Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : KaWa Umbau typisieren lassen?
humidor88
17.01.2013, 13:20
Wenn ich meinen Kastenwagen fertig zum Wohnmobil umgebaut habe dann fahr ich damit zum Tüv, richtig?
Nun ist er jetzt als LKW zugelassen, kann es sein das er nach der Prüfung als Wohnmobil gilt und ich somit die NOVA nachzahlen muss???
danke
ps.: auf wieviel euronen schätzt ihr die zulassung an sich? hier das auto: merlinontour.blogspot.co.at
Wenn ich meinen Kastenwagen fertig zum Wohnmobil umgebaut habe dann fahr ich damit zum Tüv, richtig?
theoretisch ...
Nun ist er jetzt als LKW zugelassen, kann es sein das er nach der Prüfung als Wohnmobil gilt und ich somit die NOVA nachzahlen muss???
sogar sicher
NOVA
mwstr auf die NOVA
und CO2malus
bei deiner karre je nach motorisierung ca 3000,- schaetz ich
lg
g
humidor88
17.01.2013, 16:06
theoretisch ...
g
wie darf ich das verstehn?
Ferdlnand
17.01.2013, 16:31
theoretisch ...
lg
g
wie darf ich das verstehn?
..kannst ja auch als LKW weiterfahren, praktisch....;):)
(falls du keine zusätzlichen Sitzplätze benötigst...)
humidor88
17.01.2013, 17:18
klingt sehr praktisch :D
wird sowas unterwegs kontrolliert? da ich nicht während meiner europareise plötzlich das auto stehn lassen muss,
und sitzplätze brauch ich nur 3 und die hab ich vorne
klingt sehr praktisch :D
wird sowas unterwegs kontrolliert? da ich nicht während meiner europareise plötzlich das auto stehn lassen muss,
und sitzplätze brauch ich nur 3 und die hab ich vorne
hi
also auf der europareise wird dich kein mensch ueberpruefen weil die bestimmungen betreffend PKW/ LKW in jedem land anders sind. in DE und BE zb brauchst keine trennwand, da reicht es wenn die hinten seitenflaechen verblecht sind ect
was anderes ist es in oesterreich
ich bin noch nie laenger kastenwagen gefahren daher kann ich dir auch ned sagen wie oft das finanzamt campingafahrzeuge anhaelt um zu kontrollieren ob es evt LKW sind
ich kenne jedenfalls keinen derartigen fall
im prinzip ist es - sobald die depperte wand hinter den sitzen fehlt - steuerhinterziehung
ob man sich im fall des falles bloed stellen kann oder nicht weiss ich ned
ich haette wahrscheinlich von haus aus irgendein einfach und rasch abbaubares gitterwand konstrukt hinter der ersten sitzreihe eingeplant, evt ein aufspannbares drahtnetz das man ab grenze zusammenrollen kann oder eine dreiteilige klappwand die evt dann beim camping sogar einen anderen nutzen ausserhalb des fahrzeuges haben kann (sichtschutz, ect)
erkundige dich halt mal was du in summe nachzahlen muesstest
ist stark von der motorisierung abhaengig
zwischen einigen hundert und vielen tausend euro
CO2-strafsteuer ned vergessen
lg
g
Hallo
wird sowas unterwegs kontrolliert? da ich nicht während meiner europareise plötzlich das auto stehn lassen muss,
Ich bin 15 Jahre lang mit meinen VW T4 Bj1992 damals keine NOVA , ausgebaut als WoMo, angemeldet als LKW (Firma) gefahren.
Im Ausland oft kontroliert, hat keinen interesiert ob LKW oder was anderes.
Auch in Österreich hatte ich nie probleme, bei keiner Konrolle ist es aufgefallen dass es ein LKW ist.
Jetzt allerdings, durch die "NOVA Sünder" ist es möglicherweise sensibilisiert worden und die Polizei schaut darauf.
Ich habe ihn vor einigen Jahren umtypisieren (WoMo) lassen und nichts nachbezahlt, da ich der erste Besitzer war und das Auto schon zu alt war.
Ich habe ihn immer noch.....:D:D:D
Und......es brauch auch niemand das FA informieren, es ist inzwischen verjährt.....:cool:
Schöne Grüße
neue kastenwagen kannst du bei VW und Renault als LKW und OHNE trennwand bestellen und so zulassen. trennwand/gitter hat nix mit der NOVA sondern mit dem vorsteuerabzug (firmenwagen) zu tun und kommen dann auch in PKWs hinein.
das herumfahren als LKW ist versicherungmässig teurer.
für transporter udgl. liegt die NOVA-nachzahlung bei EUR2000,-.
das herumfahren als LKW ist versicherungmässig teurer.
... dafür gibts kein Bonus/Malus-System, oder...?
Was eventuell noch zu berücksichtigen wäre:
Fahrverbote für LKWs!
... dafür gibts kein Bonus/Malus-System, oder...?
genau
Was eventuell noch zu berücksichtigen wäre: Fahrverbote für LKWs!
nein, das ist gewichtsabhängig, jedenfalls idr. streng genommen gelten die runden schilder mit dem LKW drauf (ohne gewichtsangabe) auch für Kawa-LKWs. aber diese schilder sind ziemlich selten und diesbezügliche kontrollen sind mir auch noch nicht untergekommen.
Hallo
... dafür gibts kein Bonus/Malus-System, oder...?
Richtig .......und ich kann als Firma die Vorsteuer abziehen = Endpreis ohne MwSt.:p
Versicherung ist etwas teurer aber beim T4 nicht wirklich viel.
Fahrverbote gibt es die gleichen wie für PKW bis 3.5 T:cool:.
Schöne Grüße
....trennwand/gitter hat nix mit der NOVA sondern mit dem vorsteuerabzug (firmenwagen) zu tun und kommen dann auch in PKWs hinein.
....
hi
nein
das ist falsch
A.)
es gibt kastenwaegen, 2 oder 3 sitzig (nur 1.reihe) mit trennwand zum laderaum der ist seitlich verblecht
das sind LKW
also keine NOVA und kein CO2 malus und vorsteuerabzug ist moeglich
B.)
es gibt doppelkabine kastenwaegen mit zwei sitzreihen hintereinander mit trennwand zum laderaum der ist seitlich verblecht
je nach modell von 4 bis 7 sitzen
das sind LKW
also keine NOVA und kein CO2 malus und vorsteuerabzug ist moeglich
C.)
und es gibt dieselbe karossieren wenn sie mehr als 6 sitzig sind auch als kleinbusse
keine trennwand, keine seitliche verblechung
die zahlen zwar NOVA und CO2 malus
aber es ist trotzdem ein vorsteuerabzug moeglich
D.)
und es gibt dieselbe karossieren wenn sie NICHT mehr als 6 sitzig auch als kombis
keine trennwand, keine seitliche verblechung
da ist dann NOVA zu bezahlen
und es ist kein vorsteuerabzug moeglich
in den faellen A.) und B.) entscheidet die trennwand NICHT NUR ueber den vorsteuerabazug sondern auch ueber NOVA und CO2 malus
2000,- nova nachzahlung kann stimmen
aber der CO2 malus kommt dann - je nach motorisierung - noch dazu
lg
g
das herumfahren als LKW ist versicherungmässig teurer.
