Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : WoMo tatsächliches Eigengewicht
zerocool
19.10.2011, 19:04
Hello
Hab natürlich die Suchfunktion genutzt aber nix gefunden.
Gibts hier im Forum eine Liste wo Womo Besitzer ihr Fahrzeug selber gewogen haben???
Ich meine das "Leergewicht" quasi Grundausstattung ohne Kleidung, Wasser, Essen usw.
Hab jetzt schon viele Berichte gelesen und es werden immer wieder Fragen zum Gewicht gestellt.
Wäre sicher hilfreich wenn man als Unterstützung bei der Suche nach einem gebrauchten WoMo auf diese Liste schauen könnte, da wie ich im Forum gelesen habe die im Typenschein eingetragenen Gewichte nicht unbedingt den Tatsächlichen "Leergewichten" entsprechen.
Und es sicher nicht so einfach ist beim WoMo kauf mal eben auf ne Brückenwage zu düsen um dies zu überprüfen.
Eure Meinung dazu???
MFG D
MANICHRU
19.10.2011, 21:09
Hallo
Ich denke wenn du ein gebrauchtes WOMO kaufen möchtest, dann wirst du auch sicher eine Probefahrt durchführen wollen.Eine Brückenwaage (Lagerhaus) gibt es in jeder kleineren Stadt.
Eine Gewichtsliste wird dir nicht viel bringen, da das EG auch vom eingebauten Zubehör ( TV/ Sat / Markise/ Umbauten etc) abhängig ist. Kommst du mit dem GESGW dann über die 3,5 T, dann werden die Strafen der Polizei schon etwas höher ausfallen - Überladen - fahren ohne FS - fahren ohne GoBox etc. Die Brückenwaage solltest du schon in Anspruch nehmen.
lg manichru
. Kommst du mit dem GESGW dann über die 3,5 T, dann werden die Strafen der Polizei schon etwas höher ausfallen - Überladen - fahren ohne FS - fahren ohne GoBox etc.
Nix Strafe wegen Führerschein und auch nicht wegen Go-Box. Dafür gilt nur das
in der Zulassung eingetragene "höchste zulässige Gesamtgewicht".
Bestraft wirst Du nur wegen der Überschreitung des Gesamtgewichts.
Unangenehmer kann werden, dass Du unter Umständen überhaupt nicht mehr,
oder nur mehr ohne Mitfahrer weiterfahren kannst.
Lg Günter
Freetec 598
20.10.2011, 07:29
Hallo,
bei unserem Hersteller TEC / LMC steht in den Prospekten unter techn. Daten für jedes Zubehörteil das Gewicht einzeln ausgewiesen.
Ich denke, das ist bei allen anderen Herstellern auch so.
Somit hast Du einen Anhaltspunkt, wenn Du Dir ein gebr. WOMO kaufen möchtest.
Also bei dem Händler Deines Vertrauens mal einen Blick in die Prospekte und Du weißt mehr,
zumindest ungefähr.
Aber wiegen würde ich das ins Auge gefaßte WOMO in jedem Fall vor dem Kauf !
Denn:
Zu den oben genannten Gefahren kommen auch noch echte Risiken wie z.B. Reifenplatzer mit allen daraus resultierenden Risiken ( Unfälle) wegen Überlastung der Reifen!
Sollte dann noch eine größere Diskrepanz bestehen, könnte auch Nässe " im Gebälk" nisten.
Hallo,
Gewicht und WOMO/WOWA sind zwei Dinge, die ganz und gar nicht harmonieren .... :D:D:D:D
Nach meiner bescheidenen Meinung, sind maximal 10% dieser "Wohnklos mit Rädern" (mit oder auch ohne Motor) NICHT überladen !!
