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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nebel bei Sonne ?



Richard
31.10.2005, 08:34
heute in den presse-news gefunden:

Eine weitere Änderung betrifft die Nutzung des Nebellichtes. Im Gegensatz zu Deutschland darf man ab sofort in Österreich auch bei guten Sichtverhältnissen die Nebelschlussleuchte einschalten. Alle bisherigen Beschränkungen auf Nebel bzw. schlechte Sichtverhältnisse und enge Straßen wurden aufgehoben. (ar/hhg)

ich hab noch kein einziges argument gefunden, dass diese grosstat österreichischer beamten auch nur halbwegs erklären könnte <img src=icon_smile_angry.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_angry.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_angry.gif border=0 align=middle>

richard

Alois
31.10.2005, 09:33
Hallo Richard !

Kann diese News der öst.Beamten auch nicht verstehen.

Bin froh, dass ich die Nebelschlussleuchte am WW habe, verwende sie aber wirklich nur bei Nebel oder auch bei starkem Regen (da sieht man die Schlusslichter am PKW wirklich fast nicht).

Meiner Meinung nach bringt die Verwendung der Nebelschlussleuchte nachts ohne Sichtbehinderung eine große Gefahr mit sich, da diese doch extrem blendet.









LG Alois
aus Ansfelden b.Linz mit Hobby Excellent 470

schlesi66
31.10.2005, 10:00
So ein Schwachsinn.
Diese Nebelschlußleuchten sind manchmal so stark, daß es fast unmöglich ist, da hinten nachzufahren.
Hab mich schon öfters geärgert, wenn die Lichter nicht abgeschaltet werden, wenn man sie nicht braucht.<img src=icon_smile_angry.gif border=0 align=middle>

Schönen Gruß
aus Wien 11
Ernstl 39,Babsi 36. Kinder? Ja, ein halbes Duzend!

Citroen Evasion 1,9TD 90PS mit Hobby DeLuxe 530TK
http://werbe-stadtgemeinschaft.de/naan/pic/albums/userpics/normal_Wohnwagen%20f%FCrs%20Forum.JPG

lupo1972
31.10.2005, 10:20
Also ich bin froh daß diese Regeglung aufgehoben wurde - stopp nicht gleich losfeuern <img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle> - hier sind die Argumente: Keiner wird absichtlich mit der "roten Laterne" rumfahren - das kommt eigentlich immer davon daß man vergisst sie auszuschalten - ob verboten oder nicht, vergessen wird man es immer wieder mal - jetzt ist es halt nicht mehr strafbar und man bekommt es daher nicht geleich automatisch mit den freundlichen in (jetzt) blau zu tun. Mir ist außerdem schon aufgefallen, daß die Nebelscheinwerfer und Rückleuten nicht wirklich sooo hell leuchten wie alle tun - quasi meinen manche spontan zu erblinden und befeuern einen entweder von hinten mit der Lichthupe oder von vorne mit der blinkenden Rückleuchte - manche sind da echt extrem und konzentrieren sich nur mehr auf das "hej du hast falsche Lichter an aufmerksam machen" anstatt auf den Verkehr. Wenn ich vor mir einen "Nebel-Blender" habe dann schaue ich entweder nicht genau auf das helle licht (es ist ja nur hell und strahlt nicht aus) oder ich überhole ihn oder lasse mich zurück fallen bis ich weit genug weg bin oder mich einer überholt und der dann das Licht abdeckt. Ist ein "Blender" hinter mir blende ich meinen Innenspiegel ab und fahre vergnügt weiter ohne halb einen Herzinfarkt zu bekommen nur weil einer ein falsches Licht verwendet - manche Verkehrsteilnehmer reagieren wirlich so.

lupo
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Grüße aus Salzburg
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Renault Megane 1.6 16V mit Leihwohnwagen nach Bedarf

