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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anhänger für Wohnmobil



leo120145
04.01.2012, 14:09
Liebe Forummitglieder

Ich möchte mir ein Moped unter 100 kg zulegen und mir dafür
einen Anhänger für mein Wohnmobil Fiat Ducato 14 280 82 PS TD
Baujahr 1991 kaufen um das Moped zu transportieren.

Fahre bevorzugt nur nach Kroatien also keine extremen bergigen Strecken

Bin nur in Sorge ob mein Wohnmobil die zusätzliche Last verkraftet.

Hat jemand Erfahrung damit?

P.S. Wollte mir ja eine Motorradbühne kaufen, jedoch
geht es sich wegen dem Gewicht an der Hinterachse angeblich nicht aus.

l.g.Leo aus Wien

AndyT
04.01.2012, 14:59
P.S. Wollte mir ja eine Motorradbühne kaufen, jedoch
geht es sich wegen dem Gewicht an der Hinterachse angeblich nicht aus.

l.g.Leo aus Wien

Hallo Leo

hast jetzt dein WoMo schon gewogen oder nicht nur wert legen auf Auge mal Pi do kummt nix dabei ausa....:rolleyes:

und einen kleinen Anhänger (max.150kg) für's Moperl (120kg) das schaft das WoMo allerweil...auch mit nur 82 Pferdestärken....:)

leo120145
05.01.2012, 10:53
Hallo Andy

Wiegen war ich das Womo noch nicht, da es auf einem Abstellplatz
überwintert und ich daher keine Nummertafel habe weil sie stillgelegt ist.

Mal sehn werd im Frühjahr wiegen fahren und dann sehn wir weiter
aber eine Lösung muss her, denn mit dem Fahrrad geht mir schon die
Puste aus

Danke für deine Antwort
l.g. Leo

AndyT
05.01.2012, 11:25
Hallo Andy

Wiegen war ich das Womo noch nicht, da es auf einem Abstellplatz
überwintert und ich daher keine Nummertafel habe weil sie stillgelegt ist.

Mal sehn werd im Frühjahr wiegen fahren und dann sehn wir weiter
aber eine Lösung muss her, denn mit dem Fahrrad geht mir schon die
Puste aus

Danke für deine Antwort
l.g. Leo

Hallo Leo

das versteh ich ganz und gar habe auch ein paar Kilo zuviel auf den Rippen (schnauf).
Das Reisegeschwindigkeit mit Anhänger wird bei deinen Fahrzeug wahrscheinlich keine so große Rolle spielen oder doch...???
Jedoch würde ich ein Moperl am Heck bevorzugen wenn das GGW u. Achslast paßt.
Denn bei Kontrollen werden WoMo's mit Moperl am Heck ausnahmslos zu Gewichtskontrollen heranzogen.

leo120145
05.01.2012, 11:51
Hallo Andy

Die Reisegeschwindigkeit ist bei mir Egal, kann mich anpassen und fahr
sowieso nur 90-100 kmh weil ich ja ängstliche Frau an Borde habe :)

Hab mal ein Bild eingefügt von dem Anhänger den ich mir kaufen will
glaub es kommt nur so einer in Frage http://www.steininger.co.at/Images/Artikelkatalog/Produkte/585-01s.jpg

l.g.Leo

soul
05.01.2012, 12:35
hallo!

kauf dir einen normalen hänger, dazu eine auffahrtsrampe. dann kannst du den hänger auch anderswertig verwenden. ich habe mir noch eine klappbare trittstufe vor den hänger gestellt um besser aufsteigen zu können. das moped fährt von alleine rauf, brauchst nur das gleichgewicht halten.

lg

https://lh6.googleusercontent.com/-IIiZMemS5K0/SMFkMVa3XdI/AAAAAAAADTY/XYaw_QizxE4/s640/08campingplaza09.jpg

AndyT
05.01.2012, 15:15
Hallo Andy

Die Reisegeschwindigkeit ist bei mir Egal, kann mich anpassen und fahr
sowieso nur 90-100 kmh weil ich ja ängstliche Frau an Borde habe :)

