Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Vermittlungsverkauf!!!
Superglide
06.01.2013, 14:44
habe gerade ein wenig in der campingbörse gelesen und was sehe ich da? fast alle fahrzeuge eines campinghändlers werden als VERMITTLUNGSVERKAUF inseriert.
wird das eine neue taktik der händler um sich von der gewährleistung zu "drücken"???
habe gerade ein wenig in der campingbörse gelesen und was sehe ich da? fast alle fahrzeuge eines campinghändlers werden als VERMITTLUNGSVERKAUF inseriert.
wird das eine neue taktik der händler um sich von der gewährleistung zu "drücken"???
Seit dem ich mich nach gebrauchten Womo´s umgeschaut habe, wurden alle älteren Womo´s bei den Händlern auf Vermittlung verkauft.
Neu könnte höchstens sein, dass der Vermittlungsverkauf in Campingbörsen von den Händlern auch erwähnt wird.
Man müsste mal die andere Seite - sprich Verkäuferseite - sehen was die Händler mit den Vorbesitzern beim Ankauf dieser Fahrzeug vereinbaren.
Vielleicht kann hier ein Forenmitglied etwas dazu mehr sagen der bei einem Händler sein altes Fahrzeug zurückgegeben hat.
Andere Möglichkeit wäre, dass die Vermittlungsverkäufe nur ein Vorwand der Händler ist, um sich aus der Gewährleistung beim Verkauf zu drücken.
Ferdlnand
06.01.2013, 15:37
Hi!
Wurde ja vor kurzem, ich glaub es war der Thread mit dem Cincord 620, berichtet das nicht mal die Daten des Vorbesitzers bekannt gegeben werden. Find das schon merkwürdig. Man wird sich doch wohl noch mir dem EX unterhalten können wie das Fahrzeug verwendet wurde, eventuell welche Macken oder Besonderheiten es hat. Ich glaub da versuchen die Händler Womos ohne jegliches Risiko zum Händlerpreis zu verkaufen.
Wie in dem anderen Thread bereits angedeutet dürfte auch versucht werden die Vermittlungsgebühr (anders kann der Aufschlag so es einen gibt nicht bezeichnet werden) zu verheimlichen.
Ohne mit dem Vorbesitzer selbst sprechen zu können würde ich so ein Womo nicht kaufen.
Mondmann
06.01.2013, 17:35
Hallo Ferdl,-
ich bin froh, wenn ich nach dem Eintausch beim Händler, nicht vom Käufer belästigt werde.
Einmal maulte einer herum, extrem lästig, einmal hätte ich dem Händler fast das Geschäft
vermasselt, der Käufer wollte wissen, " Raucher, Tiere ", da schon einige Jahre NR konnte ich
es ruhigen Gewissens verneinen, bei der Frage nach einem Hund, hätte ich mich fast verraten.
Bei einem Vermittlungsverkauf sieht das natürlich anders aus, aber auf sowas lasse ich mich
nicht ein, entweder Privatverkauf oder Eintausch beim Händler mit der entsprechenden Aufzahlung.
Liebe Grüsse
Mondmann
Mondmann
06.01.2013, 17:52
Hallo Superglide,-
hab ein wenig in der Campingbörse geschmökert, erstaunlich was da an Womos in den letzten
zwei Monaten angeboten wurde. Preise erscheinen mir jetzt im Winter etwas " geschmalzen ".
Auf alle Fälle, wer jetzt sucht, wird sicher fündig.
Liebe Grüsse
Mondmann
Superglide
06.01.2013, 19:55
Seit dem ich mich nach gebrauchten Womo´s umgeschaut habe, wurden alle älteren Womo´s bei den Händlern auf Vermittlung verkauft.
Neu könnte höchstens sein, dass der Vermittlungsverkauf in Campingbörsen von den Händlern auch erwähnt wird.
also ein integrierter 2011er um ca.68000.- ist ja nicht gerade ein älteres mobil und für einen "vermittlungsverkauf" auch nicht sooo günstig:cool:.
also ein integrierter 2011er um ca.68000.- ist ja nicht gerade ein älteres mobil und für einen "vermittlungsverkauf" auch nicht sooo günstig:cool:.
HI Superglide!
Da wollte wohl der Verkäufer für sein Womo mehr als der Händler bezahlt hätte:p;)
Knaus Road
06.01.2013, 20:16
HI Superglide!
