Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Reifenfrage
Ferdlnand
29.01.2012, 12:46
Ein hallo an die Reifenprofis!
Sind Ganzjahresreifen an der VA und Winterreifen der HA zulässig???
lg Ferdl
Ein hallo an die Reifenprofis!
Sind Ganzjahresreifen an der VA und Winterreifen der HA zulässig???
lg Ferdl
Naja - wenn sie die gleiche "Bauart" haben (radial oder diagonal) denke ich schon, dass die "achsweise" Verwendung von verschiedenen Reifen immer noch zulässig ist ....
gerilu
Hallo - hab sie wieder gefunden - die "Reifen-Rechts-Fibel:
www.vroe.at/docudb/psfile/doc/73/RF094a5721b85c4df.pdf
Auf der Seite 24 steht das mit dem "Mischen" (Impossible) :D
gerilu
Sind Ganzjahresreifen an der VA und Winterreifen der HA zulässig???
Wenn es ordnungsgemäß gekennzeichnete Ganzjahresreifen sind, warum denn nicht?
Solange sie baugleich sind, mindestens 4mm Profil haben und eine "M&S " Kennzeichnung vorhanden ist, gelten die Ganzjahresreifen ja ebenfalls als Winterreifen. Damit dürfen sie Achsgleich kombiniert werden.
Ob es allerdings sinnvoll ist und nicht sicherer wäre "echte" Winterreifen zu montieren ist eine andere Frage
derfranze
29.01.2012, 18:39
Auf Seite 28 dieser Fibel steht definitiv ja. Und der Vorposter der Ganzjahresreifen als taugliche Winterrreifen sah hat auch recht.
lg Franz
Ferdlnand
30.01.2012, 00:16
dank euch erstmal für Eure Antworten!
Die Intention meiner Frage bestand darin das ich relativ neue Winterreifen (2008) an der HA habe, jene an der VA aber aus 2005 sind. Diese sind aber Noname-Reifen und relativ laut, daher der Gedanke vorne neue M+S Ganzjahresreifen zu montieren und damit Notfalls auch im Winter zu fahren.
lg Ferdl
garfield06
30.01.2012, 18:36
rechtlich möglich, wenn beide Reifensätze Radialreifen sind und eine M+S Kennzeichnung haben. vom fahrphysikalischen betrachtet sage ich nichts dazu, da dann die Regelsysteme deines Fahrzeugs mit den unterschiedlichen Reifen- und Profiltypen nicht perfekt wirken können - so überhaupt welche vorhanden sind.
Schmeiß gscheite Winterreifen überall drauf und dann kannst auch sicher fahren und bremsen - die anderen Autofahrer und dein Blech werden es dir danken, wenn du sicher stehenbleiben kannst. Denn die Handbreit Gummi zw. Asphalt und Auto ist das einzige was dein Auto auf der Straße hält - ich weiß, etwas überspitzt!
derfranze
31.01.2012, 11:05
dank euch erstmal für Eure Antworten!
Die Intention meiner Frage bestand darin das ich relativ neue Winterreifen (2008) an der HA habe, jene an der VA aber aus 2005 sind. Diese sind aber Noname-Reifen und relativ laut, daher der Gedanke vorne neue M+S Ganzjahresreifen zu montieren und damit Notfalls auch im Winter zu fahren.
lg Ferdl
Aus diesem Posting schließe ich, dass Sie im Sommer auf die Hinterachse SR montieren wollen.
Das ist dann der klassische Fall einer Mischbereifung und verboten. Ganzjahresreifen mit M&S werden als WR gesehen und dürfen mit SR nicht kombiniert werden.
lg Franz
johannsen
31.01.2012, 11:30
Aus diesem Posting schließe ich, dass Sie im Sommer auf die Hinterachse SR montieren wollen.
Das ist dann der klassische Fall einer Mischbereifung und verboten. Ganzjahresreifen mit M&S werden als WR gesehen und dürfen mit SR nicht kombiniert werden.
lg Franz
Hallo Franz!
Ich denke, so allgemein kann man das nicht sagen - gab doch vor kürzerer Zeit eine Novelle, mit der bei bestimmten Fahrzeugen lediglich auf einer Achse gleiche Reifen sein müssen. Siehe § 4 KDV - habs jetzt nur grob überflogen, weil es ziemlich kompliziert und unübersichtlich geregelt ist.
LG
Johann
derfranze
31.01.2012, 11:42
Hallo Franz!
Ich denke, so allgemein kann man das nicht sagen - gab doch vor kürzerer Zeit eine Novelle, mit der bei bestimmten Fahrzeugen lediglich auf einer Achse gleiche Reifen sein müssen. Siehe § 4 KDV - habs jetzt nur grob überflogen, weil es ziemlich kompliziert und unübersichtlich geregelt ist.
LG
Johann
Die Mischbereifungsdefinition steht bei der WR-Pflicht für Kfz unter 3,5 Tonnen. (WR auf einer Achse außerhalb der WR Pflicht unter 4mm, ansonsten Mischbereifung)
lg Franz
Ferdlnand
31.01.2012, 12:36
Aus diesem Posting schließe ich, dass Sie im Sommer auf die Hinterachse SR montieren wollen.
Das ist dann der klassische Fall einer Mischbereifung und verboten. Ganzjahresreifen mit M&S werden als WR gesehen und dürfen mit SR nicht kombiniert werden.
lg Franz
Nein, eben nicht. Ich fahre bis dato das ganze Jahr Winterreifen, möchte aber vorne die älteren Winterreifen gegen Ganzjahresreifen mit M&S Kennzeichnung tauschen. Ich erhoffe mir eine etwas höhere Laufruhe da die derzeit montierten harten Winterböcke doch anständig Lärm erzeugen. Die hinteren Winterreifen sind durch den Verbau der Radkästen nicht zu hören.
Ganzjahresreifen deshalb, da ich mir wie bereits geschrieben etwas höheren Fahrkomfort im Sommer erhoffe, im Winter bei Schnee oder Eis aber auch mal fahren darf.
Nach den bisherigen Antworten schließe ich mal darauf das ich mit M&S auf beiden Achsen fahren darf.
Oder liege ich da jetzt wieder falsch???
lg Ferdl
...Ganzjahresreifen mit M&S werden als WR gesehen und dürfen mit SR nicht kombiniert werden.[/COLOR]
lg Franz
hallo
eine sehr restriktive betrachtungsweise
gibt es dazu eine quelle?
der ganzjahresreifen kombiniert die fahreigenschaften von sommer- und winterreifen, daher muesste er meiner laienhaften ansicht nach auch rechtlich so gesehen werden (ausser er hat weniger als 4mm profil, dann hat er seine WR eigenschaften verloren, logisch ..)
lg
g
Die Mischbereifungsdefinition steht bei der WR-Pflicht für Kfz unter 3,5 Tonnen. (WR auf einer Achse außerhalb der WR Pflicht unter 4mm, ansonsten Mischbereifung)
lg Franz
Meinst Du diese Bestimmung?