hi
nein
das gilt nur fuer LKW ueber 3500kg
versicherungskosten sind gleich
aber malus gibts keinen
das ist der nachteil
denn dadurch wirkt sich der evt vorhandene bonus ned aus
das muss man dann halt mit dem versicherungskeiler nachverhandeln ..
lg
g
neue kastenwagen kannst du bei VW und Renault als LKW und OHNE trennwand bestellen und so zulassen.
hi
ja eh
als kombi
nova zahlen
CO2 malus zahlen
kein vorsteuerabzug
lg
g
nein, das ist gewichtsabhängig, jedenfalls idr. streng genommen gelten die runden schilder mit dem LKW drauf (ohne gewichtsangabe) auch für Kawa-LKWs. aber diese schilder sind ziemlich selten und diesbezügliche kontrollen sind mir auch noch nicht untergekommen.
boaaahhh
magst ned wennst was zu wissen glaubst bitte a BISSERL vorher die gesetztexte googeln bevor du dauernd sachen postest die so ned stimmen?
die STVO/ KFG bestimmungen fuer "PKW" gelten fuer personenkraftwagen, kombis, kleinbusse und LKW bis 3,5t.
die STVO/ KFG bestimmungen fuer "LKW" gelten fuer alle fahrzeuge ueber 3,5t
daher gilt natuerlich das fahrverbot fuer LKW eben NICHT fuer einen klein-LKW unter 3,5t aber die geschwindigkeitsbegrenzung fuer "LKW" gilt sehr wohl fuer ein WoMo mit zb 3,75t HZLGG
lg
g
ich habe meinen renault trafic mit trennwand von deutschland nach österreich überführt, die trennwand ausgebaut und in öterreich als LKW unter 3.5t angemeldet, stand so in meiner einzelzulassung. und das eben ohne trennwand.
genau das selbe kannst man auch so beim renault neu in österreich bestellen. LKW ohne trennwand. information: TÜV Süd Innsbruck, stand 2010. ich hatte natürlich vorm ausbauen der trennwand dort nachgefragt und man sagte mir nur, dass man beim KaWA LKW unter 3.5t diese wand nimmer braucht. klang als wäre das damals relativ neu gewesen.
Versicherung: die LKW-versicherung war teurer als meine jetztige (PKW). klar hängt das mit dem bonus/malus zusammen. sorry dass ich davon ausgehe dass hier nur brave bonusfaher sind :-)
lkw-verbot: mag sein, dass das in österreich so gilt. in Italien und frankreich definitiv nicht. aber wie gesagt, da schreit kein hahn danach, ausser man bleibt in den engen gassen stecken.
...
information: TÜV Süd Innsbruck, stand 2010. ich hatte natürlich vorm ausbauen der trennwand dort nachgefragt und man sagte mir nur, dass man beim KaWA LKW unter 3.5t diese wand nimmer braucht. klang als wäre das damals relativ neu gewesen.
hi
der TÜV innsbruck ist eine aussenstelle des TÜV bayern
fuer deutschland stimmen diese bestimmungen betreffend zwischenwand
dort sind LKW unter 3,5t auch ohne trennwand zulaessig
fuer oesterreich stimmt das definitiv nicht
trennwand ausbauen ist steuerhinterziehung
ich sollte sattelfest sein in dem thema
wir kaufen in kuerze einen 3,0 bis 3,5t bus fuer die firma
und ich hab mich intensivest erkundigt wie das jetzt aussieht mit NOVA, CO2 malus, vorsteuer und co
lg
g
der TÜV süd Innsbruck ist die Landesprüfhalle von Tirol, mein gelber zulassungsschein kommt von dort und auch die einzelzulassung.
wegen der trennwand lege ich meine hand ins feuer. die trennwand betrifft nur den vorsteuerabzug. als privater bin ich ja nicht vorsteuerabzugsberechtigt und somit kann ich diese steuer gar nicht hinterziehen. und welcher camper fährt hier mit einem firmencamper herum?
hi
der TÜV süd Innsbruck ist die Landesprüfhalle von Tirol
der TÜV sued hat ca 15.000 mitarbeiter
der mutterkonzern ist in deutschland beheimatet
http://www.tuev-sued.de/home_de
oesterreich ist eine "filiale"
http://www.tuev-sued.at/
wegen der trennwand lege ich meine hand ins feuer. die trennwand betrifft nur den vorsteuerabzug. als privater bin ich ja nicht vorsteuerabzugsberechtigt und somit kann ich diese steuer gar nicht hinterziehen
tja, da wirst wohl an haufen von der da brauchen:
http://www.rogg-webshop.de/media/catalog/product/cache/1/image/250x148.03921568627/9df78eab33525d08d6e5fb8d27136e95/i/m/image_42721.jpg
aber nurw egen mir brauchst es ned machen ..
ICH weiss es eh ..
;-)
lg
g
PS:
evt magst ja doch mal ein BISSERL versuchen rauszufinden was stimmt ..
zb hier:
http://m.bmf.gv.at/Steuern/Fachinformation/Umsatzsteuer/Informationen/GelndefahrzeugeStat_4341/_start.htm
oder hier:
https://findok.bmf.gv.at/findok/link?bereich=ufs-tx&gz=%22RV%2F3081-W%2F07%22
zitat:
" Durch einen geringfügigen Umbau im Innenraum samt dem Einfügen eines Trenngitters hinter der zweiten Sitzreihe und weiterer Schutzgitter vor den hinteren seitlichen Fenstern im Inneren des Gepäckraumes kann infolge eines nunmehr auch gewichtsmäßigen Überwiegens der Lastenbeförderung die kraftfahrrechtliche notwendige Zulassung als LKW gegeben sein. Diese kraftfahrrechtliche Zulassung ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass der gegenständliche Kombinationskraftwagen aufgrund seines unverändert gebliebenen äußeren Erscheinungsbildes und der verbliebenen vorgenannten zusätzlichen charakteristischen Beschaffenheitsmerkmale für eine Einreihung als Pkw, weiterhin in die Position 8703 - Pkw der KN einzureihen ist. Daraus folgt aber auch die nach wie vor bestehende Normverbrauchsabgabepflicht.
Diese Voraussetzungen gelten auch für alle Gelände- und Kombinationskraftfahrzeuge, Sport Utility, Freizeitfahrzeuge, Off-Road-Fahrzeuge, Pseudo Pick-up-Fahrzeuge und dergleichen wie beispielweise: BMW X3, BMW X5, Chevrolet Tahoe, Chevrolet Trail Blazer, Hummer H2, Jeep Grand Cherokee, Landrover, Mitsubishi Pajero, Porsche Cayenne, VW Tourareg.
