Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Womo aus D in Österreich fahren
Servus Womogemeinde,
ich darf mich ganz kurz vorstellen:
- Florian aus Tirol
- lese schon länger hier mit
- campe seit zehn Jahren mit dem Wowa
und gleich eine erste Frage:
Mein Schwager (D) hat ein Wohnmobil, dass in D angemeldet ist und mit dem er nicht mehr fährt (keine Lust mehr). Er würde es mir zur Verfügung stellen.
- darf ich nun das Fahrzeug bei uns in Tirol unterstellen und mit D-Kennzeichen auch fahren?
Habe leider keine Ahnung, ob das erlaubt ist und in der Suchfuntkion auch nichts gefunden.
Danke für Eure Ratschläge.
lg
florian
- darf ich nun das Fahrzeug bei uns in Tirol unterstellen und mit D-Kennzeichen auch fahren?
hallo
rechtlich gesehen muesstest du es nach 3 (oder 5) tagen ummelden und €€€€€,- an steuern und abgaben zahlen
praktisch tun das wohl einige
wenn "unterstellen" moeglich ist wuerde ich da nicht viele bedenken haben
auf der strasse wuerde ich das teil mit D-kennzeichen ned laenger rumstehen lassen
lg
g
wobei in letzter zeit hört man viel über aktionen scharf der finanz gegen die österreicher die mit D-Autos fahren, man liest es immer wieder in den zeitungen.
lg arnie
..man liest es immer wieder in den zeitungen.
lg arnie
hi
ja, klar
die finanz inseriert ja auch immer brav in selbigen medien
ist eh immer das selbe:
wenn ich was ned kontrollieren kann dann lass ich die presse was ueber eine "aktion scharf" trommeln ..
alles nur heisse luft
lg
g
also du meinst dieser artikel (http://www.kleinezeitung.at/allgemein/automotor/3005033/steuersuender-visier-finanz.story) ist ein fake?
johannsen
05.07.2012, 20:02
Servus Womogemeinde,
ich darf mich ganz kurz vorstellen:
- Florian aus Tirol
- lese schon länger hier mit
- campe seit zehn Jahren mit dem Wowa
und gleich eine erste Frage:
Mein Schwager (D) hat ein Wohnmobil, dass in D angemeldet ist und mit dem er nicht mehr fährt (keine Lust mehr). Er würde es mir zur Verfügung stellen.
- darf ich nun das Fahrzeug bei uns in Tirol unterstellen und mit D-Kennzeichen auch fahren?
Habe leider keine Ahnung, ob das erlaubt ist und in der Suchfuntkion auch nichts gefunden.
Danke für Eure Ratschläge.
lg
florian
Hallo Florian!
Vom Gesetz her (§ 82 Abs 8 KFG) darfst Du als österreichischer Hauptwohnsitzer ein KFZ mit ausländischem Kennzeichen nur innerhalb des ersten Monats ab erstmaliger Einbringung ins Bundesgebiet lenken/verwenden. Auch wenn Du alle drei Wochen zurück über die Grenze fährst und dann wieder einreist, hilft das nichts.
Es gilt eine Beweislastumkehr zu Deinem Nachteil - sprich, wirst Du kontrolliert, musst Du beweisen, dass Du nicht schon ein Monat damit fährst.
Fällig wird dann NOVA, CO2-Strafsteuer und das Finanzamt erhebt meines Wissens auch noch einen Strafaufschlag.
Dagegen ist die Strafe von der BH bzw. BPD nicht wirklich relevant.
Wenn das Womo in D bleibt und Du borgst es Dir für Urlaubsfahrten aus, dann ist es kein Problem, außer Du "urlaubst" länger als ein Monat im Inland damit ;-)
LG
Ferdlnand
05.07.2012, 20:05
hi
ja, klar
die finanz inseriert ja auch immer brav in selbigen medien
ist eh immer das selbe:
wenn ich was ned kontrollieren kann dann lass ich die presse was ueber eine "aktion scharf" trommeln ..
alles nur heisse luft
lg
g
Servus!
