "Blauen" ist muss unbedingt ein Fahrtenbuch führen und mit haben.

schlesi66
14.02.2013, 16:20
Hallo

was macht es für einen unterschied von wo nach wo?
grundsätzlich verboten, ob man sich jetzt darüber hinweg setzt oder nicht bleibt jedem selbst überlassen!!!!

Ist es verboten, zu fragen?

Hätte ja sein können, daß ich (oder ein anderer) eine Lösung gehabt hätte.

schlesi66
14.02.2013, 16:46
Hallo Allerseits,

Folgende Frage stellt sich: ich möchte einen Wohnwagen, der über kein aktuelles Pickerl verfügt, mit der roten Nummerntafel (so wie ich sie für den Fahrradträger von meiner Versicherung bekommen habe) auf einen Campingplatz quer durch Österreich ziehen. Die Strecke würde ich ihn Österreich fahren, wäre aber gerade nicht ums Eck.....

Peter

Hallo Peter
Die Möglichkeiten, die es gibt:
*) Pickerl machen und anmelden - ist aber eigentlich ein Schwachsinn, wenn der Wohnwagen nur irgendwo abgestellt wird.
*) Blaue Kennzeichen ausborgen. Mit den Blauen Kennzeichen fahrst ganz legal und das Pickerl darf auch abgelaufen sein. Nur Sonntags darfst damit nicht fahren. Bin aber selber schon mit den blauen Taferl vom Waldviertl nach Wien ( 135km) an einem Sonntag gefahren und nichts ist passiert.
*) auf einen Anhänger laden. Das kommt dann aber wieder auf den Wohnwagen an. Wenn das ein 9 Meter Drum ist, kannst das vergessen.
*) Rotes Kennzeichen vom Auto für den Fahrradträger WÜRDE ICH nehmen, wenn
A) keine blauen Kennzeichen aufzutreiben sind und
B) der Wohnwagen vom technischen Zustand in Ordnung ist (also Reifen, Bremsen, Licht und Fahrgestell)

Wie hoch kann so eine Polizei Strafe eigentlich sein, wenns dich wirklich aufhalten?
Wenn man nett und höflich der Polizei erklärt, daß man das nicht wußte und falsch informiert war, dann wird es wohl nicht so schlimm sein.

PS: oder du montierst den Fahrradträger ans Heck vom Wohnwagen.
Dann ist das rote Kennzeichen ja wieder richtig angebracht. :D:D:D

Noch schnell ein Hinweis:
Alles was verboten ist, darf natürlich nicht gemacht werden.;);)

westbahnmichi
14.02.2013, 16:58
Ist es verboten, zu fragen?

Hätte ja sein können, daß ich (oder ein anderer) eine Lösung gehabt hätte.

Hall

nein ist nicht verboten zu fragen, aber unterschied macht es keinen, ob 10km oder 500 km gefahren werden, und die lösung heisst hier einmal anmelden, od. überstellungskennzeichen od. probefahrkennzeichen (blaue).

westbahnmichi
14.02.2013, 17:02
Hallo Peter
*) Rotes Kennzeichen vom Auto für den Fahrradträger WÜRDE ICH nehmen, wenn
A) keine blauen Kennzeichen aufzutreiben sind und
B) der Wohnwagen vom technischen Zustand in Ordnung ist (also Reifen, Bremsen, Licht und Fahrgestell)


;);)

Hallo

..und genau das ist FALSCH, und VERBOTEN!!!!

abo
14.02.2013, 17:28
hi



Ein in Österreich gezogener Anhänger muss auch zum Verkehr zugelassen sein.
mit 10km/h tafel nicht



Die einfachste und auch gleichzeitig korrekteste Lösung ist und bleibt ein blaues Probefahrtkennzeichen.
naja, ist jetzt die frage wie genau man jetzt sein will
denn genau genommen duerfen die blauen NICHT fuer private ueberstellungen genuetzt werden...

lg
g

Tommy1424
14.02.2013, 17:34
Servus Ernstl!

Im Ernstfall, kann es zu einer Strafanzeige wegen dem Vergehen der Täuschung und ganz Gefinkelte könnten sogar eine Anzeige wegen Betruges daraus machen.

Du täuscht nämlich eine Zulassung bzw. das Vorhandensein einer Versicherung vor. Da du dir dadurch etwas ersparst könnte man durchaus einen Bereicherungsvorsatz erkennen.

Weiters handelt es sich bei einem Kennzeichen um eine Urkunde, die in diesem Fall widerrechtlich zur Glaubhaftmachung eines Rechtsgeschäftes (eben den Nachweis einer Zulassung bzw. Versicherung) verwendet wird.

Also wie hoch kann jetzt die Strafe schon sein???????? Ob das ganze eine Vorstrafe wert ist??????

Nicht Alles was sich auf der Straße abspielt, spielt sich auch nur in StVO, KfG oder FSG ab. Da sollt man schon ein wenig ins Denken anfangen bevor man derartige Tips gibt.

schlesi66
14.02.2013, 17:43
Hallo

..und genau das ist FALSCH, und VERBOTEN!!!!

Also Michi.
Manchmal kommst du mir vor, als wenn du so richtig Sachen suchst, um zu zitieren.:confused:

Ich habe doch extra geschrieben.