Fahrzeuge der oben angeführten Art mit zwei Sitzreihen und einem dahinter liegenden Laderaum können nur ausnahmsweise als Lastkraftwagen der Position 8704 (diese Fahrzeugkategorie unterliegt nicht der NoVA) eingestuft werden, wenn
- eine mit der Karosserie und der Bodenplatte untrennbar verbundene Trennwand (die lediglich eine verglaste Sichtluke aufweisen darf) zwischen dem Fahrgastraum und dem Laderaum vorhanden ist. Es müssen somit zwei klimatisch getrennte Bereiche vorliegen;
- der Laderaum seitlich verblecht ist und
- in Bezug auf die Nutzlast ein gewichtsmäßiges Überwiegen der Lastenbeförderung gegenüber der Personenbeförderung vorliegt (siehe hiezu nochmals Sarnthein, Sport Utility Vehicles, SWK 6/2005, S 265 ff.). .."
tja, da wirst wohl an haufen von der da brauchen:
http://www.rogg-webshop.de/media/catalog/product/cache/1/image/250x148.03921568627/9df78eab33525d08d6e5fb8d27136e95/i/m/image_42721.jpg
aber nurw egen mir brauchst es ned machen ..
ICH weiss es eh ..
;-)
lg
g
:D:D:D..........
das land tirol hat seine prüfstelle eben an tüv süd innsbruck ausgelagert, ob das eine filiale der bayern ist tut nix zur sache, nachlesen hilft: http://www.tirol.gv.at/themen/verkehr/verkehrsrecht/fbv/aufsichtpruefhalle/ wenn du dir anschaust was die alles machen, dann wirst du verstehen, dass die österreichisches recht anwenden. und sie sind besonders pingelig.
und ich verstehe nicht warum du konsequent NOVA und vorsteurabzugsberechtigung vermischt. die NOVA gilt für alle PKWs, die vorsteurabzugsberechtigung nur in zusammenhang mit firmeneigentum. bei letzteren geht es vor allem darum aus grossen PKWs formell firmen-kleinlaster zu machen und deswegen braucht es dort die wand oder das gitter (damit der landrover danach nicht doch zum herumtollen auf der finca oder zum shopen für madame verwendet wird).
die NOVA zwingt zu keinem baulichen eingriff und hängt alleine von der zulassungsart ab, völlig unabhängig davon ob es sich nun um eine firmenwagen oder einen privatwagen handelt.
ob in einem KaWa (typ Berlingo, Transporter, etc.) eine trennwand drin sein muss oder nicht hang von der verwendung, konkret dem ladegut, ab. früher war es zwingend vorgeschrieben, nun ist es nur mehr empfohlen. es hängt aber m.e. auch vom zulassungszeitpunkt ab (bei älteren fahrzeugen darf man das nicht).
privat-PKW (max. 9 sitze) als camper -> nova + steuern
privat-LKW (max. 3 bzw. 6 sitze) als camper -> steuern
firmenwagen als camper -> nix. aber den zeigst'ma zerscht ;-)
Ferdlnand
19.01.2013, 12:33
...noch was zur Versicherung:
bin ja selbst eine Saison als LKW rumkutschiert, wenn die max. Zuladung unter 1 t bleibt ist die Versicherung bedeutend billiger. Also wenns nicht um sehr viel geht, einfach die Zuladung runtertypisieren. Ebenso darf dann das Fahrzeug nicht gewerblich verwendet werden.
Mir wurde von unserer Landesprüfstelle bei Vorgesprächen empfohlen IVO als LKW zu belassen da aben sehr viele Schikanen wegfallen. Das dabei die Trennwand im Fahrzeug bleiben muss wurde nicht verlangt.
Ich würde mir heute einen DOKA suchen (meist 6 Sitzplätze) und als LKW mit Wechselkennzeichen zum PKW betreiben. Einfacher geht es eigentlich nicht. Wenn man sich die Preislisten ansieht, z,B. Ducato, so sieht man dass DOKA´s als LKW ohne Nova und CO²-Steuer vertrieben werden. Da sie für Betriebe gedacht sind ist natürlich für den Vorstuerabzug eine Trennwand verbaut.
humidor88
19.01.2013, 13:41
privat-PKW (max. 9 sitze) als camper -> nova + steuern
privat-LKW (max. 3 bzw. 6 sitze) als camper -> steuern
firmenwagen als camper -> nix. aber den zeigst'ma zerscht ;-)
also da meiner ein privat lkw mit 3 sitzplätzen ist müsste ich keine nova nachzahlen?
Ferdlnand
19.01.2013, 13:52
also da meiner ein privat lkw mit 3 sitzplätzen ist müsste ich keine nova nachzahlen?
solange LKW, egal ob privat oder Firma, is nix mit Nova.......
humidor88
19.01.2013, 13:55
solange LKW, egal ob privat oder Firma, is nix mit Nova.......
ach stimmt ja, sorry denkfehler...
und ich verstehe nicht warum du konsequent NOVA und vorsteurabzugsberechtigung vermischt.
hi
ich vermische?
ich habe jetzt schon mehrfach gesetzestexte gepostet aus denen ausdruecklich hervorgeht dass es so ist wie ich sage
die strassenverkehrsrechtliche zulassung als LKW hat nicht zwingend mit der einstufung des fahrzeugs als LKW (pos. 8704) durch die finanzbehoerde zu tun, das sind zwei verschiedene sachen
du hast zwar einen LKW nach straessenverkehrsrechtlichen gesichtspunkten aber wenn du die NOVA nicht entrichtet hast dann hast du steuern hinterzogen.
nicht dass mir des ned total knorke waere, ist ja deine sache, aber verbreite ned unsinn und verwirr andere leut, die wollen es evt ja gesetzeskonform machen
du behauptest jetzt schon mehrfach falsches ohne auch nur einen ansatz einer quelle anzufuehren
bitte belegst den quatsch endlich mal mit irgendwelchen quellen
es reicht nicht sich die realitaet zusamenzutraeumen
es muss schon auch stimmen
anbei nochmal ein zitat aus dem Vfgh urteil von unten:
Fahrzeuge der oben angeführten Art mit zwei Sitzreihen und einem dahinter liegenden Laderaum können nur ausnahmsweise als Lastkraftwagen der Position 8704 (diese Fahrzeugkategorie unterliegt nicht der NoVA) eingestuft werden, wenn
- eine mit der Karosserie und der Bodenplatte untrennbar verbundene Trennwand (die lediglich eine verglaste Sichtluke aufweisen darf) zwischen dem Fahrgastraum und dem Laderaum vorhanden ist. Es müssen somit zwei klimatisch getrennte Bereiche vorliegen;
- der Laderaum seitlich verblecht ist und
- in Bezug auf die Nutzlast ein gewichtsmäßiges Überwiegen der Lastenbeförderung gegenüber der Personenbeförderung vorliegt (siehe hiezu nochmals Sarnthein, Sport Utility Vehicles, SWK 6/2005, S 265 ff.). .."
lg
g
hi
hier nochmals klar und deutlich ain einem erlass des Bmf beschrieben:
http://m.bmf.gv.at/Steuern/Fachinformation/Umsatzsteuer/Erlsse/SteuerlicheEinstufu_4329/_start.htm
zitat (unten im text):
4. Zu § 5 der Verordnung
4.1 Die Definition des Kleinbusses entspricht der Rechtslage zum 1. 1. 1995. Bei den Fahrzeugen, die als Kleinbusse anerkannt sind, ist es somit unerheblich, auf wieviel Personen das Fahrzeug kraftfahrrechtlich tatsächlich zugelassen ist und ob es als Personen- oder Güterbeförderungsfahrzeug konstruiert ist bzw. verwendet wird.