Habe bereits 2 solcher Kontrollen in Kärnten gesehen.....!
Nix mit heisser Luft!
lg Ferdl
johannsen
05.07.2012, 20:13
Servus!
Habe bereits 2 solcher Kontrollen in Kärnten gesehen.....!
Nix mit heisser Luft!
lg Ferdl
Stimmt, ist zur Zeit ganz heißes Thema. Gab eigene Schulungen für die Finanzpolizei und in Linz sitzt ein Fachmann für diese Fälle, der ist sehr dahinter, dass da was passiert.
LG
johannsen
05.07.2012, 20:16
also du meinst dieser artikel (http://www.kleinezeitung.at/allgemein/automotor/3005033/steuersuender-visier-finanz.story) ist ein fake?
Hallo Benny!
Kein Fake. Bei den Kontrollen werden vor allem dicke, in der Erhaltung teure Schlitten mit ausländischen Kennzeichen rausgezogen. Meist Jahresvignette drauf - dann Meldeanfrage und fertig ist ein ordentliches Paket an Kosten für den Lenker. Ging ja wirklich lange Zeit gut, aber es wurden wohl zu viele, die sich Steuern und Abgaben sparen wollten.
LG
Hallo Benny!
Kein Fake. Bei den Kontrollen werden vor allem dicke, in der Erhaltung teure Schlitten mit ausländischen Kennzeichen rausgezogen. Meist Jahresvignette drauf - dann Meldeanfrage und fertig ist ein ordentliches Paket an Kosten für den Lenker. Ging ja wirklich lange Zeit gut, aber es wurden wohl zu viele, die sich Steuern und Abgaben sparen wollten.
LG
des weiß ich doch eh, der herr abo meinte die sind fake!
Hallo und einen angenehmen Tagesausklang,
kann Benny's Kommentar nur bestätigen; im Großraum Graz wurden vor einigen Wochen diesbezüglich
scharfe und gezielte Kontrollen durchgeführt mit dem für " Vater Staat" einträglichen Ergebnis- bei einem sind sogar € 90.000.- an Nachforderungen fällig gestellt worden lt.Medienberichten-also Vorsicht ist geboten......
lg
des weiß ich doch eh, der herr abo meinte die sind fake!
hi
ich sagte nicht das das fakes sind
sie werden sich schon ein paar rausholen
tatsache ist dass der ganze zirkus nach EU recht (wieder mal) ned halten kann
und wieder wird - nach vielen jahren - der heimischen finanz seitens der EU mitgeteilt werden dass sie - neben derf oesterreichischen verfassung - das EU recht brechen mit dem schmarrn
war ja schon oft genug der fall, von wegen vorsteuerabzug fuer mietwagen aus dem ausland oder den bekannten leasingkonstruktionen ect usw
beispielfall:
firma im EU ausland
und vertreter die in AT wohnen und fuer diese firma in AT arbeiten
fahren natuerlich aus kostengruenden immer schon firmenfahrzeuge mit auslandszulassung
die finanz meint jetzt: geht ned, darf nimmer sein
die zulassung im inland ist aber nur auf ein inlaendisches unternehmen moeglich, nicht auf ein rumaenisches
finanz meint: das melden sie doch das selbe gewerbe in AT an und betreiben sie es als filiale und dann melden sie die fahrzeug auf diese AT filiale an
das geht aber ned denn die gewerbebehoerde bewilligt dieses (reglementierte) gewerbe nicht da die voraussetzungen in AT andere sind als im EU-land in dem die zentrale steht
finanz meint dazu: garnix, kein bild kein ton ...