(4b) Kraftwagen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3 500 kg
und einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h und Anhänger, die mit solchen
Kraftwagen gezogen werden dürfen, müssen mit Reifen gleicher Bauart (Diagonal,
Gürtelreifen mit Diagonalkarkasse, Radial, verstärkte Reifen) und Größe ausgerüstet sein;
dies gilt bei Kraftwagen, bei denen bei der Genehmigung anderes festgelegt wurde und bei
solchen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3 500 kg nur für die
Räder einer Achse (§ 2 Z 34 KFG 1967). Als Reifen ungleicher Bauart gelten Reifen, die sich
voneinander durch Diagonal-, Radial-, gemischte (Gürtelreifen mit Diagonalkarkasse) oder
verstärkte Bauart unterscheiden.
Ich habe die Bestimmungen für unter 3,5t rot hervorgehoben, die über 3,5t brauchen
Reifen gleicher Bauart ohnehin nur für die Räder einer Achse.
Winter- Sommer- oder Ganzjahresreifen sind, ebenso wie unterschiedliche Marken keine
Bauart also darf man die fröhlich mischen, solange beispielsweise alle Reifen "Radialreifen
mit verstärkter Bauart" sind.
Beim Winterreifen verhält es sich ähnlich,
(4c) Ein zur Verwendung als Schnee- und Matschreifen bestimmter Reifen
darf nicht zusammen mit einem nicht diesen Eigenschaften entsprechenden Reifen an den
Rädern einer Achse angebracht sein. Zur Verwendung als Schnee- und Matschreifen oder
als Schnee-, Matsch- und Eisreifen bestimmte Reifen, die dem Abs. 3a unterliegen, müssen
unbeschadet ihrer Profiltiefe der Bauartgeschwindigkeit des Fahrzeuges entsprechen;
beträgt diese mehr als 160 km/h, so müssen sie mindestens dieser Geschwindigkeit entsprechen.nur dürfen Winter- und Sommerreifen auf einer Achse nicht verwendet
werden.
Die Winterreifenpflicht für alle Räder eines KFZ der Klasse M1 ist im § 102 des Kraftfahrgesetzes
als Verpflichtung des Lenkers festgelegt, die Regelung hinsichtlich der Bereifung in den vorher
zitierten Bestimmungen.
Ich bin kein Jurist, also die Frage- sehe ich das richtig?
lg
derfranze
31.01.2012, 18:26
Nein, eben nicht. Ich fahre bis dato das ganze Jahr Winterreifen, möchte aber vorne die älteren Winterreifen gegen Ganzjahresreifen mit M&S Kennzeichnung tauschen. Ich erhoffe mir eine etwas höhere Laufruhe da die derzeit montierten harten Winterböcke doch anständig Lärm erzeugen. Die hinteren Winterreifen sind durch den Verbau der Radkästen nicht zu hören.
Ganzjahresreifen deshalb, da ich mir wie bereits geschrieben etwas höheren Fahrkomfort im Sommer erhoffe, im Winter bei Schnee oder Eis aber auch mal fahren darf.
Nach den bisherigen Antworten schließe ich mal darauf das ich mit M&S auf beiden Achsen fahren darf.
Oder liege ich da jetzt wieder falsch???
lg Ferdl
Nein, sie liegen richtig. Es darf nur keiner der Reifen unter 4 mm (bei Gürtelreifen) Profiltiefe haben. Ich finde die Idee in Bezug auf das Abrollgeräusch der Vorderachsreifen sehr gut.
lg Franz
derfranze
31.01.2012, 18:38
WR Pflicht unter 3,5 Tonnen gilt für alle 4 Räder ohne Ausnahme.
vielleicht hilft das:
http://www.winterreifen-pflicht.at/site/pdf/Erlass_Winterreifen_Pflicht_29KFG.pdf
lg Franz
derfranze
31.01.2012, 18:42
Meinst Du diese Bestimmung?
Winter- Sommer- oder Ganzjahresreifen sind, ebenso wie unterschiedliche Marken keine
Bauart also darf man die fröhlich mischen, solange beispielsweise alle Reifen "Radialreifen
mit verstärkter Bauart" sind.
lg
Bitte tun Sie es und fahren bei der nächsten Rennleitung (Polizeiinspektion) vor. Sie finden dann auf der Rechnung (Strafbescheid) die exakte Gesetzesstelle.
lg Franz
Bitte tun Sie es und fahren bei der nächsten Rennleitung (Polizeiinspektion) vor. Sie finden dann auf der Rechnung (Strafbescheid) die exakte Gesetzesstelle.
lg Franz
Ich bin noch lernfähig - was habe ich falsch zitiert?
lg
[COLOR=Blue]WR Pflicht unter 3,5 Tonnen gilt für alle 4 Räder ohne Ausnahme.
hallo
ja, bei schneelage ...
oder es muessen schneeketten mitgefuehrt werden
dann sind auch sommerreifen wieder OK
aber es geht ja ned um die "reifenhersteller-lobby-bestimmung" zur winterreifenpflicht auf PKWs (fuer LKWs gilt die ja nicht, da war die LKW-lobby staerkler) sondern ob die montage grundsaetzlich zulaessig ist
und das ist sie
wild gemischt
nur achsgleich muessen sie sein
lg
g
ansonsten wuerde sich ja die frage garned e
derfranze
01.02.2012, 10:39
hallo
ja, bei schneelage ...
oder es muessen schneekettenmitgefuehrt werden - Bei Pkw auf der Antriebsachse mit SR VERWENDET, über 3,5 t mitgeführt.
dann sind auch sommerreifen wieder OK
Irgendwie wollen Sie es nicht kapieren:
Wurscht ob Schneefahrbahn oder nicht, wenn Winterreifen drauf sind, müssen diese auf allen 4 Rädern sein. Und wenn kein WR motiert sind gilt das selektive Fahrverbot. Und der Reservereifen ist nicht eingeschlossen.
aber es geht ja ned um die "reifenhersteller-lobby-bestimmung" zur winterreifenpflicht auf PKWs (fuer LKWs gilt die ja nicht, da war die LKW-lobby staerkler) sondern ob die montage grundsaetzlich zulaessig ist
und das ist sie
wild gemischt
nur achsgleich muessen sie sein
lg
g
ansonsten wuerde sich ja die frage garned e
Die Reifenlobby hat sich bei der Winterreifenpflicht sicherlich - neben dem gesunden Volksempfinden (wir, die Krone Leser, usw...) - sehr erfolgreich durchgesetzt. Aber wenn ich mir diverse Reifenthreads und Ansichten mancher Kollegen hier im Forum ansehe wundert mich nix mehr. Da geht es nur um Vorschriften, vorbeugende Gefahrenabwehr - die an sich nichts Schlechtes ist - in konstruierten Situationen und Eventualitäten.