WÜRDE ICH

schlesi66
14.02.2013, 17:48
Nicht Alles was sich auf der Straße abspielt, spielt sich auch nur in StVO, KfG oder FSG ab. Da sollt man schon ein wenig ins Denken anfangen bevor man derartige Tips gibt.

Aber man sollte auch die Kirche im Dorf lassen.
Es ist ein großer Unterschied, ob ich das mit dem PKW mache oder mit einem Hänger, der sowieso beim Auto versichert ist, wenn er dran hängt.

Flüsterer
14.02.2013, 17:54
(...)
Die einfachste und auch gleichzeitig korrekteste Lösung ist und bleibt ein blaues Probefahrtkennzeichen. Wer nicht Zulassungsbesitzer der "Blauen" ist muss unbedingt ein Fahrtenbuch führen und mit haben.

Blaue sind aber für den Einsatz wie schon oben neschrieben auch nicht legal......:rolleyes::rolleyes::rolleyes:

Aber wer viel fragt....:D:D

schlesi66
14.02.2013, 17:59
Aber wer viel fragt....:D:D

Das denke ich mir auch. ;)

abo
14.02.2013, 18:30
WÜRDE ICH


hi

das mit den kennzeichen ist tasaechlich eine heisse sache
wuerde ich keinesfalls so machen

ist kein verwaltungsvergehen sondern faellt unter das strafrecht
vorstrafe ectz inklusive

das zahlt sich ned aus

auch US kennzeichen duerfen ned montiert sein
selbes thema

lg
g

thoreau
14.02.2013, 18:30
Servus Ernstl!

Im Ernstfall, kann es zu einer Strafanzeige wegen dem Vergehen der Täuschung und ganz Gefinkelte könnten sogar eine Anzeige wegen Betruges daraus machen........

Nein, so heiß wird es wiederum nicht gegessen, Exekutivorgane können nicht getäuscht werden, weil sie zur Tatsachenforschung verpflichtet sind, da gibt es eindeutige Erkenntnisse dazu.


Weiters handelt es sich bei einem Kennzeichen um eine Urkunde, die in diesem Fall widerrechtlich zur Glaubhaftmachung eines Rechtsgeschäftes (eben den Nachweis einer Zulassung bzw. Versicherung) verwendet wird.

Auch das ist maximal eine Verwaltungsstrafe, weil die Exekutive...... siehe oben.

Aber vielmehr geht es beim vielleicht vorgewiesenen Kaufvertrag, der von Flüsterer ins Spiel gebracht wurde, eventuell nicht den Tatsachen entspricht und in Rechtsgeschäften, im Rechtsverkehr zum Beweis eines Rechtes, eines Rechtsverhältnisses oder einer Tatsache verwendet wird, um eine gerichtlich strafbare Handlung, die nicht so Lappalie abzuhandeln ist.

Und das Ganze, weil es etwa 150 oder 200 €uro (so viel kosten, glaube ich, die Kz. für 7 Tage incl. der Versicherung) an Ersparung bringt. Die Überstellungskennzeichen bekommt mensch ohne viel Schwierigkeiten bei jeder Zul.-Stelle.

Lieben Gruß

thoreau

johannsen
14.02.2013, 21:36
Hallo!

Wenn es sich um den eigenen Anhänger des TE handelt, der ohne Zulassung von A nach B gebracht werde soll, dann kommt aus meiner Sicht nur der Kauf eines Überstellungskennzeichens in Frage, wenn man es ganz korrekt machen will.

Wurde der Anhänger gekauft, dann ist es auch möglich, ihn mit den blauen Kennzeichen vom Verkäufer abzuholen und zu überstellen.

Für einen Kaufinteressenten ist es auch möglich, in einem Zeitraum von 72 Stunden mit den Probekennzeichen herumzufahren, um die Gebrauchsfähigkeit festzustellen. In diesem Fall sind auch Fahrtunterbrechungen gestattet, wobei wichtig zu beachten ist, dass beim Stehenlassen die Bescheinigung über die Probefahrt sichtbar im Fahrzeug hinterlegt ist.

Wer nachlesen will - § 45 KFG: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40030528/NOR40030528.html

LG

Allesfahrer
14.02.2013, 21:44
pickerl machen vor ort (vermutlich ca 150,- wenn alles ok ist)

Hallo!

Sag mal wo machst du denn dein pickerl???
Ist das aus GOLD???

Pickerl WoWa 30€ bei ausgesuchten Werkstätten. MAX 60€ für große in einer LKW Werkstatt mit LKW-Bremsenprüfstand (wegen Spurweite).

abo
14.02.2013, 22:40
Sag mal wo machst du denn dein pickerl???
Ist das aus GOLD???
Pickerl WoWa 30€ bei ausgesuchten Werkstätten. MAX 60€ für große in einer LKW Werkstatt mit LKW-Bremsenprüfstand (wegen Spurweite).

hi

wie willst denn OHNE pickerl zur werkstaette fahren herr gscheit?

lg
g

Peter und Monika
15.02.2013, 00:54
Danke mal für die ausführlichen Antworten.
Nachdem ich bis ca. zur Mitte des Threads dazu geneigt hatte, es doch mit der roten Tafel zu versuchen :p:p werde ich es nun doch bleiben lassen und den WoWa mit einer "Blauen" holen. Ist wahrscheinlich die sicherere Variante von beiden.
Danke nochmals an alle Beteiligten an der Diskussion.