zumindestens in dieser kostellation (firma / dienstwagen / vertreter / inlandsnutzung / auslandszulassung / verweigung der gewerbeberechtigung ) ist das thema SICHER ned gegessen
hier wird ueber den umweg der fahrzeugzulassung die in der EU festgelegte freizuegigkeit fuer unternehmen eingeschraenkt
wie schon in so vielen faellen zuvor ...
die auch alle vom EUgH wieder zurechtgerueckt wuerden
lg
g
johannsen
05.07.2012, 21:03
hi
ich sagte nicht das das fakes sind
sie werden sich schon ein paar rausholen
tatsache ist dass der ganze zirkus nach EU recht (wieder mal) ned halten kann
und wieder wird - nach vielen jahren - der heimischen finanz seitens der EU mitgeteilt werden dass sie - neben derf oesterreichischen verfassung - das EU recht brechen mit dem schmarrn
war ja schon oft genug der fall, von wegen vorsteuerabzug fuer mietwagen aus dem ausland oder den bekannten leasingkonstruktionen ect usw
beispielfall:
firma im EU ausland
und vertreter die in AT wohnen und fuer diese firma in AT arbeiten
fahren natuerlich aus kostengruenden immer schon firmenfahrzeuge mit auslandszulassung
die finanz meint jetzt: geht ned, darf nimmer sein
die zulassung im inland ist aber nur auf ein inlaendisches unternehmen moeglich, nicht auf ein rumaenisches
finanz meint: das melden sie doch das selbe gewerbe in AT an und betreiben sie es als filiale und dann melden sie die fahrzeug auf diese AT filiale an
das geht aber ned denn die gewerbebehoerde bewilligt dieses (reglementierte) gewerbe nicht da die voraussetzungen in AT andere sind als im EU-land in dem die zentrale steht
finanz meint dazu: garnix, kein bild kein ton ...
zumindestens in dieser kostellation (firma / dienstwagen / vertreter / inlandsnutzung / auslandszulassung / verweigung der gewerbeberechtigung ) ist das thema SICHER ned gegessen
hier wird ueber den umweg der fahrzeugzulassung die in der EU festgelegte freizuegigkeit fuer unternehmen eingeschraenkt
wie schon in so vielen faellen zuvor ...
die auch alle vom EUgH wieder zurechtgerueckt wuerden
lg
g
Bei den Firmenfahrzeugen ohne Inlandsniederlassung bin ich auch in Deinem Lager, aber das sind ja die Minderheit.
Die Finanz zieht halt jetzt durch und lässt es auf ein Verfahren beim EUGH ankommen - ist ja nicht wirklich schlecht, weil dann ja endlich Rechtssicherheit herrscht.
LG
Hallo Florian,
hmmm - ich gehen mal davon aus, dass du das WOMO quasi geschenkt bekommst, da du ja schreibst "zur Verfügung stellen ...
also würde ich mal Erkundigungen einholen, was dich der legale Weg kosten würde!
Die Eintragung in die österr Fahrzeugdatenbank beim Bayerntüv in IBK kostet dich um die 170,-
Dann noch der "teure" Besuch beim Finanzamt - aber dort kannst du sehrwohl geltend machen, dass du das WOMO vom Schwager geschenkt bekommen hast - somit kann die Bemessungsgrundlage doch vom FA auch eventuell moderat gehandhabt werden - letztlich kann es sogar sein, dass im Verhältnis gar nicht so viel zum zahlen ist .... ok ok - viel ist es immer, was ans FA geht :eek::D
Also - lass dich nicht narrisch machen und frag gleich direkt mal beim FA an !!
Längere Zeit mit D-KZ in Ö umherfahren ist heutzutage nicht mehr so "geschmeidig" ...
Tirolergruß
gerilu
Hallo an Alle für die vielen Antworten, die mir doch die Rechtslage in A klargemacht haben.
Nach dem der Schwager doch weit entfernt wohnt und ich mir gedacht habe, dass ich das Womo zu mir nach Tirol hole - werde ich es mir jetzt doch überlegen, weil es ja eindeutig nicht gesetzeskomform ist ...
