Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verkehrskontrolle
gelöscht
21.05.2011, 21:14
Schönen Abend,
Anlässlich einer Fahrt mit dem Wohnwagen geriet ich gestern in eine Verkehrskontrolle knapp vor Horn in Mold. Nach dem üblichen Führerschein, Zulassungschein, Autoapotheke etc. kam folgendes:
- es wurden die Gewichte zusammengerechnet bzw. überprüft ob das sich mit dem FS "B" ausgeht,
- wurde der Abstand der Aussenspiegel abgemessen und ebenso die Wohnwagenbreite, bzw. vom
Fahrersitz aus der Blick zurück überprüft. Meine Spiegel waren um 3cm zu klein>> 15 Euro,
- mußte ich alle Aussenstauklappen öffnen und es wurde überprüft ob die "Ladung" ordnungsgemäß
gesichert bzw. angezurrt war.......:confused:
Auf meinen skeptischen Blick meinte der Polizist nur:...."das wird jetzt den ganzen Sommer unser Schwerpunkt werden, meist mit dem mobilen Waagen dabei..."
Das zur Info .....
Lg WDimmel
- wurde .... vom Fahrersitz aus der Blick zurück überprüft....
kann ja wohl nur ein scherz sein
gewicht, breite klar ...
aber bevor der herr vom trachtenverein auf meinem fahrersitz mit beiden pobacken platz genommen hat ist auch schon wieder rausgeflogen
alles hat grenzen
Flüsterer
21.05.2011, 22:34
kann ja wohl nur ein scherz sein
gewicht, breite klar ...
aber bevor der herr vom trachtenverein auf meinem fahrersitz mit beiden pobacken platz genommen hat ist auch schon wieder rausgeflogen
alles hat grenzen
Genau - und ausserdem ist es sein subjektives Empfinden, ob man denn mit den Spiegeln genug sieht oder ned - und weder auf meinem Fahrersitz, noch an den Verstellmöglichkeiten von Sitz, Lenksäule oder Spiegel dürfte er aber auch nur das Geringste befummeln...
johannsen
22.05.2011, 09:08
kann ja wohl nur ein scherz sein
gewicht, breite klar ...
aber bevor der herr vom trachtenverein auf meinem fahrersitz mit beiden pobacken platz genommen hat ist auch schon wieder rausgeflogen
alles hat grenzen
;-)
Hallo Gerhard!
Also auch wenn es weh tut, das nennt sich "Prüfung an Ort und Stelle" und ist im Kraftfahrgesetz ziemlich eindeutig geregelt (§ 58). Unter bestimmten Voraussetzungen - etwa wenn Zweifel an der Verkehrs- und Betriebssicherheit bestehen - kannst auch eine Einladung bekommen, bis zu 10 km zu einer technischen Prüfstelle mitfahren zu dürfen (=müssen).
LG
Johann
;-)
Hallo Gerhard!
Also auch wenn es weh tut, das nennt sich "Prüfung an Ort und Stelle" und ist im Kraftfahrgesetz ziemlich eindeutig geregelt (§ 58). Unter bestimmten Voraussetzungen - etwa wenn Zweifel an der Verkehrs- und Betriebssicherheit bestehen - kannst auch eine Einladung bekommen, bis zu 10 km zu einer technischen Prüfstelle mitfahren zu dürfen (=müssen).
LG
Johann
hallo johann!
heißt das jetzt ich muss die damen und herren des trachtenvereines wirklich in mein auto setzten lassen???
kann ja wohl nur ein scherz sein
gewicht, breite klar ...
aber bevor der herr vom trachtenverein auf meinem fahrersitz mit beiden pobacken platz genommen hat ist auch schon wieder rausgeflogen
alles hat grenzen
Tja Gerhard, wie Johann schon absolut richtig geschrieben hat, das kann jederzeit passieren und ist rechtlich auch voll gedeckt .
Auf meinen skeptischen Blick meinte der Polizist nur:...."das wird jetzt den ganzen Sommer unser Schwerpunkt werden, meist mit dem mobilen Waagen dabei..."
Glaubt man einigen Herren in den Landespolizeidirektionen wird heuer vor allem bei den Kontrollpunkten entlang der Hauptverkehrsrouten eben auch auf Gespanne und Reisemobile ein besonderes Auge gerichtet werden.
Im Vorjahr gab es z.B in Kärnten "nur " zwei Schwerpunktaktionen Anhänger(Caravan, Bootsanhänger, Autotransporter usw.). Heuer sollen es vor allem während der Reisezeit doch einige mehr werden......