Hab mal ein Bild eingefügt von dem Anhänger den ich mir kaufen will
glaub es kommt nur so einer in Frage http://www.steininger.co.at/Images/Artikelkatalog/Produkte/585-01s.jpg

l.g.Leo

Hallo Leo

Der Anhänger so wie auch der von Soul passen schon. Was mir (pers.) stört ist dann die Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h in manchen Ländern .....:(:(

samide heinz
05.01.2012, 15:31
ACHTUNG!!! Aufpassen aufs Gewicht ansonsten E zu B Führerschein notwendig

benny
05.01.2012, 15:45
Hallo Leo

Der Anhänger so wie auch der von Soul passen schon. Was mir (pers.) stört ist dann die Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h in manchen Ländern .....:(:(

bzw. das man in italien mehr zahlt, da es jo dort noch achsen geht!

AndyT
05.01.2012, 15:55
bzw. das man in italien mehr zahlt, da es jo dort noch achsen geht!

na dann schneide ich die Achse durch und moch a Einzelradaufhängung.....:D:p:p:D:D:p:D;):rolleyes:

STO
05.01.2012, 17:07
der einzige "hund" an den kleinen anhaengern: du siehst sie kaum - wenn ueberhaupt - im rueckspiegel...

Spittelberg
05.01.2012, 17:18
der einzige "hund" an den kleinen anhaengern: du siehst sie kaum - wenn ueberhaupt - im rueckspiegel...

Im Rückspiegel vielleicht nicht, aber in einer manuell zu schaltenden Rückfahrkamera! :D:D

Wienerwald-Jo
05.01.2012, 17:42
ACHTUNG!!! Aufpassen aufs Gewicht ansonsten E zu B Führerschein notwendig

:eek:und ich meinte, leichter Anhänger(750kg) geht mit B :eek:
Jo

as61828
05.01.2012, 17:55
:eek:und ich meinte, leichter Anhänger(750kg) geht mit B :eek:
Jo

Logo geht ein leichter Anhänger (750 kg) mit B.
Was soll den da anderes sein, meint adolfo:p:p:D:D

Wienerwald-Jo
05.01.2012, 20:26
Logo geht ein leichter Anhänger (750 kg) mit B.
Was soll den da anderes sein, meint adolfo:p:p:D:D

:eek: da "samide heinz" geschrieben hat: "aufpassen auf`s Gewicht",sonst EzuB.
Dachte, mit B darf man 3500kg+Leichter Hänger?
Jo

STO
05.01.2012, 21:26
steht alles hier (http://www.fuerboeck.at/fuehrerschein/klasse_b_2013.html).

samide heinz
06.01.2012, 12:48
Informationen zum Ziehen von Anhängern



Information per 14.05.2007

Mit der Führerscheinklasse B darf man folgende Anhänger ziehen:

Leichte Anhänger (unter 750kg höchst zulässige Gesamtmasse, ungebremst), wenn die um 75kg erhöhte Eigenmasse des Zugfahrzeuges mehr als doppelt so schwer ist wie die momentane Gesamtmasse des Anhängers. Bei einem leichten leichten Anhänger mit Auflaufbremse darf die momentane Gesamtmasse des Anhängers nicht größer sein als die höchst zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeuges.
Wenn es sich beim Zugfahrzeug um ein Allradfahrzeug (Achtung: Kennzeichnung "M1" im Zulassungsschein oder Typenschein erforderlich) handelt, darfst man mit der 1,5 fachen höchst zulässigen Gesamtmasse des Zugfahrzeugs rechnen (die höchst zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf jedoch die Eigenmasse des Zugfahrzeuges nicht überschreiten).
Schwere Anhänger (über 750kg höchst zulässige Gesamtmasse), wenn:
• die höchste zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Eigenmasse des Zugfahrzeuges nicht überschreitet
• die Summe beider höchstzulässigen Gesamtmassen max. 3500kg beträgtDer Führerschein der Klasse B erreicht seine Grenzen, wenn

die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte von Zugfahrzeug und Anhänger größer ist als 3.500 kg oder
das höchste zulässige Gesamtgewicht des Anhängers größer ist als das Eigengewicht des Zugfahrzeugs (alle Gewichtsangaben laut Zulassungsbescheinigung)Anhängerbestimmungen Führerschein - Klasse E zu B:

