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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : FS E zu B



Hobbycamper
20.12.2011, 19:15
Hallo zusammen

Ich glaube irgendwo gelesen zu haben das ab 2013 man mit dem B-Schein einen schweren Anhänger mit hzgg. von 4.250 kg fahren darf.

Ist das richtig??

Ich selber habe ja den E zu B, aber ein Freund von mir nicht und dieser überlegt nun den Schein zu machen.
nur wenn das ganze ohnedies ab 2013 anders wird, dann braucht erdas wohl nicht mehr

gelöscht
20.12.2011, 20:40
Details siehe:

http://www.fuerboeck.at/fuehrerschein/klasse_b_2013.html


Gruß Kottan

abo
20.12.2011, 21:02
Ich selber habe ja den E zu B, aber ein Freund von mir nicht und dieser überlegt nun den Schein zu machen.
nur wenn das ganze ohnedies ab 2013 anders wird, dann braucht er das wohl nicht mehr

hallo

ja stimmt

eine nachmittag mit einem haenger am parkplatz rumkurven (aehnlich wie die code 111 regelung mit den 125ccm3 motorraedern) und du darfst bis 4250kg zuggesamtgewicht ziehen
der code 96 (so heisst die erweiterung) soll - je nach fahrschule - ca 250,- kosten

parallel dazu wurde der E zu B "kastriert"
es gelten beim E zu B jetzt ebenfalls die gewichtsrelationen zum zugfahrzeug (also maximal 1:1, ausgenommen gelaendefahrzeuge 1,5:1)

lg
g

46erkurt
21.12.2011, 09:58
Das heißt, wenn man den Code 111 mind. zwei Jahre hat, kann er auf A1 umgeschrieben werden- oder?

Kurt

abo
21.12.2011, 21:31
Das heißt, wenn man den Code 111 mind. zwei Jahre hat, kann er auf A1 umgeschrieben werden- oder?
Kurt

hi

dazu muesste es durchfuehrungsvorordnungen und erlaesse geben
ich kenne derzeit keine zu dem thema

unsere profijuristen sollten da evt mehr wissen

lg
g

Flüsterer
21.12.2011, 21:44
hallo

j(...)

parallel dazu wurde der E zu B "kastriert"
es gelten beim E zu B jetzt ebenfalls die gewichtsrelationen zum zugfahrzeug (also maximal 1:1, ausgenommen gelaendefahrzeuge 1,5:1)

lg
g

Stimmt ned - war schon immer so - nur zählt eben bei EzB das tatsächliche Gewicht und nicht das HzGG, wie es bei nur B Schein zählt. Ausserdem darf der EzB bis zum HzGG des Zugfzg anhängen, der B nur HzGG Anhänger <= EigG. Zugfzg - und das ist ein gewaltiger Unterschied...
Weiters geht es bei der 1.5 fachen AHL nur um 4 - Rad angetriebene Fzge, ned um Gatschhupfer...:rolleyes::rolleyes:
Mein Tip daher weiterhin: EzB machen, ist minimaler Aufwand und schon darf ich Fzg-Kombinationen mit bis zu 8750kg ganz legal und mit einer Vignette fahren...:cool::cool:

derfranze
22.12.2011, 08:59
Das heißt, wenn man den Code 111 mind. zwei Jahre hat, kann er auf A1 umgeschrieben werden- oder?

Kurt

nein! In dem Link ist es ausführlich erklärt. Es werden nur die 6 ausbildungsstunden angerechnet.

lg Franz

derfranze
22.12.2011, 09:08
hallo

parallel dazu wurde der E zu B "kastriert"
es gelten beim E zu B jetzt ebenfalls die gewichtsrelationen zum zugfahrzeug (also maximal 1:1, ausgenommen gelaendefahrzeuge 1,5:1)

Das galt immer schon und gilt weiterhin für auflaufgebremste Anhänger

lg
g


Wieder mal Kraut und Rüben in einem Topf. Es ist im allgemeinen ein EzB Anhänger auflaufgebremst und hier hat sich NICHTS geändert.
Die Änderung betrifft nur ANDERE als auflaufgebremste Anhänger und hier ist das EzB Sattelkraftfahrzeug betroffen. Sattelanhänger dürfen nicht auflaufgebremst sein uns B-Lenker dürfen nicht mehr als 3,5 Tonnen je Fahrzeug im Verband bewegen.