;-)
...Unter bestimmten Voraussetzungen - etwa wenn Zweifel an der Verkehrs- und Betriebssicherheit bestehen - kannst auch eine Einladung bekommen, bis zu 10 km zu einer technischen Prüfstelle mitfahren zu dürfen (=müssen)...
hi
mitfahren zur pruefestelle oder zum pruefzug ist klar
aber alles andere ...
du meinest den §58 KFG wie ich sehe ...
§ 58 KFG Prüfung an Ort und Stelle (http://www.jusline.at/58_Pr%C3%BCfung_an_Ort_und_Stelle_KFG.html#) Gesetzestext(Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 1. Mai 2011) (1) Die Behörde, in deren örtlichem Wirkungsbereich sich das Fahrzeug befindet, oder die ihr zur Verfügung stehenden Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes können jederzeit an Ort und Stelle den technischen Zustand und die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges oder seiner Teile und Ausrüstungsgegenstände überprüfen. Wird die Verkehrssicherheit durch die weitere Verwendung des Fahrzeuges gefährdet, so sind die Bestimmungen des § 57 Abs. 8 anzuwenden. Weist das Fahrzeug Beschädigungen auf, die gegenwärtig seine weitere Verwendung offensichtlich ausschließen, so ist dies der Behörde anzuzeigen.(2) Die Behörde, in deren örtlichem Wirkungsbereich sich ein Fahrzeug befindet, oder die ihr zur Verfügung stehenden Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes können jederzeit an Ort und Stelle prüfen, ob mit dem Fahrzeug mehr Lärm, Rauch, übler Geruch oder schädliche Luftverunreinigungen verursacht werden, als bei ordnungsgemäßem Zustand und sachgemäßem Betrieb unvermeidbar ist. Wird dabei festgestellt, dass mit dem Fahrzeug auf Grund unzulässiger, nicht genehmigter Änderungen oder auf Grund von schadhaften Teilen oder Ausrüstungsgegenständen unzulässig starker Lärm, Rauch, übler Geruch oder schädliche Luftverunreinigungen verursacht werden, so sind bei Gefahr im Verzug, unbeschadet der Bestimmungen des § 44 Abs. 1 lit. a über die Aufhebung der Zulassung, der Zulassungsschein und die Kennzeichentafeln unverzüglich abzunehmen. Durch Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie können nähere Kriterien, wann Gefahr in Verzug anzunehmen ist und der Zulassungsschein und die Kennzeichentafeln abzunehmen sind, festgelegt werden.
(2a) Fahrzeuge der Klassen M2, M3, N2, N3, O3 und O4 sind unabhängig ihrer Herkunft von der Behörde, in deren örtlichem Wirkungsbereich sich das Fahrzeug befindet, oder von den ihr zur Verfügung stehenden Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes technischen Prüfungen an Ort und Stelle (technischen Unterwegskontrollen) zuzuführen. Das Ergebnis der Prüfung ist in einem Prüfbericht festzuhalten. Eine Durchschrift des Prüfberichtes ist dem Lenker auszuhändigen. Die Behörde hat schwerwiegende Mängel an einem Nutzfahrzeug, das Eigentum eines Gebietsfremden ist, insbesondere Mängel, auf Grund deren die Benutzung des Fahrzeugs vorläufig untersagt wurde, den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats, in dem das Fahrzeug zugelassen ist oder in Verkehr gebracht wurde, auf der Grundlage des Musters des Prüfberichtes unbeschadet einer verwaltungsstrafrechtlichen Ahndung im Inland zu melden. Die Anzahl, Durchführung, Umfang und Dokumentation (Prüfbericht) dieser Prüfungen ist durch Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie festzusetzen.
(2b) Die Behörde hat die erhobenen Daten zur Anzahl der kontrollierten Nutzfahrzeuge, aufgeschlüsselt nach Fahrzeugklassen und nach Zulassungsland und unter Angabe der Punkte, die kontrolliert und der Mängel, die festgestellt wurden, dem Landeshauptmann mitzuteilen. Der Landeshauptmann hat die Berichte für das Bundesland zusammenzufassen und halbjährlich jeweils bis zum 31. August und 28. Februar einen Bericht über das vorhergehende Halbjahr der Bundesanstalt für Verkehr zur Berichterstattung an die Kommission der Europäischen Gemeinschaften zu übermitteln.
(3) Kraftfahrzeuglenker,
1. die mit ihrem Fahrzeug mehr Lärm, Rauch, üblen Geruch oder schädliche Luftverunreinigungen verursachen, als bei ordnungsgemäßem Zustand und sachgemäßem Betrieb unvermeidbar ist, oder
2. bei deren Fahrzeug die Wirksamkeit von Teilen und Ausrüstungsgegenständen, die für die Verkehrs- und Betriebssicherheit von Bedeutung sind, beeinträchtigt erscheint,
haben das Fahrzeug auf Verlangen der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes an einem geeigneten, nicht mehr als 10 km von ihrem Weg zum Fahrziel entfernten Ort zur Prüfung gemäß Abs. 2 vorzuführen.
