Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : B-FS-Erweiterung auf 4,25t hzGm
Christian S
23.05.2006, 21:07
Hallo an alle,
ich habe soeben in einem Camperjournal als kleine Notiz am Rande gelesen, dass das europäische Parlament dem Führen von Gespannen mit 4,25 hzGm (höchst zulässiger Gesamtmasse) mit B-FS zugestimmt hat, gleichzeitig aber die Regelung: B-FS für Reisemobile bis max. 3,5t belassen hat (also so wie es in Ö sowieso schon war).
Meine Frage daher: Weiß jemand, wie die Entwicklung in Zukunft ausschauen wird? Ist das jetzt das entgültige Ende der Bestrebungen den B-FS auf wenigstens 4,25t aufzumachen, oder gibt es da noch etwas zu erwarten von den EU-Politikern oder der Camper-Lobby(ham wir sowas?)?
Die Wohnmobile werden immer schwerer (sicher auch unsere Schuld als Camper, aber schließlich gönnt man sich ja sonst nichts), und ich sehe nicht ein, warum wir Wohnmobilisten gegenüber den Gespannen benachteiligt werden sollen.
Dann gibts da noch die LKW-Maut für WoMo's über 3,5t ...........
Aber das ist eine andere Geschichte
LG Grüße aus Kärnten
Christian
Wir kommen aus Klagenfurt und fahren einen LMC 680G
westbahnmichi
23.05.2006, 21:31
Hallo
Also dieses Thema Erweiterung des BScheines ist doch schon zu Tode diskutiert worden, und es hat sich immer noch nichts wesentliches getan.
Also meiner Meinung nach sind wir hier alle zu alt um noch eine brauchbare Änderung zu erleben, vielleicht erleben es unsere Kinder oder Enkelkinder!!!
Allzeit GUTE Fahrt und kommt gesund wieder Heim wünscht
Westbahnmichi
Michi und Gabi
1.Forumstreffen in Bad Mitterndorf
2.Forumstreffen in Mühlen am Zirbitzkogel
wir waren dabei
http://img70.echo.cx/img70/8443/buss1.jpg
FlorianNoe
24.05.2006, 08:40
Das wäre doch das erste Mal, daß von dieser EU etwas positives kommt, und das die Berechtigungen erweitert werden!
Schon alleine deshalb kann ich mir das kaum vorstellen, und wenn, dann ist der neue Führerschein nur mit erheblichen "Bearbeitungesgebühren und Amtsabgaben" behaftet......
Florian
hallo christian,
also unseres wissens wurde die einführung eines solchen fs bis 2009 oder 2010 gestoppt. diese neue gewichtsbegrenzung würde mit den geplanten bestimmungen des eu-führerscheins kollodieren, da heißt es ausdrücklich ein schwerer anhänger (über 750 kg) kann nur mehr mit ezub gezogen werden. aber nach dem tempo des eu-parlaments zu schließen, glaub ich nicht, dass noch viele von uns ein gespann bewegen werden...<img src=icon_smile_wink.gif border=0 align=middle>
http://img95.imageshack.us/img95/1152/lmchafen2ah.jpg
lg richard
lupo1972
25.05.2006, 21:41
Richard, ich glaube nicht daß eine Führerscheinnovelle nicht einfach ein bestehendes Recht ändern kann - damit meine ich: WENN das mit den 750kg kommt dann kann das nur für neu gemchte (Prüfung) Scheine gelten da nicht einfach bestehende Rechte (PKW + Hänger max 3500kg .... B) außer Kraft gesetzt werden können bzw. eine Fähigkeit die man seit Jahren praktiziert abgesprochen werden kann. Das habe ich vor einiger Zeit die Fahrschule meines Vertrauens gefragt - gleiche Auskunft - WENN das kommt kann das nur für neu erworbene FS gelten.
lupo
FlorianNoe
25.05.2006, 23:41
Wenn du den Führerschein allerdings verlierst oder er dir gestohlen wird, bekommst einen neuen, und dann könnte die neue Regelung auch für dich gelten!
Ich habe z.B. den Motorradführerschein mit Beschränkung für Leichtmotorräder! Diese ist aber nun seit Jahren bei den EU-Führerscheinen so, daß sie nach 2 Jahren automatisch verfällt, für mich gilt leider noch altes recht, entweder Prüfung, oder neuen Schein ausstellen lassen! Bei einem neuen Schein gilt dann für mich auch aktuelles Recht, und ich darf große Motorräder fahren. Muß dafür nichtmal die 2 Jahre warten, wie es bisher war, das hat eine neue Novelle zum Führerscheingesetz geregelt!
Würd mich also nicht drauf verlassen, daß du auf Lebenszeit die Berechtigung zum Lenken schwerer Anhänger mit dem B-Schein hast!
Dann kommt die 10Jahresbegrenzung usw... also es ist in der EU selten noch was für den kleinen Mann leichter und besser geworden!
Florian
hi lupo,
ich trau mich schon überhaupt nicht mehr, eine fixe aussage zu treffen. bis jetzt war es usus, deine eingetragenen klassen mit den bestimmungen haben sich automatisch den neuen angepasst, auch wenn du mit dem alten weitergefahren bist und die alten bestimmungen angeführt waren. hat sich doch die anhängerbestimmung in den letzten 40 jahren geändert...(meine gattin hat noch den fs von damals <img src=icon_smile_tongue.gif border=0 align=middle>)
aber so wie florian meint, hab ichs auch angenommen, stimmt nicht so, denn es gelten leider wie gesagt immer die neuen bestimmungen. also muss ich auch meinen c1 verlängern lassen, obwohl laut fs hätte ich diesen auf lebenszeit <img src=icon_smile_angry.gif border=0 align=middle>.
http://img95.imageshack.us/img95/1152/lmchafen2ah.jpg
lg richard
FlorianNoe
26.05.2006, 09:07
Was aber bei den Gewichten nach wie vor für mich noch fraglich ist, und mir da auch einige befragte Polizisten nicht weiterhelfen konnten, gilt nun das im Zulassungsschein eingetragene HzGG beim Anhänger, oder das momentane Gewicht?
Beispiel: Ich darf 1200kg mit meinem PKW ziehen!
Darf ich einen großen Hänger (Autotransporter) anhängen (Eigengewicht ca. 800kg, eingeragenes HzGG 2500kg) und damit zum Baumarkt fahren, und diesen mit Styroporpacketen beladen (Zuladung ca. 50kg)?
Lt Typenschein darf ich diesen Anhänger nicht ziehen, obwohl sein aktuelles Gewicht weit unter dem liegt, was mein PKW ziehen darf!
Florian
hallo florian,
das ist aber einheitlich geregelt und das sollte eigentlich der executive geläufig sein.
im b und ezub bereich gilt IMMER das eingetragene gesamtgewicht, auch wenn der hänger nur die hälfte wiegt.
anders im c(lkw) bereich, da zählt nur das tatsächliche gesamtgewicht.
also dein autoanhänger auch nur mit styropor oder leer ist für deinen pkw tabu. kannst aber froh sein, dass da bei unseren freundlichen helferlein meist eine wissenslücke herrscht <img src=icon_smile_wink.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_wink.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_wink.gif border=0 align=middle>.
möglichkeit um das ganze zu umgehen ist ein blaues kennzeichen und schon kannst in der gegend herumsausen, denn da gilt das effektive gewicht...<img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle>
http://img95.imageshack.us/img95/1152/lmchafen2ah.jpg
lg richard