derfranze
15.06.2011, 09:52
KEINEN EzB Führerschein
braucht der Fahrzeuglenker, dessen Eigengewicht des Zugfahrzeuges größer oder gleich dem höchstzulässigen Gesamtgewocht des von ihm gezogenen Anhängers ist
UND beide höchstzulässigen Gesamtgewichte 3500 kg (zusammengerechnet) nicht überschreiten.
Wenn nur eine einzige dieser Vorschriften oben nicht erfüllt wird, so ist der Anhänger führerscheinpflichtig wenn er 750 kg höchstzulässioges Gesamtgewicht übersteigt!!!
Für den FS-B Besitzer werden immer die höchstzulässigen Gesamtgewichte herangezogen und nicht die tatsächlichen (momentanen) Gewichte.
z.B. EG 1400 kg, GG 1900 kg, leerer Anhänger mit 1600 kg höchstzulässigem Gesamtgewicht ist führerscheinpflichtig!!!! obwohl 3500 kg nicht überschritten werden.
auf die technischen Zuglasten und Abhängigkeiten gehe ich hier nicht ein, genausowenig wie auf Fahreigenschaften und Gewichtszusammenstellungen.
PS für die Zweifler:Ich habe die berufliche Qualifikation für diese Aussage.
lg derfranze
braucht der Fahrzeuglenker, dessen Eigengewicht des Zugfahrzeuges größer oder gleich dem höchstzulässigen Gesamtgewocht des von ihm gezogenen Anhängers ist
UND beide höchstzulässigen Gesamtgewichte 3500 kg (zusammengerechnet) nicht überschreiten.
Wenn nur eine einzige dieser Vorschriften oben nicht erfüllt wird, so ist der Anhänger führerscheinpflichtig wenn er 750 kg höchstzulässioges Gesamtgewicht übersteigt!!!
Für den FS-B Besitzer werden immer die höchstzulässigen Gesamtgewichte herangezogen und nicht die tatsächlichen (momentanen) Gewichte.
z.B. EG 1400 kg, GG 1900 kg, leerer Anhänger mit 1600 kg höchstzulässigem Gesamtgewicht ist führerscheinpflichtig!!!! obwohl 3500 kg nicht überschritten werden.
auf die technischen Zuglasten und Abhängigkeiten gehe ich hier nicht ein, genausowenig wie auf Fahreigenschaften und Gewichtszusammenstellungen.
PS für die Zweifler:Ich habe die berufliche Qualifikation für diese Aussage.
lg derfranze