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aland
19.07.2011, 07:38
hallo an alle !!!! ich bin neu hier. habe einige fragen an euch, wir möchten uns einen renault travik l1h2 mit 115 ps kaufen (lkw) nun zu meiner frage, darf man im hinteren teil ein fenster einbaun und lüftungsklappen? haben zwei hunde und die bruchen eben luft. wir sind zwei mall im jahr nach schweden und finnland auf urlaub, mit dabei auch die hunde.:confused:

gerilu
19.07.2011, 09:09
Hallo - willkommen im Forum !!

Warum sollte man das nicht dürfen ??
Natürlich sollten die Fenster "ABE" oder CE haben - also genehmigt - und natürlich auch fachgerecht eingebaut sein ....

Du bekommst ein passendes Fenster mit Sicherheit bei einem Campingzubehörhändler deiner Wahl

Tirolergruß
gerilu

solano
19.07.2011, 10:45
Hallo!

Ich würde aber die Belüftungsfenster nicht im Heck einbauen,denn da wirbelt immer Staub und Regengischt!
seitlich im Heck ist besser!;)

aland
19.07.2011, 11:19
Hallo - willkommen im Forum !!

Warum sollte man das nicht dürfen ??
Natürlich sollten die Fenster "ABE" oder CE haben - also genehmigt - und natürlich auch fachgerecht eingebaut sein ....

Du bekommst ein passendes Fenster mit Sicherheit bei einem Campingzubehörhändler deiner Wahl

Tirolergruß
gerilu
danke. aber der händler meinte wen ich bei einen kastenwagen fenster einbaue ist es kein lkw mehr sondern ein pkw. und man müste die nova nachzahlen. darum die frage.

aland
21.07.2011, 18:46
hallo! kann mir einer von euch in diesen fragen weiterhelfen? danke mfg.werner

abo
21.07.2011, 19:51
hallo! kann mir einer von euch in diesen fragen weiterhelfen? danke mfg.werner

hallo werner

moeglicherweise hat er recht
koennte sein, keine ahnung

aber warum interessiert dich das ..?
wie oft hat dich denn das finanzamt schon kontrolliert unterwegs ob du evt ein fenster zuviel hast ....

lg
g

holiday
21.07.2011, 20:09
danke. aber der händler meinte wen ich bei einen kastenwagen fenster einbaue ist es kein lkw mehr sondern ein pkw. und man müste die nova nachzahlen. darum die frage.

das stimmt so inetwa,aber keine ahnung was der trafic kostet,ist die nova ned wirklich viel

lässt du ihn als LLKW,könnte es beim nächsten pickerl probleme geben weil die fahrzeugklasse nicht stimmt

wie gesagt könnte muß aber nicht

Ferdlnand
22.07.2011, 00:31
Ich kann mir nicht vorstellen dass ein Fenster eine LKW-Zulassung verhindert. Gibt genügend LKW-Kastenwagen bei denen hinten z.B. eine Werkstätte verbaut ist, oder was ist mit den Fiskal-LKW´s?
Da geht wa eher um die Trennwand und keine Typisierten Sitze im hinteren Bereich aber selbst die sind noch möglich wenn entsprechende Kubatur übrigbleibt und eben hiter den hinteren Sitzen eine Trennwand eingebaut ist. Was ist denn mit den Dokas?


lg Ferdl

abo
22.07.2011, 10:49
Ich kann mir nicht vorstellen dass ein Fenster eine LKW-Zulassung verhindert. Gibt genügend LKW-Kastenwagen bei denen hinten z.B. eine Werkstätte verbaut ist, oder was ist mit den Fiskal-LKW´s?
Da geht wa eher um die Trennwand und keine Typisierten Sitze im hinteren Bereich aber selbst die sind noch möglich wenn entsprechende Kubatur übrigbleibt und eben hiter den hinteren Sitzen eine Trennwand eingebaut ist. Was ist denn mit den Dokas?
lg Ferdl