Aber auf jeden Fall noch einmal Danke für die aufschlussreichen Antworten.
lg
florian
motorradmieze
06.07.2012, 10:10
War da nicht was? Ich weiss ja nicht, wie alt das WoMo ist. Ich erinnere mich aber, dass ein KFZ älter als 10 Jahre in Österreich gar nicht eingeführt und angemeldet werden kann. Wieso bleibt es denn nicht auf Deinen Schwager angemeldet und Du hast es so gesehen nur geliehen? So haben wir das mal mit einem guten Bekannten aus Österreich gemacht.
War da nicht was? Ich weiss ja nicht, wie alt das WoMo ist. Ich erinnere mich aber, dass ein KFZ älter als 10 Jahre in Österreich gar nicht eingeführt und angemeldet werden kann. Wieso bleibt es denn nicht auf Deinen Schwager angemeldet und Du hast es so gesehen nur geliehen? So haben wir das mal mit einem guten Bekannten aus Österreich gemacht.
genau! er schreibt doch "zur verfügung stellen" damit bleibt es im besitz des schwagers. er braucht glaub ich nur eine schriftliche bewilligung des schwagers das er es zeitweilig benutzen darf.
genau! er schreibt doch "zur verfügung stellen" damit bleibt es im besitz des schwagers. er braucht glaub ich nur eine schriftliche bewilligung des schwagers das er es zeitweilig benutzen darf.
hallo
so einfach ist es bei weitem ned
wer der eigentuemer ist ist in der sache unerheblich
die frage ist wer besitzer ist ...
lg
g
berghamer
06.07.2012, 20:32
Hallo Florian
Du machst einfach einen "Pro-Forma-Mietvertrag" mit deinem Bekannten und kannst dann das Wohnmobil benützen. Ständig bei dir zuhause stehen lassen würde ich es aber nicht, denn dies könnte tatsächlich die Finanz auf den Plan rufen.
Den strengen Juristen der Linzer-Finanz kenne ich persönlich und der Mann notiert sich sogar in seiner Freizeit die im Großraum Linz stehenen KFZ mit ausländischem Kennzeichen. Unter anderem hat er in den letzten Wochen den Sportwagen des GF vom größten Einkaufstempel in OÖ aus dem Verkehr gezogen.
Hallo und nochmals Danke.
Das Womo ist erst vier Jahre alt. Es würde weiterhin auf meinen Schwager in D angemeldet bleiben, wobie ich natürlich die Versicherungskosten übernehmen würde. Unterstellen würde ich es - wie schon gesagt - bei mir in Tirol.
Die Sache ist ja leicht verzwickt: auf der einen Seite will ich mir die teuren "Einfuhrsteuern" sparen. Auf der anderen Seite ist das dann nicht ganz gesetzeskomform. Ich werde wahrscheinlich die Hände (leider) davon lassen ..
Wie gesagt: danke für die guten Ratschläge.
mfg
florian
Den strengen Juristen der Linzer-Finanz kenne ich persönlich und der Mann notiert sich sogar in seiner Freizeit die im Großraum Linz stehenen KFZ mit ausländischem Kennzeichen.....
ein braver diener seines herren ...
solche leute mag ich immer ganz besonders
aber naja, was soll er sonst tun
die klassische blockwartkarriere wurde mit dem fall der DDR ja quasi abgeschafft..
zur sache:
solange du die karre nur im ausland verwendest bzw maximal ein monat in AT (ich dachte uebrigens dass der zeitraum kuerzer waere..) sollten sich daraus keine tatbestaende dingfest machen lassen die zu problemen fuehren ....
lg
g
..... man(n) sollte halt dann auch immer daran denken, immer die aktuellen Kassabons vom letzten Einkauf beim deutschen Discounter zu sammeln ..... oder sich welche von einem Bekannten im "Ausland" zusenden zu lassen :D:D
Und auch wenns oft teurer ist - ab und zu einfach z.B. in D-Land tanken ... mit Beleg natürlich !!