Es wurde schlicht und einfach im Gesetz vergessen, das höchstzulässige Gesamtgewicht des EzB Anhängers zu regeln und das wurde nachgeholt.

lg Franz

46erkurt
22.12.2011, 09:09
nein! In dem Link ist es ausführlich erklärt. Es werden nur die 6 ausbildungsstunden angerechnet.

lg Franz

Dachte es mir schon, den Fahrschulen wird wieder ein Zubrot verschafft.

Kurt:eek:

derfranze
22.12.2011, 09:13
Stimmt ned - war schon immer so - nur zählt eben bei EzB das tatsächliche Gewicht und nicht das HzGG, wie es bei nur B Schein zählt. Ausserdem darf der EzB bis zum HzGG des Zugfzg anhängen, der B nur HzGG Anhänger <= EigG. Zugfzg - und das ist ein gewaltiger Unterschied...
Weiters geht es bei der 1.5 fachen AHL nur um 4 - Rad angetriebene Fzge, ned um Gatschhupfer...:rolleyes::rolleyes:
Mein Tip daher weiterhin: EzB machen, ist minimaler Aufwand und schon darf ich Fzg-Kombinationen mit bis zu 8750kg ganz legal und mit einer Vignette fahren...:cool::cool:

I wü nimma von vorn anfangen! Herr Flüsterer, da sind sie ab der 2. Zeile ein bissl im Irrtum. Einen ausfühlichen EzB Thread gibt es schon in diesem Forum. Leider langen meine Kenntnisse nicht zum Verlinken.

lg Franz

Flüsterer
22.12.2011, 21:55
I wü nimma von vorn anfangen! Herr Flüsterer, da sind sie ab der 2. Zeile ein bissl im Irrtum. Einen ausfühlichen EzB Thread gibt es schon in diesem Forum. Leider langen meine Kenntnisse nicht zum Verlinken.

lg Franz


Herr Eder, das wird aber notwendig werden, denn was von den Aussagen stimmt denn ned? Und nur Zeilenzählung reicht als Orientierung nicht, Stichwort Fontsize/Bildschirmauflösung/Bildschirmdiagonale....;)

abo
22.12.2011, 22:14
Wieder mal Kraut und Rüben in einem Topf. Es ist im allgemeinen ein EzB Anhänger auflaufgebremst und hier hat sich NICHTS geändert.


hallo

"im allgemeinen" ist garnix..

ich selber kenn einige leut die ihre segelboote und motoryachten mit dem PKW (bzw. van) ziehen

und auf ihre PKWS dazu immer hydraulische bremsanlage nachruesten
das kostet nedmal so viel in wirklichkeit

die sind sehr wohl betroffen

fuer die kleinen auflaufgebremsten aendere sich nix
das hatte ich aber auch nie behauptet

lg
g

derfranze
23.12.2011, 10:50
hallo

"im allgemeinen" ist garnix..

Doch. Der Gesetzgebert spricht von einem Zugfahrzeug der Klasse B und nicht von Van, Kombi oderf Sonstigdm UND einem damit gezogenen Anhänger und nicht von Bootsanhänger, Wohnwagen oder Sonstigem....

ich selber kenn einige leut die ihre segelboote und motoryachten mit dem PKW (bzw. van) ziehen

und auf ihre PKWS dazu immer hydraulische bremsanlage nachruesten
das kostet nedmal so viel in wirklichkeit

Auch diese dürfen nicht mehr als 3500 kg HzG haben.

die sind sehr wohl betroffen

fuer die kleinen auflaufgebremsten aendere sich nix
das hatte ich aber auch nie behauptet

Es gibt auch große Auflaufgebremste, in der Landwirtschaft z.B.

lg

Es heißt in der KdV "eine der Druckluftbremse vergleichbare Wirkung"
g


Der FS B ist auf 3500 kg HzG beschränkt, gleichgültig ob das ein Traktor, Lkw oder irgend ein anderes 4-rädriges zugelassenes Kraftfahrzeug ist. Ein damit gezogener Anhänger ist derzeit nur auflauf- oder hydraulisch gebremst ebenfalls auf 3500 kg HzG beschränkt.
Anhänger mit Druckluftbremse haben als Einachser 10000 Kg und als 2-Achser 18000 kg HzG und nirgendwo im Gesetz ist derzeit definiert, wie schwer das Zugfahrzeug für diese Anhänger sein muß.

lg Franz

derfranze
23.12.2011, 11:03
Ausserdem darf der EzB bis zum HzGG des Zugfzg anhängen, der B nur HzGG Anhänger <= EigG. Zugfzg - und das ist ein gewaltiger Unterschied...