Da wollte wohl der Verkäufer für sein Womo mehr als der Händler bezahlt hätte:p;)
da lob ich mir die Fa. skohautil in St. valentin,
der hat auch viele vermittlungskäufe stehen wo du aber auch gleich mit dem besitzer in verbindung gebracht wirst und dir den verkauf mit dem vorbesitzer selber dann abwickeln kannst.diese vorgangsweise finde ich in ordnung und denke dann ist das auch wirklich seriös..
lg.walter
Knaus Road
06.01.2013, 20:22
also ein integrierter 2011er um ca.68000.- ist ja nicht gerade ein älteres mobil und für einen "vermittlungsverkauf" auch nicht sooo günstig:cool:.
bei einem 2011 modell hat es aber sicher nix mit gewährleistungsverlust zu tun ,oder??
die hast du doch da ohnehin noch vom hersteller :)
bei einem 2011 modell hat es aber sicher nix mit gewährleistungsverlust zu tun ,oder??
die hast du doch da ohnehin noch vom hersteller :)
Nur zur Klarstellung:
Gewährleistung betrifft generell nur Mängel die schon beim Verkauf da waren. In den ersten sechs Monaten muss der Hersteller beweisen, dass der Mangel nicht da war (gute Situation für den Käufer). Danach gibt es die Beweislastumkehr und der Käufer muss den Nachweis erbringen, dass der Mangel schon beim Kauf da war (kann schon sehr schwierig werden) Daher ist die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen gegenüber dem Hersteller selbst nach den sechs Monaten oft aufwendig und kann auch teuer werden (Außnahme z.B offensichtliche Mängel, bekannte Serienfehler usw.)
Nach zwei Jahren ist die gesetzliche Gewährleistung ohnehin vorbei.
Weiters gibt es die Garantie vom Hersteller (freiwillige Leistung) die er aber auch nach belieben an bestimmte Vorraussetzungen oder Auflagen knüpfen kann. Z.B.: jährliches Pflichtservice bei der Markenvertretung, maximale KM Leistung, usw.usw.. Hier kann schon ein übersehenes Service zum kompletten Garantieverlust führen. Auch werden meist bestimmte Teile ganz aus der Garantie ausgeschlossen
Zu den Vermittlungsverkäufen:
Grundsätzlich ist nichts dabei wenn ein Händler einen Verkauf als Vermittlungsverkauf abwickelt. Üblichwerweise wird ein seriöser Händler auch nichts dagegen haben, wenn man direkt mit dem Verkäufer spricht. Manchmal ist es sogar vorteilhaft, weil z.B. viele Sondereinbauten im Fahrzeug sind und der Vorbesitzer mit wenigen Erklärungen den einen oder anderen Schalter oder Umbaukniff erklären kann ;).
Ab und zu ist es aber auch dem Verkäufer lieber nicht dirket mit den Käufern verhandeln zu müssen, es ist halt nicht jedermans Sache mit teilweise Mistrauischen Zeitgenossen ein Frage/Antwort Spiel zu bestreiten :D
Da bezahlt man lieber eine Vermittlungsprovision und holt dann einfach das Geld ab.
Leider gibt es aber auch hin und wieder vereinzelt Händler die regulär eingetauschte Fahrzeuge als "Vermittlungsverkäufe" tarnen nur um keine Gewährleistung geben zu müssen. (Als Händler dürfen sie eine Gewährleistung nie ausschließen! - ein Privater Verkäufer hingegen schon)
Kann man aber ganz schnell klären, einfach den Verkäufer kontaktieren und fragen ob das Fahrzeug schon eingetauscht wurde bzw. ob es wirklich noch zum Verkauf am Markt ist.
Wenn jemand den Vorbesitzer überhaupt nicht nennen will wäre ich zumindest skeptisch - aber ein Blick in die Papiere kann sehr schnell klarheit bringen ;)
Wie gesagt ein seriöser Händler hat alle Papiere griffbereit und sicher auch ncihts dagegen, wenn man zumindest kurz mit dem Verkäufer redet. Die Verhandlungen selbst kann ja wieder der Händler führen, damit er seine Vermittlungsprovision auch verdient ;) . Wie es im konkreten Fall ist, kann ich nicht sagen, da ich die Fahrzeuge und den Händler nicht kenne, vielleicht einfach mal nachfragen ..
bei einem 2011 modell hat es aber sicher nix mit gewährleistungsverlust zu tun ,oder??
die hast du doch da ohnehin noch vom hersteller :)
hi
noe
gewaehrleistung gibt immer der HAENDLER
der hersteller hat damit nix zu tun
lg
g
bei einem 2011 modell hat es aber sicher nix mit gewährleistungsverlust zu tun ,oder??
die hast du doch da ohnehin noch vom hersteller :)
DAS erklär jetzt biztte mal genauer. Da bin ich doch extrem gespannt, wie du das begründest
Ferdlnand
07.01.2013, 01:18
Hallo Ferdl,-
Bei einem Vermittlungsverkauf sieht das natürlich anders aus, aber auf sowas lasse ich mich
nicht ein, entweder Privatverkauf oder Eintausch beim Händler mit der entsprechenden Aufzahlung.
Liebe Grüsse
Mondmann
Hi!