Ich für meinen Teil handhabe das in meinem Leben so, dass ich das Problem löse wenn es da ist und nicht meine Zeit mit Problemlösungen verschwende die ich eventuell brauchen könnte. Ich habe nur ein Leben.
lg Franz
Flüsterer
01.02.2012, 10:48
(...)
Ich für meinen Teil handhabe das in meinem Leben so, dass ich das Problem löse wenn es da ist und nicht meine Zeit mit Problemlösungen verschwende die ich eventuell brauchen könnte. Ich habe nur ein Leben.
lg Franz
Nun ja, wenn ich mir Deine bisherigen Postings so durchlese, ist dieses Statement eh ironisch gemeint, oder?
@johannsen: wie ist das jetzt wirklich?
...wie ist das jetzt wirklich?
hat der guenther eh schon gepostet
http://www.campingforum.at/campingforum/showpost.php?p=165736&postcount=13
johannsen
01.02.2012, 14:41
Nun ja, wenn ich mir Deine bisherigen Postings so durchlese, ist dieses Statement eh ironisch gemeint, oder?
@johannsen: wie ist das jetzt wirklich?
Was kann ich auch meine Finger nicht von der Tastatur lassen ;-)
Ich fange mal von hinten an:
Wie Günther schon richtig schrieb, regelt der § 102 KFG die Pflichten des Lenkers und trägt diesem auf, in der vom Gesetz genannten Zeit bei winterlichen Verhältnissen, nur mit "Winterreifen" - also M+S mit je nach Bauart 4 oder 5 mm Mindesttiefe zu fahren.
Diese Bestimmung sagt aber noch nichts darüber aus, wie Autos denn generell unterwegs sein dürfen.
Vor der letzten Novelle lautete der § 4 Abs 4c KDV dahingehend, dass es an einem Kraftfahrzeug mit höchstens 3,5 t KEINE Mischung von Sommer und Winterreifen geben darf - wobei unter Winterreifen hier immer solche über den angeführten Mindestprofiltiefen zu verstehen sind.
War die Profiltiefe des Winterreifens geringer, so galt er als Sommerreifen, durfte allerdings nicht gemeinsam mit einem "echten" Sommerreifen auf einer Achse verwendet werden.
Das war wie erwähnt die alte Fassung!
Der aktuell gültige Absatz 4c von § 4 KDV wurde von Günther schon zitiert:
(4c) Ein zur Verwendung als Schnee- und Matschreifen bestimmter Reifen darf nicht zusammen mit einem nicht diesen Eigenschaften entsprechenden Reifen an den Rädern einer Achse angebracht sein. Zur Verwendung als Schnee- und Matschreifen oder als Schnee-, Matsch- und Eisreifen bestimmte Reifen, die dem Abs. 3a unterliegen, müssen unbeschadet ihrer Profiltiefe der Bauartgeschwindigkeit des Fahrzeuges entsprechen; beträgt diese mehr als 160 km/h, so müssen sie mindestens dieser Geschwindigkeit entsprechen.
Was in dieser Fassung sofort auffällt, ist, dass hier nicht mehr von Winterreifen auf allen vier Rädern gesprochen wird, sondern nur von den "Rädern einer Achse" - der Text der Verordnung hat sich also in diesem wesentlichen Punkt geändert und deshalb bin ich der Meinung, dass - außer bei winterlichen Verhältnissen in der Zeit von November bis April - die Verwendung von z.B. zwei Winterreifen vorne und zwei Sommerreifen hinten, nicht verboten ist.
So Franz, und jetzt hau rein in die Tasten ;-)
LG
Johann
johannsen
01.02.2012, 14:55
Hallo - hab sie wieder gefunden - die "Reifen-Rechts-Fibel:
www.vroe.at/docudb/psfile/doc/73/RF094a5721b85c4df.pdf
Auf der Seite 24 steht das mit dem "Mischen" (Impossible) :D
gerilu
Hallo gerilu!
Diese Broschüre basiert auf der KDV Novelle 2008 - und die ist nicht mehr aktuell.
LG
Johann
Hallo gerilu!
Diese Broschüre basiert auf der KDV Novelle 2008 - und die ist nicht mehr aktuell.
LG
Johann
DAnke für die Info - da sieht "mann´s":D wieder mal - bin eben schon zu lange weg von der "Rennleitung", als dass ich noch "uptodate" bin /wäre ...
trotzdem gehts mir jetzt irgendwie "besser" - da können mich auch "Altaussagen" meinerseits nicht wirklich erschüttern :D:D:D:D:D
gerilu
derfranze
01.02.2012, 16:43
also ich weis nicht wo ihr nachschaut, aber auf der Seite des BMVIT ist die aktuellste KDV Novelle die 54. BGBl 220/2008.
http://www.bmvit.gv.at/verkehr/strasse/recht/kfgesetz/verordnungen/index.html
Jemand bessere Vorschläge?
lg Franz
also ich weis nicht wo ihr nachschaut, aber auf der Seite des BMVIT ist die aktuellste KDV Novelle die 54. BGBl 220/2008.
http://www.bmvit.gv.at/verkehr/strasse/recht/kfgesetz/verordnungen/index.html
Jemand bessere Vorschläge?
lg Franz
Genau HIER (http://www.ris.bka.gv.at/MarkierteDokumente.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=01.02.2012&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=gleicher+Bauart&WxeFunctionToken=36bca357-c1bc-4e4c-9551-ad6401eb3b14) und ein bisschen nach unten scrollen!
Das RIS wird doch wohl richtig sein?
Oben steht:
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 399/1967 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 124/2010
Dürfte also schon aktuell sein!
Nachtrag: Das steht aber auch auf Deiner verlinkten Webseite, dort halt nur etwas schwieriger zu finden.
