Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kastenwagen zum Wohnmobil umbauen
Hallo!
Wie sieht es aus, wenn ich einen Kastenwagen der in Österreich bereits zugelassen war als Wohnmobil ausbaue?
Muss ich für dieses Fahrzeug bedingt durch die Umwidmung in die Kategorie M1 dann NOVA bezahlen?:confused:
Hallo,
JA - außer du lässt ihn weiterhin einfach als LKW "laufen" ....
was aber beim Einbau von Sitzen hinten und deren Typisierung, nicht mehr möglich ist ...
d.h. - wenn vorne 3 Sitze sind und du damit Auslangen findest, dann könnte er wohl weiterhin als "einfacher" Kastenwagen durchgehen - sobald der Ausbau "profimäßig" Richtung "Kaufkastenwagencamper" geht, wirst wohl nicht um die NOVA herumkommen !!
Tirolergruß
gerilu
Ferdlnand
14.11.2011, 02:04
Hallo!
Würd mich mal interessieren was da als Basis zur Berechnung der Nova herangezogen wird, wenn es sich um einen gebrauchten Kasten handelt.
lg Ferdl
hi
wenn wir schon dabei sind ..
gibts ueberhaupt NOVA beim import von LKW unter 3,5t
nein, oder?
und der CO2 malus?
den gibts ja auch bei LKW unter 3,5t nicht, oder?
lg
g
Ferdlnand
14.11.2011, 02:34
hi
wenn wir schon dabei sind ..
gibts ueberhaupt NOVA beim import von LKW unter 3,5t
nein, oder?
und der CO2 malus?
den gibts ja auch bei LKW unter 3,5t nicht, oder?
lg
g
Lkw haben galub ich keine Nova, daher sollte sie ja auch erst bei der Umtypisierung zu M1 schlagend werden. Kenn mich da allerdings bewusst nicht besonders gut aus....;)
Den CO2 Malus.., ist bir LKW unter 3,5t nicht bekannt, oder?
Auf der Ducatopreisliste ist bei den Kastenwagen im Gegensatz zu den Bus/Kombiausführungenkeine CO2 Strafsteuer angeführt.
http://www.fiatprofessional.at/at/CMSDE/Pdf/Preisliste%20Ducato.pdf
Sollte diese eventuell neo eoner Ummeldung auf M1 auch nachgezahlt werden??
lg Ferdl
Hallo!
Würd mich mal interessieren was da als Basis zur Berechnung der Nova herangezogen wird, wenn es sich um einen gebrauchten Kasten handelt.
lg Ferdl
ah weißt - da sinds am Finanzamt recht kreativ !!!
Sie suchen in ihrer "Liste" eine verbrauchs - bzw abgastechnisch ebenbürtige Basis und beim Preis wird nach Vorlage von Rechnungen spontan entschieden, ob für die Abgabenberechnung akzeptabel, oder doch ein Gutachten erstellt werden muss ....
Da mein letzter Kastenwagencamper , wo ich ins FinAmt musste, ein originaler Firmenausbau war, den sie aber nicht in ihrer Liste geführt haben, wurde eigentlich sehr kulant-kreativ entschieden .... schmerzlich ist die "Zusatzzahlung" ohne effektive Wertsteigerung aber allemal !! :mad::mad:
Eigenartig ist diese Abgabengestaltung aber schon - zuerst ist der Wagen gar nicht Nowapflichtig und plötzlich doch ... nur wegen ein fix montierten Ladung !
gerilu
gerilu
Ferdlnand
14.11.2011, 12:44
Und wie ist das jetzt mit der CO2 Steuer, die ja auch als Umweltabgabe gehandelt wird?
Verseucht ein LKW die umwelt wenig als ein baugleicher M1 ?