Mit der Lenkerberechtigung der Klasse B+E darf man Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und Anhängern lenken, die von der Klasse B nicht mehr umfasst werden.
Die momentane Gesamtmasse des Anhängers darf die Zuglast des Zugfahrzeuges (siehe Zulassungsschein) nicht überschreiten. Das Ziehen von Anhängern, die als einzige Bremsanlage eine Auflaufbremsanlage haben, ist nur zulässig, wenn die momentane Gesamtmasse des Anhängers
• weder die höchste zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeuges (bei Allradfahrzeugen ist der 1,5 fache der Gesamtmasse maßgebend)
• noch den bei der Genehmigung festgesetzten Wert übersteigt!Maximal erlaubte Geschwindigkeiten beim Ziehen von Anhängern:

Stadt Freiland Autobahn
KFZ mit leichtem Anhänger
(max. 750 kg höchstzul. Gesamtgewicht) 50 100 100

KFZ mit schwerem Anhänger
(Kombination mit Führerschein B lenkbar) 50 80 100

KFZ mit schwerem Anhänger
(Kombination mit Führerschein B – E lenkbar) 50 70 80

ACHTUNG
Der Transport eines Pferdes fällt zwar nicht unter die Bestimmungen des Tiertransportgesetzes / Straße, ist aber den Bestimmungen des KFG nach ein Großviehtransport.

Großviehtransport
(§ 98 Abs. 1 KFG) 50 70 80





Rechtliche Konsequenzen, wenn man ein Gespann lenkt, für das man eigentlich den B+E Führerschein bräuchte:

Strafe wegen Fahrens ohne gültige Lenkberechtigung
kein Versicherungsschutz (weder für Fahrzeuge noch für Pferde)
Verbot der Weiterfahrt
ist eines der beiden Fahrzeuge nicht auf den Lenker zugelassen (z.B. der Anhänger gehört dem Reitstall), so erhält auch der Zulassungsbesitzer dieses Fahrzeugs eine hohe Strafe, weil er sich nicht davon überzeugt hat, ob der Lenker, dem er das Fahrzeug überlassen hat, eine entsprechende Lenkberechtigung hat.Es hilft auch nichts, den Anhänger "herunterzutypisieren", denn entscheidend ist immer das tatsächliche Gewicht des Anhängers (z.B. gewogen auf einer Brückenwaage); im Gegenteil: wenn das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers größer ist als das (typisierte) höchste zulässige Gesamtgewicht, bekommt man zusätzlich noch eine Bestrafung wegen Überladung!

Darf man mit einem B+E-Gespann am Wochenende fahren?
Ja, es sei denn, das Zugfahrzeug ist als LKW typisiert und der Anhänger hat ein höchstzulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3.500 kg.

NEU seit 01.04.2006: Bei einer Ausdehnung der Lenkberechtigung (vorhandener B-Schein) werden keine Fragen zum allgemeinen Stoff mehr geprüft, sondern nur mehr die E zu B-Fragen (68 Fragen).




also meiner meinung nach sehr wohl E zu B über 3,5 to.

derfranze
06.01.2012, 13:01
JEDE Führerscheingruppe (B, C und D) darf über ihr zulässiges Gewicht hinaus einen leichten Anhänger (HzG 750 kg) mitführen. Ohne WENN und ABER bei einen Eigengewicht des Zugfahrzeuges ab 1500 kg.