Ich hoffe, dass damit die rechtliche Seite geklärt ist!
lg
johannsen
01.02.2012, 17:43
also ich weis nicht wo ihr nachschaut, aber auf der Seite des BMVIT ist die aktuellste KDV Novelle die 54. BGBl 220/2008.
http://www.bmvit.gv.at/verkehr/strasse/recht/kfgesetz/verordnungen/index.html
Jemand bessere Vorschläge?
lg Franz
Ja, ich ;-)
Hauptdokument
Bundesgesetzblatt Nr.
BGBl. II Nr. 432/2011 Teil
II
Datum der Kundmachung
20.12.2011 Typ
Verordnung
Kurztitel
Änderung der Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967 (57. Novelle zur KDV 1967)
Titel
Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der die Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967 geändert wird (57. Novelle zur KDV 1967)
Einbringende Stelle
BMVIT (Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie)
Dokumentnummer
BGBLA_2011_II_432
LG
Johann
derfranze
01.02.2012, 18:34
Ja, ich ;-)
Hauptdokument
Bundesgesetzblatt Nr.
BGBl. II Nr. 432/2011 Teil
II
Datum der Kundmachung
20.12.2011 Typ
Verordnung
Kurztitel
Änderung der Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967 (57. Novelle zur KDV 1967)
Titel
Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der die Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967 geändert wird (57. Novelle zur KDV 1967)
Einbringende Stelle
BMVIT (Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie)
Dokumentnummer
BGBLA_2011_II_432
LG
Johann
da steht aber nichts von Winterreifen, oder??
lg Franz
johannsen
01.02.2012, 19:04
da steht aber nichts von Winterreifen, oder??
lg Franz
;-)
Nein, aber dass wir aktuell die 57. KDV Novelle haben. Das mit den Reifen war 2010:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2010_II_124/BGBLA_2010_II_124.html
LG
Johann
Der Link in meinem obigen Posting funktioniert nicht, da es sich um eine
generierte Abfrage handelt, aber so geht es schon:
RIS/Bundesrecht konsolidiert (http://www.ris.bka.gv.at/Bundesrecht/) aufrufen,
Bei "Suchworte" "Matsch und Schneereifen" eingeben,
den Button "Suche starten" drücken,
in der nächsten Maske das Kästchen bei "§ 4" ankreuzen und dann
"markierte Dokumente anzeigen" drücken,
und bis zu "(4b)" nach unten scrollen.
Ich hoffe, dass ich auch Franz damit überzeugen kann.:D
Im Grunde ist der der pure Irrsinn, dass der Gesetzgeber von seinen Bürgern
die Kenntnisse der gesetzlichen Vorschriften verlangt und diese gleichzeitig
dermaßen verklausuliert, dass, was die hier geführte Debatte eindrucksvoll
beweist, nur mit allergrößter Mühe der tatsächliche Sachverhalt festgestellt
werden kann.
lg
Ferdlnand
02.02.2012, 13:37
Eure Einschätzung:
Weiß die gemeine (nicht im Sinne von gemein) Rennleitung auf der Straße genau bescheid?
lg Ferdl
johannsen
02.02.2012, 13:40
Eure Einschätzung:
Weiß die gemeine (nicht im Sinne von gemein) Rennleitung auf der Straße genau bescheid?
lg Ferdl
Hallo Ferdl!
Also ich denke schon, dass vor allem die Verkehrsinspektionen sich für die relevanten Bestimmungen interessieren und die auch gut kennen.
LG
Johann
Im Grunde ist der der pure Irrsinn, dass der Gesetzgeber von seinen Bürgern
die Kenntnisse der gesetzlichen Vorschriften verlangt und diese gleichzeitig
dermaßen verklausuliert, dass, was die hier geführte Debatte eindrucksvoll
beweist, nur mit allergrößter Mühe der tatsächliche Sachverhalt festgestellt
werden kann.
hallo
ich moecht ja ned staenkern
aber eigentlich war der sachverhalt fast allen hier von beginn an klar ...
;-)
und in die irre laeuft man deshalb bei gesetzestexten sehr oft weil der gesetzgeber auch bei verkehrsthemen in weiten bereichen nicht die sicherheit oder fluessigkeit des verkehrs im sinn hat - wie man logisch annehmen wuerde - sondern vor allem diversen (partei)politischen einfluessen das wort redet
kein mensch kann mir erklaeren warum damals als vor ein paar jahren im winter die quersstehenden LKWs mit sommerreifen die autobahnen rund um wien blockiert haben und als "politische" antwort darauf mit grossem tamtam eine winterreifenpflicht fuer PKWs beschlossen wurde
und warum auf den wiener ausfallssstrassen (dort wo es nicht wiederrufen wurde) seit ein paar jahren demonstrativ "tempo 50" aus umweltschutzgruenden gilt obwohl in jeder untersuchung zu lesen ist dass der geringste schadstoffausstoss je nach fahrzeugtype zwischen knapp 80 und gut 90km/h emmitiert wird
oder warum manche wiener busspuren zwar von fahrraedern benutzt werden duerfen (die die busse regelmaessig aufhalten) aber von motorraedern nicht die keinem im weg waeren..?
oder warum in einem land mit weitgehend ausgebauten pannenstreifen ploetzlich eine "rettungsgasse" aus dem hut gezaubert wird die nur in laendern ueblich ist in denen es keinen pannenstreifen auf autobahnen gibt ...?
ich meine, hallo ?
wer wird denn hier verar***t ?
lg
g
derfranze
02.02.2012, 16:34
Ja, ich bin auch bei den Überzeugten. Ich habe vom Privatcomputer offensichtlich nicht mehr so einen guten Zugriff auf die aktuellsten Gesetze. Außerdem nahm ich an, dass das BMVIT über die aktuellsten Gesetze verfügt - noch dazu, wenn es der Einbrinnger der Gesetze ist. Die Chache Suche in meinem Firefox ist übrigens abgeschaltet :)
Das Gute an dieser Neufassung des § 4c KDV ist, das die wirklich blöde Mischbereifungsbestimmung mit der über und unter 4 mm Mindestprofiltiefe damit auch weg ist.