Peter

Allesfahrer
15.02.2013, 06:25
hi

wie willst denn OHNE pickerl zur werkstaette fahren herr gscheit?

lg
g
Na dann frag mal die Werkstatt Herr Oberklug!
Ich glaube Mich erinnern zu können das hier schon mal die Rede von blauen Kennzeichen war.
Und wenn sie dir keiner zum überstellen borgt, zum pickerlmachen bekommst sie sicher.

Oder wie hast du dir das um 150€ gedacht?

schlesi66
15.02.2013, 07:42
Danke mal für die ausführlichen Antworten.
Nachdem ich bis ca. zur Mitte des Threads dazu geneigt hatte, es doch mit der roten Tafel zu versuchen :p:p werde ich es nun doch bleiben lassen und den WoWa mit einer "Blauen" holen. Ist wahrscheinlich die sicherere Variante von beiden.
Danke nochmals an alle Beteiligten an der Diskussion.

Peter

Blaue Kennzeichen sind sicher die beste Wahl.

abo
15.02.2013, 10:17
Ich glaube Mich erinnern zu können das hier schon mal die Rede von blauen Kennzeichen war. Und wenn sie dir keiner zum überstellen borgt, zum pickerlmachen bekommst sie sicher. Oder wie hast du dir das um 150€ gedacht?

hi

jeder hat das recht gegen die gesetze zu verstossen die er fuer bullshit haelt
und dann dafuer die konsequenzen zu tragen

in aller regel sind das beim verwaltungskram geldstrafen
das ist laestig aber ned weiter schlimm

ganz anders sieht es beim strafrecht oder bei anderen gesetzen aus die zb die gwerbeausuebung betreffen
hier koennen die konsequenzen ganz andere sein und daher werden diese bestimmungen - zumindestens durch mich - und von jedem der seine sieben sinne beinand hat eingehalten

bei aller phantasie kann ich mir aber nicht erklaeren warum man sich einerseits scheut mit dem nicht zugelassenen 10km/h anhaenger (mit oder ohne roten deckungskennzeichen) eine ueberstellung zu machen, weil das einfach nicht "ueblich" ist (im wesentlichen ist es rechtlich gesehen eine geschwindigkeitsubertretung, ned mehr) aber andererseits hier vorschlaege zur nutzung von blauen probefahrtkennzeichen fuer eine solche ueberstellung - oder fuer die fahrt zur werkstaette zur pickerlueberpruefung - gemacht werden die tatsaechlich gegen die bestimmungen des KFG und der bezughabenden verordnungen zur nutzung der blauen kennzeichentafeln verstossen.

zulaessig laut StVo bzw KFG ist BEIDES gleich wenig, im zweifelsfall wiegt die geschwindigkeitsuebertretung mit der 10km/h tafel sicher geringer als der verstoss gegen das KFG

was macht hier also den unterschied?
weil es "uebelicher" ist ein gesetze mit blauen als mit roten tafeln zu brechen?

*ratlos*

lg
g

PS: die € 150,- sind der uebliche tarif wenn ein §57a pickerl quasi "vor ort" gemacht wird, jeder campingplatzbetreiber kann dir sagen welche werkstaette gegen vereinbarung vorbeikommt und das macht bzw den anhaenger abholt. der angestellte der werkstaette darf naemlich - im gegensatz zu dir als besitzer - mit den blauen kennzeichen auch ueberstellungen machen.

Tommy1424
15.02.2013, 10:40
@Thoreau
Man täuscht nicht das Exekutivorgan allein, sondern jeden Verkehrsteilnehmer, der es sieht und davon ausgeht, dass das Fahrzeug bzw. Gespann rechtlich korrekt unterwegs ist.

Aus meiner Sicht eine Auslegungssache ohne eindeutigem Ausgang.

@Ernstl
Es mag sein, dass es gefühlt beim PKW schlimmer ist als beim Hänger, aber das ist dem Gesetz egal. Der Tatbestand ist der Gleiche und das zählt.

gary
15.02.2013, 10:56
jeder hat das recht gegen die gesetze zu verstossen die er fuer bullshit haelt
und dann dafuer die konsequenzen zu tragen

looool... coole interpretation von "recht". :cool::D

weitergedacht... jeder hat das "recht" jemanden umzubringen, wenn er ihn
unsympathisch genug findet und die konsequenzen dafür zu tragen bereit ist. :cool::D

thoreau
15.02.2013, 11:51
@Thoreau
Man täuscht nicht das Exekutivorgan allein, sondern jeden Verkehrsteilnehmer, der es sieht und davon ausgeht, dass das Fahrzeug bzw. Gespann rechtlich korrekt unterwegs ist.

Aus meiner Sicht eine Auslegungssache ohne eindeutigem Ausgang.

Nein, da gibt es keine andere Interpretation, weil Täuschung die Herbeiführung eines absichtlichen Schadens verlangt. Weiters muss der Getäuschte durch seine Handlung, Duldung oder Unterlassung in einem Recht verletzt werden.......in welchem subjektiven Recht werden unbeteiligte Verkehrsteilnehmer bei einem Verstoß gegen eine Verwaltungsübertretung verletzt und welcher absichtliche Schaden tritt für sie ein?

Eben.