RaiWo
31.10.2005, 12:11
Servus!
Wieder eine journalistische Glanzleistung. Im Weglassen oder Andeuten sind "die" ja zwischenzeitlich Spitze.
Nebelschlußleuchte darf nur bei Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall, Regen und dergleichen verwendet werden!
Bundesgesetzblatt der Republik Österreich v. 27. 10. 05
26. KFG-Novelle.
Alles klar?
CU
Wolf

Richard
31.10.2005, 13:18
hi wolf,

danke für den hinweis, hier der ganze text der 26.novelle über nebellicht:

§ 99 Abs. 5 lautet:
„(5) Bei Sichtbehinderung durch Regen, Schneefall, Nebel und dergleichen sind Abblendlicht, Nebellicht oder beide gemeinsam zu verwenden; Fernlicht darf außer während der Dämmerung, bei Dunkelheit
oder bei Nebel an Stelle von Abblendlicht verwendet werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur bei Sichtbehinderung durch Regen, Schneefall, Nebel und dergleichen verwendet werden. Unbeschadet der
Bestimmungen über die Verwendung von Fernlicht und von Nebelscheinwerfern ist bei einspurigen Krafträdern während des Fahrens stets Abblendlicht zu verwenden.“

ist schon eine traurige geschichte, wenn man sich nicht einmal mehr auf die kollegen verlassen kann <img src=icon_smile_dead.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_dead.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_dead.gif border=0 align=middle>.

lg richard

schlesi66
31.10.2005, 15:13
Eigentlich sollten Nebelschlußleuchten so geschaltet sein, daß bei Abstellen des Motors diese automatisch aus sind und beim neuen Starten nicht wieder leuchten.


Schönen Gruß
aus Wien 11
Ernstl 39,Babsi 36. Kinder? Ja, ein halbes Duzend!

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Richard
31.10.2005, 16:21
hi schlesi,

keine sorge, etliche hersteller bauen das so. beste lösung (mechanisch ohne elektronik) kommt von mercedes, da hat der lichtschalter drei ebenen und beim ausschalten springt der lichtschalter wieder in die ausgangsposition zurück.

richard

lupo1972
31.10.2005, 16:27
bei Renault leuchten am Armaturenbrett je eine helle Lampe für Nebelbreitstrahler und eine für Rückleuchte - da vergess ich auch eher nicht.

Arto
31.10.2005, 23:49
Hallo Richard,
ich glaube, hier liegt eine Verwechslung vor.

Ich vermute, dass Folgendes gemeint ist:

Anlässlich der Einführung der Lichtpflicht am Tag stellte sich die Frage, ob anstelle des Abblendlichtes auch die Benützung der Nebelscheinwerfer zulässig sein soll.

Diese Frage wurde in der Zwischenzeit in Österreich mit Ja beantwortet, während sie sich in Deutschland noch nicht stellt, da dort das Fahren mit Licht am Tag nur eine Empfehlung ist.

Als Folge dieser Entscheidung musste allerdings der bisherige Gesetzestext bezüglich Nebellicht abgeändert werden.

Wenn die Benützung des Nebellichtes als Alternative zum Abblendlicht erlaubt wird, müssen klarerweise "alle bisherigen Beschränkungen auf Nebel bzw. schlechte Sichtverhältnisse und enge Straßen" aufgehoben werden.

Und genau das ist mit dem Artikel in den presse-news gemeint!

Gruß Arto





Wir wohnen in Deutschlandsberg in der Weststeiermark

Richard
01.11.2005, 10:02
hi arto,

ich glaub nicht an eine verwechslung, wird doch in der 26.novelle über die lichtpflicht am tag nur das abblend- und fahrlicht (neu) genannt, nebelscheinwerfer sind hier nicht erwähnt. es ist jedoch gestattet, diese auf fahrlicht umzubauen. des weiteren ist beim fahrlicht auch keine heckbeleuchtung gefordert.

aber was solls, in den letzten jahren wurden die meisten verordnungen/gesetze immer wieder gekippt da nicht gesetzeskonform. warten wir mal ab, ob diese verordnung wirklich hält <img src=icon_smile_wink.gif border=0 align=middle>.

lg richard