Zu den anderen Postings stimme ich voll bei. Der Gesetzeswahnsinn ist nicht mehr zu toppen und die Politiker interessiert nur eine gute Tagespresse.
lg Franz
derfranze
02.02.2012, 16:40
hallo
kein mensch kann mir erklaeren warum damals als vor ein paar jahren im winter die quersstehenden LKWs mit sommerreifen die autobahnen rund um wien blockiert haben und als "politische" antwort darauf mit grossem tamtam eine winterreifenpflicht fuer PKWs beschlossen wurde
Das habe ich schon mal versucht: Im seinerzeitigen Fernesehinterview sagte der damalige Bezirksfeuerwehrkommmandant, das von 20 steckengerbliebenen Lkws 19 Winterreifen hatten!
und warum auf den wiener ausfallssstrassen (dort wo es nicht wiederrufen wurde) seit ein paar jahren demonstrativ "tempo 50" aus umweltschutzgruenden gilt obwohl in jeder untersuchung zu lesen ist dass der geringste schadstoffausstoss je nach fahrzeugtype zwischen knapp 80 und gut 90km/h emmitiert wird
Frauen und Politik?? Brauner brauchte einen politischen Erfolg.
oder warum manche wiener busspuren zwar von fahrraedern benutzt werden duerfen (die die busse regelmaessig aufhalten) aber von motorraedern nicht die keinem im weg waeren..?
oder warum in einem land mit weitgehend ausgebauten pannenstreifen ploetzlich eine "rettungsgasse" aus dem hut gezaubert wird die nur in laendern ueblich ist in denen es keinen pannenstreifen auf autobahnen gibt ...?
ich meine, hallo ?
wer wird denn hier verar***t ?
lg
g
nana, die Politiker sind doch Tag und Nacht zu unserem Wohle tätig:D:D:D.
Meiner persönlichen Meinung nach sollten sie im Parlament in der Milchbar wieder Wein und Bier ausschänken, damals war die Gesetzgebung einfach besser.
lg Franz
..irgendwie bin ich da überfordert???:confused::confused:
Warum ich auf diesen Thread gestoßen bin ist ganz einfach. Bei unserem Womo sind hinten nagelneue Michelin Camper Sommerreifen montiert. Vorne sind die Reifen nicht mehr die neuesten, ca.5-6mm. Kann ich nun vorne Allseason - sprich Ganzjahresreifen montieren oder nicht.Bzw. ist dies Kombination gesetzeskonform`?
lg
Mathias
..irgendwie bin ich da überfordert???:confused::confused:
Warum ich auf diesen Thread gestoßen bin ist ganz einfach. Bei unserem Womo sind hinten nagelneue Michelin Camper Sommerreifen montiert. Vorne sind die Reifen nicht mehr die neuesten, ca.5-6mm. Kann ich nun vorne Allseason - sprich Ganzjahresreifen montieren oder nicht.Bzw. ist dies Kombination gesetzeskonform`?
lg
Mathias
Wenn Winterreifenpflicht ist - NEIN. Unter 3,5t müssen da alle Räder Winterreifen sein.
Und falls Du im Winter nicht fahren willst, macht diese Kombination nicht viel Sinn.
lg Günter
Wenn Winterreifenpflicht ist - NEIN. Unter 3,5t müssen da alle Räder Winterreifen sein.
lg Günter
hi
was meinst denn mit "winterreifenpflicht"?
du meinst wenn durchgehende schneefahrbahn ist?
dann kann er ketten auch draufmachen und ist auch wieder legal unterwegs...
;-)
lg
g
...hiaz bin i wieda gleich gscheit :D:D;)
westbahnmichi
24.10.2012, 11:59
Wenn Winterreifenpflicht ist - NEIN. Unter 3,5t müssen da alle Räder Winterreifen sein.
Und falls Du im Winter nicht fahren willst, macht diese Kombination nicht viel Sinn.
lg Günter
Hallo
winterreifenpflicht v. 1.11.-15.4. bei winterlichen strassenverhältnissen, hat aber nicht unbedingt mit durchgehender schneefahrbahn zu tun.
hi
was meinst denn mit "winterreifenpflicht"?
du meinst wenn durchgehende schneefahrbahn ist?
dann kann er ketten auch draufmachen und ist auch wieder legal unterwegs...
;-)
lg
g
Das Problem ist da in der Praxis die Autobahn, da gibt es fast nie eine
durchgehende Schneefahrbahn - bei der Schneeräumung macht die viel-
geschmähte ASFINAG eine äußerst gute Figur - also Ketten auflegen,
der Schneepflug überholt Dich, keine Schneefahrbahn mehr, also darfst
nicht mit Ketten fahren aber wo zum Teufel willst Du die herunter tun?
Am Pannenstreifen liegt der Schnee, am nächsten Parkplatz ditto und
ohne Ketten kommst Du da nicht mehr heraus!
Bei Bundes- und Landesstraßen mag das noch einigermaßen gehen,
Aber auf den Autobahnen sind die Ketten nur der letzte Notnagel.
lg Günter
...hiaz bin i wieda gleich gscheit :D:D;)
Ganz einfach:
Mit Deiner Kombination darfst Du bei winterlichen Verhältnissen von November bis
April nicht fahren.
Sonst schon, aber das ist bei Deinem Vorhaben wirklich nicht sinnvoll!
lg Günter.
Da kann man mal sehen, wie Beamtendeutsch von den Leuten definiert wird, jeder versteht was anderes
einfach witzig
:):):)
winterreifenpflicht v. 1.11.-15.4. bei winterlichen strassenverhältnissen, hat aber nicht unbedingt mit durchgehender schneefahrbahn zu tun.
hallo
naja
eigentlich werden die "winterlichen strassenverhältnissen" eben mit "durchgehender schneefahrbahn" definiert ...
weil irgendeinen objektiven grund wird man nehmen muessen
in wirklichkeit herrschen "winterliche strassenverhaeltnisse" erst ab dem moment wo man mit sommerreifen nimmer weiterkommt
das waere mal a vernueftige definition
aber da friert ja vorher die holle zu bevor des mal bei uns so definiert wird ...
lg
g
johannsen
25.10.2012, 07:40
in wirklichkeit herrschen "winterliche strassenverhaeltnisse" erst ab dem moment wo man mit sommerreifen nimmer weiterkommt
das waere mal a vernueftige definition
aber da friert ja vorher die holle zu bevor des mal bei uns so definiert wird ...
lg
g
Hallo Gerhard!
Bin ich froh, dass Deine Definition nicht Gesetz ist ;-)
Stell Dir vor, drei von Deiner Sorte hängen nebeneinander nach dem Knoten Steinhäusl vor Hochstraß mit ihren Sommerreifen und fangen dort an, Winterreifen aufzuziehen ....
Da friert GSD wirklich vorher die Hölle zu, bevor jemand sowas in ein Gesetz schreibt ;-)))
LG
Flüsterer
25.10.2012, 07:56
(...)
in wirklichkeit herrschen "winterliche strassenverhaeltnisse" erst ab dem moment wo man mit sommerreifen nimmer weiterkommt
das waere mal a vernueftige definition
aber da friert ja vorher die holle zu bevor des mal bei uns so definiert wird ...
lg
g
Hm - mit Sommerreifen nicht mehr weiterkommen ... manche schaffen es bei 0,5mm Schneefahrbahn schon nimmer mit Sommerreifen, andere erst dann, wenn wirklich Schnee liegt...wobei dann die 0,5mm Fraktion auch mit WR schon längst an der extremen Steigung des Wiener Opernringes scheitern und auf Schneeketten umsteigen sollten.