Und schon wieder Geschwurbel des Experten für eh alles:

"zulaessig laut StVo bzw KFG ist BEIDES gleich wenig, im zweifelsfall wiegt die geschwindigkeitsuebertretung mit der 10km/h tafel sicher geringer als der verstoss gegen das KFG"

Wissen das die BHs auch, die dann etwas tiefer in den Schmalztopf greifen, weil die Geschwindigkeitsüberschreitung jenseits von mehr als 50 km/h liegt? Und dass die bezüglich der 10 km/h-Beschränkung bald einmal erreicht sind, müsste jedem denkenden Menschen klar sein......und wie sieht's dann mit der Verkehrszuverlässigkeit und einer eventuellen Entziehung der Lenkerberechtigung bei Feststellung der Geschwindigkeit mit technischen Mitteln aus?

Die Ratschläge des Meisters aller Klassen werden immer besser.

Lieben Gruß

thoreau

abo
15.02.2013, 12:24
looool... coole interpretation von "recht". :cool::D

weitergedacht... jeder hat das "recht" jemanden umzubringen, wenn er ihn
unsympathisch genug findet und die konsequenzen dafür zu tragen bereit ist. :cool::D

hi

naja, das ist sicher ueberzeichnet

aber wie interpretierst du es?
oder willst du jetzt sagen du haeltst dich grundsaetzlich immer an alle bestimmungen ect?

das ist in der westlichen welt so wie wir sie heute kennen eigentlich unmoeglich

lg
g

alfahel
15.02.2013, 13:57
Hallo!

Wenn es sich um den eigenen Anhänger des TE handelt, der ohne Zulassung von A nach B gebracht werde soll, dann kommt aus meiner Sicht nur der Kauf eines Überstellungskennzeichens in Frage, wenn man es ganz korrekt machen will.

Wurde der Anhänger gekauft, dann ist es auch möglich, ihn mit den blauen Kennzeichen vom Verkäufer abzuholen und zu überstellen.

Für einen Kaufinteressenten ist es auch möglich, in einem Zeitraum von 72 Stunden mit den Probekennzeichen herumzufahren, um die Gebrauchsfähigkeit festzustellen. In diesem Fall sind auch Fahrtunterbrechungen gestattet, wobei wichtig zu beachten ist, dass beim Stehenlassen die Bescheinigung über die Probefahrt sichtbar im Fahrzeug hinterlegt ist.

Wer nachlesen will - § 45 KFG: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40030528/NOR40030528.html

LG

Hallo!
Also ich glaub es kann oder will jemand nicht alles lesen und oder Wahrhaben!!!
Wenn schon jemand vom Fach ist und wie oben die gesetzlichen Möglichkeiten erörtert!
Ober negiert Derjenige es einfach weil er glaubt der Gescheitere zu sein!

meint alfahel ;)

alfahel
15.02.2013, 14:18
*ratlos*

lg
g

PS: die € 150,- sind der uebliche tarif wenn ein §57a pickerl quasi "vor ort" gemacht wird, jeder campingplatzbetreiber kann dir sagen welche werkstaette gegen vereinbarung vorbeikommt und das macht bzw den anhaenger abholt. der angestellte der werkstaette darf naemlich - im gegensatz zu dir als besitzer - mit den blauen kennzeichen auch ueberstellungen machen.

Also wenn ich das so da lese bin ich auch ratlos!!
So wie Allesfahrer schon schrieb, wegen dem Kosten!
Ich hab auch noch nie mehr als 50Euronen für WOWA-Pickerl bezahlt egal wo ich es machte!
(Bosch, Lagerhaus, Mercedes)
Vielleicht wenn wer von einer Werkstatt kommt und den WOWA holt kanns teuer werden!
Nuuuuur vor Ort (CP) darfs sowieso keiner machen, außer der hat einen mobilen Bremsprüfstand! (hmmmm gibts sowas überhaupt für Werkstätten?)

abo
15.02.2013, 14:24
Vielleicht wenn wer von einer Werkstatt kommt und den WOWA holt kanns teuer werden!
Nuuuuur vor Ort (CP) darfs sowieso keiner machen, außer der hat einen mobilen Bremsprüfstand! (hmmmm gibts sowas überhaupt für Werkstätten?)

hi

davon rede ich ja die ganze zeit
und ja, mobile bremsenpruefstaende gibts
sogenannte standpruefstaende ...

in der praxis kommt aber normal der mechaniker mit der grossen werkzeugtasche und den blauen kennzeichen, prueft vor ort ob die grunsaetzliche fahrsicherheit gegeben ist
schleppt das teil in die werkstaette und prueft

und da bist dann halt mindestens mit 150,-. dabei
mit weniger kaum ..

und anders geht es legal nicht

im gegensatz zu DE zum beispiel wo es diesbezueglich eine eigene regelung gibt dass du auch mit abgelaufenem TÜV bis zur werkstaette fahren darfst ist das in AT ja nicht erlaubt ..

lg
g

Tommy1424
15.02.2013, 14:44
@Thoreau
Habs jetzt nochmal nachgelesen und gebe dir natürlich, die Täuschung betreffend, recht.

Allesfahrer
15.02.2013, 15:22
@abo

Einerseits schreibst du das das Fahren MIT 10km Tafel erlaubt ist und andererseits schreibst du das die Überstellung zum pickerl machen nicht ohne Abholung möglich ist.
Also was jetzt?

Das du selber nicht MIT den Blauen Fahren darfst kann sein.

