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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : gefährliche draisenenfahrt.....



florentine
29.09.2012, 18:23
hallo @ll,

habe soeben in den news gelesen, dass heute ein unfall beim draisinenfahren passiert ist.

ein mann wurde, als er von einem wagen zum anderen umsteigen wollteund gestürzt ist, von einer draisine überrollt.

was ich jedoch nicht versteh....dass die personen in den vorausfahrenden wagen jetzt wegen körperverletzung angezeigt werden....

ist der net eher selber schuld ????

und gott sei dank.....dass "elgenial" da wesentlich gschickter war....:)

aber so blöd kanns ausgehen.....

schönes we
florentine

abo
30.09.2012, 13:41
[QUOTE=florentine;182772
was ich jedoch nicht versteh....dass die personen in den vorausfahrenden wagen jetzt wegen körperverletzung angezeigt werden....
ist der net eher selber schuld ????
[/QUOTE]


hi

das stellt sich beim gerichtsverfahren (das bei koerperverletzung ueberigens ein verfahren nach dem STGB ist, also mit einer vorstrafe ect enden kann) heraus

aber grundsaetzlich ist fuer die eigenen insassen immer der (egal welches!) fahrzeug lenker verantwortlich

der lenker der nachkommenden traisine wird wohl einwenden haben koennen es war fuer ihn nicht vorhersehbar dass der mann vor ihm auf die gleise stuerzt

wenn in den betriebsvorschriften der traisine steht dass man ned von einem wagerl ins naechste umsteigen darf dann sind die betreiber zu 95% aus der haftung draussen

damit bleibt nur mehr der oder die lenker

natuerlich kanns auch so ausgehen dass der "springer" das verschulden oder ein teilverschulden bekommt

aber die einfache logische beurteilung "wer so deppert ist der hat sich das dann eben selber zuzuschreiben" ist leider in unserem rechtsstaat ned die realitaet

dem der verurteilt wird kostet das jedenfalls an haufen geld

die krankenkasse holt sich alle kosten (auch die helibergung, krankengeld, op-kosten ect) vom verschulder des unfalls (und seie es auch nur anteil je nach teilverschulden) zurueck ...

lg
g

elgenial
30.09.2012, 20:20
und gott sei dank.....dass "elgenial" da wesentlich gschickter war....:)

aber so blöd kanns ausgehen.....

schönes we
florentine

gefählich is es allemal und auch nicht zum nachmachen empfohlen :):):)

Marsi
01.10.2012, 21:52
hi

das stellt sich beim gerichtsverfahren (das bei koerperverletzung ueberigens ein verfahren nach dem STGB ist, also mit einer vorstrafe ect enden kann) heraus

aber grundsaetzlich ist fuer die eigenen insassen immer der (egal welches!) fahrzeug lenker verantwortlich

der lenker der nachkommenden traisine wird wohl einwenden haben koennen es war fuer ihn nicht vorhersehbar dass der mann vor ihm auf die gleise stuerzt

wenn in den betriebsvorschriften der traisine steht dass man ned von einem wagerl ins naechste umsteigen darf dann sind die betreiber zu 95% aus der haftung draussen

damit bleibt nur mehr der oder die lenker

natuerlich kanns auch so ausgehen dass der "springer" das verschulden oder ein teilverschulden bekommt

aber die einfache logische beurteilung "wer so deppert ist der hat sich das dann eben selber zuzuschreiben" ist leider in unserem rechtsstaat ned die realitaet

dem der verurteilt wird kostet das jedenfalls an haufen geld

die krankenkasse holt sich alle kosten (auch die helibergung, krankengeld, op-kosten ect) vom verschulder des unfalls (und seie es auch nur anteil je nach teilverschulden) zurueck ...

lg
g


Bei der Einweisung wurde erwähnt das der, der Links vorne sitzt der "Fahrer" ist. Er Bestimmt wann gebremst wird und muss die schranken öffnen und dafür acht haben das alle sich benehmen.

westbahnmichi
02.10.2012, 13:30
Bei der Einweisung wurde erwähnt das der, der Links vorne sitzt der "Fahrer" ist. Er Bestimmt wann gebremst wird und muss die schranken öffnen und dafür acht haben das alle sich benehmen.

Hallo

und wenns dann die bösen nicht tun müssen sie aussteigen und zu fuss weiterlaufen:D:D:D