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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Was darf ich eigentlich mit EzuB ziehen



wir 5
26.06.2006, 13:00
Hallo zusammen.

Oft wird im Forum dikutiert E zu B ja oder nein!

Ich habe ihn 2005 auch gemacht a b e r zu meiner Schande muss ich gestehen was ich damit darf? (Obergrenzen ? blöd dreinschau... keine Ahnung)

Robert 36, Niklas 8, Johannes 7, Anja 34 und Jaqueline 10

Richard
26.06.2006, 15:49
hallo robert,

jetzt geh dich aber schnell ins winkerl genieren, das steht doch im fs sogar bildlich festgehalten <img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle>.

kfz bis 3.500 kg mit einem anhänger der schwerer als das egg des zugfahrzeuges und max. das ggw des zugwagens hat, ausgenommen geländewagen mit allradantrieb, hier darf das ggw des anhängers das 1 1/2 fache des ggw des zugfahrzeuges betragen.

also nicht in beamtendeutsch (ich versteh das nämlich als ehemaliger beamter <img src=icon_smile_wink.gif border=0 align=middle>) gesagt, das maximale zuggewicht des gespannes (wenn vom hersteller freigegeben) kann 3.500 kg kfz + max 5.250 kg anhänger = 8.750 kg.

diese gewichtsgrenze wird derzeit übrigens von den lkw-herstellern genützt, um mit e zu b und NUR einer normalen vignette auf autobahnen unterwegs zu sein...

http://img95.imageshack.us/img95/1152/lmchafen2ah.jpg
lg richard