Das pickerl kostet aber auf jeden Fall nicht 150€ wenn dann kommt eben noch die Abholung dazu oder die Gebühr für einen mobilen Prüfstand bzw für Vorortüberprüfung.

abo
15.02.2013, 16:19
@abo

Einerseits schreibst du das das Fahren MIT 10km Tafel erlaubt ist und andererseits schreibst du das die Überstellung zum pickerl machen nicht ohne Abholung möglich ist.
Also was jetzt?

Das du selber nicht MIT den Blauen Fahren darfst kann sein.

Das pickerl kostet aber auf jeden Fall nicht 150€ wenn dann kommt eben noch die Abholung dazu oder die Gebühr für einen mobilen Prüfstand bzw für Vorortüberprüfung.

hi

ich habe geschrieben dass eine allfaellige strafe fuer das fahren mit den roten deckungskennzeichen oder fuer eine moderate geschwindigkeitsubertretung wohl sicher billiger kommt als ein "..pickerl vor ort (ca. 150,-) und echten uberstellungskennzeichen (ca. 180,-)
..."

ned mehr und ned weniger
und das stimmt auch so

mit der 10km/h tafel kannst auch ohne pickerl fahren
daher sparst dir das pickerl vor ort machen
ein nicht zum verkehr zugelassener anhaenger muss auch keine §57a plakette haben, er darf nur nicht offensichtlich nicht verkehrssicher sein

lg
g

alfahel
16.02.2013, 08:26
hi

ich habe geschrieben dass eine allfaellige strafe fuer das fahren mit den roten deckungskennzeichen oder fuer eine moderate geschwindigkeitsubertretung wohl sicher billiger kommt als ein "..pickerl vor ort (ca. 150,-) und echten uberstellungskennzeichen (ca. 180,-)
..."

ned mehr und ned weniger
und das stimmt auch so

mit der 10km/h tafel kannst auch ohne pickerl fahren
daher sparst dir das pickerl vor ort machen
ein nicht zum verkehr zugelassener anhaenger muss auch keine §57a plakette haben, er darf nur nicht offensichtlich nicht verkehrssicher sein

lg
g

Also ich würd mit solchen Angaben vorsichtig sein was günstiger ist!
Denn es liegt im Ermessen des Pol-Beamten und der BH!
Aber Vorschlag probiers aus und dann kannst uns ja berichten hier! ;)
Uuuuuuund der letze Satz glaub ich ist ein bissi komisch, mal so ausgedrückt!

abo
16.02.2013, 09:40
Also ich würd mit solchen Angaben vorsichtig sein was günstiger ist!
Denn es liegt im Ermessen des Pol-Beamten und der BH!
Aber Vorschlag probiers aus und dann kannst uns ja berichten hier! ;)
Uuuuuuund der letze Satz glaub ich ist ein bissi komisch, mal so ausgedrückt!

hi

weiss ned
irgendwie hab ich den eindruck du hast viel tagesfreizeit

lies einfach nochmal durch WAS GENAU ich dem threadersteller empfohlen habe

steht hier:
http://www.campingforum.at/campingforum/showpost.php?p=193217&postcount=2

das ist voellig legal
auch wenns der eine oder andere hier im forum nicht wahrhaben will

die ganze taferldiskussion habe ich nicht begonnen

und ermessensentscheidungen betreffen die entscheidung ob eine strafe auszusprechen ist oder nicht
ansonsten kann der "normale" polizist garnix

der jurist in der BH entscheidet ueber strafmass (oder einstellung)
da er aus der selben ecke wie der polizist kommt stellt der die normal nie ein und spricht irgendeine strafe aus
fahren ohne kennzeichen ist sicher ned wild, ich schaetz mal 120,- oder so maximal, eher weniger.

die berufungsinstanz des polizeijuristen sitz meisten ein paar stockwerke hoeher im selben gebauede

das heisst dein einspruch gegen so eine strafe wird quasi "innerhalb der familie" bestaetigt, da gibt es kaum aenderungen, die ganze berufungsinstanz innerhalb der BH is fuer die fisch ...

interessant wird es beim UVS, der naechsten berufungsinstanz

ich war bisher ca 5 bis 10mal mit einspruechen (heisst glaub ich anders dort) beim UVS
und in ALLEN faellen wurde entweder komplett eingestellt oder es wurde zumindestens das strafmass wirklich massgeblich (!) reduziert (und ich red ned von 20 oder 30% weniger, sondern lappalie gegen relativ nenneswerten betrag)

der einfache beamte auf der strasse kann also kaum irgendwas "ermessen", der kann sich wichtig machen, logisch, am ende kommts aber auf den juristen beim UVS an.

und dort zaehlt der missbrauch der blauen tafel moeglicherweise garned anders als der missbrauch der roten tafel..?

und zum 17ten mal:
es geht garned um kennzeichenmissbrauch
wennst des 10km/h taferl drauf hast bist komplett legal unterwegs
die rote tafel hinten ist quasi ein "service" fuer die behoerde, damit die wissen was vorne fuer ein zugfahrzeug dranhaengt ...
wenns den kappelstaender stoert kannst es ja runternehmen und ohne weiterrollen ..

lg
g

Skorpion
16.02.2013, 09:56
Es gibt Menschen, die kommen sich unheimlich gut vor und glauben alles zu wissen.
Eines wissen Sie allerdings nicht, nämlich welchen Blödsinn sie verzapfen.

alfahel
16.02.2013, 10:08
hi

weiss ned
irgendwie hab ich den eindruck du hast viel tagesfreizeit


lg
g

Juppp hab ich denn ich bin ja schon privatier! :p:p:p

Double Trouble
16.02.2013, 11:05
Dieses Forum ist am besten Weg dazu, sich selbst lächerlich zu machen.