Der EzB darf bis zu seiner maximalen Anhängelast anhängen. Der B darf HzG nur bis zu seinem Eigengewicht anhängen und beide GG müssen unter 3,5 Tonnen sein

Weiters geht es bei der 1.5 fachen AHL nur um 4 - Rad angetriebene Fzge, ned um Gatschhupfer...:rolleyes::rolleyes:

bis hier ist der Satz nur soweit richtig, als der Fahrzeughersteller dies auch zuläßt

Mein Tip daher weiterhin: EzB machen, ist minimaler Aufwand und schon darf ich Fzg-Kombinationen mit bis zu 8750kg ganz legal und mit einer Vignette fahren...:cool::cool:

Und das ist der grauslichste Teil einer Interpretation. Mehr als 7000 kg geht in keinem Fall mit EzB. Sie müsen andersherum rechnen:
Wenn das Zugfahrzeug 1,5 mal soviel ziehen darf als es HzG hat so heißt das, dass ein Gewicht von 2333,33 kg des Zugfahrzeuges genügt um einen 3,5 Tonnen Anhänger zu ziehen.



Ich habe mal den 1. Satz gelöscht und erkläre das weitere in Ihrem Posting.

lg Franz

derfranze
23.12.2011, 11:10
Dachte es mir schon, den Fahrschulen wird wieder ein Zubrot verschafft.

Kurt:eek:

:D:D:D:D:D:D Ich glaube, das die EU bei dieser Führerscheinverordnuing die östereichischen Fahrschulen wenig interessiert hat.

lg Franz

abo
23.12.2011, 12:09
Der FS B ist auf 3500 kg HzG beschränkt, gleichgültig ob das ein Traktor, Lkw oder irgend ein anderes 4-rädriges zugelassenes Kraftfahrzeug ist. Ein damit gezogener Anhänger ist derzeit nur auflauf- oder hydraulisch gebremst ebenfalls auf 3500 kg HzG beschränkt.
Anhänger mit Druckluftbremse haben als Einachser 10000 Kg und als 2-Achser 18000 kg HzG und nirgendwo im Gesetz ist derzeit definiert, wie schwer das Zugfahrzeug für diese Anhänger sein muß.
lg Franz


hallo franz

ok, deine formulierung fuer die causa ist sicher die klarste bisher

fuer menschen mit partiell reduzierter wahrnehmung wie mich nochmal im klartext:

der E zu B war bisher ausreichend um bis zu 18t schwere zweiachser anhaenger an einem zugfahrzeug bis 3,5t HZLGG zu fahren

damit wurden seitens der fraechter sowohl die ruhezeitbestimmungen, die bestimmungen ueber den verpflichtenden einbau und die verwendung von tachografen, sonntagsfahrverbote (zb in DE) als auch die autobahn-mautgeuehren verordnungen ausgetrixt denn die ueberschweren "B" zuege mit in summe bis zu 21,5t HZLGG fahren bisher ganz normal mit autobahnvignette statt mit tempomat

und diese luecke wollte man schliessen

in zukunft darf ein zug dessen zugfahrzeug ein fahrzeug der kategorie bis 3,5t HZLGG (M1?) ist maximal 8,75 tonnen schwer sein (und das auch nur wenn das zugfahrzeug den "G" (?) gelaendewageneintrag im zulassungschein hat, ansonsten ist schon nach 7 tonnen zug-gesatmgewicht schluss)

stimmt das so?

lg
g

gary
23.12.2011, 14:11
... denn die ueberschweren "B" zuege mit in summe bis zu 21,5t HZLGG fahren bisher ganz normal mit autobahnvignette statt mit tempomat

ein fahrzeug, das mit fs b gefahren werden darf hängt was an und hat dann 21,5 t hzlgg -
und ist damit auf der autobahn zu sehen???? da bräucht ich jetzt ein konkretes beispiel.
ich glaub, sowas hab ich noch nie gesehen.

abo
23.12.2011, 14:20
ein fahrzeug, das mit fs b gefahren werden darf hängt was an und hat dann 21,5 t hzlgg -
und ist damit auf der autobahn zu sehen???? da bräucht ich jetzt ein konkretes beispiel.
ich glaub, sowas hab ich noch nie gesehen.