lg Ferdl
hallo
so, hab jetzt von zwei stellen die bestaetigung erhalten:
fuer LKW bis 3,5t faellt weder die NOVA noch der CO2 malus an
fahrzeuge der klassen N1 sind von diesen abgaben freigestellt
daher sind auch beim import KEINE derartigen abgaben zu zahlen
auslandspreis ist daher inlandspreis:
gilt zb fuer folgende karren:
Chevrolet Astro Cargo
Chevrolet G Van Cargo
Chrysler Grand Voyager 4Cargo Doppelkabine (mit zwei Sitzreihen)
Chrysler Voyager Van (bis Modelljahr 1995)
Citroen Berlingo Kastenwagen
Citroen C 15
Citroen Jumper Kastenwagen (auch mit zwei Sitzreihen)
Citroen Jumpy Kastenwagen (auch mit zwei Sitzreihen)
Citroen C 25 Kastenwagen (auch mit zwei Sitzreihen)
Daihatsu Hijet Van
Fiat Doblò Cargo
Fiat Doblò MaxiCargo
Fiat Ducato Kastenwagen (auch mit zwei Sitzreihen)
Fiat Fiorino Kastenwagen
Fiat Scudo Kastenwagen (auch mit zwei Sitzreihen)
Ford Escort Kastenwagen (Lieferwagen)
Ford Fiesta Courier Kastenwagen
Ford Transit Kastenwagen (auch mit zwei Sitzreihen)
Hyundai H-1 Kastenwagen (auch mit zwei Sitzreihen)
Hyundai H-100 Kastenwagen (auch mit zwei Sitzreihen)
Iveco Daily Kastenwagen und Iveco TurboDaily Kastenwagen
KIA Pregio 3Van und 6Van (6Van mit zwei Sitzreihen)
Land Rover Defender 110 Hard Top (ohne Fenster)
Mazda E2200 Kastenwagen (auch mit zwei Sitzreihen)
Mercedes Sprinter Kastenwagen (auch mit zwei Sitzreihen)
Mercedes Vito Kastenwagen (auch mit zwei Sitzreihen)
Mitsubishi L300 Kastenwagen und Transporter (Transporter auch mit zwei Sitzreihen)
Mitsubishi L400 Kastenwagen und Transporter (Transporter mit zwei Sitzreihen)
Nissan Trade (auch mit zwei Sitzreihen)
Nissan Urvan (auch mit zwei Sitzreihen)
Nissan Vanette Cargo (auch mit zwei Sitzreihen)
Nissan Sunny Van Hochdach
Nissan Vanette (auch mit zwei Sitzreihen)
Opel Astra Lieferwagen, 3türig
Opel Combo
Opel Kadett Combo, Modell 38
Opel Kadett Delivery Van, Modell 37
Opel Movano Kastenwagen (auch mit zwei Sitzreihen)
Opel Rekord Delivery Van, Modell 65
Opel Vivaro Kastenwagen (auch mit zwei Sitzreihen)
Peugeot Boxer Kastenwagen (auch mit zwei Sitzreihen)
Peugeot Expert Kastenwagen (auch mit zwei Sitzreihen)
Peugeot J5/J9/J7 Kastenwagen (J5 auch mit zwei Sitzreihen)
Peugeot Partner Kastenwagen
Piaggio Porter Kastenwagen
Puch G Kastenwagen (Baumuster 4)
Renault Espace J66 DK (mit zwei Sitzreihen)
Renault Express Kastenwagen
Renault Kangoo FC
Renault Kangoo Grande FC
Renault Master FD
Renault Master Kastenwagen
Renault Master Kasten - JD (mit zwei Sitzreihen)
Renault Trafic - DK (mit zwei Sitzreihen)
Renault Trafic Kastenwagen
Seat Inca Van
Seat Terra LKW
Skoda 795 Van Plus
Skoda Foman Praktik 135 Ausf. 785L 136B-Hochdach
Subaru Domingo Van
Suzuki Carry Van
Talbot City-Laster
Toyota Hi Ace Kastenwagen
Toyota Lite Ace Kastenwagen
VW Caddy Kastenwagen
VW LT Kasten- und Hochraum-Kastenwagen (auch mit zwei Sitzreihen)
VW Transporter Kasten- und Hochraum-Kastenwagen (auch mit zwei Sitzreihen)
VW Transporter Winner
VW TransVan (mit zwei Sitzreihen)
Chevrolet Kalos (2 Seitentüren)
Chrysler Voyager Cargo (4 Seitentüren)
Citroen C1 Profi (2 Seitentüren)
Citroen C2 Profi (2 Seitentüren)
Citroen C5 Profi (4 Seitentüren)
Citroen Nemo (2, 3 oder 4 Seitentüren)
Citroen Picasso Profi (4 Seitentüren)
Citroen Saxo Profi (2 Seitentüren)
Citroen Xsara Profi (4 Seitentüren)
Dacia Duster Van (4 Seitentüren)
Dacia Logan Van (4 Seitentüren)
Dodge Nitro Cargo (4 Seitentüren)
Fiat Punto 188 (2 Seitentüren)
Fiat Punto 199 (2 Seitentüren)
Fiat Stilo (2 Seitentüren)
Ford Fiesta Van (2 Seitentüren)
Ford Focus Van (2 Seitentüren)
Ford Focus Van Traveller (4 Seitentüren)
Ford Transit Connect (kurzer und langer Radstand) (2, 3 oder 4 Seitentüren)
Hyundai i30 (Hatchback) LKW (4 Seitentüren)
Hyundai Santa Fe LKW (4 Seitentüren)
Hyundai Terracan LKW (4 Seitentüren)
Iveco Massif LKW (2 oder 4 Seitentüren)
Jeep Cherokee Cargo (4 Seitentüren)
Jeep Commander Cargo (4 Seitentüren)
Jeep Grand Cherokee Cargo (4 Seitentüren)
Jeep Wrangler Cargo (2 Seitentüren)
Jeep Wrangler Cargo Unlimited (4 Seitentüren)
KIA Carens (4 Seitentüren)
KIA cee`d Typ ED SW (4 Seitentüren)
KIA Sorento JC (4 Seitentüren)
KIA Sportage JE (4 Seitentüren)
KIA Sportage Typ SLS (4 Seitentüren)
LADA 111 Rabota (4 Seitentüren)
LADA Niva Taiga (2 Seitentüren)
Land Rover Defender 90 Hard Top (HT)-LKW (2 Seitentüren)
Land Rover Freelander Td4 3DR-LKW (2 Seitentüren)
Land Rover LA (Discovery) LKW (4 Seitentüren)
Land Rover LF/LKW (Freelander 2 LKW) (4 Seitentüren)
Mahindra Type M 540 SU4BU THAR - LKW geschlossener Aufbau
Mazda Premacy Van (4 Seitentüren)
Mega Multitruck Kastenwagen (2 Seitentüren)
Mercedes-Benz G Kastenwagen (2 oder 4 Seitentüren)
Mercedes-Benz Vaneo Company (4 Seitentüren)
Mitsubishi Colt Van (2 Seitentüren)
Mitsubishi i-MiEV Van (2 Seitentüren)
Mitsubishi Outlander LKW (4 Seitentüren)
Mitsubishi Pajero MT LKW (2 Seitentüren)
Mitsubishi Pajero MT Van (2 Seitentüren)
Mitsubishi Pajero Pinin LKW (2 Seitentüren)
Mitsubishi Pajero WG LKW (4 Seitentüren)
Mitsubishi Pajero WG Van (4 Seitentüren)
Mitsubishi Space Star LKW (4 Seitentüren)
Nissan Almera-N16 (2 Seitentüren)
Nissan Note-E11 (4 Seitentüren)
Nissan Pathfinder R51 (4 Seitentüren)
Nissan Patrol Y61 (2 oder 4 Seitentüren)
Nissan Terrano R20 (2 oder 4 Seitentüren)
Nissan X-Trail – T30 (4 Seitentüren)
Nissan X-Trail – T31 (4 Seitentüren)
Opel Corsa Van (2 Seitentüren)
Opel Zafira Van (4 Seitentüren)
Peugeot Bipper (2, 3 oder 4 Seitentüren)
Peugeot 206 XA (2 Seitentüren)
Peugeot 307 Break XA (4 Seitentüren)
Peugeot 307 XA (2 Seitentüren)
PT Cruiser Cargo (4 Seitentüren)
Renault Clio-SB (2 Seitentüren)
Renault Clio-SR (2 Seitentüren)
Renault Kangoo FW (3 oder 4 Seitentüren)
Renault Laguna K74 SOC (4 Seitentüren)
Renault Megane CM – SOC (2 Seitentüren)
Renault Megane Ka Societe (4 Seitentüren)
Renault Megane Km Societe (4 Seitentüren)
Renault Megane Kz Societe (4 Seitentüren)
Seat Altea XL/Freetrack Cargo 5P-N1 (4 Seitentüren)
Seat Ibiza-Cargo 6J-N1 (2 Seitentüren)
Skoda 1U – LKW (Octavia) (4 Seitentüren)
Skoda 5J – LKW (2 Seitentüren)
Skoda 6Y – LKW (Fabia) (2 Seitentüren)
Skoda Oktavia 1Z "Praktik" (4 Seitentüren)
SsangYong Korando LKW (2 Seitentüren)
SsangYong Kyron LKW (4 Seitentüren)
SsangYong Rexton LKW (4 Seitentüren)
Suzuki Grand Vitara JT (Modell 2005) (2 oder 4 Seitentüren)
Suzuki Grand Vitara XL7 2,0 TD (LKW) Type HT (4 Seitentüren)
Suzuki Ignis 1,3 DDiS (LKW) Type MH (4 Seitentüren)
Suzuki Jimny VU Type FJ (2 Seitentüren)
Suzuki SX4 (LKW) Type EY (4 Seitentüren)
Suzuki Vitara 2,0 TD VU (Type ET-V04V.S) (2 Seitentüren)
Think City Van (Elektromotor) (2 Seitentüren)
Toyota Aygo VAN (Type Aygo AB1N)
Toyota Corolla Van Type E12 (2 Seitentüren)
Toyota Land Cruiser 300 Van Type J12 (2 oder 4 Seitentüren)
Toyota Land Cruiser J15 Van (2 oder 4 Seitentüren)
Toyota RAV 4 Van Type A2 (2 oder 4 Seitentüren)
Toyota RAV4 Van Type XA3 (4 Seitentüren)
Toyota Verso Van (Type AR2N - 4 Seitentüren)
Toyota Yaris Verso Van (Type P2 - 4 Seitentüren)
Volvo C30 City Van (2 Seitentüren)
Volvo V40 Van (4 Seitentüren)
Volvo V50 Van (4 Seitentüren)
Volvo V70 Van (4 Seitentüren)
Volvo XC 70 Fiskal (4 Seitentüren)
Volvo XC90 Van (4 Seitentüren)
VW 1K-LKW (Golf V) (2 Seitentüren)
VW Fox City Van (VW 5Z-LKW) (2 Seitentüren)
VW Golf City Van (2 Seitentüren)
VW Golf Variant City Van (4 Seitentüren)
VW Lupo City Van (2 Seitentüren)
VW Polo City Van (2 Seitentüren)
Citroen Jumpy Kombi
Fiat Scudo Kombi
Hyundai H-100 Bus
Hyundai Starex
Mitsubishi L300 Bus
Mitsubishi L400 Bus
Mitsubishi Space Gear
Peugeot Expert Kombi
Chevrolet Astro Van
Chevrolet Sport Van
Chevrolet Trans Sport
Chrysler Grand Voyager
Citroen Jumper Kombi
Citroen C 25 Kombi
Fiat Ducato Kombi
Fiat Ducato Panorama
Ford Tourneo
Ford Transit Kombi und Busse
GMC/Savanna
Hyundai H-100 Bus (8-Sitzer, älteres Modell)
Hyundai Starex (7-Sitzer)
Hyundai Trajet Business
Iveco Daily Combi und Iveco TurboDaily Combi
KIA Carnival Super Station (ST)
Mercedes Sprinter Kombi
Mercedes Vito Kombi
Mercedes V-Klasse
Nissan Urvan
Nissan Vanette Cargo Combi 8
Nissan Vanette
Opel Movano Combi
Opel Vivaro Combi
Peugeot Boxer Kombi und Luxusbus
Peugeot J5/J9/J7 Bus
Renault Grand Espace mit den Verankerungspunkten am Fahrzeugboden für die hinteren Sitze (nicht mit Gleitschienen)
Renault Master JD - Kombi
Renault Trafic Kombi
Toyota Hi Ace Bus
Toyota Previa
Toyota Lite Ace Bus
VW Caravelle, VW Caravelle GL, VW Caravelle Coach
VW Combi CL
VW FamilyVan
VW LT Kombi
VW Transporter Kombi
VW Multivan
Chevrolet Astro Van
Chevrolet Sport Van
Chevrolet Trans Sport
Chevrolet Uplander
Chrysler Ram Van
Chrysler Voyager
Chrysler Grand Voyager
Citroen Berlingo (Modelle ab 2009)
Citroen C8
Citroen C 25
Citroen Evasion
Citroen Jumper
Citroen Jumpy
Fiat Doblo (ab Modelljahr 2006)
Fiat Ducato
Fiat Scudo
Fiat Ulysse
Ford Aerostar
Ford Galaxy
Ford Mercury Villager
Ford Tourneo
Ford Tourneo Connect langer Radstand
Ford Transit
GAZ Gazelle
GMC/Savanna
Honda Shuttle
Hyundai H-100
Hyundai Starex
Hyundai Trajet
Isuzu WFR, WFS 53 und Midi
Iveco Daily
KIA Carnival
Lancia Phedra
Lancia Z
Mazda E2000
Mazda E2200
Mazda MPV
Mercedes Sprinter
Mercedes Viano
Mercedes Vito
Mercedes V-Klasse
Mercedes 207, 208, 209, 210, 307, 309, 310 und MB 100
Mitsubishi Grandis
Mitsubishi L 300
Mitsubishi L 400
Mitsubishi Space Gear
Mitsubishi Space Wagon ab Modelljahr 1999
Nissan Interstar
Nissan NV200
Nissan Primastar
Nissan Serena C23
Nissan Urvan
Nissan Vanette
Nissan Vanette Cargo
Opel Movano
Opel Sintra
Opel Vivaro
Opel Vivaro Life
Peugeot Boxer
Peugeot Expert
Peugeot Expert Tepee
Peugeot Partner Tepee (Modelle ab 2009)
Peugeot J5/J9/J7
Peugeot 806
Peugeot 807
Pontiac TransSport
Renault Espace
Renault Grand Espace
Renault Master
Renault Trafic
Seat Alhambra
SsangYong Rodius
Toyota Avensis Verso
Toyota Hi Ace
Toyota Lite Ace
Toyota Previa
VW Caddy (alle Modelle)
VW Caravelle
VW Crafter
VW Eurovan
VW LT
VW Multivan
VW Sharan
VW Transporter, TransVan, Combi CL
VW Type 70
sowie fuer alle anderen fahrzeueg die als N1 zugelassen werden
angabe ohne gewaehr, ich habe jetzt einfach ein paar listen aus der seite der FLD zusammenkopiert
vor allem bei den bussen unten bin ich mir nicht sicher
die kommen fuer mich persoenlich nicht in frage daher hab ich da nicht gezielt nachgefragt
es koennte sein das die richtigen busse mit 9 sitzen NICHT als fahrzeugkategorie N1 gefuehrt werden, daher waere diese dann auch NICHT befreit
lg
g
Hat jemand von euch schon einmal überlegt einen Kastenwagen von außen zu isolieren?? :D
Das heißt außen GFK darunter PUR (Schaum) und das dann an den Kastenwagen kleben?:rolleyes:
Hat jemand von euch schon einmal überlegt einen Kastenwagen von außen zu isolieren?? :D
hi
hat wohl kaum wer
weils wohl noch viel aufwaendiger ist als von innen
denk an die stoesse bei den tueren
an die scheibenwischer
die fenster
und die ganzen leuchten, wie willst das denn machen ..?
vermutlich auch typisierungstechnisch ned machbar
denk an den fussgaengerschutz
das zeug darf ned splittern aussen...
lg
g
denk an die stoesse bei den tueren
an die scheibenwischer
die fenster
und die ganzen leuchten, wie willst das denn machen ..?
Ich würde die Isolierung erst ab dem Laderaum beginnen, somit keine Probleme bei den vorderen Türen. Die hinteren Türen würde ich gänzlich verschließen und die vordere Schiebetüre gegen eine normale WOMO Türe ersetzen.:) Die hinteren Leuchten würde ich einfach in die Isolierung verbauen da ein Wassereintritt in den Schaum ja egal ist da dieser kein Wasser aufnimmt und in das Fahrzeug kann ja aufgrund der Karosserie auch nichts eindringen.
vermutlich auch typisierungstechnisch ned machbar
denk an den fussgaengerschutz
das zeug darf ned splittern aussen...
Das ist aber bei einem "normalen" WOMO auch nichts anderes! Hast du übrigens schon einmal einen Plastikkotflügel wie ihn z.b. Renault bei Scenic, Megane, Clio, Espace,u.s.w. verbaut nach einem Unfall gesehen?? Das sind Messerscharfe Plastikspitzen. Da möchte ich nicht an kommen!:eek:
Ich würde die Isolierung erst ab dem Laderaum beginnen
hallo
hmmm
was ist denn dann noch genau der vorteil gegenueber der vorgangsweise bei "richtigen" womos?
da bist doch besser dran du kaufst dir einen geigneten kastenwagen, aktuelles modell mit heftigem heckschaden, und schneidest die karosserie komplett ab und setzt dort bodenplatte und waende auf
ich weiss schon
vom bauchgefuehl her ist das "viel komplizierter"
aber glaub mir, im vergleich zu adaptierungen an bestehenden strukturen, egal ob kastenwagen oder alt-womo ist das hinbauen von einer bodenplatte und vier waenden und dach drauf ein echter klacks ...
eine woche in einer halle und zwei leute als hilfe und das ding steht im rohbau ..
lg
g
Hat jemand von euch schon einmal überlegt einen Kastenwagen von außen zu isolieren?? :D
so in etwa? :D
http://www.nurbilder.com/pics/88e337-15.jpg
Wenn´s gut isoliert! :D:D:D:D
Hallo!
Wie sieht es aus, wenn ich einen Kastenwagen der in Österreich bereits zugelassen war als Wohnmobil ausbaue?
Muss ich für dieses Fahrzeug bedingt durch die Umwidmung in die Kategorie M1 dann NOVA bezahlen?:confused:
ja
vom zeitwert
lg
g
Ferdlnand
14.02.2012, 21:07
Hallo!
Wie sieht es aus, wenn ich einen Kastenwagen der in Österreich bereits zugelassen war als Wohnmobil ausbaue?
Muss ich für dieses Fahrzeug bedingt durch die Umwidmung in die Kategorie M1 dann NOVA bezahlen?:confused:
Ja, das könnte so sein.....(oder auch nicht) auf jeden Fall einkalkulieren.
lg Ferdl
Und wie ist das jetzt mit der CO2 Steuer, die ja auch als Umweltabgabe gehandelt wird?
Verseucht ein LKW die umwelt wenig als ein baugleicher M1 ?
lg Ferdl
hi
was hat denn die NOVA und die CO2 abgabe mit der umwelt zu tun?
du bist doch a vernueftiger, gestandener mann
lasst du dich jetzt auch schon von der kronenzeitung einlullen?
die abgaben dienen dazu das budget irgendwie aus der schieflage zu bekommen um die verschuldung im griff zu behalten.
sinnvollerweise gelten sie nur fuer endkunden und konsumenten und nicht fuer unternehmen
daher sind eben steuer LKW aus genommen davon
lg
g
Flüsterer
21.02.2013, 12:07
hi
was hat denn die NOVA und die CO2 abgabe mit der umwelt zu tun?
du bist doch a vernueftiger, gestandener mann
lasst du dich jetzt auch schon von der kronenzeitung einlullen?
die abgaben dienen dazu das budget irgendwie aus der schieflage zu bekommen um die verschuldung im griff zu behalten.
sinnvollerweise gelten sie nur fuer endkunden und konsumenten und nicht fuer unternehmen
daher sind eben steuer LKW aus genommen davon
lg
g
Häuptling "Lange Leitung", oder wie? :cool::cool:
Nach einem Jahr hätte ich jetzt nicht mehr akut auf eine Antwort gehofft...:rolleyes::rolleyes:
Häuptling "Lange Leitung", oder wie? :cool::cool:
Nach einem Jahr hätte ich jetzt nicht mehr akut auf eine Antwort gehofft...:rolleyes::rolleyes:
hi
hab grad nach dem alten thread rumgesucht in dem so emotional wegen der typisierung rumdiskutuert wurde
habe ihn weh ned gefunden aber eben dafuer dieses posting hier
weil ich die woche an haufen telefonate mit dem finanzministerium gehabt habe
wenn es noch wen interessiert:
es ist in KEINEM fall moeglich ein fahrzeug selbst zu importieren und daraus durch verblendung von fenstern oder einbau einer trennwand oder ausbau von sitzen einen fiskal-LKW zu machen
auch dann NICHT wenn es sich um ein fahrzeug aus der liste der fiskal LKWs handelt und auch dann nicht wenn der umbau vom selben dienstleister vorgenommen wird der auch fuer den importuer umbaut
nicht mal dann wenn es ein neufahrzeug ist
in der entsprechenden verordnung steht ausdruceklich drinnen dass das fiskal privileg (vorsteuerabzug berechtigung und keine NOVA und keine CO2 abgabe) immer NUR DANN zusteht wenn der generalimportuer den auftrag zum umbau erteilt hat
quelle:
fiskal lastkraftwagen verordnung (im volltext nachstehend zitiert)
zustaendig:
BMfF Sektion VI Abt. 4
die ganze verordnung ist eine zugangsbeschraenkung in den freien markt zum schutz der heimischen importeure und nach dem gemeinschaftsrecht mit hoher sicherheit nicht verfassungkonform
selbst nach einer langen nachdenkpause konnte man mir nicht mal eine theorie dafuer anfuehren warum sie das evt nicht sein sollte
ich habe zwar naechste woche noch einen termin dort, aber die meinen das richtig ernst
voellig absurd das ganze
wir wuerden einen fiskal-LKW fuer die firma benoetigen
lieferzeit hier in AT sind aber 4 monate
in muenchen stehen die dinger auf halde, die schicken das ding noch heute rueber wenns sein muss
den exakt gleichen fiskalumbau wie er fuer dieses fahrzeug festgelegt ist wuerde der lagermax auch innerhalb einer woche hinbekommen, der baut auch die autos fuer den importeur immer um.
aber damit ist nichts gewonnen
der umbau wuerde dann nicht vom generalimportuer sondern von mir (oder dem deutschen haendler) in auftrag gegeben.
damit ist dieses fahrzeug zwar STVO rechtlich ein LKW, aber er ist trotzdem NOVA pflichtig und ich bin fuer dieses fahrzeug nicht vorsteuerabzugsberechtig
a riesensauerei das ganze ....
des BMfF ist - habe ich den eindruck - jenes ministerium welches sich in vielen faellen ned amal im ansatz um das EU recht kuemmert
lg
g
vollzitat:
Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Steuerliche Einstufung von Fahrzeugen, Fassung vom 20.02.2013
Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die steuerliche Einstufung von Fahrzeugen als Kleinlastkraftwagen und Kleinbusse StF: BGBl. II Nr. 193/2002
Zu § 12 Abs. 2 Z 2 lit. b UStG 1994, BGBl. Nr. 663/1994, in der Fassung BGBl. I Nr. 56/2002 und zu § 8 Abs. 6 Z 1 und § 20 Abs. 1 Z 2 lit. b EStG 1988, BGBl. Nr. 400/1988, in der Fassung BGBl. I Nr. 68/2002 wird verordnet:
§ 1. Kleinlastkraftwagen und Kleinbusse fallen nicht unter die Begriffe "Personenkraftwagen" und "Kombinationskraftwagen".
§ 2. Als Kleinlastkraftwagen können nur solche Fahrzeuge angesehen werden, die sich sowohl nach dem äußeren Erscheinungsbild als auch von der Ausstattung her erheblich von einem der Personenbeförderung dienenden Fahrzeug unterscheiden. Das Fahrzeug muss so gebaut sein, dass ein Umbau in einen Personen- oder Kombinationskraftwagen mit äußerst großem technischen und finanziellen Aufwand verbunden und somit wirtschaftlich sinnlos wäre.
§ 3. (1) Fahrzeuge, die vom Aufbau der Karosserie her auch als Personen- oder Kombinationskraftwagen gefertigt werden, können nur bei Vorliegen folgender Mindesterfordernisse als Kleinlastkraftwagen eingestuft werden:
1.Das Fahrzeug muss eine Heckklappe oder Hecktüre(n) aufweisen.
2.Das Fahrzeug darf mit nur einer Sitzreihe für Fahrer und Beifahrer ausgestattet sein.
3.Hinter der Sitzreihe muss ein Trenngitter oder eine Trennwand oder eine Kombination beider Vorrichtungen angebracht sein. Das Trenngitter (die Trennwand) muss mit der Bodenplatte (Originalbodenplatte oder Bodenplattenverlängerung, siehe Punkt 6) und mit der Karosserie fest und nicht leicht trennbar verbunden werden. Diese Verbindung wird insbesondere durch Verschweißen oder Vernieten oder einer Kombination beider Maßnahmen herzustellen sein.
4.Der Laderaum muss seitlich verblecht sein; er darf somit keine seitlichen Fenster aufweisen. Die Verblechung muss mit der Karosserie so fest verbunden sein, dass deren Entfernung nur unter Beschädigung der Karosserie möglich wäre. Diese Verbindung wird insbesondere durch Verschweißen oder Verkleben mit einem Kleber, dessen Wirkung einer Verschweißung gleichkommt (zB Kleber auf Polyurethanbasis), herzustellen sein. Die Verblechung muss in Wagenfarbe lackiert sein. Ein bloßes Einsetzen von Blechtafeln in die für die Fenster vorgesehenen Führungen unter Belassung der Fensterdichtungen ist nicht ausreichend.
5.Halterungen für hintere Sitze und Sitzgurte müssen entfernt und entsprechende Ausnehmungen unbenützbar (zB durch Verschweißen oder Ausbohren der Gewinde) gemacht worden sein.
6.Der Laderaumboden muss aus einer durchgehenden, ebenen Stahlverblechung bestehen. Es muss daher eine allfällige Fußmulde durch eine selbsttragende, mit der Originalbodenplatte fest verbundenen und bis zum Trenngitter (Trennwand) vorgezogenen Stahlblechplatte überdeckt werden. Die Verbindung mit der Originalbodenplatte muss so erfolgen, dass eine Trennung nur unter Beschädigung der Originalbodenplatte möglich wäre. Zur Herstellung dieser Verbindung eignet sich insbesondere ein Verschweißen. Sind größere Auflageflächen vorhanden, ist auch ein durchgehendes Verkleben der Auflageflächen mit einem Kleber, dessen Wirkung einer Verschweißung gleichkommt (zB Kleber auf Polyurethanbasis), in Verbindung mit einem Vernieten (Durchnieten durch die Originalbodenplatte) möglich. Die Fußmulde muss auch durch seitliche Verblechungen abgeschlossen werden.
7.Seitliche Laderaumtüren darf das Fahrzeug nur dann aufweisen, wenn es eine untere Laderaumlänge von grundsätzlich mindestens 1 500 mm aufweist. Diese Mindestladeraumlänge darf durch eine schräge Heckklappe nicht sehr erheblich eingeschränkt werden. Bei den seitlichen Laderaumtüren muss die Fensterhebemechanik unbenützbar gemacht worden sein.