(im Sinne tatsächliches Gewicht - zur eingetragen / angegeben Masse im fahrbereiten Zustand und dem "Höchstzulässigemgesamtgewicht" HzlGG)
Irgendwie kann ich mir auch nicht vorstellen, dass die Suchfunktion im Forum keinerlei Ergebnisse gebracht hat .... ist und war doch das "Gewicht" immer eine "mächtige" Diskussionsgrundlage :D:D:D:D
gerilu
Hallo,
"mächtige" Diskussionsgrundlage :D:D:D:D
gerilu
Hallo
ja,ja ist immer riesiges Thema aber ein Liste wirst nicht finden. Ja es wird keiner hier öffentlich zugeben wird das man zuviel Gewicht auf den Buckel hat.....:D:D:rolleyes:
Gewichtsangaben tolerien laut Prospekte - /+ 5%
Bsp: Adriatic 660 SP (2004)......Gew. 2940kg...im fahrbereiten Zustand ...mit Extras..3060kg......Gewogen..upps..3270kg.....:o:m ad:
....Überladen - fahren ohne FS - fahren ohne GoBox....
unsinn
ueberladen -> JA
aber fuehrerschein und go-box haben mit dem momentangewicht nichts zu tun
die bestimmungen welchen fuehererschein du benoeetigst und ob eine go-box oder nicht richten sich nach dem hochst ZULAESSIGEN gesamtgewicht, und das bleibt - unabhaengig von der beladung - immer das gleiche
lg
g
zerocool
20.10.2011, 09:50
Bsp: Adriatic 660 SP (2004)......Gew. 2940kg...im fahrbereiten Zustand ...mit Extras..3060kg......Gewogen..upps..3270kg.....:o:m ad:
Genau um das gehts ich dachte mir nur es wäre cool wenns da eben ne Liste gibt.
Wenn einer zb nen keine Ahnung 409 Mercedes haben will und der Verkäufer meint, das der zb. Eigengewicht 2800 hat und HzGesGew. 3500 weil eben runtertypisiert, dann wäre es von Vorteil wenn man das hier im Forum vorab checken kann, denn es ist ein Unterschied ob die 2800 das leere Fahrzeug betreffen, oder eben mit den Einbauten.
Wenn dann wer sowas will kann er nachschauen was das Teil "leer" hat und dann vorab abschätzen wie sichs dann ausgeht.
Weil wie schon oft beschrieben Papier ist geduldig, ich hab 3 Jahre in einer Tullner "Rettungswagenschmiede" gearbeitet, da sind wir oft ohne Zusatzsitz und Einbauten zum Typisieren gefahren.
Das mich jetzt keiner falsch versteht, es geht nur drum was die Fahrzeuge "REAL" auf die Waage bringen.
MFG D
Freetec 598
20.10.2011, 10:27
Hallo,
Gewicht und WOMO/WOWA sind zwei Dinge, die ganz und gar nicht harmonieren .... :D:D:D:D
Nach meiner bescheidenen Meinung, sind maximal 10% dieser "Wohnklos mit Rädern" (mit oder auch ohne Motor) NICHT überladen !!
(im Sinne tatsächliches Gewicht - zur eingetragen / angegeben Masse im fahrbereiten Zustand und dem "Höchstzulässigemgesamtgewicht" HzlGG)
Irgendwie kann ich mir auch nicht vorstellen, dass die Suchfunktion im Forum keinerlei Ergebnisse gebracht hat .... ist und war doch das "Gewicht" immer eine "mächtige" Diskussionsgrundlage :D:D:D:D
gerilu
Nach meiner bescheidenen Meinung ist es genau umgekehrt.
Zumindest bei den < 3,5 t zGG fahren 90 % der Besitzer bewußt oder unbewußt
überladen.
In einem Kreis von solchen Eignern befragt, hatte sich die Hälfte noch nie Gedanken
darüber gemacht und der anderen Hälfte war es egal, nach dem Motto:
Wird scho nix passiern.
Nur für die, die regelmäßig in Foren unterwegs sind, war es überhaupt
ein Thema.