hallo

oja, gibts

da gibts schon einige die munter so dahinfahren
vor allem ivecos und sprinter doppelkabiner pritschen die statt der pritsche die mid-size sattelaufliegerkupplung montiert haben

ist ja ein superdeal eigentlich
kein C-schein noetig
keine autobahnmaut
keine fahrzeitbegrenzung fuer den lenker ect ect

man ist aber relativ rasch dahintergekommen damals und hat sich - weil klar war dass es jahre dauert bis man das im gesetzt reparieren kann ueber die nationalen zulassungsbehoerden geregelt

seit einigen jahren werden in den typengenehmigungen bei fahrzeugen bis 3,5t seitens der zulassungsbehoerden generell nicht mehr als 3500kg anhaengelast typisiert
somit gibt es einfach diese fahrzeuge aus technischer sicht nicht mehr

und jetzt wird auch fuer die bereits bestehenden fahrzeuge ueber die lenkerberechtigung der sache ein riegel vorgeschoben

meiner meinung nach ein zweiseitiges schwert

einerseits ist zusaetzliche sicherheit im strassenverkehr immer wuenschenswert
und fahrzeitbeschraenkungen und tachograph haben schon ihren sinn

andererseits war das ein kampf david gegen goliath
die (sehr maechtige) europaeische frachterlobby hat den gesetzgeber hier vor sich hergetrieben um den aus deren sicht unlauteren wettbewerb von der strasse zu draengen

aos oekologischer sicht war diese konkurrenz uebrigens ned schlecht
kleinere, leisere motoren
geringere gewichte
ect ect

die nun verbotenen fahrzeugzuege haetten einen markt sinnvoll bedienen koennen der nun wieder den full-size trucks alleine ausgeliefert ist, und dort gehts ja massiv in richtung 50-tonnen-mega-zuege

die sind mir allemal suspekter als die nun abgeschafften schweren B-zuege

lg
g

Jennifer
23.12.2011, 15:17
Doch. Der Gesetzgebert spricht von einem Zugfahrzeug der Klasse B und nicht von Van, Kombi oderf Sonstigdm UND einem damit gezogenen Anhänger und nicht von Bootsanhänger, Wohnwagen oder Sonstigem....

Ich kenn mich zwar nicht aus aber ist ein Van oder Kombi kein Zugfahrzeug der Klasse B


Bernhard

soul
23.12.2011, 16:19
hallo!

hier noch eine kleine korrektur zu

Der B darf HzG nur bis zu seinem Eigengewicht anhängen und beide GG müssen unter 3,5 Tonnen sein

das max. GG liegt hier bei Ausreizung der Möglichkeiten bei 4250 kg.
Zugfahrzeug mit einem Eigengewicht von 3500 kg darf noch einen leichten Anhänger (750 kg HzG) mit dem FS B ziehen.

Warum das interessant ist: Wenn jemand an sein Wohnmobil, so wie ich damals, einen leichten Anhänger zum Transport eines Motorrades anhängt und damit über das GGW von 3,5t kommt ;-)


Oft wird hier schon vermutet einen E zu B zu benötigen.

lg

derfranze
23.12.2011, 16:28
hallo franz

ok, deine formulierung fuer die causa ist sicher die klarste bisher

fuer menschen mit partiell reduzierter wahrnehmung wie mich nochmal im klartext:

der E zu B war bisher ausreichend um bis zu 18t schwere zweiachser anhaenger an einem zugfahrzeug bis 3,5t HZLGG zu fahren.

Ja

damit wurden seitens der fraechter sowohl die ruhezeitbestimmungen, die bestimmungen ueber den verpflichtenden einbau und die verwendung von tachografen, sonntagsfahrverbote (zb in DE) als auch die autobahn-mautgeuehren verordnungen ausgetrixt denn die ueberschweren "B" zuege mit in summe bis zu 21,5t HZLGG fahren bisher ganz normal mit autobahnvignette statt mit tempomat

Nein, der gewerblichr Gütertransport braucht ab 3501 kg einen Tachografen, die einzige Ersparnis ist die Autobahnmaut in Österreich bei einem Zugfahrzeug der B-Klasse

und diese luecke wollte man schliessen

Ja.

in zukunft darf ein zug dessen zugfahrzeug ein fahrzeug der kategorie bis 3,5t HZLGG (M1?) ist maximal 8,75 tonnen schwer sein (und das auch nur wenn das zugfahrzeug den "G" (?) gelaendewageneintrag im zulassungschein hat, ansonsten ist schon nach 7 tonnen zug-gesatmgewicht schluss)

stimmt das so?

