Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Umbiegen von Kennzeichen
hallo
bin durch zufall grad auf eine richtline gestossen die ich so auch noch nicht gekannt hatte
an sich waere ich bis vor 5min davon ausgegangen dass das umbiegen von kennzeichen damit sie auf den vorgesehenen montageplatz passen nicht zulaessig ist
richtig ist aber seit 2004:
JA, das ist im unbedingt erforderlichen ausmaß ZULÄSSIG
interessant ...
"...3.) Für Fahrzeuge ohne EU-Betriebserlaubnis gilt: 3.1.) Anbringung der Kennzeichentafel hinten: Bei solchen Fahrzeugen kann es vorkommen, dass die zur Aufnahme der Kennzeichentafeln vorgesehenen Vertiefungen in der Fahrzeugkarosserie oder der Abstand zu seitlich angebrachten Beleuchtungseinrichtungen oder sonstigen Fahrzeugteilen nicht den Maßen der anzubringenden Kennzeichentafeln entsprechen. Um in jenen Fällen, in denen diese Maße nur geringfügig abweichen von Fahrzeugumbauten Abstand nehmen zu können, bestehen keine Bedenken dagegen, die seitlichen Ränder der Kennzeichentafel auf- oder umzubiegen. Dies jedoch nur in dem Ausmaße, als es für eine ordnungsgemäße Anbringung der Kennzeichentafel unbedingt notwendig ist, und nur so weit als hierdurch die das Kennzeichen darstellenden Schriftzeichen auf der Tafel nicht berührt werden. Ein Beschneiden der Kennzeichentafel ist nicht zulässig. Es ist jedenfalls auch darauf zu achten, dass beim Umbiegen der seitlichen Ränder der Kennzeichentafel die Folie nicht beschädigt wird. Eine ausreichende Beleuchtung durch die Kennzeichenbeleuchtung muss jedenfalls sichergestellt sein...."
quelle:
Runderlass GZ. 179478/2-II/ST4/04 vom 3. Februar 2004
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Abteilung ST4 - Rechtsbereich Kraftfahrzeugwesen und Fahrzeugtechnik
Betrifft: § 49 Abs. 6 KFG 1967 - Anbringung von Kennzeichentafeln an Fahrzeugen
evt kanns ja mal wer brauchen ...
lg
g
oooch... ich mach das öfter, wenn der parkraum eng wird :)
johannsen
08.10.2011, 16:52
hallo
bin durch zufall grad auf eine richtline gestossen die ich so auch noch nicht gekannt hatte
an sich waere ich bis vor 5min davon ausgegangen dass das umbiegen von kennzeichen damit sie auf den vorgesehenen montageplatz passen nicht zulaessig ist
Hallo Gerhard!
Schlag mich jetzt nicht, aber es könnte sein, dass der Erlass nicht mehr aktuell ist. Glaube, da vor ein paar Monaten was Neues gelesen zu haben. Werd mich Montag mal schlau machen.
LG
Johann
...aber es könnte sein, dass der Erlass nicht mehr aktuell ist. Glaube, da vor ein paar Monaten was Neues gelesen zu haben. Werd mich Montag mal schlau machen.
..
hallo johann
naja, jeder erlass kann mal behoben werden
solltest du was finden ist es sicher interessant es zu erfahren
im prinzip bin ich ned betroffen
meine kennzeichen sind alle grade ...
trotzdem danke
lg
g
johannsen
11.10.2011, 11:51
Hallo Gerhard!
Also der Erlass ist aktuell, eine wichtige Info dazu aber bitte nicht übersehen:
Das (unbedingt) nötige Umbiegen ist nur bei Fahrzeugen erlaubt, für die keine EU-Betriebserlaubnis besteht. Für alle anderen - und somit wohl die meisten auf unseren Straßen fahrenden Kfz - sollte der zur Verfügung stehende Raum ausreichend sein und somit ist ein Umbiegen nicht erforderlich und daher unzulässig.