4.2 Es fallen daher auch die als Kastenwagen bzw. Doppelkabinen-Kastenwagen konstruierten Fahrzeuge vom Typ eines Kleinbusses darunter. Es erübrigt sich daher die Aufnahme dieser Fahrzeuge in die Liste der Kleinlastkraftwagen; diese Fahrzeuge sind in der Liste der Kleinbusse erfasst.
4.3 Zu beachten ist allerdings, dass Kleinbusse, die für die Personenbeförderung bestimmt sind (Position 8703 der Kombinierten Nomenklatur), der Normverbrauchsabgabe (NoVA) unterliegen. Nur Kastenwagen und Doppelkabinen-Kastenwagen unterliegen nicht der NoVA, wenn sie zolltarifarisch als Lastkraftwagen (Position 8704 der Kombinierten Nomenklatur) einzustufen sind.[/I]
und was "zolltarifsch als lastkraftwagen - pos. 8704" zu verstehen ist habe ich schon vorher gepostet:
hier an einer anderen stelle als vorher, wieder ein VfgH urteil:
http://www.bmf.gv.at/Steuern/Fachinformation/Umsatzsteuer/Informationen/GelndefahrzeugeStat_4341/_start.htm
zitat:
Eine wesentliche Voraussetzung für die Anerkennung als Kleinlastkraftwagen ist, dass das Fahrzeug mit nur einer Sitzreihe für Fahrer und Beifahrer ausgestattet ist. Weiters muss u.a. hinter dieser Sitzreihe ein mit der Bodenplatte und der Karosserie fest verbundenes Trenngitter oder eine gleichartige Trennwand angebracht und der Laderaum seitlich verblecht sein. Die Fahrzeuge müssen bereits werkseitig (zumindest im Zeitpunkt des Verkaufs durch den Generalimporteur) sämtliche erforderlichen Kriterien aufweisen. Ein nachträglicher Umbau eines zunächst als PKW (Kombi) eingestuften Fahrzeuges (z.B. durch einen Kfz-Händler oder eine Kfz-Werkstätte) ist für Zwecke des Vorsteuerabzuges ohne Relevanz.
Normverbrauchsabgabe (NoVA):
Die NoVA-Pflicht eines Fahrzeuges ergibt sich ausschließlich aus der zolltarifarischen Einstufung eines Fahrzeuges als Personenkraftwagen (einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen) der Position 8703 der Kombinieren Nomenklatur (KN).
Fahrzeuge der oben angeführten Art, die mit mindestens zwei Sitzreihen ausgestattet sind, fallen grundsätzlich unter die Position 8703 der KN und unterliegen somit der NoVA.
Derartige Fahrzeuge mit zwei Sitzreihen und einem dahinter liegenden Laderaum können nur ausnahmsweise als Lastkraftwagen der Position 8704 der KN (diese Fahrzeugkategorie unterliegt nicht der NoVA) eingestuft werden, wobei unter anderem folgende Kriterien erfüllt sein müssen:
Es muss eine mit der Karosserie und der Bodenplatte untrennbar verbundene Trennwand (die lediglich eine verglaste Sichtlucke aufweisen darf) zwischen dem Fahrgastraum und dem Laderaum vorhanden sein. Es müssen somit zwei klimatisch getrennte Bereiche vorliegen.
Der Laderaum muss seitlich verblecht sein.
In Bezug auf die Nutzlast muss ein gewichtsmäßiges Überwiegen der Lastenbeförderung gegenüber der Personenbeförderung vorliegen.
Aus der kraftfahrrechtlichen Zulassung eines Fahrzeuges als Lastkraftwagen ergibt sich noch nicht die Einstufung als Lastkraftwagen im Sinne der zolltarifarischen Kriterien.
Beispiel:
Ein Fahrzeug der oben angeführten Art mit geschlossenem Aufbau weist hinter der zweiten Sitzreihe ein Trenngitter sowie Schutzgitter vor den seitlichen Laderaumfenstern auf. Infolge gewichtsmäßigen Überwiegens der Lastenbeförderung gegenüber der Personenbeförderung wird das Fahrzeug kraftfahrrechtlich als Lastkraftwagen eingestuft. Dieses Fahrzeug ist NoVA-pflichtig und es besteht keine Möglichkeit des Vorsteuerabzuges.
ich mein ... sooooooo schwer ist des alles ja ned zu begreifen, oder?
lg
g
vielleicht solltest du mal den titel der texte, die du reinkopierest näher betrachten:
Geländefahrzeuge, Stationswagen und dergleichen mit zwei Sitzreihen – Kein Vorsteuerabzug und keine NoVA-Befreiung
es geht dabei genau um das was ich oben beschrieben habe: PKWs als de-facto LKWs zu deklarieren (was nur als firmenbesitz geht) und wenn du sie dann privat nützt dann, begehst du steuerhinterziehung. keine frage, ist eine tatsache. "dein" urteil betrifft nur diesen fall!
aber wir reden hier von kastenwagen, also typ HDK oder "Transporter". die sind vom konstruktionstyp her klein-LKWs und können in österreich sowohl als PKW als auch als LKW zugelassen werden. da sie die hersteller mit oder ohne trennwand typsieren lassen, ausliefern und anmelden, darfst du, da die sache nicht um typenschein definiert ist, die trennwand auch bei LKWs ausbauen (sofern du ihn als privat-person betreibst).
ich bin so ein halbes jahr legal gefahren und Ferdinand hier auch. mein nachbar, der seinen T5 als motorradtransporter betreibt fährts schon seit jahren so herum.
dokument dazu zu finden wird nicht einfach sein, weil die gesetzestexte meist nur verbotenes dokumentieren. aber ich fordere dich heraus: finde einen eintrag dazu im typenschein oder zulassungsschein. in meiner 2 A4-seiten langen einzelgenehmigung steht dazu kein wörtchen.
ps: ich erinnere mich nun auch warum meine LKW-versicherung teurer: die nutzlast für den renault trafic LKW beträgt 1096kg und ist somit über dem 1t-limit.
so, da steht es selber, zu ende lesen die eigene links
4.3 Zu beachten ist allerdings, dass Kleinbusse, die für die Personenbeförderung bestimmt sind (Position 8703 der Kombinierten Nomenklatur), der Normverbrauchsabgabe (NoVA) unterliegen. Nur Kastenwagenund Doppelkabinen-Kastenwagen unterliegen nicht der NoVA, wenn sie zolltarifarisch als Lastkraftwagen (Position 8704 der Kombinierten Nomenklatur) einzustufen sind. http://m.bmf.gv.at/Steuern/Fachinformation/Umsatzsteuer/Erlsse/SteuerlicheEinstufu_4329/_start.htm
und diese "Kastenwagen" gibt es ohne trennwand zu kaufen da sie so typisiert sind. also legal.