Die Geschwindigkeiten in Ö sind 50 im Ortsgebiet und 100 auf allen anderen Straßen.


lg Franz

abo
06.01.2012, 13:05
Hi

@ samide:

Mit der meinung stehst da aber alleine

Dzt 4250kg mit fs b alleine wenn leichter anhaenger

In zukunft 4250kg mit fs b und code? ? Auch mit schwerem anhaenger

Das deckt fast alle wowa faelle ab

Lg
g

Allesfahrer
06.01.2012, 14:21
Hi

@ samide:

Mit der meinung stehst da aber alleine

Dzt 4250kg mit fs b alleine wenn leichter anhaenger

In zukunft 4250kg mit fs b und code? ? Auch mit schwerem anhaenger

Das deckt fast alle wowa faelle ab

Lg
g


Hallo!

Ich bin auch der Meinung und man kann es ja auch nachlesen.

Kannst du vielleicht die Quelle für die 4250kg nennen oder einen Link posten?

abo
06.01.2012, 15:01
Kannst du vielleicht die Quelle für die 4250kg nennen oder einen Link posten?

hi

reicht das?
http://www.campingforum.at/campingforum/showpost.php?p=138943&postcount=1

lg
g

derfranze
06.01.2012, 16:52
Hi

@ samide:

Mit der meinung stehst da aber alleine

Dzt 4250kg mit fs b alleine wenn leichter anhaenger

In zukunft 4250kg mit fs b und code? ? Auch mit schwerem anhaenger

Das deckt fast alle wowa faelle ab

Lg
g


Code 96. Kann durch 7 UE in den Fahrschulen erworben werden oder durch eine Prüfung wie bei EzB. Ab dem 19.1.2013

lg Franz

grisu
06.01.2012, 21:02
Hallo!

Ich bin auch der Meinung und man kann es ja auch nachlesen.

Kannst du vielleicht die Quelle für die 4250kg nennen oder einen Link posten?

Im ganz alten rosa Führerschein ist diese Bestimmung unter Klasse B sogar noch detailiert vermerkt:

Klasse B : ...Fahrzeuge bis 3500kg auch wenn mit ihnen ein leichter Anhänger (max. 750kg) gezogen wird ...

(Um Grunsatzdiskussionen von vornherein auszuschließen: der Wortlaut ist nur sinngemäß, da ich schon seit Jahren einen neuen Führerschein habe und den genauen Wortlaut daher nicht mehr nachlesen kann :D)

also so wie Franz und Gerhard schon richtig geschrieben ;)

Allesfahrer
07.01.2012, 13:05
hi

reicht das?
http://www.campingforum.at/campingforum/showpost.php?p=138943&postcount=1

lg
g


Äh sorry, aber ich kann da nichts über das Ziehen von leichten Anhängern ohne Zusatzschulung herauslesen:


2. Ziehen von Anhängern mit B-Schein

Wie hier natürlich hinlänglich bekannt, darf man mit dem B-Schein auch schwere Anhänger ziehen, wenn das höchstzulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht größer ist als das Eigengewicht des Zugfahrzeuges UND die Summe der beiden höchstzulässigen Gesamtgewichte 3500 kg nicht übersteigt (BEIDE Voraussetzungen müssen vorliegen, sonst EzuB).

Neu wird sein, dass bis zu einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 4250 kg (von beiden Fahrzeugen zusammen) der E nicht mehr erforderlich ist, sondern der FS der Klasse B genügt. Es ist allerdings entweder eine Prüfung oder eine Schulung im Ausmaß von 7 Stunden zu absolvieren.

Für Wohnmobile tut sich leider nichts auf dem Gewichtssektor.

Allesfahrer
07.01.2012, 13:42
Im ganz alten rosa Führerschein ist diese Bestimmung unter Klasse B sogar noch detailiert vermerkt:

Klasse B : ...Fahrzeuge bis 3500kg auch wenn mit ihnen ein leichter Anhänger (max. 750kg) gezogen wird ...