Die Anfrage am Beginn war: kann bzw darf ich mit einem nicht angemeldeten WoWa quer durch Österreich fahren?
Logische Antwort: nein, daher entweder Pickerl machen und anmelden oder auf Trailer überführen.

und dann versuchen diverse Besserwisser auf 4 Seiten, sich gegenseitig mit Spitzfindigkeiten und Tricksereien zu übertrumpfen, wobei die sachliche Erkenntnis aus diesem Thread gegen null geht.

Vielleicht kann ein Admin das ganze bei "fachthemen" rausnehmen und bei "Lachen ist gesund" unterbringen.

weiterhin viel Spass beim hirnwi....
und trotzdem ein schönes Wochenende!

Tommy1424
16.02.2013, 11:50
Dieses Forum ist am besten Weg dazu, sich selbst lächerlich zu machen.

Die Anfrage am Beginn war: kann bzw darf ich mit einem nicht angemeldeten WoWa quer durch Österreich fahren?
Logische Antwort: nein, daher entweder Pickerl machen und anmelden oder auf Trailer überführen.

und dann versuchen diverse Besserwisser auf 4 Seiten, sich gegenseitig mit Spitzfindigkeiten und Tricksereien zu übertrumpfen, wobei die sachliche Erkenntnis aus diesem Thread gegen null geht.

Vielleicht kann ein Admin das ganze bei "fachthemen" rausnehmen und bei "Lachen ist gesund" unterbringen.

weiterhin viel Spass beim hirnwi....
und trotzdem ein schönes Wochenende!

Diesen Kommentar finde ich sehr seltsam, zumal du ja die Eingangsfrage offensichtlich nicht richtig verstanden hast.

Die Frage ist nicht ob sondern wie ich mit einem nicht zugelassen WoWa durch Österreich fahren darf und ob ich dazu ein "rotes Taferl" verwenden darf.

Die Antwort ist logscherweise:
Unter bestimmten Voraussetzungen (wurden genannt) JA mit dem "roten Taferl" NEIN.

Diese Antwort war recht schnell gegeben.

Was stört dich jetzt darann, dass ein paar über Feinheiten weiter diskurtieren?
Ist das nicht auch der Sinn eines Forums?
Wenn Nein sind viele viele Threads in vielen vielen Foren aus deiner Sicht lächerlich.

thoreau
16.02.2013, 15:55
Ich mach es jetzt wie martin_aus_wien im 230 V-Faden, bringe mich noch einmal zu diesem Thema ein und lass es dann, weil geschwurbelte Argumentationsresistenz extrem ermüdend sein kann:

Wie ich schrieb und auch von Johannsen bestätigt (und der weiß mit Sicherheit, wie’s wirklich geht), ist die einzige legale Möglichkeit den Anhänger auf eigenen Rädern von A nach B zu transportieren, das Überstellungskennzeichen. Freundlicherweise zeigte Johannsen auch noch als "Serviceleistung" die Möglichkeiten der blauen Tafeln auf – die aber im vom Threadersteller geschilderten Fall auch keine legale Möglichkeit darstellen.

Alle anderen Ratschläge haben den Geruch des Dubiosen (nicht böse sein, Flüsterer, Du bist mir sehr sympathisch, aber das mit dem Kaufvertrag ist mehr als grenzgängig) und dem Grunde nach in einem Fachforum so nichts verloren, weil UserInnen, die eventuell darauf vertrauen, schnell einmal eines Besseren belehrt werden könnten.

Speziell diese Ratschläge, die mehr auf Halb- als auf tatsächlichem Wissen basieren, sind sehr gefährlich, weil zumeist nicht den Tatsachen entsprechend. Mensch nehme nur die Behauptung, dass es innerhalb einer BH mehrere Instanzen gäbe – zur Berichtigung: Die BH ist Verwaltungsstrafbehörde I. Instanz mit unterschiedlichen Verfahren, beginnend von der Anonymverfügung, über das Mandatsverfahren bis hin zum ordentlichen Verfahren; da gibt es keine anderen Instanzen.

Die StrafreferentInnen sind keine JuristInnen, sondern angelernte B-Beamte (wir reden von BHs), deren Entscheidungen unter der Obhut eines Juristen gefällt werden. 2. Instanz ist der UVS und dann ist Schluss mit dem ordentlichen Instanzenzug. Außerordentlich geht’s in Richtung Gerichtshöfe, was wiederum ein bisschen mehr Geld kostet und nur mit rechtsfreundlicher Vertretung möglich ist.

Außerdem, um Strafverfahren zu vereinfachen wurde gerade jetzt der Strafkatalog empfindlich erhöht und die Berechtigungen der Exekutive noch einmal erweitert.

Zudem dürfte seiner kappelständerbenennenden Überheblichkeit wirklich entgangen sein, wie groß die Palette der Zwangs- und sonstigen Maßnahmen der Exekutivorgane ist, ansonsten er nicht derartigen Unsinn postete.