hi
vielleicht solltest du mal den titel der texte, die du reinkopierest näher betrachten:
es geht dabei genau um das was ich oben beschrieben habe: PKWs als de-facto LKWs zu deklarieren (was nur als firmenbesitz geht) und wenn du sie dann privat nützt dann, begehst du steuerhinterziehung. keine frage, ist eine tatsache. "dein" urteil betrifft nur diesen fall!
ich rede von der BEGRUENDUNG in diesem fall
dass da neben den "freizeitfahrzeugen" auch noch die anderen stehen hat doch damit nix zu tun.
und lass doch bitte endlich den vorsteuerabzug aus dem spiel
der hat mit der NOVA nix zu tun
ich rede vom hinterziehen der NOVA
ist ja an sich kein kapitalverbrechen
und mir ist egal ob du des machst oder nicht
aber es sollte schon richtig hier stehen wie es ist
und die gefragte stelle habe ich eh schon gepostet
auf besonderen wunsch gerne nochmal:
http://www.bmf.gv.at/Steuern/Fachinformation/Umsatzsteuer/Verordnungen/VerordnungdesBundes_4327/_start.htm
und die kommentare dazu:
http://www.bmf.gv.at/steuern/fachinformation/umsatzsteuer/erlsse/steuerlicheeinstufu_4329/_start.htm?q=NOVA%20trennwand
da steht eigentlich recht klar verstaendlich alles drinnen
du kannst durch privaten nachtraeglichen umbau aus einem bus bzw PKw einen LKW laut strassenverkehrsordnung machen, nicht jedoch einen nach zollrichtlinen
und nur davonn ist die NOVA entrichtung abhaengig
was zum henker ist denn an dem satz so schwer zu verstehen:
Eine wesentliche Voraussetzung für die Anerkennung als Kleinlastkraftwagen ist, dass das Fahrzeug mit nur einer Sitzreihe für Fahrer und Beifahrer ausgestattet ist. Weiters muss u.a. hinter dieser Sitzreihe ein mit der Bodenplatte und der Karosserie fest verbundenes Trenngitter oder eine gleichartige Trennwand angebracht und der Laderaum seitlich verblecht sein. Die Fahrzeuge müssen bereits werkseitig (zumindest im Zeitpunkt des Verkaufs durch den Generalimporteur) sämtliche erforderlichen Kriterien aufweisen. Ein nachträglicher Umbau eines zunächst als PKW (Kombi) eingestuften Fahrzeuges (z.B. durch einen Kfz-Händler oder eine Kfz-Werkstätte) ist für Zwecke des Vorsteuerabzuges ohne Relevanz.
Normverbrauchsabgabe (NoVA):
Die NoVA-Pflicht eines Fahrzeuges ergibt sich ausschließlich aus der zolltarifarischen Einstufung eines Fahrzeuges als Personenkraftwagen (einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen) der Position 8703 der Kombinieren Nomenklatur (KN).
aber wir reden hier von kastenwagen, also typ HDK oder "Transporter". die sind vom konstruktionstyp her klein-LKWs und können in österreich sowohl als PKW als auch als LKW zugelassen werden. da sie die hersteller mit oder ohne trennwand typsieren lassen, ausliefern und anmelden, darfst du, da die sache nicht um typenschein definiert ist, die trennwand auch bei LKWs ausbauen (sofern du ihn als privat-person betreibst).
so ein unfug
du kannst STRASSENVERKEHRSRECHTLICH damit rumfahren wie du willst
aber STEUERRECHTLICH wird beim ausbau der trennwand sofort die NOVA faellig
ich fordere dich heraus: finde einen eintrag dazu im typenschein oder zulassungsschein. in meiner 2 A4-seiten langen einzelgenehmigung steht dazu kein wörtchen.
wie sollen denn steuerrechtliche dinge in einem zulassungsdokument zu finden sein?
aber ich fordere dich auch heraus:
zeig mir einen einzigen eintrag im mutter-kind pass meiner tochter dass ich keine leuchtspurmunition in den jemen verkaufen darf!
findest du nicht?
na eben!
ist also erlaubt....
oder wie?
ps: ich erinnere mich nun auch warum meine LKW-versicherung teurer: die nutzlast für den renault trafic LKW beträgt 1096kg und ist somit über dem 1t-limit.
versicherung ab 1t nutzlast ist a bisserl teuer, richtig
das haette man aber ueber die wiegekarte "spielen" koennen
mit einem hoeheren eigengewicht
sodass bei gleichbleibendem HZLGG die nutzlast weniger als 1000kg wird
lg
g
so, da steht es selber, zu ende lesen die eigene links
http://m.bmf.gv.at/Steuern/Fachinformation/Umsatzsteuer/Erlsse/SteuerlicheEinstufu_4329/_start.htm
und diese "Kastenwagen" gibt es ohne trennwand zu kaufen da sie so typisiert sind. also legal.
hi
dann lies mal was du zu den eigenschaften von diesen lastfahrzeugen der zolltarif pos 8704 findest
genau da steht das mit der trennwand drinnen
ich hab es eh schon ein halbes dutzend mal gepostet jetzt ..
lg
g
PS:
gerne noch ein weiteres mal:
http://www.klienten-info.at/mobile/mobile_website/news.php?kicat=3&navcat=3&related=Zoll&art_id=323&
zitat:
Klarstellung des BMF zur Einstufung von Geländefahrzeugen und Stationswagen als Kleinlastkraftwagen/Kleinbusse
Von dieser Einstufung hängt es ab, ob für dieses Fahrzeug der Vorsteuerabzug zusteht, bzw. die Normverbrauchsabgabe zu entrichten ist. Das BMF hat in der Information vom 24. Jänner 2005 die Kriterien für diese Einstufung wie folgt kundgetan:
:: Für Fahrer und Beifahrer darf nur eine Sitzreihe vorhanden sein.
:: Hinter dieser Sitzreihe muss eine mit der Bodenplatte fest verbundene Trennwand oder ein Trenngitter angebracht sein.
:: Der Laderaum muss seitlich verblecht sein. Es muss sich um eine feste Verbindung mit der Karosserie handeln, lackiert in der Wagenfarbe. Das blosse Einsetzen von Blechtafeln in die Fensterführungen genügt nicht.
:: Die angeführten Kriterien müssen werkseitig erfüllt sein; ein nachträglicher Umbau ist ohne Relevanz.