Ach ja, unser TEC Freetec 598 wog 2007 "leer" 2910 Kg, also mit vollem Tank, vollem Trinkwassertank und meiner Wenigkeit an Bord. :-)
Wenn wir heute urlaubsfertig starten, wiegen wir alle 3 zusammen ohne Hund und ohne Katz ;-) immer so 30 - 50 Kg unter den 3500 Kg zGG.
MANICHRU
20.10.2011, 19:47
[quote=abo;158740]unsinn
ueberladen -> JA
aber fuehrerschein und go-box haben mit dem momentangewicht nichts zu tun
die bestimmungen welchen fuehererschein du benoeetigst und ob eine go-box oder nicht richten sich nach dem hochst ZULAESSIGEN gesamtgewicht, und das bleibt - unabhaengig von der beladung - immer das gleiche
Hallo
Entschuldigung dass ich da was falsches geschrieben habe.
Wenn das so ist habe ich schon jahrelang was falsches abgespeichert.
(Beim nächsten Burnout wird die Festplatte eh wieder gelöscht)
Angenommen ich haben nur den "B"Schein. Mein Car hat HZGW 2100kg der Wowa 1400kg HZGW.
Mein Auto hat dann überladen 2300 + Wowa überladen 1500 - 3800kg. Wenn ich jetzt mit ohne E zu B
unterwegs bin werde ich nur für die 300 Überladung bestraft ???? Bei einem Unfall ist das Versicherungstechnisch auch i.O.??
Oder bei Womo überladen über 3500 ist auch nicht C Schein pflichtig ??
Der Asfinag ist das überladene Womo auch egal (Goboxfahrt wäre ja teurer als die Vig)???
In meinem roten Schein steht bei B Fzge bis 3500 kg Gesgw.
Dann hat mich die Exekutive bei einer Kontrolle vor einigen Jahren wirklich schlecht beraten.
Habe dank des Forums wieder was dazugelernt - danke für die Aufklärung.
LG manichru
bei unserem Hersteller TEC / LMC steht in den Prospekten unter techn. Daten für jedes Zubehörteil das Gewicht einzeln ausgewiesen.
Ich denke, das ist bei allen anderen Herstellern auch so.
Somit hast Du einen Anhaltspunkt...
hallo
mit dem zubehoer alleine lassen sich die unterschiede im eigengewicht in den allermeisten faellen bei weitem nicht erklaeren
es ist schlichtweg in vielen faellen so dass das gewicht des teils mit dem in den papieren eingetragenen werten einfach nix zu tun hat..
lg
g
hi
Angenommen ich haben nur den "B"Schein. Mein Car hat HZGW 2100kg der Wowa 1400kg HZGW. Mein Auto hat dann überladen 2300 + Wowa überladen 1500 - 3800kg. Wenn ich jetzt mit ohne E zu B unterwegs bin werde ich nur für die 300 Überladung bestraft ????
naja, das thema mit dem anhaenger ist ned ganz so einfach
aber ich wuerde zu 90% sagen auch da ist es so
wenn dein KFZ wirklich 2100kg HZLGG hat und der anhaenger wirklich 1400kg und die summe beider HZLGG in den fahrzeugpapieren wirklich 3500kg oder weniger ist und nicht etwa 3501kg, dann gehe ich davon aus dass das FS technisch egal ist
und wegen go-box ect sowieso egal ..
evt kann ja der herr johannsen kurz was dazu sagen, aber ich denke wenn die HZLGG gewichte in den papieren stimmen dass dann - nur den FS betreffend - die ueberladung keine rolle spielt
Bei einem Unfall ist das Versicherungstechnisch auch i.O.??
keinesfalls!
wenn dir ein SV nachweisen kann dass der unfall nicht oder nicht so schwer ausgefallen waere wenn die die HZLGG eingehalten haettest dann bist du gegenueber der versicherung regresspflichtig. die regresshoehe ist limitiert, aber es ist viel geld, einige 1.000 euro, wenn nicht sogar 10.000de, weiss ned ...