Nein, siehe meine Rechnung in einer anderen Antwort. Sie müssen runterrechnen, nicht rauf.

lg
g

Wieder mal ein Stück mehr Klarheit geschaffen.

lg Franz

derfranze
23.12.2011, 16:31
ein fahrzeug, das mit fs b gefahren werden darf hängt was an und hat dann 21,5 t hzlgg -
und ist damit auf der autobahn zu sehen???? da bräucht ich jetzt ein konkretes beispiel.
ich glaub, sowas hab ich noch nie gesehen.

Es ist in Österreich gesetzlich möglich.

lg Fanz

derfranze
23.12.2011, 16:34
Doch. Der Gesetzgebert spricht von einem Zugfahrzeug der Klasse B und nicht von Van, Kombi oderf Sonstigdm UND einem damit gezogenen Anhänger und nicht von Bootsanhänger, Wohnwagen oder Sonstigem....

Ich kenn mich zwar nicht aus aber ist ein Van oder Kombi kein Zugfahrzeug der Klasse B


Bernhard

"auch" ein Zugfahrzeug der Klasse B.

lg Franz

derfranze
23.12.2011, 16:38
hallo!

hier noch eine kleine korrektur zu

Der B darf HzG nur bis zu seinem Eigengewicht anhängen und beide GG müssen unter 3,5 Tonnen sein

das max. GG liegt hier bei Ausreizung der Möglichkeiten bei 4250 kg.
Zugfahrzeug mit einem Eigengewicht von 3500 kg darf noch einen leichten Anhänger (750 kg HzG) mit dem FS B ziehen.

Warum das interessant ist: Wenn jemand an sein Wohnmobil, so wie ich damals, einen leichten Anhänger zum Transport eines Motorrades anhängt und damit über das GGW von 3,5t kommt ;-)

Sie bringen hier wieder die LEICHTEN Anhänger ( bis 750 kg) ins Spiel. Für die braucht es keinen Führerschein.

Oft wird hier schon vermutet einen E zu B zu benötigen.

lg

Führerschein "E" ist für alle Anhänger über 750 kg erforderlich, ausgenommen Landwirtschaft.

lg Franz

soul
23.12.2011, 17:04
das ist doch quatsch. dann müsste jeder mit einem wohnwagen den e zu b haben ;-)

Im Falle eines schweren Anhängers ist zu beachten, dass die Summe der HzulGG von Anhänger und Zugfahrzeug maximal 3.500 kg betragen darf.

derfranze
23.12.2011, 17:48
das ist doch quatsch. dann müsste jeder mit einem wohnwagen den e zu b haben ;-)

Im Falle eines schweren Anhängers ist zu beachten, dass die Summe der HzulGG von Anhänger und Zugfahrzeug maximal 3.500 kg betragen darf.

Sie sind jetzt mindestens der Dritte, der nur die halbe Wahrheit in diesem Beitrag postet.

Es is ein klarer deutscher Satz:
Das HzG des Anhängers muß kleiner/gleich dem Eigengewicht des Zugfahrzeuges sein UND die Summe der HzG darf 3500 kg nicht übersteigen.

Trifft einer der beiden Punkte nicht zu, ist für einen Anhänger mit mehr als 750 kg HzG der FS EzB erforderlich. Also ist mein vorhergehendes Posting grundsätzlich richtig, auch wenn ich auf diese Ausnahmebestimmung nicht explizit eingegangen bin.

lg Franz

gelöscht
23.12.2011, 18:17
Schönen Tag,

....."Sie sind jetzt mindestens der Dritte, der nur die halbe Wahrheit in diesem Beitrag postet...." ......"grundsätzlich richtig...." aber jetzt sind es schon vier, denn ...."ein klarer deutscher Satz...":

Gerade ohne diese wichtige Ausnahmebestimmung, nach der wahrscheinlich sehr viele unterwegs sind, ist alles nur die halbe Wahrheit!


Gruß Kottan

derfranze
23.12.2011, 19:07
Schönen Tag,

....."Sie sind jetzt mindestens der Dritte, der nur die halbe Wahrheit in diesem Beitrag postet...." ......"grundsätzlich richtig...." aber jetzt sind es schon vier, denn ...."ein klarer deutscher Satz...":

Gerade ohne diese wichtige Ausnahmebestimmung, nach der wahrscheinlich sehr viele unterwegs sind, ist alles nur die halbe Wahrheit!

Gruß Kottan

Ich bin schon der Meinung, das es in diesem Beitrag um die Führerscheinbestimmungen geht und ging. Ausnahmebestimmungen sind Spezialfälle - die wie in diesem Fall eine einzige Ausnahme - wenn falsch weitergegeben eine Katastrofe sind.