Wers nachlesen will:
http://www.bmvit.gv.at/verkehr/strasse/recht/kfgesetz/erlaesse/downloads/kennzeichen.pdf
2.) Für Fahrzeuge mit EU-Betriebserlaubnis gilt:
2.1.) Anbringung der Kennzeichentafel hinten: Da bei Fahrzeugen mit einer EUBetriebserlaubnis die genannten Richtlinien eingehalten sein müssen, können sich bei der Anbringung von Kennzeichentafeln hinten am Fahrzeug keine Probleme ergeben. Die nach der Richtlinie
70/222/EWG festgelegten Freiräume für das Anbringen von Kennzeichen an Fahrzeugen der
Klassen M, N und O sind hierfür ausreichend bemessen „ Die Anbringungsstelle muss mindestens
folgende Abmessungen aufweisen: Breite 520mm, Höhe 120mm oder Breite 340mm, Höhe
240mm“. Nach der Richtlinie 93/94/EWG gilt für Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeu
ge ohne Aufbau „Breite 100mm, Höhe 175mm oder Breite 145mm, Höhe 125mm“, für Krafträder
und Dreiradfahrzeuge bis 15 kW ohne Aufbau „Breite 280mm, Höhe 210mm“. Für alle anderen
gelten die Bestimmungen der Richtlinie 70/222/EWG.
Für diese Fahrzeuge können nur Kennzeichentafeln gemäß Pkt. 1 nach B oder C ausgegeben und
auch nur diese angebracht werden.
Somit ist bei Fahrzeugen mit EU- Betriebserlaubis ein Verändern der Kennzeichentafel wie z.B.
durch Umbiegen oder Beschneiden nicht erforderlich und somit auch nicht zulässig. Die Kennzei
chentafel ist überdies so anzubringen, dass eine ausreichende Ausleuchtung durch die Kennzei
chenbeleuchtung gewährleistet ist.
LG
Johann
Hallo Gerhard!
Also der Erlass ist aktuell, eine wichtige Info dazu aber bitte nicht übersehen:
Das (unbedingt) nötige Umbiegen ist nur bei Fahrzeugen erlaubt, für die keine EU-Betriebserlaubnis besteht.
hallo
danke fuer die info
und ja, logisch
der rest den du hier nachgepostet hattest stand eh auch im erlass
da dieser der allgemein gefuehlten rechtslage (darf NICHT umgebogen werden) entspricht habe ich ihn weggelassen
aber an fahrzeuge ohne EU betriebserlaubnis (in aller regel fahrzeuge die mind. 10 jahre alt sind , also solche fuer die man noch einen typenschein erhalten hat) oder fahrzeuge mit einzelgenehmigungen darf man tatsaechlich die schilder umbiegen - soferne die zahlen noch ordnungsgemaess sichtbar bleiben und die kennzeichenbeleuchtung ihren zweck weiterhin erfuellt ..
interessant ...
weiss garantiert kaum ein polizist draussen ..
danke nochmal
lg
gerhard
PS:
am erlass auch interessant:
annieten oder anschrauben von kennzeichen ist ausdruecklich erlaubt
ich dachte man muss verpflichtend die ueblichen klemmhalter verwenden um die tafel nicht zu beschaedigen
lg
g
......ich dachte man muss verpflichtend die ueblichen klemmhalter verwenden um die tafel nicht zu beschaedigen
lg
g
ha - da kommt bei mir auch immer "mein" Klebt&Dichtet zum Einsatz - so leicht nimmt mir das KZ niemand aus der Halterung .... nicht mal ich selbst, beim ab und zu wechseln der KFZ :D:D:D:D:D:D
gerilu
... da kommt bei mir auch immer "mein" Klebt&Dichtet zum Einsatz ....
hallo gerhard
LOL
ja, dafuer kann man es auch wirklich gut einsetzen
was ich dichtungstechnisch von dem kram halte hast eh schon gelesen ..
;-)
lg
g
rimorng7
11.10.2011, 17:31
....das gibt´s doch alles gar nicht!
Ich habe vor kurzem einen BMW aus München importiert. Ich hatte Überstellungskennzeichen für eine Woche - es waren originale Kennzeichenhalter für EU- bzw. Deutsche EU-Kennzeichen von BMW-München montiert!
Als ich das Fahrzeug in Österreich nun angemeldet hatte, wollte ich die Österreichischen "EU"-Kennzeichen in dem "EU"-Rahmen befestigen. Aber - die Deutschen Kennzeichentafeln sind genau um 5mm - das ist genau das Rot und Weiß von unserer Umrahmung schmäler.