@Johannsen: Stimmt das denn mit der durchgehenden Schneefahrbahn? Das heisst dann im Klartext, daß de facto in Wien so gut wie nie WR - Pflicht herrscht...
Guten Morgen,
ich bin zwar nicht gefragt worden, aber durchgehende Schneefahrbahn ist Nonsens. Winterliche Verhältnisse sind gefragt, wie Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis, da ist nichts Durchgehendes gefordert. Wäre ja auch widersinnig.
Das mit der durchgehenden Schneefahrbahn ist für die Verwendung von Schneeketten relevant. Das heißt, es sollte eine durchgehende Schneefahrbahn vorhanden sein, die zumindest nicht nennenswert unterbrochen ist.
Lieben Gruß
thoreau
PS: Steht im § 102/8a KFG, nachzulesen im RIS des BKA.
johannsen
25.10.2012, 08:33
PS: Steht im § 102/8a KFG, nachzulesen im RIS des BKA.
Hier der relevante Text - sagt eigentlich alles aus, oder?
Weiters darf der Lenker eines Kraftfahrzeuges der Klasse M1 oder N1 während des in Z 1 genannten Zeitraumes bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen wie insbesondere Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis, dieses Fahrzeug nur in Betrieb nehmen, wenn an allen Rädern Winterreifen (für die Verwendung als Schnee- und Matschreifen oder als Schnee-, Matsch- und Eisreifen bestimmte Reifen mit entsprechender Profiltiefe) oder, wenn die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist, Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern angebracht sind.
LG
Mahlzeit!
So ich hab das mir durchgelesen!
Ich glaub aber nicht so wie rotti meinte er kann vorne allwetterreifen aufzeihen und hinten sommerreifen!?
Das entspricht nicht dem gesetz glaub ich oder?
Aber ich lass mich besseren belehren!;):D
achsweise muessen die selben reifen drauf sein.
schlesi66
25.10.2012, 12:21
achsweise muessen die selben reifen drauf sein.
Hi.
Nicht die selben, sondern die gleichen.
Die selben Reifen wären ja auch gleiche Firma.
Du darfst aber gleiche Bauartreifen von unterschiedlichen Herstellern verwenden.
Bezüglich winterliche Fahrverhältnisse:
Meiner Meinung nach sind diese bereits gegeben, wenn es 0 Grad hat und es regnet.
FRAS1976
25.10.2012, 13:11
Absolut. Wobei ich schon bei Temperaturen unter 5Grad+ nicht gerne mit Sommerreifen unterwegs bin...Winterreifen/winterliche Fahrverhältnisse haben für mich nicht zwingend mti Schnee zu tun.
lG.
Nicht die selben, sondern die gleichen.
und das mir, dem sprachgenie :rolleyes::D:D:D
aber natuerlich hast recht.
Hallo alfahel, solange keine winterlichen Verhältnisse herrschen, dürftest theoretisch mit SR fahren.
@Alle
Ich glaube auch, dass mensch derartige Verhältnisse zur eigenen Sicherheit für sich selbst sehr eng auslegen sollte. Wer bis heute nicht begriffen hat, dass Winterreifen und deren Haftung für kühle Temperaturen ausgelegt sind, dem ist vermutlich sowieso nicht zu helfen und daher diese Diskussion eher akademischer Natur.
Lieben Gruß
thoreau
:eek:
Hallo an @ll
Aha ich hab mir eingebildet wenn winterreifen dann am ganzen Fahrzeug
Das die hersteller nicht gleich sind ist mir bekannt
aber dass es geht vorne M+S und hinten Sommerreifen ertaunt mich :eek::eek::eek::eek:
:eek:
vorne M+S und hinten Sommerreifen
umgekehrt geht auch.
in wirklichkeit herrschen "winterliche strassenverhaeltnisse" erst ab dem moment wo man mit sommerreifen nimmer weiterkommt
das waere mal a vernueftige definition
wenn du den gedanken weiterspinnst, dann herrschen winterliche strassenverhältnisse aber
auch erst in dem moment wo du mit sommerreifen die kurve nicht mehr schaffst.
das hiesse dann, bestraft wirst du nie - ausser im schadensfall. dafür zahlt dann aber die
versicherung ebenfalls nicht (da grob fahrlässig). ob wir das wirklich wollen?
wenn du den gedanken weiterspinnst, dann herrschen winterliche strassenverhältnisse aber
auch erst in dem moment wo du mit sommerreifen die kurve nicht mehr schaffst.
das hiesse dann, bestraft wirst du nie
hi
weiss ned
mir waere es banane
ist doch immer eine frage der eigenverantwortung
aber die ist halt in zeiten wie diesen ned gefragt
da fuehlen sich halt viele wohler wenn es wen gibt der kompromissregelungen als gesetze formuliert
die 40-tonner LKWs werden im winter trotzdem weiterhin auf der aussenringautobahn mit ihren sommerreifen auf der lenkachsen quer stehen
die haben die winterreifen naehmlich auich bei schneelage nur auf den antriebsachsen vorgeschrieben ...
lg
g
schlesi66
25.10.2012, 21:31
und das mir, dem sprachgenie :rolleyes::D:D:D
aber natuerlich hast recht.
Wie sagt man so schön: durchs reden kommen d´Leut zaum. :D:D:D
mr.chruris
26.10.2012, 11:07
Servus.
Also für mich sind die Kosten für einen Satz "gscheiter" Winterreifen vernachlässigbar wenn ich damit eine gewisse Sicherheit habe, einem Unfall aus dem Wege zu gehen (fahren).
http://www.vidup.de/v/aJ8DH/
Viele kaufen jeden Tag eine Zeitung ( einfach so, weil es eben Brauch ist) und geben im Jahr € 365,00 aus.
Aber was bringt eine Zeitung ?
Zu wissen das es wieder Mord und Totschlag gegeben hat.
Zu wissen das ein xbeliebiger Promi in Scheidung lebt
Zu wissen dass die Wirtschaft bald darnieder liegt
Zu wissen dass die Arbeitslosigkeit gestiegen ist
Zu wissen dass es mit dem Euro nicht gut ausschaut
Zu wissen das RAPID wieder verloren hat
was von den Reporten wunderbar ausgeschmückt gedruckt wird.
