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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Neue Flüssiggastankstelle in Wels



weissfranz
26.11.2011, 12:02
Gute Nachricht für Gastankflaschenbesitzer in OÖ!

Bei der BP Großtankstelle in Wels - Eferdingerstrasse (Autobahnabfahrt Wels Nord - 500m Richtung Zentrum) gibt es eine neue Flüssiggaszapfsäule.

Alugastankflasche werde ich im Frühling einbauen.

Eine 2. Flüssiggaszapfsäule gibt es von Linz kommend in Dietach bei Steyr - Eni Tankstelle ca. 7 km vor Steyr!

Skorpion
27.11.2011, 00:06
Gute Nachricht für Gastankflaschenbesitzer in OÖ!

Bei der BP Großtankstelle in Wels - Eferdingerstrasse (Autobahnabfahrt Wels Nord - 500m Richtung Zentrum) gibt es eine neue Flüssiggaszapfsäule.

Alugastankflasche werde ich im Frühling einbauen.

Eine 2. Flüssiggaszapfsäule gibt es von Linz kommend in Dietach bei Steyr - Eni Tankstelle ca. 7 km vor Steyr!

Servus Franz
Danke für die Info

Karl Schmidhuber
02.12.2011, 16:32
Hallo Franz,

wie teuer ist der in Aussicht genommene Einbau,

LG Karl

weissfranz
02.12.2011, 18:00
Hallo Karl !

Eine 11 kg Gastankflasche mit Außenbefüllset kostet um die € 300,--:

http://www.gasfachfrau.eu/

Interessant ist auch die grosse Gewichtsersparnis und natürlich die fast unbegrenzte Nachfüllmöglichkeit in Europa. Eine Reserveflasche (außerhalb der Wintersaison) ist damit auch hinfällig!

Liebe Grüße Franz

Karl Schmidhuber
02.12.2011, 19:39
Danke Franz, ist eine Überlegung wert,

LG Karl

abo
02.12.2011, 20:30
Hallo Karl !
Eine 11 kg Gastankflasche mit Außenbefüllset kostet um die € 300,--:
http://www.gasfachfrau.eu/
Interessant ist auch die grosse Gewichtsersparnis und natürlich die fast unbegrenzte Nachfüllmöglichkeit in Europa. Eine Reserveflasche (außerhalb der Wintersaison) ist damit auch hinfällig!
Liebe Grüße Franz

hallo

ja, waere eine tolle sache

aber es hat sich ja betreffend der gesetzlichen einstufung ja noch nix geaendert oder?
die dinger sind ja nach wie vor nicht zum einbau als fahrzeugtank zugelassen, oder?

ich meine, nicht dass es mich stoeren wuerde, aber erwaehnt sollte man es schon haben ..

lg
g

weissfranz
02.12.2011, 23:10
Wegen der Sicherheit mache ich mir keine Sorgen:

http://www.alugas.de/

Die Alutankflaschen sind für ganz Europa zugelassen. Es gibt nur in D offensichtlich einen bösen Konflikt zwischen den lange verbreiteten Wynen Stahltankflaschenherstellern und den nun neuen Alugastankflaschenherstellern der auf dem Rücken der Camper ausgetragen wird. Interessant ist auch, dass die Haupthändlerin (Gasfachfrau) auch Wynen heißt, offensichtlich ein Verwandtschaftsstreit.

Außer in D sind die Alutankflaschen sehr beliebt in de CH und in NL!

abo
02.12.2011, 23:46
http://www.alugas.de/
Die Alutankflaschen sind für ganz Europa zugelassen.

hallo

ja, sind sie
fuer den transport von gefaehrlichen guetern

aber nicht fuer die verwendung in fluessiggasanlagen von fahrzeugen

fuer diese wird zwingend ein stahltank vorgeschrieben
alu ist hier schlichtweg in der norm nicht vorgesehen

versteh mich ned falsch
die teile sind super

wenn ich ein bisserl mehr gas brauchen wuerde haette ich so ein teil schon lange installiert, zahlt sich aber bei uns ned aus, wir brauchen grad mal zwei 11er flaschen pro jahr

aber nach meinem wissenstand ist es nun mal so dass die bestimmungen die stahltanks verlangen

genau genommen duerftest du mit einer fix eingebauten aluflasche (eine "normale" tausch alu flasche ist wieder ein ganz anderes thema, die faellt unter eine andere norm) auch keine gaspruefung nach G607 bekommen

die in den zertifikaten auf der wegseite genannten bestimmungen sind:

ADR/RID2011
die konformitaetserklerung dass die bezeichnung der flasche den ADR (gefahrenguttransport) richtlinien entspricht
da geht es um stempel, beschriftungen ect

2010/35/EU (TPED)
die bestimmungen ueber druckbehaeltnisse die zum gefahrenguttransport verwendet werden duerfen
du darfst also fluessiggas in den alugas flascen transportieren
ans versorgernetz im fahrzeug duerfen sie jedoch ned angeschlossen sein, da steht dem die VDE richtlinie ueber fix in fahrzeugen befestigte tankanlagen entgegen

das ganze immer vorbehaltlich dass sich in den letzten beiden jahren nichts diesbezueglich rechtlich geaendert hat

lg
g

grisu
09.12.2011, 18:10
Hab ich doch fast ein interessantes Thema überlesen ;)

