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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : §57a für schwere Anhänger



Richard
01.06.2006, 18:50
das war ein tag <img src=icon_smile_dead.gif border=0 align=middle>. nachdem die bestimmungen für anhänger über 1.700 kg bis 3.500 kg seit dem 28.10.2005 geändert worden sind (diese anhänger haben jetzt statt jährlicher überprüfung auch den rythmus 3/2/1 bei neufahrzeugen) dachte ich mir, es wird doch kein problem sein und ein neues pickerl für 3 jahre anzufordern.

weit gefehlt, denn das mädel in der zulassungsstelle war mit meinem wunsch total überfordert und 1 1/2 stunden telefonieren erbrachte auch nur die lapidare aussage, man könne kein ersatzpickerl ausstellen, das sei nicht die aufgabe einer zulassungsstelle <img src=icon_smile_angry.gif border=0 align=middle>.

laut versicherung (in diesem fall die wüstenrot) müsse das fahrzeug in einer werkstätte vorgeführt werden, eine überprüfung vorgenommen und dann gäbe es korrekterweise erst eine ersatzplakette, in diesem fall bei einem einjährigen fahrzeug bis 2008...

logisch, eine vorsprache beim arbö war angesagt, ein müdes, nachsichtiges lächeln des prüfers (den kommentar schreib ich lieber nicht, hat was mit dem weiblichen geschlecht zu tun...) und binnen 5 minuten war die sache erledigt, gerademal die € 1,45 für die plakette sind angefallen...

irgendwie kannst da als korekter staatsbürger an manchen dienststellen verzweifeln.

http://img95.imageshack.us/img95/1152/lmchafen2ah.jpg
lg richard