Auf dem Kennzeichenhalter steht - für EU-Kennzeichen mit einer EU-Norm!!! Also alles Schwachsinn!
Gott sei Dank gibt es eine Blechschere - den roten und weißen Streifen abgeschnitten und so wurde alles passend gemacht!
Grüße
Walter
.... und so wurde alles passend gemacht!
die faelscher sind auch nimmer das, was sie mal waren. :D:D:D:D:D
Gott sei Dank gibt es eine Blechschere - den roten und weißen Streifen abgeschnitten und so wurde alles passend gemacht!
Grüße
Walter
also abschneiden würd ich des net, wünsch dir viel spaß bei der nächsten verkehrskontrolle! das rot-weiß-rot muß oben und unten sichtbar sein! es ist auch das am anfang so begehrte abbicken mit schwarzem isolierband und somit verkleinerung auch verboten.
lg a
johannsen
11.10.2011, 18:45
Ich habe vor kurzem einen BMW aus München importiert. Ich hatte Überstellungskennzeichen für eine Woche - es waren originale Kennzeichenhalter für EU- bzw. Deutsche EU-Kennzeichen von BMW-München montiert!
Als ich das Fahrzeug in Österreich nun angemeldet hatte, wollte ich die Österreichischen "EU"-Kennzeichen in dem "EU"-Rahmen befestigen. Aber - die Deutschen Kennzeichentafeln sind genau um 5mm - das ist genau das Rot und Weiß von unserer Umrahmung schmäler.
Auf dem Kennzeichenhalter steht - für EU-Kennzeichen mit einer EU-Norm!!! Also alles Schwachsinn!
Gott sei Dank gibt es eine Blechschere - den roten und weißen Streifen abgeschnitten und so wurde alles passend gemacht!
Grüße
Walter
Hallo Walter!
Also diese EU-Vorgabe zielt ja nur auf die Hersteller, dass hinten am Fahrzeug soviel Platz ist, dass JEDES EU-Kennzeichen jedes einzelnen EU-Staates dort ohne Umbiegen reinpasst. Natürlich wirst Du in einen deutschen Rahmen weder ein österreichisches noch ein polnisches, ungarisches usw. reinkriegen. Die Aufschrift bezieht sich ja darauf, dass der Rahmen für DEUTSCHE EU-Kennzeichen passt - es gibt ja noch andere in Verwendung, wenn das Fahrzeug schon älter ist - die mit anderer Schrift ohne das blaue Feld.
Mit dem Abschneiden des rot-weiß-roten Randes machst Du Dich jetzt genau genommen strafbar, wenn Du damit im Straßenverkehr unterwegs bist.
Einen österr. Rahmen beim Forstinger um 10 Euro zu besorgen, wäre billiger gewesen, als jetzt Rahmen UND neue Kennzeichen zu kaufen.
LG
Johann
derfranze
11.10.2011, 21:22
Gott sei Dank gibt es eine Blechschere - den roten und weißen Streifen abgeschnitten und so wurde alles passend gemacht!
Grüße
Walter
Ja, und genau das Abschneiden ist verboten und die Rennleitung weis das auch. :(
Kennzeichenhalterungen sind meines Wissens ein Groschenartikel beim Forstinger oder ähnlichen Anbietern.
lg Franz
Flüsterer
12.10.2011, 06:19
Ja, und genau das Abschneiden ist verboten und die Rennleitung weis das auch. :(
Kennzeichenhalterungen sind meines Wissens ein Groschenartikel beim Forstinger oder ähnlichen Anbietern.
lg Franz
Und wenn Du zu irgendeiner Werkstatt fährst, hast diese sogar gratis - mit Werbung drauf...
Flüsterer
12.10.2011, 06:29
ha - da kommt bei mir auch immer "mein" Klebt&Dichtet zum Einsatz - so leicht nimmt mir das KZ niemand aus der Halterung .... nicht mal ich selbst, beim ab und zu wechseln der KFZ :D:D:D:D:D:D
gerilu
Was denn, sooo schnell härtet das Zeugs aus? Seut wann ist das denn so - ich kann mich erinnern, dass das schon ein paar Tage gedauert hat.....:cool::cool::cool::cool: