chris78
08.01.2012, 12:43
Hallo liebe Forumgemeinde!
Hätte bald vorgehabt (und irgendwann auch mit etwas gut Zureden meine Frau:rolleyes::eek::rolleyes:), den E zu B zu machen.
Habe jetzt von der neuen Anhängerbestimmung ab 2013 gelesen, dass bis 4,25 to kein E zu B mehr notwendig ist. Allerdings habe ich nichts genaueres dazu gefunden...
Weiss jemand schon mehr darüber??
(auch mit dem "alten" Führerschein gültig, ist eine Prüfung abzulegen oder nicht...)
Danke Christoph
Hätte bald vorgehabt (und irgendwann auch mit etwas gut Zureden meine Frau:rolleyes::eek::rolleyes:), den E zu B zu machen.
Habe jetzt von der neuen Anhängerbestimmung ab 2013 gelesen, dass bis 4,25 to kein E zu B mehr notwendig ist. Allerdings habe ich nichts genaueres dazu gefunden...
Weiss jemand schon mehr darüber??
(auch mit dem "alten" Führerschein gültig, ist eine Prüfung abzulegen oder nicht...)
Danke Christoph