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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : einmal Klartext zum EzB Führerschein



derfranze
15.06.2011, 09:52
KEINEN EzB Führerschein
braucht der Fahrzeuglenker, dessen Eigengewicht des Zugfahrzeuges größer oder gleich dem höchstzulässigen Gesamtgewocht des von ihm gezogenen Anhängers ist
UND beide höchstzulässigen Gesamtgewichte 3500 kg (zusammengerechnet) nicht überschreiten.

Wenn nur eine einzige dieser Vorschriften oben nicht erfüllt wird, so ist der Anhänger führerscheinpflichtig wenn er 750 kg höchstzulässioges Gesamtgewicht übersteigt!!!
Für den FS-B Besitzer werden immer die höchstzulässigen Gesamtgewichte herangezogen und nicht die tatsächlichen (momentanen) Gewichte.

z.B. EG 1400 kg, GG 1900 kg, leerer Anhänger mit 1600 kg höchstzulässigem Gesamtgewicht ist führerscheinpflichtig!!!! obwohl 3500 kg nicht überschritten werden.

auf die technischen Zuglasten und Abhängigkeiten gehe ich hier nicht ein, genausowenig wie auf Fahreigenschaften und Gewichtszusammenstellungen.

PS für die Zweifler:Ich habe die berufliche Qualifikation für diese Aussage.

lg derfranze

schure
15.06.2011, 10:22
hi derfranze,

habe eine Frage dazu:

WOMO GG : 2810kg
Anhänger GG: 750kg typisiert
Gespanngewicht theoretisch : 3560kg max.

Praxis:
Auto 2810kg
Anhänger leer : 170kg
Motorroller : 136kg

das Ganze bringt in dieser Konstellation real ca. 3200kg auf die Waage !
Brauch ich da auch den EzB ??

danke für eventuelle Aufklärung

gruß

derfranze
15.06.2011, 11:33
ist ein leichter Anhänger und darf mit dem FS B immer mitgeführt werden, also 3500 kg Zugfahrzeug + 750 kg Anhänger = 4250 kg.

Es gibt aber die technische (rechtliche) Einschränkung, dass beim ungebremsten Anhänger das Eigengewicht des Zugfahrzeuges und 75 kg Lenker-Normgewicht ( hier zählt die Waage leider nicht :D ) mindestens doppelt so groß wie das tatsächliche (momentane) Gewicht des Anhängers sein muss.

2 Beispiele:
EG Zugfahrzeug 1300 kg + 75 für den Lenker = 687,5 kg maxinales Anhängergewicht in der Verantwortung des Führererscheinbesitzers, auch wenn dieser für 750 kg zugelassen ist.

Maximal 2 % Gewichtsüberschreitung = 13,75 kg werden straffrei toleriert.

EG Zugfahrzeug 1500 kg + 75 für den Lenker = 750 kg maximales Anhängergewicht, auch wenn technisch 787,5 kg drin wären....
und die 2% werden von den 750 kg weg gerechnet.

lg derfranze

schure
15.06.2011, 11:46
hallo derfranze,

danke für die beruhigende Auskunft.
Da habe ich seinerzeit gut daran getan den Anh. der eigentlich bis 1000kg gebaut ist
nur auf 750kg typisieren zu lassen. Er ist auch gebremst.

Was wäre ,wenn ich mit dem Gespann in eine der ATB Kontrollen komme ,wo es heiß
KFZ > 2,8 t rechts raus? Muß ich dann rein oder darf ich wie ich annehme ,weiterbrausen?

beste Grüße

derfranze
15.06.2011, 11:52
hallo derfranze,

danke für die beruhigende Auskunft.
Da habe ich seinerzeit gut daran getan den Anh. der eigentlich bis 1000kg gebaut ist
nur auf 750kg typisieren zu lassen. Er ist auch gebremst.

Was wäre ,wenn ich mit dem Gespann in eine der ATB Kontrollen komme ,wo es heiß
KFZ > 2,8 t rechts raus? Muß ich dann rein oder darf ich wie ich annehme ,weiterbrausen?

beste Grüße

Wenn es "KFZ" heißt, dann sind auch WoMo als M1 klassifizeirte Fahrzeuge mit mehr als 2800 kg höchstzulässiges Gesamtgewicht davon betroffen. Wenn es "LKW" heißt, dann nur Fahrzeuge ab der Gruppe N1.