(Um Grunsatzdiskussionen von vornherein auszuschließen: der Wortlaut ist nur sinngemäß, da ich schon seit Jahren einen neuen Führerschein habe und den genauen Wortlaut daher nicht mehr nachlesen kann :D)


"Kraftwagen mit nicht mehr als acht Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz und mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 kg auch wenn mit ihnen ein leichter Anhänger oder, sofern die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3500 kg nicht übersteigt, ein Anhänger gezogen wird, dessen höchstes zulässiges Gesamtgewicht das Eigengewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigt;"

Das ist der genaue Text. Mir fehlt nur die Vorstellungskraft das ich mit einem UNGEBREMSTEN Anhänger über die 3.500kg gehen darf und mit einem GEBREMSTEN NICHT.

grisu
07.01.2012, 14:23
Das ist der genaue Text. Mir fehlt nur die Vorstellungskraft das ich mit einem UNGEBREMSTEN Anhänger über die 3.500kg gehen darf und mit einem GEBREMSTEN NICHT.

Ist aber laut Gesetz genau so ;) (zumindest bis 2013 die Ergänzung mit dem schweren Hänger bis 4.250kg möglich wird))
Mit leichtem Hänger bis max. 4.250kg ,
mit schwerem Hänger ist (zumindest Stand heute und ohne EzuB) bei 3500kg Schluss.

Mein Textzitat dürfte ich dann wohl aus dem FSG haben ;) wo übrigens alles genau drinn steht

Hier für alle Skeptiker vorerst eine recht übersichtliche Zusammenfassung von einer Fahrschulseite, da ich das FSG nicht am Computer habe:
http://www.fahrschule-heli.at/index.php/fuehrerscheinklassen/klasseezb

derfranze
07.01.2012, 20:08
"Kraftwagen mit nicht mehr als acht Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz und mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 kg auch wenn mit ihnen ein leichter Anhänger oder, sofern die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3500 kg nicht übersteigt, ein Anhänger gezogen wird, dessen höchstes zulässiges Gesamtgewicht das Eigengewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigt;"

Das ist der genaue Text. Mir fehlt nur die Vorstellungskraft das ich mit einem UNGEBREMSTEN Anhänger über die 3.500kg gehen darf und mit einem GEBREMSTEN NICHT.

Und wieder Kraut und Rüben....
Wo bitte steht, dass ein leichter Anhänger nicht gebremst sein darf? Es darf nur der schwere Anhänger nicht ungebremst sein.

lg Franz

Allesfahrer
07.01.2012, 20:59
Und wieder Kraut und Rüben....
Wo bitte steht, dass ein leichter Anhänger nicht gebremst sein darf? Es darf nur der schwere Anhänger nicht ungebremst sein.

lg Franz


Hier geht es ja nicht darum ob ein leichter Anhänger gebremst sein darf oder nicht. Und ich glaube alle Anderen haben verstanden was ich meine. Für dich umschreibe ich es aber gerne nochmal anders:



Das ist der genaue Text. Mir fehlt nur die Vorstellungskraft das ich mit einem UNGEBREMSTEN 750kg Anhänger über die 3.500kg gehen darf und mit einem GEBREMSTEN 800kg NICHT.

derfranze
07.01.2012, 23:03
# Allesfahrer

dieses Thema ist grundsätzlich in diesem Forum totgekocht. Und wenn Sie nicht verstehen, das 800 kg kein leichter Anhänger mehr ist erübrigt sich ein erneutes Posten.
Es ist ein Priviieg, einen leichten Anhänger dazu mitnehmen dürfen und nicht umgekehrt ein Verbot von 4250 kg für alle anderen Gespanne.
Ja und ihre Meinung und das geschriebene Recht muß nicht kompatibel sein. Sie müssen sich nur dran halten. :-)
lg Franz

grisu
07.01.2012, 23:24
Mal ganz abgesehen dass wir hier schon vom Ursprünglichen Thema abkommen ;)


Es ist ein Priviieg, einen leichten Anhänger dazu mitnehmen dürfen und nicht umgekehrt ein Verbot von 4250 kg für alle anderen Gespanne.