Ja, genau darum geht es hier;)
Karl Schmidhuber
08.01.2013, 12:27
[quote=grisu;190196]
Zu den Vermittlungsverkäufen:
Grundsätzlich ist nichts dabei wenn ein Händler einen Verkauf als Vermittlungsverkauf abwickelt. Üblichwerweise wird ein seriöser Händler auch nichts dagegen haben, wenn man direkt mit dem Verkäufer spricht. Manchmal ist es sogar vorteilhaft, weil z.B. viele Sondereinbauten im Fahrzeug sind und der Vorbesitzer mit wenigen Erklärungen den einen oder anderen Schalter oder Umbaukniff erklären kann ;).
Ab und zu ist es aber auch dem Verkäufer lieber nicht dirket mit den Käufern verhandeln zu müssen, es ist halt nicht jedermans Sache mit teilweise Mistrauischen Zeitgenossen ein Frage/Antwort Spiel zu bestreiten :D
Da bezahlt man lieber eine Vermittlungsprovision und holt dann einfach das Geld ab.
Hallo beinander,
würde mich interessieren, wie es einem Händler gelingen soll, bei nachweislichem Erhalt einer Vermittlungsprovision bei so einem Deal einen Gewährleistungsanspruch zurückzuweisen - rechtlich dürfte es nicht möglich sein !!!
.....beim Gutheißen dieser Vorgangsweise muß man davon ausgehen, daß alle Beteiligten erwachsen und voll geschäftsfähig sind und entgegen der gesetzlichen Lage, auch bei der Beteiligung eines Händlers, die Gewährleistung ausschließen. Das Risiko liegt eindeutig auf Käuferseite, wo halt, um welchen Einsatz auch immer (geringere Spanne), gepokert wird.
Ich denke, daß bei solchen Geschäften der Käufer entweder in der Lage sein sollte das Objekt seiner Begierde genau zu beurteilen, bzw. sich im Klaren sein muß, daß die Ersparnis unter Umständen den Minderwert (versteckte Mängel) nicht ausgleicht. Den Weg der Klage (Betrug, Täuschung) kann er bei seinen Überlegungen auch noch in Betracht ziehen.
LG Karl
würde mich interessieren, wie es einem Händler gelingen soll, bei nachweislichem Erhalt einer Vermittlungsprovision bei so einem Deal einen Gewährleistungsanspruch zurückzuweisen - rechtlich dürfte es nicht möglich sein !!!
Na ganz einfach, der Händler der eine Vermittlungsprovision erhält ist ja nur der Vermittler und nicht der Verkäufer also nicht zwingend Vertragspartner.
In der Praxis werden sogar sehr oft Vermittlungsvereinbarungen verwendet wo ganz klar drinn steht, dass der Händler nur Vermittelt und ausdrücklich keine Zusagen über den Zustand , KM Stand usw. des verkauften Fahrzeuges macht.
Daher ist es für den Käufer ganz wichtig wer im Kaufvertrag der Verkäufer ist, denn nur wenn hier der Händler drinn steht, kann man später Gewährleistungsansprüche stellen
Na ganz einfach, der Händler der eine Vermittlungsprovision erhält ist ja nur der Vermittler und nicht der Verkäufer also nicht zwingend Vertragspartner.
In der Praxis werden sogar sehr oft Vermittlungsvereinbarungen verwendet wo ganz klar drinn steht, dass der Händler nur Vermittelt und ausdrücklich keine Zusagen über den Zustand , KM Stand usw. des verkauften Fahrzeuges macht.
Daher ist es für den Käufer ganz wichtig wer im Kaufvertrag der Verkäufer ist, denn nur wenn hier der Händler drinn steht, kann man später Gewährleistungsansprüche stellen
hi
weiss ned
ich glaube wennst des durchprozessierst kanns spanned werden
wenn der haendler eine provision bekommt ist der deal teil seiner geschaeftstaetigkeit
als privater darf er ja ned vermitteln
die vermittlung von fahrzeugen ist gewerberechtlich an eine entsprechende (freie) gewerbeberechtigung gebunden
bin zu wenig in der materie
waere interessant ob es dazu urteile gibt ...
lg
g
Kommt juristisch wahrscheinlich darauf an ob ein Händler als Handelsagent (Gewerbe) offiziell vermittelt oder nur eine Vermittlungsprovision erhält. So eine Vermittlungsprovision kann auch jeder Private kassieren, solange er nicht gewerbsmäßig Vermittelt ;)
Wie gesagt seriöse Händler haben klare Vermittlungsrichtlinien wo jeder sofort erkennen kann wie der Verkauf läuft, wer wirklich Vertragspartner ist und ob jemand Gewährleistung gibt.
Bevor also hinterher Geld für Streitereien und irgendwelche juristische Spitzfindigkeiten fließen muss, immer vor dem Kauf klar nachfragen ;)