:: Für die NOVA-Pflicht ist ferner die zolltarifliche Einstufung (Pos. 8704) von Bedeutung, wobei ausnahmsweise bei Vorliegen von 2 Sitzreihen eine NOVA-Befreiung dann besteht, wenn alle anderen o.a. Kriterien erfüllt sind. Die kraftfahrrechtliche Zulassung als LKW führt aber noch nicht zur Einstufung als LKW im Sinne der zolltariflichen Kriterien.
hammas dann jetzt bald ..?
lg
g
ruf selber bei einer typisierungsstelle an und frag nach.
ruf selber bei einer typisierungsstelle an und frag nach.
boaaaahhhh
jetzt hast es immer noch ned gerafft
nach all den fuer dich (naja, eigentlich vor allem um fuer andere damit sie den schmarrn ned glauben den du schreibst) rausgesuchten quellen?
fahrst du denn auch zu einer auslagendekorateurin wenn du kopfweh hast?
die typsierungsstelle kann dir ueber KRAFTFAHRRECHTLICHE sachen auskunft geben aber nicht ueber STEUERRECHTLICHE
g
die typsierungsstelle kann dir ueber KRAFTFAHRRECHTLICHE sachen auskunft geben aber nicht ueber STEUERRECHTLICHE
g
falsch. die typisierungsstelle stellt (jedenfalls in Tirol) direkt einzelzulassung, typenscheine und zulassungsscheine aus. wenn du die NOVA aber nicht bezahlt hast, ist der eintrag in zu dem fahrzeug in der zentralen zulassungsdatenbank des finanzamts gesperrt und diese rechner sind mit einander verbunden. somit kann die typisierungsstelle keine zulassung ausstellen. du musst erst mit dem zahlschein antanzen. die zulassungsstelle ist somit der lange arm des finanzamts.
die sonstigen steuern musst du als privater sowieso zahlen.
wenn du die NOVA aber nicht bezahlt hast, ist der eintrag in zu dem fahrzeug in der zentralen zulassungsdatenbank des finanzamts gesperrt und diese rechner sind mit einander verbunden. somit kann die typisierungsstelle keine zulassung ausstellen. du musst erst mit dem zahlschein antanzen. die zulassungsstelle ist somit der lange arm des finanzamts.
hi
wiederum falsch
hier
http://www.campingforum.at/campingforum/showpost.php?p=191131&postcount=16
hast du selber geschrieben:
"ich habe meinen renault trafic mit trennwand von deutschland nach österreich überführt"
dein fahrzeug hatte also schon die "richtige" zolltarifnummer
da war nix freizuschalten bei der zulassungsdatenbank
LKWs (mit trennwand) sind naemlich - wie wir zwischenzeitlich ja hoffentlich endlich mal bald wissen NICHT nova pflichtig
OHNE trennwand und verblechung sind sie es aber schon
lg
g
ich habe ihn tatsächlich so in österreich angemeldet aber gleich gefragt ob ich die trennwand rausnehmen kann da ich den umbau zum camper beginnen wollte. ich habe explizit auf die sache mit der LKW-zulassung hingewiesen und dass ich erst wesentlich später die umtypisierung zum PKW machen werde. die antwort war "kein problem!" samt der erklärung die ich oben schon gab (herstellertypisierung mit und ohne trennwand, als LKW oder PKW)
ich hätte ihn weiter als LKW gelassen, wenn ich nicht einen 5-sitzer gebraucht hätte. ich bin auch monate mit der fertigen bank hinten herumgefahren natürlich ohne trennwand. auch das geht. es darf nur keiner draufsitzen beim fahren. auch das wirst du nie irgendwo von gv.at. rauskopieren können. aber rechtlich zulässig ist es!
ich habe ihn tatsächlich so in österreich angemeldet aber gleich gefragt ob ich die trennwand rausnehmen kann ....
hi
ja, du hast einen techniker der zulassungsstelle gefragt
oder die sekretaerin beim ausstellen der typenscheine
oder wen auch immer da
das war/ist voellig sinnfrei
du haettest am finanzamt fragen muessen
die sind fuer steuerliche dinge zustaendig
versteh mich bitte ned falsch
aber ich wuerde das gerne hier beenden
ich hab ned endlos zeit
ich glaube jeder der es wissen WILL, der weiss jetzt was sache ist
es wurden genug links und quellen gepostet ...
lg
g
der techniker, der dort für das land tirol arbeitet und der mich in einem atemzug über die NOVA aufklärte (s.o.)
da ich das auch sehr freizügig fand, habe ich auch in der rechtsabteilung des ÖAMTC nachgefragt, die mir ebenso beschienen haben, dass dies zulässig und usus sei.
klar ist das nicht in sinne der NOVA-erfinder, aber verboten ist nicht.
Ferdlnand
20.01.2013, 18:04
Hi abo!
http://www.bmf.gv.at/Steuern/Fachinf...327/_start.htm (http://www.bmf.gv.at/Steuern/Fachinformation/Umsatzsteuer/Verordnungen/VerordnungdesBundes_4327/_start.htm)
hast dir überhaupt schon durchgelesen was da füe eine Sche..e drinnsteht? Solche Fahrzeuge gibts ja nicht einmal zu kaufen...:eek::eek::eek:
Kastenwagen; das sind Fahrzeuge, die bereits werkseitig (§ 3 Abs. 2) so konstruiert sind, dass sie einen vom Führerhaus abgesetzten kastenförmigen Laderaum aufweisen. Die Fahrzeuge sind mit hinteren Flügeltüren ausgestattet und dürfen außer einem kleinen rechtsseitigen Sichtfenster (Höchstausmaß 38 cm x 38 cm), das mit einem Innenschutzgitter versehen sein muss, keine seitlichen Laderaumfenster aufweisen. Diese Fahrzeuge müssen kraftfahrrechtlich und zolltarifarisch als Lastkraftwagen (Kraftfahrzeuge für die Warenbeförderung) einzustufen sein.
:confused::confused::confused::confused::confused:
Hi abo!
http://www.bmf.gv.at/Steuern/Fachinf...327/_start.htm (http://www.bmf.gv.at/Steuern/Fachinformation/Umsatzsteuer/Verordnungen/VerordnungdesBundes_4327/_start.htm)
hast dir überhaupt schon durchgelesen was da füe eine Sche..e drinnsteht? Solche Fahrzeuge gibts ja nicht einmal zu kaufen...:eek::eek::eek:
:confused::confused::confused::confused::confused:
hi
ZU KAUFEN gibt es die schon neu
aber es ist NICHT MOEGLICH eine fahrzeug welches als PKW in umlauf gebracht wurde durch umbau auf LKW aus der nova pflicht zu holen
der umbau muss WERKSSEITIG oder zumindestens VOR LIEFERUNG AN DEN GENERALIMPORTEUR erfolgen
deshalb macht ja der lagermax die ganzen umbauten
du liest dir die sachen wenigstens durch die ich poste
danke
lg
g
PS:
es gibt aber eh einen weg das steuerprivileg zu nutzen obwohl fenster seitlich drinnen sind:
du musst die karre halt als leichenwagen typisieren ..