hi ferdl

das wird auf den einzelfall ankommen
da gibts ja 100 bestimmungen dafuer die sich auc h noch mehrfach geaendert haben
je nach typisierungszeitpunkt sind da unterschiedliche regelungen gueltig
anteil an der nutzlast
anteil am raumvolumen
art der trennung von fuehrerhaus und laderaum ect ect
bei meinem chevy blazer von ueber 20 jahren hat ein simples drahtgitter im oberteil der kabine gereicht um ihn als fiskal-lkw durchzubringen, und das sogar in wien
heute geht da nix mehr
durchgehende trennwand
sitzhalterungen und (in wien) gurthalterungen hinten zugeschweisst
ect ect

fuer dzt umtypisierungen kann ich mir gut vorstellen dass es mit dem fenster hinten aerger gibt

daher sollte man machiavelli glauben:
"gehen niemals zu deinem fuersten wenn du nicht gerufen wirst .."

lg
g

gerilu
22.07.2011, 11:34
danke. aber der händler meinte wen ich bei einen kastenwagen fenster einbaue ist es kein lkw mehr sondern ein pkw. und man müste die nova nachzahlen. darum die frage.

ok - wenn du "reine" Fenster einbaust, die den Zweck haben, "richtige" Fenster zu sein, könnte dies so vom Finanzamt interpretiert werden ...

ABER - du willst eine "ordentliche Lüftungsmöglichkeit" für deine Hunde einbauen - oder?
Dein "LKW" transportiert somit Hunde, die ein Recht darauf haben, belüftet zu werden :D

Musst halt ein Fenster einbauen, das nach einem "reinem Lüftungsding" aussieht, dann dürfte es wirklich kein Problem geben - oder??

gerilu

Jumbo
22.07.2011, 13:06
Dein "LKW" transportiert somit Hunde, die ein Recht darauf haben, belüftet zu werden :D

gerilu

naja, dann wärs aber schon wieder ein Tiertransporter und da gibts wieder komplett andere Vorschriften!
;)

aland
06.08.2011, 15:02
hai! das mit dem fenster hat sich von alleine gehlöst, bekommen nun eine dachlucke. (ist für hundetransporter erlaubt) danke. nun aber einige fragen an euch selbstausbauer! wie montiert ihr eure holtzleisten? schrauben oder kleben? (nach dem isoliren) möchten anschliesend alles mit sperholtz fehrkleiden. danke mfg.werner:(

46erkurt
06.08.2011, 17:39
Warum haben PKW/Kombi die als Lkw zugelassen sind ab der B-Säule keine Fenster? Eben!

Kurt

Ferdlnand
06.08.2011, 18:44
Warum haben PKW/Kombi die als Lkw zugelassen sind ab der B-Säule keine Fenster? Eben!

Kurt


Versteh ich jetzt nicht richtig..., gibt genügend LKW mit Fenster hinter der B-Säule.

lg Ferdl

a666
07.09.2011, 09:10
hallo werner,

aus einem LKW-trafic wird nur ein PKW-trafic wenn man hinten sitze einbaut und sie typisieren lässt. die sache mit den fenstern kommt daher, dass man für die sitze seitenfenster braucht. aber fenster alleine machen noch keine PKW draus.

man kann auch die trennwand rausnehmen, fenster einbauen, eine klappsitzbank einbauen und es bleibt ein LKW, die bank darf nur nicht typisiert sein und es darf natürlich keiner drauf im fahren sitzen. solange dir ein stauraum bleibt (und das wird im trafic wohl immer der fall sein) kann man es als LKW verkaufen.

zu deiner frage mit den fixieren der verkleidung im inneren der karrosserie:

das wundermittel heisst sikaflex 11FC, ist ansich ein betonfugenkleber, verbindet aber dauerhaft leicht elastisch sehr gut karrosserie und holz. im wesentlichen klebt man leisten innen auf, bringt dazwischen die isolierung an (keine glaswolle, die fällt zusammen und saugt feuchtigkeit!), dann kommt das sperrholz drüber. du findest dazu ein paar bilder hier: http://www.carto.net/andre.mw/photos/thematic/trafic2/isolation_innenverkleidung/

abo
07.09.2011, 11:50
man kann auch die trennwand rausnehmen, fenster einbauen, eine klappsitzbank einbauen und es bleibt ein LKW, die bank darf nur nicht typisiert sein und es darf natürlich keiner drauf im fahren sitzen. solange dir ein stauraum bleibt (und das wird im trafic wohl immer der fall sein) kann man es als LKW verkaufen.


hallo

bitte vergiss ned dass du in tirol sitzt

in wien kannst dich DEFINITIV mit einer eingebauten sitzbank im "laderaum" brausen gehen
abgesehen dass du sofort a anzeige von der bundespruefstelle beim finanzamt bekommst wenn du da ohne die trennwand vorfaehrst

das KFG sollte bundeseinheitlich sein, ist es aber BEI WEITEM ned
wie fast immer ist "wien anders", auch NÖ oder OÖ oder SLZBG sollte man mit solcehn typisierungsversichen nicht anfahren

gut ist die STMK, zum teil noch BGLD
frueher ging auch vorarlberg aber das scheint sich geaendert zu haben
auch tirol ist ok

aussuchen kann man sich das aber nur wenn das fahrzeug NICHT angemeldt ist
sobald ein kennezichen dran ist muss man zur landesopruefstelle des jeweiligen bundeslandes

lg
g

a666
07.09.2011, 12:06
hallo,

ja, kann sein, dass das in den bundesländern unterschiedlich betrachtet wird. ich habe jedenfalls eine polizeikontrolle über mich ergehen lassen OHNE trennwand, mit fertig eingenbauter reimo-bank, fenstern und küchenkastl als LKW. der freundliche polizist hat mich nur darauf hingewiesen, dass niemand auf der sitzbank mitfahren darf.

die bank ist wohl grenzwertig, ABER: wenn sie ausbaubar ist, kann man sie als ladegut bezeichnen. und nix zwingt einem bei einer prüfstelle MIT der eingebauten bank aufzukreuzen. viele klein-LKWs haben kästen und teilweise sogar sitzgelegenheiten eingebaut, die restliche ladefläche definiert also nicht den "typ LKW".

das mit der trennwand kann nicht stimmen, denn der trafic kann in Österreich neu OHNE trennwand als teilverglaster LKW bestellt werden. und die renault-zentrale Österreichs ist in Wien.

abo
07.09.2011, 12:13
die bank ist wohl grenzwertig, ABER: wenn sie ausbaubar ist, kann man sie als ladegut bezeichnen. und nix zwingt einem bei einer prüfstelle MIT der eingebauten bank aufzukreuzen. viele klein-LKWs haben kästen und teilweise sogar sitzgelegenheiten eingebaut, die restliche ladefläche definiert also nicht den "typ LKW".


hallo

ich kann dir nur ueber wiener verhaeltnisse was erzaehlen
da ist nix mit "einbauen"
seit ein paar monaten muessen jetzt beim typisieren konsequent ALLE befestigungsmoeglichkeiten (wie sitzbefestigung, gurtenhalterung ect) im laderaum verschweisst werden, frueher reichte es sie abzudecken bzw mussten nur die am boden zugeschweisst werden


das mit der trennwand kann nicht stimmen, denn der trafic kann in Österreich neu OHNE trennwand als teilverglaster LKW bestellt werden. und die renault-zentrale Österreichs ist in Wien.


hmmm?

naja, es gibt doppelkabinen LLKW die haben die trennwand eben HINTER der zweiten sitzreihe

und es gibt busse zum personentransport, die haben keine trennwand, das ist dann aber kein LLKW mehr

lg
g