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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Campingmobil (Kasten) und Finanz



Rudi13
22.11.2011, 20:27
Hallo, liebe Forumgemeinde,
ich Rudi13 bin ein Neueinsteiger und plane mir einen Pössl 2 Win auf Basis Fiat Ducato zuzulegen.
Da ich selbständig tätig bin würde ich das Fahrzeug - da es ja ein Kastenwagen ist -, gerne für betriebliche Fahrten verwenden.
Hat irgendwer von euch Erfahrung damit, wie die Finanz reagiert, wenn man vom betrieblichen Anteil sich die Vorsteuer holt, bzw. die auf die betrieblichen Fahrten entfallenden Kosten als Betriebsausgabe ansetzt.
Ich denke mir, da wie ich gehört habe der VW California von der Finanz anerkannt wird, das gleiche für einen Pössl Kastenwagen gelten sollte.
Vielen Dank

Rudi13:cool:

abo
23.11.2011, 00:19
Hat irgendwer von euch Erfahrung damit, wie die Finanz reagiert, wenn man vom betrieblichen Anteil sich die Vorsteuer holt, bzw. die auf die betrieblichen Fahrten entfallenden Kosten als Betriebsausgabe ansetzt.
Ich denke mir, da wie ich gehört habe der VW California von der Finanz anerkannt wird...

hallo

naja, kann schon schwierig werden
problemlos geht das ja nur bei der fahrzeugkategorie N1

bei M1, wie zb beim VW california, ginge es nur als bus, als 9sitzer also, dort vermutlich ohne probleme

ich wuerde es ueber die mietwagenvariante versuchen

hol dir ueber eine einzelfirma die gewerbeberechtigung fuer fahrzeugvermietung
die koennen ALLES vorsteuerabzugsberechtigt anschaffen und betreiben
sogar einen ferrari oder eine corvette
und vermiete die karre an dich als einzelunternehmer
das sollte klappen

red mit deinem steuerberater

wenn es unbedingt eine personengesellschaft sein muss uns du die hoher gesellschafts errichtungs und betriebs kosten sparen willst dann gruende eine britische LDT.
(gesellschaftskapital mind. 1,50 euro, gruendung innerhalb von 24h)

du solltest damit aber eine steuerberater oder dienstleister betrauen der mit solchen konstrukten erfahrung hat
ansonsten ist das nur viel stress fuer nix

lg
g

46erkurt
23.11.2011, 09:08
Hallo Gerhard!

Das sind ja "griechische" Zustände.:D:D:D

Kurt:D:D:D

AndyT
23.11.2011, 11:21
Hallo

.......:confused::confused::confused::confused::co nfused:

http://www.bildkiste.de/11/11/image/595/p_ssl.jpg

abo
23.11.2011, 11:34
Hallo Gerhard!
Das sind ja "griechische" Zustände.:D:D:D


hallo

das sind "europaeische" zustaende kurt

die EU wurde (unter anderem) gegruendet um der wirtschaft den handel in europa zu erleichtern

dieselben erleichterungen (handelsfreiheit, dienstleistungsfreiheit) steht naturgemaess auch dem einzelnen buerger zu

lange jahre hat das niemand so wirklich wahr haben wollen, die kunden haben ihre einkaufsgewohnheiten nicht geaendert und nur die wirtschaft konnte aufgrund gesunkener kosten ihrene profit steigern (was eh ok ist..)

langsam - auch getrieben vom euro und der staatsschuldenkrise beginnen die einfachen buerger sich genau dieselben moeglichkeiten zu erschliessen

und der staatsapparat versucht all jene moeglichkeiten die er zuvor fuer die unternehmen gerne geeoeffnet hat, nun fuer die endkunden zu verschliessen, weil er den abfluss an steuern ned verkraften koennte

die mitteln zu denen er sich dazu bedient sind zum teil undemokratisch und verfassungswidrig (nicht-vorsteuerabzugsberechtigungsregelungen beim leasen von kfz im ausland; betreiben eines dienstfahrzeuges mit auslaendischen kennzeichen im inland usw)

natuerlich ist es fuer den einzelnen buerger meisten zu kompliziert das durch zu prozessieren

das wird dann meistens von irgendwelchen steuerberatungskanzleien im auftrag von kunden durchgefochten
oft einigt man sich da dann im letzten drittel des verfahrens auf einen vergleich, sodass der naechste nochmal von vorne zu klagen beginnen muesste

auf diese weise kommen in einzelnen teilbereichen (vor allem des finanz- und gewerberechts) nun wieder nur jene zu ihrem (EU)-recht die das kapiutal fuer eine jahrelange klage ueber alle instanzen haben

auch hoechst undemokratisch meiner meinung nach

daher kann die schlussfolgerung fuer den einzelnen buerger nur sein:
jene steuerlichen konstrukte die von den grossen unternehmen und betrieben genuetzt erden und die nicht a priori von haus aus illegal sind einfach nutzen so lange es noch geht

lg
g

Spittelberg
23.11.2011, 18:18
Hallo Rudi!

Auch ich stand vor der Anschaffung unseres Adria Twin vor der gleichen Entscheidung.- Ich habe (hatte) einen Gewerbeschein als Handelsvertreter. Laut Aussage meines Steuerberaters wäre es durchaus möglich gewesen, dieses Fahrzeug mit Vorsteuerabzug durchzubringen. Ert selbst hat dies vor einigen Jahren auch erfolgreich mit dem Finanzamt durchgefochten. Anfangs meinte bei ihm auch der Sachbearbeiter vom FA daß dies nicht geht. Nach Ausführungen meines Steuerberaters daß dies ja ein Sonderkahrzeug der Klasse M1 ist und er das Fahrzeug ja für Kundenbesuche einsetzt um sich Übernachtungsspesen zu sparen und daher sehr wohl Vorsteuerabzugsberechtigt ist. Das FA erkannte die Richtigkeit seiner Ausführungen und gewährte die Vorsteuerabzugsberechtigung.]

Bei mir hat sich das insoferne nicht gelohnt, da ich 1 Jahr nach Anschaffung in Pension ging und ich dann den aliquoten Teil der Mehrwertsteuer wieder zurück zahlen hätte müssen. Die Abschreibungsdauer hätte 5 Jahre betragen.

Gerne kann ich Dir bei Bedarf meinen Steuerberater in einer PN nennen.

Rudi13
24.11.2011, 20:43
Hallo

.......:confused::confused::confused::confused::co nfused:

http://www.bildkiste.de/11/11/image/595/p_ssl.jpg

Ja, Ja ich weiss, aber die Händler wollen Ihre Autos verkaufen, und ob alles so stimmt und funktioniert wie behauptet sei dahingestellt..................................... ........

andreasew
27.10.2015, 19:50
Hallo,

auf der Messe Wels wurden viele Kastenwagen als Vorsteuer abzugsfähig umworben?

Erfolgt die Einordnung dann über die Kleinbusse?

Gibt es dazu aktuelle Erfahrungen oder Rechtssprechungen?


Liebe Grüsse
Andreas