Wie Gerhard schon absolut richtig geschrieben hat, bezieht sich die Zulassung der Gastankflasche nur auf die Flasche selbst als Transportbehälter.
Die Fa. Alugas hat für ihr Produkt Tankflasche sowohl eine Zulassung nach der Richtlinie für ortsbewegliche Druckgeräte (TPED, pi-Kennzeichnung) wie auch nach Druckgeräterichtlinie (PED, CE-Markierung) erwirkt.

Mir ist aber keine Zulassung einer auf diesem Druckgerät basierende Tankanlage bekannt. Ebenso gibt es, zumindest soweit mir bekannt ist, keine genauen Montagenormen , daher kann man auch nicht auf eine entsprechende Eignung für bestimmte Einbausituationen (ABE) vermuten. Die angeführte Zulassung des Druckgerätes betrifft also nicht die Tankanlage mit Zubehör, Beschlagteilen und Befestigung.

Hier einige Auszüge aus den entsprechenden Richtlinien des DVFG:
Beim Einbau von Behältern in ein Kraftfahrzeug müssen im Gegensatz zur Flaschenanlage nicht nur die Fahreinflüsse sondern auch die Beschleunigungskräfte infolge eines Unfalles berücksichtigt werden. Befestigung und Ausstattung eines (zugelassenen) Flüssiggastanks müssen daher den Angaben aus den einschlägigen Vorschriften entsprechen. Für Tanks nach Anh. 10 UN/ECE Regelung Nr. 67-01 gelten die in der Regelungen festgehaltenen Bestimmungen. So darf u. A. die Befestigung nicht ohne Werkzeug gelöst werden können, sie muss bestimmte Kräfte aufnehmen und den Tank in der vom Hersteller vorgeschriebenen Lage eingebaut sein. R.67 schreibt für die Befestigung von Tanks in Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht vor, die 20fache Erdbeschleunigung des gefüllten Behälters aushalten zu müssen. Ferner gelten für den Füllanschluss und den Anschluss von Füll- und Entnahmeleitungen ebenfalls einzuhaltende Bestimmungen. Hierzu ist sowohl für die Befestigungsmittel als auch für die Anbringung dieser ein Nachweis erforderlich.
Eine Einbauanleitung muss diese Punkte berücksichtigen und die für den Einbaubetrieb wesentlichen Informationen bereitstellen. Für andere Tanks (CE-gekennzeichnet) ist unter Berücksichtigung vorgenannter Festlegungen analog zu verfahren, d. h. es sollte ein mindestens gleichwertiges Sicherheitsniveau erreicht werden. In TRG 380 heißt es dazu
7 Betreiben
7.2 Treibgastanks dürfen nur betrieben werden, wenn sie
1. …
2. am Kraftfahrzeug oder der ortsbeweglichen Betriebsanlage so befestigt sind, dass eine Änderung ihrer Lage ausgeschlossen ist.
Es wird häufig der Fehler begangen, die Tankflasche mit Gurten festzuzurren und mittels eines Schlauches anzuschließen. Hier ist sicher Nacharbeit vonnöten. Ein Hinweis auf einen „Festeinbau“ ist nach unserem Dafürhalten bei weitem nicht ausreichend.

In jedem Fall muss entweder ein komplettes System bereitgestellt werden, welches keiner weiteren Entwicklungsleistung durch den Einbaubetrieb bedarf oder die Verantwortung geht sonst auf den Errichter der Anlage (damit Inverkehrbringer) über.


Zusammengefasst bedeutet dies, dass der Einbaubetrieb eine Erstabnahme für die Gastankanlage durchführen muss oder eben eine Erstabnahme vom Anlagenlieferanten per ABE bescheinigt werden muss . Weiters muss die Gastankflasche (wie jede ortsfeste Gastankanlage) alle 10 Jahre nach Druckkesselprüfung abgenommen werden.

Soweit die rein rechtlichen Aspekte, was man in der Praxis daraus macht ist freilich eine andere Sache.
Wo kein Kläger da kein Richter - zumindest solange nichts passiert
Inwieweit sich Firmen mit ihren Produkten daran halten und ob sie dies alles berücksichtigen entzieht sich meiner Kentniss.
Aber wie es in den Gasprüfrichtlinien steht ist für die Einhaltung, Wartung und Prüfung immer der Fahrzeughalter verantwortlich. Also den letzten beissen die Hunde.
Ob man mit solchen Anlagen auch bei der nächsten Gasprüfung durchkommt ist eine andere Geschichte.