Also da kauf ich lieber alle 4 Jahre Winterreifen und lese im Teletext nur kurzinfos die mich auch auf dem laufenden halten.
Auch auf unserem Zweitwagen (Ulli`s Auto) sind Winterreifen.
Sie fährt damit weder zum Skifahren und könnte auch, wenn die Straßen vereist oder schneebedeckt sind, das Auto stehen lassen.
Um jetzt aber auch das Thema zu behandeln:
Ein hallo an die Reifenprofis!
Sind Ganzjahresreifen an der VA und Winterreifen der HA zulässig???
Betreffend der Zulässigkeit gabs ja schon viele Antworten, aber auch wenn es zulässig ist, ist das Fahrverhalten mit unterschiedlichen Reifen an der Vorder / Hinterachse des Wagens sicher nicht so optimal wie wenn an allen Rädern die gleichen Reifen sind.
Servus.
Also für mich sind die Kosten für einen Satz "gscheiter" Winterreifen vernachlässigbar wenn ich damit eine gewisse Sicherheit habe, einem Unfall aus dem Wege zu gehen (fahren).
.
Wie Recht du hast.
Bei Winterreifen gibt es wirklich viel unverständliches.
So müßen nach der Winterreifenverordnung (D) Reisebusse auf der Antriebsachse Winterreifen haben, und auf der Lenkachse braucht das nicht.
Allerdings bin ich jetzt vom Thema weg, es handelt sich hier ja um PKW:
...Also für mich sind die Kosten für einen Satz "gscheiter" Winterreifen vernachlässigbar ... Viele kaufen jeden Tag eine Zeitung
den zusammenhang muss ich jetzt aber nicht verstehen....
Derzeit ist es in Österreich beim PKW erlaubt, auf jedem Rad einen unterschiedlichen Reifen (der selben Bauart radial/diagonal) zu verwenden!
Das Profil muss nicht mehr achsweise gleich sein.;)
Bei Winterreifen gibt es wirklich viel unverständliches.
So müßen nach der Winterreifenverordnung (D) Reisebusse auf der Antriebsachse Winterreifen haben, und auf der Lenkachse braucht das nicht.
hi
ist bei den LKW zuegen genau das selbe
aber angeblich sind es ja die PKWs die an den blockierten autobahnen schuld sind bei schneelage
auch damals bei hochstrass hab ich in den ORF nmachrichten nur querhaengende lastzuege gesehen und keine PKWs
aber ok,
ist wohl individuelle wahrnehmung oder so ..
lg
g
derfranze
26.10.2012, 17:21
die Omnibusse haben sogar eine um ein Monat verkürzte WR-Pflicht - Ihnen würde nämlich bei einer Reise in den Süden der Gummi um die Ohren fliegen. Soviel zum Thema WR sind unverzichtbar. Und Österreich ist halt nicht die Welt.:D:D:D:D
lg Franz
mr.chruris
27.10.2012, 07:50
den zusammenhang muss ich jetzt aber nicht verstehen....
Musst du nicht, aber vielleicht gehts damit:
Zeitung: Jeden Tag ohne Bedenken einen Euro ausgeben = € 365,00 im Jahr.
Winterreifen: Viel nachdenken was ich machen kann um mir etwas ersparen zu können.
derfranze
27.10.2012, 12:50
hi
ist bei den LKW zuegen genau das selbe
aber angeblich sind es ja die PKWs die an den blockierten autobahnen schuld sind bei schneelage
auch damals bei hochstrass hab ich in den ORF nmachrichten nur querhaengende lastzuege gesehen und keine PKWs
aber ok,
ist wohl individuelle wahrnehmung oder so ..
lg
g
1. In diesem Fernsehbeitrag war auch der Bezirksfeuerwehrkommandant K. zu sehen, der wörtlich sagte : Von 20 hängengebliebenen LKW haben 19 Winterreifen montiert.
2. Ich war bei diesem Einsatz dabei - es war die Steigung nach Giesshübl - und meiner Meinung nach bleiben die Lkw eher hängen, weil sie auf die Hinterachse nicht die vorgeschriebenen 25% des Gesamtgewichtes bringen.
Als erlebtes Beispiel: Ein Sattelkfz. ohne Container, also mit leerem Anhänger - die Hinterräder drehen voll durch. Ein Kamerad und ich drücken in Fahrtrichtung mit den Händen gegen den Anhänger und das Fahrzeug hat Grip und fährt. Wir tun die Hände weg und er rutscht..... - ja und der Untergrund war auch für die Einsatzstiefel ziemlich glatt. Interessanterweise sind sie aber mit montierten Schneeketten weitergekommen.
3. Wenn wir nicht in Ö daheim wären wo alles grundsätzlich schlecht geredet wird, hätten wir schon lang eine Alternative über den Norden von der A4 über die noch nicht fertig gebaute S1 nach Korneuburg (A23), Tulln(S5) und weiter nach St. Pölten(S33) OHNE nennenswerte Steigungen oder Umweg.
Die Physik ist halt ein Luder und es gibt wahrscheinlich soviele Experten wie Nationaltrainer in Österreich.
lg Franz
1. In diesem Fernsehbeitrag war auch der Bezirksfeuerwehrkommandant K. zu sehen, der wörtlich sagte : Von 20 hängengebliebenen LKW haben 19 Winterreifen montiert.
hallo franze
ja, eh
vorschriftsmaessig
also nur auf den antriebsachsen
sonst ueberall sommerreifen
und deswegen gehen die dinger dann auch sofort quer wenns ein huegel wo gibt und aus die maus
und mit der umfahrung hast du recht
es soll aber noch ueber 10 jahre dauern bis sie endlich den bloeden tunnel unter der donau durchgebuddelt haben
dann gibts endlich weniger stau auf der tangente und die aussenringautobahn kann man bei extremen wetter dann einfach fuer LKWs sperren
aber bei der derzeitigen wiener stadtregierung ist es ja fraglich ob er ueberhaupt gebaut wird, der tunnel
evt bekommt ja ein biber schluckauf oder so wegen der baufahrzeuge und alles wird gestoppt
lg
g
derfranze
27.10.2012, 20:36
hallo franze
ja, eh
vorschriftsmaessig
also nur auf den antriebsachsen
lg
g
Da muß ich leider widersprechen - die seitlich wegrutschende Achse war immer die Antriebsachse des Zugfahrzeuges. Das Querstellen kommt vom Versuch der Lenker das Fahrzeug zu stabilisieren.
lg Franz
Musst du nicht, aber vielleicht gehts damit:
Zeitung: Jeden Tag ohne Bedenken einen Euro ausgeben = € 365,00 im Jahr.