;-)
es war nie die rede von PKW auf LKW zu typisieren, die ausgangslage war immer LKW.
es war nie die rede von PKW auf LKW zu typisieren, die ausgangslage war immer LKW.
hi
ok, dann anders formuliert:
was kann ich alles am LKW aendern OHNE dass er damit in eine andere zolltarifnummer umgestuft wird.
und das steht eben im link vom ferdinand
lg
g
karre halt als leichenwagen typisieren ..
;-)
wie ging das noch gleich?
"Erdmoebeltransport - WIR legen sie tiefer"
westbahnmichi
21.01.2013, 10:28
hi
im prinzip ist es - sobald die depperte wand hinter den sitzen fehlt - steuerhinterziehung
ob man sich im fall des falles bloed stellen kann oder nicht weiss ich ned
g
Hallo
unwissenheit schützt vor strafe nicht!!!
ich würde mich an kompetenter stelle informieren!!!
Gelsenstich
30.01.2013, 23:08
Hi!
Ich stehe auch vor dem selben Problem...
Hab mal beim TÜV Österreich angefragt und folgende Antwort bekommen:
Sie können bei einem Renault Trafic die Trennwand entfernen, Seitenscheiben links & rechts einbauen, sowie eine zusätzliche Originalsitzbank mit originalen Sicherheitsgurten nachrüsten, damit das Fahrzeug als PKW typisiert werden kann. Sie müssen dann allerdings die NOVA und CO2-Steuer beim Finanzamt entrichten (PKW=NOVA-pflichtig).
Die Kosten für die Typisierung sind aufwandsabhängig, im Normalfall zwischen 100-150 Euro.
Mit freundlichen Grüßen
So... Hat jemand einen ungefähren Richtwert was dies bei einem Trafic bj. 2006 mit ca 100ps kosten könnte!?
Weiters bin ich mir nicht sicher ob das Fahrzeug dann weitere seitenfenster benötigt oder ob ich zb. nur ein Fenster links usw einbauen darf?
Lg
Weiters bin ich mir nicht sicher ob das Fahrzeug dann weitere seitenfenster benötigt oder ob ich zb. nur ein Fenster links usw einbauen darf?
Lg
hi
ueberall dort wo ein sitz ist der waehrend der fahrt verwendet werden darf (gurte) dort muss auf der naechstgelegenen seite ein fenster sein
theoretisch muessten folgende beiden moeglichkeiten machbar sein (ohne gewehr)
A.) du bist viel in At unterwegs und moechtest keine anzeige wegen steuerhinterziehung riskieren:
dann bau einfach nur die trennwand aus
das reicht damit das finanzamt die nova und die CO2 abgabe vorschreibt und du bist steuerlich auf der sicheren seite
nach bedarf umbauen kannst die karre dann eh nachher
kann evt aerger bei einem schweren unfall mit verletzten machen, aber ansonsten wirdsich keiner dafuer interessieren
B.) du willst unbedingt auch die einstufung als womo im typenschein stehen haben:
dann nimm nicht nur die trennwand raus sondern stell die mindesterfordernisse rein, die kann man wo nachlesen
ich glaube kochmoeglichkeit und schlafmoeglichkeit und mindesthoehe 1,70 oder so
das laesst sich mit ein paar handgriffen einbauen
nachdem du das ding dann bei der behoerde vorgefuehrt hast und das "wohnmobil" in typoen- und zulassungsschein stehen hast baust es so um wie es dir gefaellt
laesst sich nie nachvollziehen was bei der typisierung vorhanden war und wa snicht
es werden weder fotos gemacht noch plaene ect von der einrichtung angefertigt
lg
g
@Gelsenstich : wenn du von einem LKW-trafic ausgehst (da du trennwand sagst) dann hat der hinten KEINE vorrichtungen für sitze und gurtverankerungen. d.h. auch wenn du die originalteile hast, fehlen die verstärkungen in der karosserie, besonders für die oberen gurtverankerungen (da sind zwar die löcher, aber die staghlplatten fehlen dahinter!). du kannst nur eine bank mit integrierten gurten einbauen, die mit dem rahmen des fahrzeugs verschraubt ist. das geht unter EUR4000,- am legalen weg nicht. da sind die typisierungskosten und der einbau vom fachmann nebensächlich.
so schaut das inkl. verankerungen aus, mit der damals neuesten bank (variotech 333 von reimo): http://www.carto.net/andre.mw/photos/thematic/trafic2/reimo_variotech_333_und_boden/
du kannst theoretisch mit baujahr 2006 eine bank mit lediglich beckengurten einbauen (ab mai 2007 geht das nimmer). ich hätte das auch machen können, aber in der typisierungshalle des landes Tirol wurde ich vorgewarnt, dass sie das nie durchgehen lassen würden.
abgesehen davon sind 2-punktgurte mördereinrichtungen. mein sohn (damasl 9) sass mit einer freundin im fond eines alten toyotas. frontalzusammenstoss bei 40km/h. er war auf der seite (3-punkt) und hatte hübsche gurtmarken am hals. seine freundin (2-punkt) innere verletzungen im bauch, 3 wochen intensivstation, 2 monate stationär. video vom unfall: http://www.youtube.com/watch?v=gTDVjY23DXE schaut alles nicht so schlimm aus. aber...
Gelsenstich
31.01.2013, 11:37
Hab noch eine Antwort bekommen...
das Fahrzeug muss eindeutig einer Fahrzeugklasse zugeordnet werden können, ein PKW ist vorwiegend für den Personentransport vorgesehen, deshalb ist eine weitere Sitzbank zwingend erforderlich. Bezüglich der Steuern wenden Sie sich bitte an das Finanzamt.
Ich hätte hinten keine Bank eingebaut, ich hätte mir da eher ein Bett und Stauraum für mein Surf Zeug vorgestellt! Leider scheint so ein Vorhaben mit einem geschlossenem KaWa irgendwie fast unmöglich zu sein... Naja ich werd mich da wohl um etwas anderes umsehen müssen! Obwohl ich einige kenne die keine Trennwand in ihrer Karre haben, aber auch sicher nicht wissen wie dies rechtlich aussieht!
Hätte nicht gedacht das dies so derartig kompliziert sein kann! Typisch AT finde ich...
Jedenfalls danke für die Hilfe!
Hab noch eine Antwort bekommen...
das Fahrzeug muss eindeutig einer Fahrzeugklasse zugeordnet werden können, ein PKW ist vorwiegend für den Personentransport vorgesehen, deshalb ist eine weitere Sitzbank zwingend erforderlich. Bezüglich der Steuern wenden Sie sich bitte an das Finanzamt.
Ich hätte hinten keine Bank eingebaut, ich hätte mir da eher ein Bett und Stauraum für mein Surf Zeug vorgestellt! Leider scheint so ein Vorhaben mit einem geschlossenem KaWa irgendwie fast unmöglich zu sein... Naja ich werd mich da wohl um etwas anderes umsehen müssen! Obwohl ich einige kenne die keine Trennwand in ihrer Karre haben, aber auch sicher nicht wissen wie dies rechtlich aussieht!
Hätte nicht gedacht das dies so derartig kompliziert sein kann! Typisch AT finde ich...