Das schlimme an allen Foren ist, das der Großteil der Beitragschreiber sich nicht bewußt sind, das jedes geschriebene Wort überall weltweit gelesen werden kann und auch wird. Die Welt endet nicht am Bildschirm.

lg Franz

soul
23.12.2011, 23:01
um die welt mache ich mir keine sorgen..die haben andere fs-gesetze ;-)

derfranze
24.12.2011, 10:43
um die welt mache ich mir keine sorgen..die haben andere fs-gesetze ;-)

Genau diese Sorglosigkeit ist im Netz fehl am Platz. Das wollte ich mit meinem Posting rübeerbringen.

lg Franz

Flüsterer
26.03.2012, 09:22
Das habe ich gerade gefunden:

Stammt von der RIS - Homepage, 14. Novelle zum Führerscheingesetz vom 24.05.2011: (Beschlussdatum der Regierungsvorlage):

Ich hab nur den m.M. nach relevante Teil kopiert...

(...)

(2) Das Ziehen eines Anhängers mit Kraftfahrzeugen der nachfolgend genannten Klassen ist in folgendem Umfang gestattet:
1. Klasse A: ein Anhänger gemäß § 104 Abs. 5 KFG 1967;
2. mit einem Zugfahrzeug der Klasse B:
a) einen leichten Anhänger,
b) falls bei der Genehmigung der Fahrzeuge nichts anderes festgelegt worden ist einen anderen als leichten Anhänger, sofern die höchste zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3500 kg nicht übersteigt,
c) falls bei der Genehmigung der Fahrzeuge nichts anderes festgelegt worden ist einen anderen als leichten Anhänger, sofern die höchste zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 4250 kg beträgt; zum Ziehen solcher Anhänger ist die Absolvierung einer theoretischen und praktischen Ausbildung im Ausmaß von insgesamt sieben Unterrichtseinheiten erforderlich;
3. Klassen C1, C, D1 und D: leichte Anhänger;
4. Klasse F: in Verbindung mit einem in Abs. 1 Z 15 lit. a, b oder d genannten Zugfahrzeug: alle Anhänger; in Verbindung mit einem in Abs.1 Z15 lit.c und g genannten Zugfahrzeug: Anhänger mit einer höchst zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg.

(...)

Das würde ja heissen, dass hiermit die "alte" B - Regelung (also EG Zugfahrzeug >= HzGG Anhänger und HzGG Zugfzg + HzGG Anhänger <= 3500kg) nicht mehr gilt, sondern die tatsächliche technisch Anhängelast - sofern natürlich die 3500kg nicht überschritten werden?

Hier noch der Link: http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/RegV/REGV_COO_2026_100_2_662320/REGV_COO_2026_100_2_662320.pdf

derfranze
26.03.2012, 10:07
Das habe ich gerade gefunden:

Stammt von der RIS - Homepage, 14. Novelle zum Führerscheingesetz vom 24.05.2011: (Beschlussdatum der Regierungsvorlage):

Ich hab nur den m.M. nach relevante Teil kopiert...

(...)

(2) Das Ziehen eines Anhängers mit Kraftfahrzeugen der nachfolgend genannten Klassen ist in folgendem Umfang gestattet:
1. Klasse A: ein Anhänger gemäß § 104 Abs. 5 KFG 1967;
2. mit einem Zugfahrzeug der Klasse B:
a) einen leichten Anhänger,
b) falls bei der Genehmigung der Fahrzeuge nichts anderes festgelegt worden ist einen anderen als leichten Anhänger, sofern die höchste zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3500 kg nicht übersteigt,
c) falls bei der Genehmigung der Fahrzeuge nichts anderes festgelegt worden ist einen anderen als leichten Anhänger, sofern die höchste zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 4250 kg beträgt; zum Ziehen solcher Anhänger ist die Absolvierung einer theoretischen und praktischen Ausbildung im Ausmaß von insgesamt sieben Unterrichtseinheiten erforderlich;

dafür wird es einen speziellen Code im FS geben, ähnlich dem 111 er für 125er Roller. Ursprünglich habe ich da was von Code 96 gehört aber in Punkt 10 dieser Regierungsvorlage wird das für mich wieder unklar

3. Klassen C1, C, D1 und D: leichte Anhänger;
4. Klasse F: in Verbindung mit einem in Abs. 1 Z 15 lit. a, b oder d genannten Zugfahrzeug: alle Anhänger; in Verbindung mit einem in Abs.1 Z15 lit.c und g genannten Zugfahrzeug: Anhänger mit einer höchst zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg.