Oder bei Womo überladen über 3500 ist auch nicht C Schein pflichtig ??
definitiv nein, es ist nicht C schein pflichtig
Der Asfinag ist das überladene Womo auch egal (Goboxfahrt wäre ja teurer als die Vig)???
ja, es ist es, es geht immer um das HZLGG und nicht um das momentangewicht
In meinem roten Schein steht bei B Fzge bis 3500 kg Gesgw.
steht das da?
in meinem scheckkartenschein steht garnix mehr glaub ich
das FS gesetz sagt jedenfalls dass damit das HZLGG gemeint ist
von daher denke ich ist das auch bei deinem FS so wie bei allen anderen
Dann hat mich die Exekutive bei einer Kontrolle vor einigen Jahren wirklich schlecht beraten.
die typen sind keine juristen
und oft, je nach art des gesetzes um das es geht, bei weitem ned besonders fit
das ist auch nicht deren aufgabe
es ist auch unmoeglich alle einzel- und detailbestimmungen ALLER fuer einen polizisten in frage kommenden gesetze (das sind DUTZENDE!) inkl aller erlaesse, verordnungen ect zu kennen,
dafuer gibts dann die (polizei)juristen ...
die sollten sich die muehe machen die tatsaechlichen bestimmungen zu rechergieren und anzuwenden
da aber rund 20% aller bescheide solcher polizeijuristen die beim UVS angefochten werden vom UVS wieder behoben werden kann man davon ausgehen dass auch da noch ned die allwissenheit regiert
ist auch logisch
wo menschen arbeiten passieren fehler
und selbst sehr genau geregelte gesetze (und die meisten sind eher schwammig geregelt) kann man oft in zweierlei richtungen interpretieren
lg
g
tojamata
21.10.2011, 07:06
servus,
meiner meinung nach wird das mit dem c-schein und der go box nur dann strafrechtlich tragend wenn das fahrzeug zb zuerst 4,2 to hatte und offensichtlich auf 3,5 to herunter typisiert wurde. hier kann ich mir schon vorstellen dass findige juristen eine connex herstellen und sagen, das fahrzeug wurd wegen der steuer und dem fs extra nach unten typisiert.
bei einem von vorne weg typisierten 3,5 to kann ich mir nur die relevanz der überladung vorstellen.
wissen tu ichs nicht mittlereile 2 mal amtlich gewogen beide mal hat es gepasst, naja zumindest im toleranzbereich:D:D
meiner meinung nach wird das mit dem c-schein und der go box nur dann strafrechtlich tragend wenn das fahrzeug zb zuerst 4,2 to hatte und offensichtlich auf 3,5 to herunter typisiert wurde. hier kann ich mir schon vorstellen dass findige juristen eine connex herstellen und sagen, das fahrzeug wurd wegen der steuer und dem fs extra nach unten typisiert.
hallo
absurd
eher im gegenteil
wenn du auf einem "normalen" fahrgestell faehrst ist in aller regel nicht nur das HZLGG ueberschritten sondern auch
- radtraglast
- achstraglast
- reifentraglast
die wahrscheinlichkeit dass du "abgestellt" wirst ist da sehr hoch
wenn du auf einem +4000kg fahrgestell faehrst stimmen alle diese lasten normalerweise, nur das HZLGG ist ueberschritten
wenn alle technischen lasten wie oben genannt passen ist keine gefahr im verzug und mit etwas glueck kannst auch mit 500 oder 1000kg zuviel noch weiterfahren ...
lg
g
derfranze
21.10.2011, 09:21
servus,
meiner meinung nach wird das mit dem c-schein und der go box nur dann ***strafrechtlich*** tragend wenn das fahrzeug zb zuerst 4,2 to hatte und offensichtlich auf 3,5 to herunter typisiert wurde. hier kann ich mir schon vorstellen dass findige juristen eine connex herstellen und sagen, das fahrzeug wurd wegen der steuer und dem fs extra nach unten typisiert.
Gratuliere zu Ihrer Fantasie. Und die Antwort ist nein. Eine Erklärung sprengt das Forum.
bei einem von vorne weg typisierten 3,5 to kann ich mir nur die relevanz der überladung vorstellen.
wissen tu ichs nicht mittlereile 2 mal amtlich gewogen beide mal hat es gepasst, naja zumindest im toleranzbereich:D:D
Ich habe mir den ganzen Thread jetzt reingezogen (gelesen) und muß ein paar Dinge richtigstellen. Hier wurden Dinge die unterschiedlicher nicht sein könnnen zu einer neuen Fabel zusammengestellt. Die Erklärungen:
Ein Fahrgestell mit 2.800 kg ist kein WoMo. Hier fehlt der Aufbau.
Das Eigengewicht wird zum Zulassungs- oder Typisierungszeitpunkt erhoben. Nachträgliche Einbauten erhöhen dieses, allerdings ohne Dokumentation.
Autobahnmaut richtet sich erst mal nach den höchstzulässigen Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges - und nicht nach dem Führerescheinbestimmungen
Beim Ziehen von Anhängern wird nur beim Besitz des FS B das höchstzulässige GG der beiden zusammengerechnet und dieses darf höchstens 3500 kg sein.
Gewichtsüberschreitungen werden bis 2 % des hZG straffrei toleriert.
Bis zum 19.1.2013 (das Gesetz ist im werden) darf mit dem EzB noch ein Anhänger gezogen werden, der mehr als 3,5 Tonnen hat (Gesetzeslücke). Nachher ist für solche Fahrzeugkombinationen der FS C1 und EzB erforderlich. Die Autobahnmaut wird mit der Vignette nach dem Zugfahrzeug bestimmt.
Und eine ganz besondere Bitte: Als Laien nicht Verwaltungsübertretungen mit gerichtlich strafbaren Handlungen verwechseln. Wer es nicht weis soll es einfach lassen.
2 Beispiele aus letzter Zeit:
Zurechtschneiden (nicht umbiegen) von Kennzeichentafeln ist eine gerichtlich srafbare Handlung (Urkundenfälschung bis 6 Monate oder 360 Tagessätze bestraft) und wird trotzdem hier gepostet.
Betrunken mit einem überladenen Womo und/oder mit überladenen Anhänger gegen die Einbahn zu fahren ist eine Verwaltungsübertretung und hat nichts mit Gericht zu tun.
Das "gesunde" Volksempfinden zählt einfach Nüsse.
lg Franz
hallo
danke fuer deine ausfuehrungen
Ein Fahrgestell mit 2.800 kg ist kein WoMo. Hier fehlt der Aufbau.
ist so sprachgebrauch
da alle womos auf einem (leeren) fahrgestell aufbauen ist die frage der gesamtgewichte vor allem eine des basis-fahrgestells
wenn also von einem 2800kg fahrgestelle gesprochen wird dann meinen wir im allgemeinen eine womo mit einem fahrgestell welches ein HZLGG von 2800kg erlaubt
Beim Ziehen von Anhängern wird nur beim Besitz des FS B das höchstzulässige GG der beiden zusammengerechnet und dieses darf höchstens 3500 kg sein.
Gewichtsüberschreitungen werden bis 2 % des hZG straffrei toleriert.
soweit so bekannt
was wir (auch ich) allerdings nicht zu 100% wissen:
wenn diese kombination die 2% toleranz ueberschreitet und die kombination aus zugfahrzeug und anhaenger zb 3700kg hat: ist dass dann "nur" eine ueberladung oder zusaetzlich auch ein verstoss gegen die fuehrerscheinbestimmungen?
beim womo alleine bin ich mir sicher dass es KEIN verstoss gegen die fuehrerscheinbestimmungen ist, bei der komination mit dem anhaneger bin ich nicht ganz so sicher ..
