as61828
22.08.2011, 13:28
Gerade gelesen!! vom adolfo!
Aktuell: NoVA neu geregelt!
Die Abgabenhöhe der Normverbrauchsabgabe für Reisemobile konnte soeben neu geregelt werden, wie Karl Geißler vom Verband Österreichischer Caravanhändler dem CCA mitteilte.
Bisher hat in den meisten Fällen die Angabe des Normverbrauchs in den COC-Papieren gefehlt.
Hier kam dann die Ersatzformel des Finanzministeriums zur Geltung und die ist enorm hoch angesetzt.
„Mit Unterstützung des Bundesgremiums Fahrzeughandel habe ich jetzt eine faire Regelung für die Camper und für die Händler erreicht.
Im Erlass des Finanzministeriums steht: Bei der Festlegung der Normverbrauchsabgabe sind für Campingbusse (Kastenwagen), deren äußeres Erscheinungsbild dem normalen Combifahrzeug entspricht, die Verbrauchswerte dieses Combifahrzeuges heranzuziehen.
Für Alkovenmodelle, teilintegrierte und vollintegrierte Fahrzeug ist für die Festlegung der Normverbrauchsabgabe ein Aufschlag von 15% auf die Verbrauchswerte des jeweils zugrund liegenden Combifahrzeuges anzuwenden.
Diese Regelung bzw. dieser Erlass bringt uns alle jetzt ein Stück weiter!“
Aktuell: NoVA neu geregelt!
Die Abgabenhöhe der Normverbrauchsabgabe für Reisemobile konnte soeben neu geregelt werden, wie Karl Geißler vom Verband Österreichischer Caravanhändler dem CCA mitteilte.
Bisher hat in den meisten Fällen die Angabe des Normverbrauchs in den COC-Papieren gefehlt.
Hier kam dann die Ersatzformel des Finanzministeriums zur Geltung und die ist enorm hoch angesetzt.
„Mit Unterstützung des Bundesgremiums Fahrzeughandel habe ich jetzt eine faire Regelung für die Camper und für die Händler erreicht.
Im Erlass des Finanzministeriums steht: Bei der Festlegung der Normverbrauchsabgabe sind für Campingbusse (Kastenwagen), deren äußeres Erscheinungsbild dem normalen Combifahrzeug entspricht, die Verbrauchswerte dieses Combifahrzeuges heranzuziehen.
Für Alkovenmodelle, teilintegrierte und vollintegrierte Fahrzeug ist für die Festlegung der Normverbrauchsabgabe ein Aufschlag von 15% auf die Verbrauchswerte des jeweils zugrund liegenden Combifahrzeuges anzuwenden.
Diese Regelung bzw. dieser Erlass bringt uns alle jetzt ein Stück weiter!“