Es ist gut möglich und auch wahrscheinlich, in vielen Fällen nicht kontrolliert zu werden bzw. im Zuge einer Kontrolle vielleicht auf ein Kontrollorgan zu kommen, dem das wurscht ist oder der sich nicht auskennt, halte es aber für fatal, daraus eine Regel abzuleiten oder gar ein Servitut darin zu erkennen.

Versicherungstechnisch geht es nicht darum, was ich dem Schadensreferenten erzähle und ob dieser meine Geschichte schluckt, sondern darum, wie es mit der Zahlungswilligkeit einer Versicherung im Schadenfall bei Kenntnis des tatsächlichen Sachverhaltes aussieht. Und die wird mit Sicherheit stark reduziert, sobald nur der Geruch eines illegalen Transportes aufkommt.

Wie jetzt mit dem in diesem Faden Geschriebenen umgegangen wird, ist die Entscheidung jedes Einzelnen, denn jeder ist seines Glückes Schmied und seiner Geldbörse Feind :).

Lieben Gruß

thoreau

abo
16.02.2013, 22:33
Juppp hab ich denn ich bin ja schon privatier! :p:p:p

hi

nett

ich darf noch gut 15 jahre rackern bis es hoffentlich dann mal so weit ist ...

lg
g

abo
16.02.2013, 22:43
Dieses Forum ist am besten Weg dazu, sich selbst lächerlich zu machen.
Die Anfrage am Beginn war: kann bzw darf ich mit einem nicht angemeldeten WoWa quer durch Österreich fahren?
Logische Antwort: nein, daher entweder Pickerl machen und anmelden oder auf Trailer überführen.


hi

also ganz verstehe ich das nicht was du sagst

es schreiben hier im thread mehrere exekutivebeamte und ein polizeijurist und es ist weitgehend unstrittig dass du mit dem 10km/h taferl voellig rechtmaessig das teil quer durch oesterreich ziehen darfst

und du faselst hier nach wie vor was von "logische antwort nein"

was einfach falsch ist

es mag schon so sein dass es DIR zu bloed waere das zu tun und du lieber 500,- oder mehr fuer eine ueberstellung am trailer oder eine zulassung und ueberpruefung zahlen wuerdest

es gibt aber leute die mit 500,- einen halben sommerurlaub machen muessen und nicht so viel mittel zur verfuegung haben

ueber diesen personen kreis "drueberzufahren" und ihm richtige informationen die geld sparen koennen vorzuenthalten ist unsozial, ruecksichtslos und gefuehlskalt ...

pfui!

lg
g

Double Trouble
17.02.2013, 01:02
es schreiben hier im thread mehrere exekutivebeamte und ein polizeijurist und es ist weitgehend unstrittig dass du mit dem 10km/h taferl voellig rechtmaessig das teil quer durch oesterreich ziehen darfst

Ich ersuche die oben angeführten Exekutivbeamten und Polizeijuristen höflich, mir diese Rechtsauskunft (Wohnwagen mit 10km/h quer durch Österreich...) amtlich und offiziell zu erteilen.
Sobald ich diese Auskunft schriftlich habe, werde ich mich selbstverständlich in aller Form für meine Gefühlskälte und meine Rücksichtslosigkeit entschuldigen.

abo
17.02.2013, 01:04
Ich ersuche die oben angeführten Exekutivbeamten und Polizeijuristen höflich, mir diese Rechtsauskunft (Wohnwagen mit 10km/h quer durch Österreich...) amtlich und offiziell zu erteilen.
Sobald ich diese Auskunft schriftlich habe, werde ich mich selbstverständlich in aller Form für meine Gefühlskälte und meine Rücksichtslosigkeit entschuldigen.

hi

ich vermute mal sie wollen sich ned oeffentlich outen
aber evt habe ich ja glueck und du bekommst die eine oder andere PN ..

lg
g

johannsen
17.02.2013, 10:50
Ich ersuche die oben angeführten Exekutivbeamten und Polizeijuristen höflich, mir diese Rechtsauskunft (Wohnwagen mit 10km/h quer durch Österreich...) amtlich und offiziell zu erteilen.
Sobald ich diese Auskunft schriftlich habe, werde ich mich selbstverständlich in aller Form für meine Gefühlskälte und meine Rücksichtslosigkeit entschuldigen.

Hallo!

Kannst schon mal anfangen mit entschuldigen ;-)

Zunächst guggst Du in § 104 Abs 7 KFG:

(7) Nicht zum Verkehr zugelassene Anhänger, wie insbesondere Fuhrwerke und Geräte, dürfen mit Kraftfahrzeugen außer Motorfahrrädern nur gezogen werden, wenn die durch Verordnung (Abs. 8 lit. b) hiefür festgesetzten Voraussetzungen vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, so dürfen nicht zum Verkehr zugelassene Anhänger nur mit Bewilligung des Landeshauptmannes gezogen werden, in dessen örtlichem Wirkungsbereich sie gezogen werden sollen. Die Bewilligung darf nur unter Vorschreibung einer höchsten zulässigen Fahrgeschwindigkeit und, soweit dies nach den Erfordernissen der Verkehrs- und Betriebssicherheit nötig ist, unter den entsprechenden Auflagen oder zeitlichen, örtlichen oder sachlichen Einschränkungen der Gültigkeit erteilt werden.

Der regelt dem Grunde nach, dass nicht zum Verkehr zugelassene Anhänger mit Kraftfahrzeugen gezogen werden dürfen. Er verweist dann auf die Kraftfahrgesetzdurchführungsverordnung, die regeln muss, unter welchen Voraussetzungen dieses Ziehen genau zulässig ist. Entspricht der Anhänger nicht der KDV, dann bedarf das Ziehen einer Bewilligung des Landeshauptmannes.