Zurechtschneiden (nicht umbiegen) von Kennzeichentafeln ist eine gerichtlich srafbare Handlung (Urkundenfälschung bis 6 Monate oder 360 Tagessätze bestraft) und wird trotzdem hier gepostet.
das war - zumindestens mir - eigentlich immer klar ....
unbiegen und zurechtschneiden sind zwei paar schuhe ...
lg
g
Das "gesunde" Volksempfinden zählt einfach Nüsse.
lg Franz
[/COLOR]
Hab auch "überladene Nüsse" .... in einem haarigen Sack .... ist das auch verwaltungsstrafrechtlich relevant ?? :D:D:D:D
Ja ja - diese "Stammtischgesetzesauslegungen" samt "Umgehungslösungsvorschlägen" arten gar oft in urkomische Blüten aus ... halleluja
Tirolergruß
gerilu
westbahnmichi
21.10.2011, 11:18
Hab auch "überladene Nüsse" .... in einem haarigen Sack .... ist das auch verwaltungsstrafrechtlich relevant ?? :D:D:D:D
Tirolergruß
gerilu
Hallo gerilu
das solltest du mit deiner frau abklären:D:D:D
Wienergruss
michi
tojamata
21.10.2011, 12:45
servus,
Gewicht niemals mit der Frau abklären, kann schief gehen, weiß ich!!!!!!!
und wegen der Nüsse prozentuell nur ein untergeordneter Bauteil des Körpers
Nüsse prozentuell nur ein untergeordneter Bauteil des Körpers
deshalb ja die 2%-toleranzgrenze :D:D:D:D:D
derfranze
21.10.2011, 15:42
hallo
soweit so bekannt
was wir (auch ich) allerdings nicht zu 100% wissen:
wenn diese kombination die 2% toleranz ueberschreitet und die kombination aus zugfahrzeug und anhaenger zb 3700kg hat: ist dass dann "nur" eine ueberladung oder zusaetzlich auch ein verstoss gegen die fuehrerscheinbestimmungen?
Obwohl im Verwaltungsrecht das sogenannten Kummulationsprinzip (Anhäufung oder einzelne Bestrafung jedes Deliktes) ist das nur eine Überladung. Fahren ohne Führerschein wäre z.B. ein Kraftfahrzeug mit 5000 kg HzG und einem Monatangewicht (tatsächlich gewogenes) von 3.100 kg zu lenken.
beim womo alleine bin ich mir sicher dass es KEIN verstoss gegen die fuehrerscheinbestimmungen ist, bei der komination mit dem anhaneger bin ich nicht ganz so sicher ..
Ist eine 2malige Gewichtsüberschreitung.
lg
g
Ich bin auf diesen Vergleich oben eingegangen weil ich glaube, dass sich viele Forumsteilnehmer nicht bewußt sind, dass das getippte für immer im Netz ist und nicht nur im Bildschirm vor den Augen oder nur im Forum.
lg Franz
Ist eine 2malige Gewichtsüberschreitung.
danke fuer die info
lg
g
zerocool
27.10.2011, 17:36
So hab da jetzt im Netz was gefunden
Alter Mercedes 406 Bus (leer, also ohne Einbauten) 2940kg
So, also kann man sagen das ein Eingerichteter 406er wenn er bis 3,5t Typisiert ist eigentlich als WoMo immer Überladen ist und somit, wenns wer legal will nicht gekauft werden soll
So in etwa hätt ich mir das hier vorgestellt.
...und somit, wenns wer legal will nicht gekauft werden soll
...
hallo
ich bin sicher alle wollens legal
das problem ist dass einige gesetze nicht mit unserem anforderungsprofil kompatibel sind
;-(
lg
g