Falls es aber inzwischen typengenehmigte Anlagen (nicht nur die Tankflasche selbst) oder geänderte Zulassungspapiere geben sollte würde ich mich sehr für diese interessieren.

lg
Grisu

LT35
09.12.2011, 19:03
Weiters muss die Gastankflasche (wie jede ortsfeste Gastankanlage) alle 10 Jahre nach Druckkesselprüfung abgenommen werden.
Bei der grünen Wynen-Flasche ist diese Prüfung nicht mehr vorgeschrieben, bei der Alu-Flasche allerdings schon.
Auf der rechtlich sicheren Tankflaschenseite ist man derzeit nur mit der grünen Wynen.
Die Aluflasche ist zwar technisch und von der Sicherheit genauso gut, aber da gibt es leider noch keine ausreichenden verbindlichen Vorschriften für die Verwendung als ortsfeste Tankflasche.

Heinz

abo
09.12.2011, 19:29
H
Falls es aber inzwischen typengenehmigte Anlagen (nicht nur die Tankflasche selbst) oder geänderte Zulassungspapiere geben sollte würde ich mich sehr für diese interessieren.


hallo

vermutlich nicht nur du

das produkt selber ist grosse klasse
wuerde ich mehr gas benoetigen haette ich so ein teil schon lang eingebaut

ich glaube die typenzulassung scheitert daran dass irgendwo in der basisnorm eine bestimmung versteckt ist die ausdrucklich stahl als behaeltnismaterial solcher anlagen vorschreibt

schade

evt aendert sich das ja einmal...

lg
g

grisu
09.12.2011, 20:07
Bei der grünen Wynen-Flasche ist diese Prüfung nicht mehr vorgeschrieben, bei der Alu-Flasche allerdings schon.


Jede Gastankflasche (egal ob Stahl oder Alu) die Ortsfest eingebaut wird, gilt rechtlich als Gastank und muss damit alle 10 Jahre die diese Druckkesselprüfung nachweisen.


Die Aluflasche ist zwar technisch und von der Sicherheit genauso gut, aber da gibt es leider noch keine ausreichenden verbindlichen Vorschriften für die Verwendung als ortsfeste Tankflasche
Klar gibt es diese und die Fa. Alugas hat die Zulassung (siehe meinen vorigen Beitrag) aber eben nur für den Druckbehälter selbst und nicht für eine komplette Tankflaschenanlage.



ich glaube die typenzulassung scheitert daran dass irgendwo in der basisnorm eine bestimmung versteckt ist die ausdrucklich stahl als behaeltnismaterial solcher anlagen vorschreibt

das Problem ist das Umfangreiche und sehr teure Zulassungsverfahren und der doch nur begrenzte Markt .

Mir ist, wie schon vorher geschrieben, bis heute keine einzige Gastankanlage bekannt, die rechtlich wirklich typengenehmigt (mit ABE) und damit als komplette Anlage zugelassen ist.
Alle Zulassungsnachweise auf die sich diverse Hersteller berufen, beziehen sich immer nur auf den Druckbehälter bzw. einzelne Anlagenteile und nicht auf die komplette Anlage.

LT35
09.12.2011, 20:26
Jede Gastankflasche (egal ob Stahl oder Alu) die Ortsfest eingebaut wird, gilt rechtlich als Gastank und muss damit alle 10 Jahre die diese Druckkesselprüfung nachweisen.
Wynen-Homepage: "Nach neuer Vorschrift entfällt bei "ortsfesten" Gastanks stehende und liegende Ausführung (dazu gehört auch die grüne Wynen-Tankflasche) die 10 jährliche Druckprüfung."


Klar gibt es diese und die Fa. Alugas hat die Zulassung (siehe meinen vorigen Beitrag) aber eben nur für den Druckbehälter selbst und nicht für eine komplette Tankflaschenanlage. Wo steht in Deinem Beitrag die Zulassung als ortsfeste Tankflasche? Vielleicht habe ich es ja nicht richtig verstanden.

Heinz

grisu
09.12.2011, 20:45
Hallo

][Wynen-Homepage: "Nach neuer Vorschrift entfällt bei "ortsfesten" Gastanks stehende und liegende Ausführung (dazu gehört auch die grüne Wynen-Tankflasche) die 10 jährliche Druckprüfung."


Wäre interessant welche "neue Vorschrift" da gemeint ist, nach meinen Wissensstand gibt es da keine Ausnahmen .
Vielleicht hat man bei Wynen eine anderslautende Zulassung für den Deutschen Markt erhalten??
ODER: Es gibt neuerdings für diese Flaschen so wie bei einigen Tankherstellern eine CE Kennzeichnung , dann wird ein fixer "Ablauftermin" für den Druckbehälter angegeben für den der Hersteller garantieren muss.


Wo steht in Deinem Beitrag die Zulassung als ortsfeste Tankflasche? Vielleicht habe ich es ja nicht richtig verstanden.


mit der Zulassung nach der Druckgeräterichtline z.B CE Kennzeichnung (Tankanlagen, ortsfeste Druckbehälter, Rohre, Verschlüsse usw.) wurde auch die Alutankflasche zugelassen aber nochmals Angemerkt nur der Behälter (Aluflasche selbst) und nie irgendeine Gastankanlage.