Winterreifen: Viel nachdenken was ich machen kann um mir etwas ersparen zu können.
da wie dort, die einzige überlegung ist ob es mir so viel wert ist oder nicht.
mir ist informiert sein wichtig, ich würde nicht auf 365 zeitungen verzichten
wollen, sondern anderes einsparungspotential suchen (wenn das überhaupt
nötig wäre).
ein starker raucher könnte die summe in einem monat einsparen.
zehn mal frei stehen in der saison bringt wahrscheinlich sogar mehr.
beim neuen pkw auf die top-ausstattung verzichten bringt dir mehrere garnituren reifen.
der frau weniger haushaltsgeld zu geben (wenn di traust).
statt zwei bier nur eines oder wasser trinken.
weniger trinkgeld geben.
mir die winterreifen zu weihnachten wünschen.
usw.
:D:D:D:D:D:D:D
übrigens, ich brauch keine winterreifen beim womo, da ich da wohne wo im winter andere hinfahren. :-)
mr.chruris
28.10.2012, 15:00
da wie dort, die einzige überlegung ist ob es mir so viel wert ist oder nicht.
mir ist informiert sein wichtig, ich würde nicht auf 365 zeitungen verzichten
wollen, sondern anderes einsparungspotential suchen (wenn das überhaupt
nötig wäre).
ein starker raucher könnte die summe in einem monat einsparen.
zehn mal frei stehen in der saison bringt wahrscheinlich sogar mehr.
beim neuen pkw auf die top-ausstattung verzichten bringt dir mehrere garnituren reifen.
der frau weniger haushaltsgeld zu geben (wenn di traust).
statt zwei bier nur eines oder wasser trinken.
weniger trinkgeld geben.
mir die winterreifen zu weihnachten wünschen.
usw.
:D:D:D:D:D:D:D
übrigens, ich brauch keine winterreifen beim womo, da ich da wohne wo im winter andere hinfahren. :-)
Na gary dann lies meinen ersten Beitrag nochmals.
Auch ich bin gerne informiert, jedoch nicht durch Zeitungen, da ich mir die Geschichten welche die Reporter aus Nichtigkeiten machen, ersparen möchte. Teletext ist reduziert auf das Wichtigste und es gibt auch keine Bilder .
Ausserdem war die Zeitung auch nur ein Beispiel, und wie du selbst schreibst, gibts davon noch viele.
Schön für dich dass du dort wohnst wo andere Skiurlaub machen und keine WR am WOMO brauchst. Ich brauch am WoWa auch keine da er über den Winter abgestellt ist*gg*.
auf-eigenen-Wunsch-gelöscht
05.11.2012, 14:57
mal zu den LKWs und Bussen. Hier geht es alleine ums Bremsen. Logisch, dass die LKWs Winterreifen auf der Hinterachse haben müssen, eher als auf der Vorderachse. Die Vorderachse wird belastet und kurvt drehend, heisst auch, er dreht nicht so leicht durch, ist schliesslich kaum Drehmoment drauf.
Die wichtigste Achse ist einfach die hintere. Kann man anhand eines Experiments deutlich machen. Klebt mal einem Modellauto die Hinterachse fest, so dass die Räder sich nicht drehen können. Gleiches macht ihr bei einem anderen mit den Vorderreifen. Und jetzt lasst ihr beide Modelle eine Schräge runter rollen. Gerade wird der mit der festen Vorderachse rollen, der mit der blockierten Hinterachse wird Pirouetten drehen. Wenn jetzt jemand mal das gleiche Experiment mit einem Auflieger machen kann (weil er ein entsprechendes Modellauto hat) wird sich wundern, dass sich da das gleiche Spiel abspielt. Trotz Hänger und blockierter Vorderachse bleibt das Fahrzeug gerade. Bei blockierter Hinterachse nicht.
Diese Versuche kann man real sehr gut bei speziellen Dekra und TÜV Kursen machen. Beeindruckend.
Darum, bei meinen Fahrzeugen sind die guten Reifen immer hinten. Denn wo ich nicht hochkomme, komme ich erst recht nicht runter. Dann lass ich es lieber. Bremsen ist wichtiger als Beschleunigen.:rolleyes:
Und zu den Winterreifen: Ich brauch vielleicht auch keine zum Fahren. Aber ich möchte nie in die Situation kommen mir sagen zu müssen, mit Winterreifen wäre das Kind noch am Leben. So kann ich sagen, ich habe alles Erdenkliche richtig gemacht. Übrigens, ich sehe den Nutzen von Winterreifen hauptsächlich darin, auch bei kalter, nasser und trockner Strasse gut Bremsen zu können. Schnee? Muss ich nicht haben, da gibt es Raupen und Schlitten. Und auch Züge.
schlesi66
05.11.2012, 16:24
Übrigens, ich sehe den Nutzen von Winterreifen hauptsächlich darin, auch bei kalter, nasser und trockner Strasse gut Bremsen zu können.
Hi
Da bist aber auf dem Holzweg.
Bei kalter, nasser und trockener Strasse bremst der Sommerreifen besser, als der Winterreifen.
Es ist auch ein Ammenmärchen, daß ein Winterreifen unter 7 Grad besser ist als ein Sommerreifen.
Bei trockener Strasse wird der Sommerreifen immer besser bremsen.;)
auf-eigenen-Wunsch-gelöscht
05.11.2012, 16:40
da bin ich aber aus Erfahrung völlig anderer Meinung. Klar, die Grenzen 5°C oder 7°C sind bei jedem Reifen anders, aber auf einer kalten Strasse nahe dem Gefrierpunkt bremse ich mit WRs besser als mit gleichwertigen SRs. Wo du Recht hast ist, dass ein Sommerreifen eine bessere Wasserführung hat. Leider wiederspricht das Wasserdesign dem Schneedesign. Ein Sommerprofil mit einem WR-Gummi und vergleichbarem Walkgebahren im Profil ist natürlich das Optimum auf unverschneiter Strasse. Wenn natürlich der Reifen so weich ist oder so ein instabiles Profil hat, dass das Profil mit sogenannter negativer Schneide auf dem Asphalt rutscht, ist dieser Reifen als nicht fähig zu bezeichnen. Ein Winterreifen ist und bleibt ein Kompromiss. Da gibt es sicher ganz gute Ansätze bei den Ganzjahresreifen. Im Low Cost Segment hast du vielleicht Recht, könnte ich mir jedenfalls gut vorstellen.
Frag mal S. Vettel, wann er weiche und wann harte Gummis fährt und was das Profil so ausmacht.