Möglichkeiten gäbs ja einige, aber ich selbst bin einfach der Meinung, dass das nicht gerade die "Ideallösung" darstellt, wenn man permanent damit rechnen muss, sich rechtfertigen zu müssen !!
gerilu
johannsen
07.07.2012, 09:25
..... man(n) sollte halt dann auch immer daran denken, immer die aktuellen Kassabons vom letzten Einkauf beim deutschen Discounter zu sammeln ..... oder sich welche von einem Bekannten im "Ausland" zusenden zu lassen :D:D
Und auch wenns oft teurer ist - ab und zu einfach z.B. in D-Land tanken ... mit Beleg natürlich !!
Möglichkeiten gäbs ja einige, aber ich selbst bin einfach der Meinung, dass das nicht gerade die "Ideallösung" darstellt, wenn man permanent damit rechnen muss, sich rechtfertigen zu müssen !!
gerilu
Und keinesfalls im Inland zum Service fahren, das Auto den bösen Nachbarn sehen lassen, und und und ... ;-)
Es ist einfach zu teuer geworden, dieses Risiko einzugehen.
Außerdem muss man ja schon sagen: jeder hier - nehm ich mal an - zahlte für sein Gefährt die österreichischen Abgaben. Wir erhalten damit ja auch unser soziales System. Daher hält sich mein Mitleid mit jenen, die sich auf Kosten der Allgemeinheit als Gratisblitzer betätigen, sehr in Grenzen.
Wer will, soll es machen, aber dann halt nicht über die schimpfen, die ihn erwischen - gell Gerhard ;-)
LG
....
Außerdem muss man ja schon sagen: jeder hier - nehm ich mal an - zahlte für sein Gefährt die österreichischen Abgaben. Wir erhalten damit ja auch unser soziales System. Daher hält sich mein Mitleid mit jenen, die sich auf Kosten der Allgemeinheit als Gratisblitzer betätigen, sehr in Grenzen.
...
hallo
die sozialausgaben in oesterreich sind hoch, das stimmt
die frage ist hat immer ob die an die richtigen ausgeschuettet werden
und ansonsten gibt es auch noch eine menge andere ausgabenpositionen die mkan mal gelegentlich ueberarbeiten koennte ...
quelle:
http://www.format.at/articles/1030/525/274295/format-exklusiv-koennen-beamten
"..Beamtengehälter sind seit 2000 um 38,6% gestiegen
Die Prognose des IHS ist jedenfalls klar: Passiert nichts, werden die Ausgaben für Gehälter und Pensionen der Beamten bis 2013 um weitere fünf auf 30,3 Milliarden steigen. Dabei ist das Bruttomedianeinkommen eines Bundes- oder Landesbeamten mit 46.066 Euro pro Jahr schon jetzt fast doppelt so hoch wie jenes in der Privatwirtschaft. Dort werden nur 24.257 Euro verdient. Richter und Staatsanwälte erhalten 65.284 Euro brutto. Doch damit nicht genug: Die Beamtengehälter sind seit 2000 auch noch am meisten gestiegen – und zwar um 38,6 Prozent. Und die Beamtenpension ist mit mehr als 34.000 Euro pro Jahr deutlich höher als jene der ASVG-Versicherten mit 19.600 Euro. Wirtschaftsbund-Chef Peter Haubner ist deshalb davon überzeugt, dass zur Konsolidierung „ein Beitrag der Beamten, die mit einer Arbeitsplatzsicherheit rechnen können, auf jeden Fall gerechtfertigt“ ist. ..."
soviele fahrzeuge mit auslandszulassung wirst ned finden dass man damit die gehaltststeigerungen von ueber 1/3 des gehaltes innerhalb von 10 jahren wird decken koennen ...
;-)
lg
g