Was genau hat es mit einem Privileg zu tun, wenn etwas dem Gesetz entspricht :confused:.
Es ist schlicht bestehende Gesetzeslage


Ja und ihre Meinung und das geschriebene Recht muß nicht kompatibel sein. Sie müssen sich nur dran halten. :-)
lg Franz


Manchmal macht es eben mehr Sinn, nicht nur schroff auf (durchaus richtige) Sachverhalte und Gesetze hinzuweisen, sondern diese dann auch mal verständlich rüberzubringen, denn nicht alle sind hier Experten ;):D

Wenn sogar Juristen tagtäglich um die genaue Auslegung von geschriebenen Recht streiten, wird es hier jedem Forumsuser wohl zumindest zustehen, über ein Thema nachzufragen oder eben nicht genau Bescheid zu wissen, ohne dafür belächelt zu werden,


meint
Grisu

Allesfahrer
07.01.2012, 23:26
Sehr geehrter Herr Franz!

Also DAS nenne ich mal Kraut und Rüben.

Hier geht es ja um leichte UND schwere Anhänger, mir ist nicht klar wie sie zu der Schlussfolgerung kommen das ich es NICHT VERSTEHE das ein 800kg Anhänger kein leichter Anhänger ist. Wäre es ein leichter Anhänger dürfte ich ihn ja auch anhängen.

Ich stimme ihnen aber zu das sich bei ihrer Art zu posten ein posten erübrigt.

Wenn man übrigens in einem Forum liest und postet solte man auch die Fähigkeit besitzen die Zusammenhänge über mehrere Postings zu verstehen.

Und wenn sie meinen das dieses Thema in dem Forum schon totgekocht wurde bin ich ihnen auch nicht böse wenn sie zu dem Thema nichts mehr posten.

mfg

abo
08.01.2012, 01:36
Das ist der genaue Text. Mir fehlt nur die Vorstellungskraft das ich mit einem UNGEBREMSTEN Anhänger über die 3.500kg gehen darf und mit einem GEBREMSTEN NICHT.

hallo

es mag schwer zu interpretieren sein
aber es ist so

das recht zum ziehen eines leichten anhaengers (egal ob gebremst oder ungebremst) ist bei einem fuehrerschein der kategorie B sozusagen "all inclusive"
und zwar ausdruecklich auch dann wenn das zugfahrzeug bis zu 3500kg hat

das ist sozusagen "normal"

die "sonderbestimmung" ist dann jene die es ermoeglicht nur mit dem FS B alleine auch schwere anhaenger ziehen zu duerfen, das aber nur unzter der einschraenkung das zugfahrzeug und anhaenger HZLGG in summe nicht mehr als 3500kg ausmachen

einen ungebremsten anhaenger ueber 750kg gibt es nicht, die muessen laut definition immer gebremst sein

lg
g

derfranze
08.01.2012, 14:49
# Allesfahrer

Verbinden sie mal Ihr Posting #25 mit meiner Antwort und DANN sagen sie mir, wo sie von 800 kg und gebremst geschrieben haben - zur Untermauerung Ihrer Behauptung, ich könne nicht zusammehängend lesen!

Im Thread FS EzB ist dieser Komplex ausführlich behandelt, in einigen anderen finden sie ebenfalls Einträge zu diesen Themen und deswegen habe ich mr erlaubt festzustellen das das Thema totgekocht ist. Es gibt einfach nichts frisches mehr dazu.

lg Franz

Allesfahrer
08.01.2012, 16:51
@ abo:

Ja danke, ich habe die Regelung schon verstanden und weiß auch was ein leichter und was ein schwerer Hänger ist und das nur der schwere Hänger gebremst sein MUSS!

Auch weiß ich das ich mich daran halten muss auch wenn ich die Regelung nicht ganz verstehen kann (was wiederum nichts mit einer Meinungsäußerung zu tun hat, da man sich meiner meinung nach erst eine Meinung bilden kann wenn man auch das Verständnis warum wieso und weshalb dafür aufbringt)

Aber danke nochmal für die Erklärung!