(...)

Das würde ja heissen, dass hiermit die "alte" B - Regelung (also EG Zugfahrzeug >= HzGG Anhänger und HzGG Zugfzg + HzGG Anhänger <= 3500kg) nicht mehr gilt, sondern die tatsächliche technisch Anhängelast - sofern natürlich die 3500kg nicht überschritten werden?

Wo steht das, mit dem "Nichtgelten"? Eine Regierungsvorlage ist noch kein Gesetz.

Hier noch der Link: http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/RegV/REGV_COO_2026_100_2_662320/REGV_COO_2026_100_2_662320.pdf


Und das ist in Rechtskraft? So viel ich weis ab dem 16. oder 19.1.2013 aber nicht jetzt. Und noch unklarer ist der Punkt 10 - der würde das oben Reinkopierte ad absurdum führen.

lg Franz

Flüsterer
26.03.2012, 10:22
Nun ja, ich habe mir den Punkt 2b durchgelesen - da war nur von der Summe der HzGG, aber nichts mehr vom EG Zugfzg >= HzGG Anhänger zu lesen. Damit sollte das ja dann gefallen sein, oder?
Edit: ich bin kein Jurist, wollte nur auf diesen Teil eingehen, könnte ja für manche durchaus interessant sein - keine Ahnung, ob das jetzt schon in Kraft ist oder ned.

garmin12
26.03.2012, 12:04
Jetzt hab ihr mich komplett verwirrt was jetzt wirklich erlaubt ist:

Darf ich mit meinem 3,5 Tonnen Wohnmobil mit dem B schein einen leichten Hänger (< 750 kg) ziehen auch wenn ich damit über die 3,5 Tonnen komme ?

Bei mir ist es nicht das Problem da ich auch den C und E Schein habe, aber meine Frau hat nur den B Schein.

Flüsterer
26.03.2012, 13:19
Jetzt hab ihr mich komplett verwirrt was jetzt wirklich erlaubt ist:

Darf ich mit meinem 3,5 Tonnen Wohnmobil mit dem B schein einen leichten Hänger (< 750 kg) ziehen auch wenn ich damit über die 3,5 Tonnen komme ?

Bei mir ist es nicht das Problem da ich auch den C und E Schein habe, aber meine Frau hat nur den B Schein.

ganz klar: Ja

Einen leichten Anhänger bis 750kg HzGG darfst DuZusaetzlich zu den 3500kg ziehen,

abo
26.03.2012, 15:31
... da war nur von der Summe der HzGG, aber nichts mehr vom EG Zugfzg >= HzGG Anhänger zu lesen. Damit sollte das ja dann gefallen sein, oder?
...

hi

ja, das ist auch mein wissensstand
- das verhaeltnis zwischen EG zugfahrzeug und HZLGG anhaenger ist gefallen
d- afuer wuerden aber die (ich glaube) 7,5t gesamtzuggewicht eingefuehrt auf die der E zu B beschraenkt wurde

und JA:
wer NUR den B-fuehrerschein hat darf immer schon ein bis zu 3,5t zugfahrzeug UND einen bis zu 750kg anhaenger ziehen. (nur) in dieser konfiguration mit leichtem 750kg haenger also bis zu 4250kg gesamt-zuggewicht

mit der neuen bestimmung faellt die 750kg beschraenkung
nach absolvierung der anhaenger pflichtuebung des code 99 (?) kann man dann jede kombination aus anhaenger und zugfahrzeug bis 3,5t fahren die max 4250kg schwer ist

also zb einen 2t wohnwagen an einem 2,3t zugfahrzeug

der code 99 (?) ist vergleichbar mit dem code 111 fuer das fahren von 125ccm motorraedern fuer leut mit nur B- fuehrerschein, also 4 stunden am parkplatz im kreis fahren
keine theorie
kein amtsarzt
keine pruefung

WANN das jetzt in kraft tritt weiss ich aber auch nicht ..

lg
g

vielis
26.03.2012, 16:51
hab in einer fahrschule nachgefragt und bekam folgende info:

tritt der Code 96 erst mit 19. Jänner 2013 in Kraft.
Der ezuB-FS berechtigt theoretisch zum Lenken von Kraftwagenzügen mit max. 7 t hzGG (PKW + Hänger jeweils max. 3,5 t hzGG).
Mit dem Code 96 wird man Fahrzeugkombinationen (PKW+schwerer Anhänger) lenken dürfen, die max. 4250 kg höchste zulässige Gesamtmasse erreichen dürfen. Voraussetzung dafür ist die Absolvierung einer „theoretischen und praktischen Ausbildung im Ausmaß von insgesamt 7 Unterrichtseinheiten“. Näheres gibt das Gesetz bis jetzt leider nicht her, aber selbstverständlich werden wir diese Ausbildung im nächsten Jahr anbieten.