Das findest genau im § 62 KDV - hier ein Auszug:

(1) Nicht zum Verkehr zugelassene Anhänger dürfen mit einem Kraftfahrzeug ohne Bewilligung des Landeshauptmannes (§ 104 Abs. 7 des Kraftfahrgesetzes 1967) nur gezogen werden, wenn ihre Abmessungen, Gesamtgewichte und Achslasten die im § 4 Abs. 6 bis 8 und im § 104 Abs. 9 des Kraftfahrgesetzes 1967 angeführten Werte nicht überschreiten und wenn
1.
hinten am Anhänger die Aufschrift “10 km” vollständig sichtbar angebracht ist; für diese Aufschrift gilt § 57 Abs. 6 sinngemäß,
2.
der Anhänger hinten mit zwei nicht mehr als 90 cm über der Fahrbahn liegenden Rückstrahlern gemäß § 16 Abs. 1 KFG 1967 und, bei Anhängern, die breiter sind als das Zugfahrzeug, vorne mit zwei weißen Rückstrahlern ausgerüstet ist; diese Rückstrahler müssen so am äußersten Rand des Fahrzeuges angebracht sein, daß dadurch dessen größte Breite anderen Straßenbenützern erkennbar gemacht ist,
3.
ihr Gesamtgewicht nicht übersteigt
a)
bei Anhängern ohne Bremsanlage bei Zugfahrzeugen mit auf alle Räder wirkender Betriebsbremsanlage das Dreifache, bei anderen Zugfahrzeugen das Doppelte des Eigengewichtes des Zugfahrzeuges, höchstens jedoch 6 000 kg,
b)
bei Anhängern mit einer Bremsanlage, unbeschadet der lit. c, das Vierfache des Eigengewichtes des Zugfahrzeuges,
c)
bei Anhängern mit einer Auflaufbremsanlage und einem Gesamtgewicht von mehr als 3 000 kg das Doppelte des Eigengewichtes des Zugfahrzeuges,
4.
bei Anhängern, deren Länge einschließlich einer Deichsel 6 m übersteigt, und bei Nachläufern an beiden Längsseiten je ein nicht mehr als 90 cm über der Fahrbahn liegender gelbroter Rückstrahler angebracht ist und
5.
beim Ziehen von zwei Anhängern beide gebremst sind
6.
beim Ziehen eines zugelassenen oder eines nicht zugelassenen Anhängers gemäß Abs. 4 und eines nicht zugelassenen Anhängers gemäß Abs. 1 das Gesamtgewicht des letzten Anhängers das Gesamtgewicht des vorderen Anhängers nicht übersteigt.

usw. - gibt noch ein paar Details, aber sinngemäß läuft es darauf hinaus, dass der Themenersteller - und jeder andere, der sich das antun will - mit 10 km/h durch ganz Ö zuckeln darf. Der Anhänger muss grob gesagt "nur" verkehrs- und betriebssicher sein.

Der Tatbestand wäre - Abo hat das richtig erkannt - überschreiten der zulässigen Geschwindigkeit beim Ziehen eines nicht zum Verkehr zugelassenen Anhängers und nicht Fahren ohne Zulassung.

Thoreau hat aber natürlich völlig recht, dass man bei Wahl einer "normalen" Geschwindigkeit sehr schnell in den Bereich des Führerscheinentzuges kommen kann.

Alle Klarheiten beseitigt? ;-)

LG

Flüsterer
17.02.2013, 13:21
Natürlich bewegt sich das ganze Thema in der grauen Randzone der Legalität, und natürlich müssen die berufsmäßig gesetzestreuen Teilnehmer der Diskussion auf die rechtlich völlig wasserdichte Situation hinweisen.

Es gibt aber eben auch die Praxis, es gibt auch Fornemitglieder, die so auch schon ein Verkehrskontrolle straffrei überstanden haben, sogar ohne große Diskussionen. (Also ich, mit roter Nummerntafel unterwegs, auf der AB erst nachgefahren, dann überholt, rausgewunden, FS, ZS - Fg Nr vom Anhänger überprüft, nicht gefunden, danke, gute Weiterfahrt...)

Theoretisch von mir der Hinweis:

- niemals die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu überschreiten
- niemals mit dem Handy ohne FSE zu telefonieren
- immer die Autoapotheke jährlich zu durchforsten und den Inhalt zu ersetzen (obwohl es gesetzl. nicht notwendig ist)
- niemals nach 20 Uhr irgendwelchen Lärm zu machen
- niemals auf einer Vorragnstrasse ausserhalb einer geregelten Kreuzung umzudrehen
- niemals an einer Stoptafel nicht anzuhalten, auch nicht um 0200 morgens, wenn man kilometerweit die kreuzende Strasse einsieht und kein Schwein weit und breit zu sehen ist
- immer brav jedes noch so kleine Futzerl an Steuer zu zahlen, egal ob man es weiss, nicht weiss oder vergessen hat
- niemals auch nur eine Zigarette oder einen Tropfen Alkohol über die Grenze zu bringen, das nicht den gesetzlich geregelten Mengen entspricht

So, und jetzt wieder aufgewacht und willkommen im richtigen Leben.....