@ derfranze:

Na dann lesen sie doch bitte mal den ganzen Thread durch und nicht nur meine Postings
, vielleicht erkenen sie dann den Zusammenhang.
Ich kann ihnen jetzt aber nicht versprechen das ich bei jeder Unterhaltung vor jedem Posting die Suchmaschiene quäle und dann die Frage die ich stellen wollte (die es aber schon mal in einem anderen Thread gibt) einfach verlinke, werde mich aber bemühen.
Sollte es also wieder passieren das ich ein Thema anspreche das bereits totgekocht wurde bitte ich sie das einfach zu ignorieren.

DampfBahner
08.01.2012, 17:21
Mal ganz abgesehen dass wir hier schon vom Ursprünglichen Thema abkommen ;)
...
Manchmal macht es eben mehr Sinn, nicht nur schroff auf (durchaus richtige) Sachverhalte und Gesetze hinzuweisen, sondern diese dann auch mal verständlich rüberzubringen, denn nicht alle sind hier Experten ;):D

Wenn sogar Juristen tagtäglich um die genaue Auslegung von geschriebenen Recht streiten, wird es hier jedem Forumsuser wohl zumindest zustehen, über ein Thema nachzufragen oder eben nicht genau Bescheid zu wissen, ohne dafür belächelt zu werden, ...
DAS hat er aber total schöööön gsagt :) !!!!!

Zwar bin ich imgrunde jetzt auch noch nicht wirklich sicher ["totgekocht" hin oder her :o .],
ob ich zu meinem 3,5to "Jumper" {oder meinem WoMo [detto: 3,5to HzG]} auch noch den 750kg Hänger eines Freundes
"zammhängen" kann UND ...
... dann dieses Gespann - LEGALerweise - meiner Freundin (FS "B" [und AUS ;-) !!!])
"anvertrauen" darf :confused: ???

Aber eh wurscht - für mich ... als "glücklichem 'A/C/E'-ler" :rolleyes: :cool: :D ... .

abo
08.01.2012, 17:59
Zwar bin ich imgrunde jetzt auch noch nicht wirklich sicher ["totgekocht" hin oder her :o .],
ob ich zu meinem 3,5to "Jumper" {oder meinem WoMo [detto: 3,5to HzG]} auch noch den 750kg Hänger eines Freundes
"zammhängen" kann UND ...
... dann dieses Gespann - LEGALerweise - meiner Freundin (FS "B" [und AUS ;-) !!!])
"anvertrauen" darf :confused: ???

ja, das darfst du
bzw darf auch sie ..
wenn es ein "leichter anhaenger" im sinne des KFG ist
also ein anhaenger mit 750kg hoechtszulaessigem gesamtgewicht

wenn es aber ein anhaenger mit 800kh HZLGG ist der nur 750kg momentanes gesamtgewicht hat, dann darfst du/sie es nicht

lg
g

46erkurt
08.01.2012, 19:31
Eine Frage an die Spezialisten, darf ich meinen neuen Anhänger mit den "roten" Kennzeichen überstellen oder muß ich mir "blaue" besorgen?

Kurt:confused:

abo
08.01.2012, 19:47
Eine Frage an die Spezialisten, darf ich meinen neuen Anhänger mit den "roten" Kennzeichen überstellen oder muß ich mir "blaue" besorgen?
Kurt:confused:

hallo

das darfst du mit roten eigentlich ned ....

aber mit 10km/h taferl und OHNE kennzeichen ist ok ...

lg
g

46erkurt
08.01.2012, 20:01
Danke abo für die Info. Ich war mir nicht mehr sicher, da ich schon gegenteilige Meinungen gehört habe. Wollte mir die Rückstellung der blauen ersparen.:)

Kurt

DampfBahner
08.01.2012, 20:27
waren (sind?) die roten nicht die, welche dran sind an'nm ausländischen hänger, der von'nm österr. zugfahrzeug gezogen wird ... oder so ähnlich.
(fs-pruefung is ja scho "ewig" her ... und in da praxis brauch i's nie ;-) ... )

dass die "Neuen Roten" - die für'n radl-träger - definitiv ned(!!!) als "haenger-kz" missbraucht werden dürfen ...
... erscheint mir absolut logisch - anderslautende auskuenfte daher als "aeusserst zweifelhaft" :) .....