campingfamily
26.03.2012, 21:08
Beim E zu B hat man derzeit zwei Praxisstunden (=1 Doppelstunde) und zwei Theoriestunden. D.h. es ist eigentlich fast weniger Aufwand als dieser neue erweiterte B.:rolleyes:

derfranze
26.03.2012, 21:36
Beim E zu B hat man derzeit zwei Praxisstunden (=1 Doppelstunde) und zwei Theoriestunden. D.h. es ist eigentlich fast weniger Aufwand als dieser neue erweiterte B.:rolleyes:

Gratulation zu diesem Posting!

Ist eindeutig unter der gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststundenzahl! Kann eh nur weltweit gelesen werden.

lg Franz

Flüsterer
26.03.2012, 21:40
Gratulation zu diesem Posting!

Ist eindeutig unter der gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststundenzahl! Kann eh nur weltweit gelesen werden.

lg Franz


Komischerweise war es bei mir auch so....vllt stimmt das ja doch, denn die FS werden im Normalfall ja eher kein Geschäft auslassen...

FlorianNoe
26.03.2012, 21:56
Komischerweise war es bei mir auch so....vllt stimmt das ja doch, denn die FS werden im Normalfall ja eher kein Geschäft auslassen...

Bei mir war es auch so :-)

campingfamily
26.03.2012, 22:17
Gratulation zu diesem Posting!

Ist eindeutig unter der gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststundenzahl! Kann eh nur weltweit gelesen werden.

lg Franz



Ist die Stundenanzahl, die die Fahrschule mir vorgeschrieben hat.;)

soul
26.03.2012, 23:39
Gratulation zu diesem Posting!

Ist eindeutig unter der gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststundenzahl! Kann eh nur weltweit gelesen werden.

lg Franz


die werden sich in nicaragua ganz schön für diese diskussion interessieren :p

es sind 2 praxisstunden + 4 theoriestunden gesetzlich vorgeschrieben. die welt ist gerettet. preiset den herren oder auch die damen, den krug oder das bier. je nach weltweiter tendez und leserschaft ;-)

Sporti
27.03.2012, 07:40
Der ezuB-FS berechtigt theoretisch zum Lenken von Kraftwagenzügen mit max. 7 t hzGG (PKW + Hänger jeweils max. 3,5 t hzGG).


Hallo Wolfgang,

stimmt auch nicht ganz, denn theroretisch, so viel ich noch weis bis 12t wenn der Anhänger
druckluftgebremst ist.
PKW 3,5t hzGG + Anhänger 8,5t hzGG (bitte nagelt mich nicht fest mit den Anhängergewichten)

Das sind diese z.B. Sprinter mit einer Sattelplatte und Druckluftanlage die man ab und an mal sieht.
Aber zu diesen Gefährten braucht man auch nur den EzB.

So genug Verwirrung gestiftet.

campingfamily
27.03.2012, 08:29
die werden sich in nicaragua ganz schön für diese diskussion interessieren :p

es sind 2 praxisstunden + 4 theoriestunden gesetzlich vorgeschrieben. die welt ist gerettet. preiset den herren oder auch die damen, den krug oder das bier. je nach weltweiter tendez und leserschaft ;-)


:D:D:D

Das Mißverständnis von derFranze und mir liegt wahrscheinlich daran, dass das Gesetz von 4 Einheiten spricht - in der Fahrschule ist eine Einheit aber keine volle Stunde, es werden immer zwei Einheiten zusammen gezogen und somit sitz ich 2x ein bisschen länger als eine Stunde in der Fahrschule. Dann kurv ich noch 2 Einheiten (sind auch nur 1x 1,5 Stunden in Summe) herum und fertig.

Daraus resultiert meine Zusammenfasssung und vermutlich auch die Erinnerung anderer User, dass man sich für den EzuB 3x zur Fahrschule begeben muß (+ 2x für die Prüfung selbst).

Ich hoffe, ich hab diesmal alles ganz genau geschrieben und nichts gekürzt:D, und den buchstabensuchenden Usern ist genüge getan!