Jedenfalls danke für die Hilfe!
hallo
warum willst unbedingt auf PKW und nicht auf Wohnmobil umtypisieren?
beim wohnmobil brauchst keine zweite bank
lg
g
PS:
und auch im sonstigen bin ich der meinung dass die auskunft die du bekommen hast falsch ist
es ist sicher nicht so dass ein PKW zwingend zwei sitzreihen haben muss.
ich kann dir a dutzend autos nennen die nur eine vordere sitzreihe haben ...
Gelsenstich
31.01.2013, 22:36
Naja... I hab mal das geglaubt was mir der TÜV Mensch gesagt hat! Bei einem Womo brauche ich doch diese vorgegebene Stehhöhe im Wagen und die bringe ich in einem Trafic zusammen!? Oder täusche ich mich da? Mit dem habe ich mich ehrlich gesagt noch nicht wirklich beschäftigt... Mir fehlt auch die Erfahrung für sowas.
Ich muss dazu sagen das mein Budget so um die 7000€ liegt um ein halbwegs brauchbares Funmobil auf die Beine zu stellen!
Und ich kenne eigentlich auch genug die eine Trennwand draußen haben und auch sicher keine Sitze drinnen usw. Haben sicher allesamt nirgends nachgefragt und ich hab auch von keinerlei Problemen gehört! Ich selbst bin Surfer und da hab ich schon allerhand gesehen... Hab auch beim Womo Shop bei mir in der Nähe nachgefragt und der hat auch dasselbe gesagt! Es wird nie wer nachsehen oder was sagen!
Lg
Naja... I hab mal das geglaubt was mir der TÜV Mensch gesagt hat! Bei einem Womo brauche ich doch diese vorgegebene Stehhöhe im Wagen und die bringe ich in einem Trafic zusammen!? Oder täusche ich mich da? Mit dem habe ich mich ehrlich gesagt noch nicht wirklich beschäftigt... Mir fehlt auch die Erfahrung für sowas.
Ich muss dazu sagen das mein Budget so um die 7000€ liegt um ein halbwegs brauchbares Funmobil auf die Beine zu stellen!
Lg
hi
wenn du ein womo willst
und wenn du dir die typisiererei antun willst
dann solltest du es auch als womo typisieren und nicht als PKW
such dir die mindestanfordreungen im web zusammen
sind sicher auch hier im forum
lg
g
Gelsenstich
31.01.2013, 22:46
Ich werd mal danach suchen ev. wäre das ja eine Alternative...
Vielen dank jedenfalls mal!
Ich werd mal danach suchen ev. wäre das ja eine Alternative...
hi
guter plan
weil ich glaube die mindesthoehe gibt es nur in DE
lg
g
Gelsenstich
15.02.2013, 22:00
So... Nach vielem rumsuchen im Netz bin ich noch immer nicht drauf gekommen was die Mindestanforderungen für ein Womo in AT sind!
Vielleicht weiß ja noch jemand von euch einen nützlichen tip!?
Lg
hi
finde auch nix
ausser der formel: "..Tisch und Sitzgelegenheiten,
Schlafgelegenheiten, die tagsüber auch als Sitze dienen können,
Kochgelegenheiten und Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenständen.Diese Ausrüstungsgegenstände sind im Wohnbereich fest anzubringen, mit Ausnahme des Tisches, der leicht entfernbar sein kann;..."
aber ohne quelle
und das ist genau der text der deutschen bestimmung
ich denke als da haben die i-net user einfach was abgeschrieben
obwohl ich normal die zulassungsstelle scheue wie der teufel das weihwasser wuerde ich in diesem speziellen fall dort fragen gehen
wie gesagt:
fuers finanzamt reicht es bei weitem wenn die zwischenwand ausgebaut ist, damit entsteht sofort die nova pflicht
fuer die zulassungsstelle ... kraftfahrrechtlich ... keine ahnung ....
lg
g
Gelsenstich
15.02.2013, 22:34
...wirklich zum verzweifeln ist das! Überall bekommt man andere Antworten und es scheint mir das sich niemand so recht auskennt! Die Antwort die ich am meisten bekomme ist: Einfach machen und fertig!
Mittlerweile denke ich es wird das beste sein einfach die Trennwand zu belassen und den Rest einfach so zu gestalten wie's mir passt!
Muss noch schauen wie viel ein Kleinlaster Versicherungstechnisch ausmacht und dann werde ich das wahrscheinlich so machen!
Lg
Muss noch schauen wie viel ein Kleinlaster Versicherungstechnisch ausmacht und dann werde ich das wahrscheinlich so machen!
Lg
hi
falls sich nix geaendert hat in den letzten jahren ist PKW und LKW bis 3,5t versicherungsmaessig gleich
steuerlich koennte es einen unterschied geben ..
lg
g
Hallo,
stehe gerade vor einem ähnlichen Problem und hab diesbezüglich direkt mit dem FA Kontakt aufgenommen. Ich muss voraus schicken, ich bin nicht Erstbesitzer! Habe einen T5 Trapo mit 2ter Sitzreihe LKW typisiert mit Trennwand. Lt. FA begehe ich keine Steuerhinterziehung oder ähnliches Delikt, wenn ich die Trennwand entferne! Für das Finanzamt zählt, wie das Auto typisiert ist und sonst nichts. Wenn eine Trennwand typisiert ist, muss diese auch vorhanden sein (zB. Pickerlüberprüfung). Was bedeute, der Weg zur Typisierungsstelle um die Trennwand raus streichen zu lassen ist unumgänglich. Die hier diskutierte Situation trifft nur bei Erstbesitz zu, wenn ich aus diesem Titel einen Abgaben oder steuerlichen Vorteil genutzt habe.
Ich hoffe hier dem Einen oder Anderen ein Aufatmen verschafft zu haben. :)
ciao
Skip
Man möge sich wundern und noch besteht die Möglichkeit eines Missverständnisses zwischen meinem Versicherungsmakler und mir,
aber der guter Herr- der mich seit über 10 Jahren vorbildlichst betreut und berät- hat mir versichert ;-), dass mein Hiace bei seiner Versicherung sehrwohl im Bonus/Malus drin wäre.
Die alte Versicherung hatte das nicht. ...
lg
Ferdlnand
13.07.2013, 13:29
Man möge sich wundern und noch besteht die Möglichkeit eines Missverständnisses zwischen meinem Versicherungsmakler und mir,
aber der guter Herr- der mich seit über 10 Jahren vorbildlichst betreut und berät- hat mir versichert ;-), dass mein Hiace bei seiner Versicherung sehrwohl im Bonus/Malus drin wäre.
Die alte Versicherung hatte das nicht. ...
lg
..da wird er vorher als LKW angemeldet gewesen sein und jetzt als PKW-Kombi----
.
nö, hat sich nix geändert - aber wie gesagt noch is er nicht angemeldet, kann also ein Missverständnis sein.
Ihr seid ja sicher, dass als N1 kein B/M gibt- werds in einer Woche wissen :)