Frage (an Radio Eriwan?):
Darf man "die neuen roten" als ersatz fuer das auf'm "andren kfz" befindliche ...
:o ... Wechsel-Kz "hinten dran machen" ?!?
Wäre - u.U. - praktisch ... etwa beim Parken "in da gassn" :rolleyes: .
Antwort (vermutlich :cool: ):
WENN das "in Rede stehende" ... Kfz ... aussieht wie ein Radl-Träger;
dann - selbstverständlich: JA !

:D

abo
08.01.2012, 21:38
waren (sind?) die roten nicht die, welche dran sind an'nm ausländischen hänger, der von'nm österr. zugfahrzeug gezogen wird ... oder so ähnlich.
(fs-pruefung is ja scho "ewig" her ... und in da praxis brauch i's nie ;-) ... )

dass die "Neuen Roten" - die für'n radl-träger - definitiv ned(!!!) als "haenger-kz" missbraucht werden dürfen ...
... erscheint mir absolut logisch - anderslautende auskuenfte daher als "aeusserst zweifelhaft" :) .....


hallo

es gibt keine alten und neuen roten
die roten sind die roten

politisch hoechst fragwuerdig
als kennzeichen aber praktisch

diese "deckungskennzeichen" koennen sowohl an radtrageren montiert werden wenn das originalkennzeichen verdeckt ist als auch an im ausland zugelassenen anhaengern wenn diese im inland mit einem oesterreichischen zugfahrzeug gezogen werden.

an einem nicht zugelassenen oesterreichischen anhaenger sind sie wohl nicht zulaessig, es seie denn es ist eben ein auslaendischer anhaenger ...

das laesst durchaus interpretatationsspielraum

lg
g

lars nemo
14.01.2012, 14:00
leo
warum ein moped schau mal die elektofahrräder so an wäre eine alternative nicht solche einschränkungen ( fahrverbote ) als mit dem moperl

abo
14.01.2012, 18:03
leo
warum ein moped schau mal die elektofahrräder so an wäre eine alternative nicht solche einschränkungen ( fahrverbote ) als mit dem moperl

hallo

moped (50ccm3) ist tatsachlich tot

in kuerze durfen die 16 jaehrigen mit 125ccm3 fahren
da wird kaum wer mehr so eine 50cmm3 rodel kaufen

die teile haben meiner meinung nach auf der strasse eigentlich nie was verloren gehabt
viel zu gefaehrlich

ab jetzt gibt es wohl nur mehr 125ccm3
sind auch billiger in der erhaltung (geringere versicherungskosten)

und vor allem um einiges LEICHTER als verwendbare elektrofahrzeuge!

lg
gerhard
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lars nemo
15.01.2012, 12:32
e-fahrräder haben ihren vorteil gegeüber den 125 ok ned so schnell und so weit kannst fahren aber dafür ohne weniger bis keiner einschrenkung - und leichter sinds a

abo
15.01.2012, 13:18
e-fahrräder haben ihren vorteil gegeüber den 125 ok ned so schnell und so weit kannst fahren aber dafür ohne weniger bis keiner einschrenkung - und leichter sinds a

hallo

das glaube ich nicht

autobahntaugliche 125ccm3 zweisitzer benziner gibt es ab ca 85kg

ich kenne keine zweisitzer e-mopeds die ned mindestens 240kg haben ...
und in der praxis eine reichweite von ca 25km maximall ..

und von welchen "einschraenkungen" sprichst du?
darf man irgendwo mit e-motorraedern fahren wo man das mit benzinern nicht darf?

alles was eine kennzeichentafel haben muss (ab 20km/h) wird gleich behandelt
mir faellt da nix unterschiedliches ein

lg
g

gary
15.01.2012, 14:21
bedenkt, dass man mit einem stromradl nach jeder fahrt eine
steckdose braucht! also möglicherweise ist dann etweder mit
radeln essig oder mit "frei" übernachten.