8.Das Fahrzeug muss kraftfahrrechtlich und zolltarifarisch als Lastkraftwagen (Kraftfahrzeug für die Warenbeförderung) einzustufen sein.
9.Für Geländefahrzeuge, die keine Fußmulde aufweisen, gilt ergänzend Folgendes: Die Trennvorrichtung hinter der Sitzreihe (vergleiche Punkt 1) muss im unteren Bereich in einer Trennwand bestehen, die sich nach hinten waagrecht etwa 20 cm fortsetzen muss. Diese Trennwandfortsetzung muss mit der Originalbodenplatte so fest verbunden werden, dass eine Trennung nur unter Beschädigung der Originalbodenplatte möglich wäre. Bezüglich geeigneter Maßnahmen zur Herstellung dieser Verbindung siehe Punkt 6.
(2) Der Kleinlastkraftwagen muss die angeführten Merkmale bereits werkseitig aufweisen. "Werkseitig" bedeutet, dass allenfalls für die Einstufung als Kleinlastkraftwagen noch erforderliche Umbaumaßnahmen bereits vom Erzeuger oder in dessen Auftrag oder von dem gemäß § 29 Abs. 2 Kraftfahrgesetz 1967 Bevollmächtigten oder in dessen Auftrag durchgeführt werden müssen.
§ 4. Nicht als Personen- oder Kombinationskraftwagen sind unter den im § 2 angeführten allgemeinen Voraussetzungen weiters folgende Fahrzeuge anzusehen (Kleinlastkraftwagen im weiteren Sinn):
-Kastenwagen; das sind Fahrzeuge, die bereits werkseitig (§ 3 Abs. 2) so konstruiert sind, dass sie einen vom Führerhaus abgesetzten kastenförmigen Laderaum aufweisen. Die Fahrzeuge sind mit hinteren Flügeltüren ausgestattet und dürfen außer einem kleinen rechtsseitigen Sichtfenster (Höchstausmaß 38 cm × 38 cm), das mit einem Innenschutzgitter versehen sein muss, keine seitlichen Laderaumfenster aufweisen. Diese Fahrzeuge müssen kraftfahrrechtlich und zolltarifarisch als Lastkraftwagen (Kraftfahrzeuge für die Warenbeförderung) einzustufen sein.
-Pritschenwagen (Pick-Up-Fahrzeuge); das sind Fahrzeuge, die bereits werkseitig (§ 3 Abs. 2) so konstruiert sind, dass sie ein geschlossenes Führerhaus (mit einer Sitzreihe oder mit zwei Sitzreihen) und eine sich daran anschließende, grundsätzlich offene Ladefläche aufweisen. Die Ladefläche kann auch mit einem Hardtop, einer Plane oder einer ähnlichen zum Schutz der Transportgüter bestimmten Zusatzausstattung versehen werden. Die Fahrzeuge müssen kraftfahrrechtlich und zolltarifarisch als Lastkraftwagen (Kraftfahrzeuge für die Warenbeförderung) einzustufen sein.
-Leichenwagen; das sind Fahrzeuge, die sich sowohl von der Bauweise (geschlossenes Führerhaus, durchgehende seitliche Verglasung des Laderaumes) als auch von der Ausstattung (spezielle Vorrichtungen für den Sargtransport) her wesentlich von den üblichen Typen von Personen- und Kombinationskraftwagen unterscheiden.
§ 5. Unter einem Kleinbus ist ein Fahrzeug zu verstehen, das ein kastenwagenförmiges Äußeres sowie Beförderungsmöglichkeiten für mehr als sechs Personen (einschließlich des Fahrzeuglenkers) aufweist. Bei der Beurteilung der Personenbeförderungskapazität ist nicht auf die tatsächlich vorhandene Anzahl der Sitzplätze, sondern auf die auf Grund der Bauart und Größe des Fahrzeuges maximal zulässige Personenbeförderungsmöglichkeit abzustellen. Es ist auch unmaßgebend, ob ein nach diesen Kriterien als Kleinbus anerkanntes Fahrzeug Zwecken des Personentransportes oder des Lastentransportes dient oder kombiniert eingesetzt wird.
§ 6. (1) Die Verordnung ist in Bezug auf die Umsatzsteuer in allen nicht rechtskräftigen Fällen anzuwenden.
(2) Die Verordnung ist in Bezug auf die Einkommensteuer auf Fahrzeuge anzuwenden, die ab 8. Jänner 2002 angeschafft (hergestellt) werden bzw. bei denen der Beginn der entgeltlichen Überlassung ab 8. Jänner 2002 erfolgt.
(3) Entsprechend dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Verordnung BGBl. Nr. 273/1996 außer Kraft.