(4) Wurden im Zuge der Prüfung an Ort und Stelle (Abs. 1 bis 3) schwere Mängel (§ 57 Abs. 7) festgestellt, so ist für die Benützung der zur Verfügung gestellten Einrichtungen vom Zulassungsbesitzer unmittelbar ein Kostenersatz zu entrichten. Der Lenker des Kraftfahrzeuges gilt als Vertreter des Zulassungsbesitzers, falls dieser nicht selbst oder ein von ihm bestellter Vertreter bei der Überprüfung anwesend ist. Wird der Kostenersatz nicht ohne weiteres entrichtet, so ist der Kostenersatz von der Behörde vorzuschreiben. Der Kostenersatz fließt der Gebietskörperschaft zu, die den Aufwand für die zur Verfügung gestellten Einrichtungen zu tragen hat. Die Höhe dieses Kostenersatzes ist durch Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie festzusetzen.
lg
g
mitfahren zur pruefestelle oder zum pruefzug ist klar
aber alles andere ...
Ein begründeter Verdacht, dass die Sicht mit den Spiegeln nicht ausreichen könnte, dürfte hier wahrscheinlich der Auslöser sein, damit der Kontrollbeamte zur Prüfung dieses Verdachts in dein Auto sitzen "darf"
Es wäre aber durchaus sehr interessant, was er dann bemängeln könnte und wie er dann eine eventuelle Strafe begründen würde. Ich kenne solche Verfahren nur nach Unfällen und da ist es auch für den Sachverständigen manchmal knifflig alle Einflusspunkte ganz genau zu beachten ;)
Was die kontrollierenden Beamten ganz genau vor Ort dürfen und was nicht, müsste übrigens im Sicherheitspolizeigesetzt geregelt sein denke ich.
Aber um beim eigentlichen Thema zu bleiben und nicht nur wieder die ewigen theoretischen Grundsatztgeplänkel über die böse böse Staatsmacht zu führen:
Ich persönlich finde es sehr gut, dass endlich verstärkt solche Kontrollen durchgeführt werden .
Leider glauben noch immer einige Camper und leider auch einige Händler, dass z.B. Überladung nur ein Kavaliersdelikt ist.
Man kann solchen "beratungsressistenten Frohnaturen" nur mit strengen Kontrollen zeigen, dass sie eine Gefahr für alle anderen Verkehrsteilnehmer sind.
Aber um beim eigentlichen Thema zu bleiben und nicht nur wieder die ewigen theoretischen Grundsatztgeplänkel über die böse böse Staatsmacht zu führen:
Ich persönlich finde es sehr gut, dass endlich verstärkt solche Kontrollen durchgeführt werden .
lieber grisu
niemand ausser dir hat bisher hier ein wort ueber die boese staatsmacht fallen gelassen
und ich versteh dass du als gewerblicher nutzniesser dieses kontrollmolochs dazu eine andere meinung hast ein ein einfacher buerger
aber du hast schon recht
man koennte jetzt natuerlich trefflich darueber diskutieren ob ein um 3cm (cm2 ?) zu kleiner spiegel tatsaechlich eine so hohe fremdgefaehrdung dritter hervorrufen kann dass die schergen deshalb den besitz eines buergers be"sitzen" sollten ...
ich meine:
keinesfalls
zum leben gehoert das lebensrisiko
es ist typischerweise in aufgeklaerten industriestaaten wie bei uns in westeuropa geringer als es in einem slum in mombasa ist
das ist gut so
tatasache ist aber dass die aufgabe des staates NICHT ist JEDES beliebige risiko auf null zu reduzieren sondern eine sorgfaeltige gueterabwaegung zwischen der beeintraechtigung der rechte jedes einzelnen individums und dem schutz dritter zu treffen
diese abwaegung erscheint mir - in ganz europa - in der letzten dekade nicht sonderlich sorgfaeltig sondern eher sehr einseitig
und das ist unerfreulich
lg
g
lieber grisu
niemand ausser dir hat bisher hier ein wort ueber die boese staatsmacht fallen gelassen
Aber gerhard, ich hab doch kein eiziges Wort über die ach so böse Staatsmacht geschrieben, im Gegensatz zu Aussagen wie z.B. "Trachtenverein"
Ich sehe die Herren der Exekutive nicht als lästige Abkassierer sondern als Organ des Staates, die nichts anderes machen (müssen) als die von unseren Volksvertretern beschlossenen Gesetzte zu exekutieren. Wenn diese nicht immer gut oder sinnvoll sind, kann der Polizist auf der Strasse eigentlich nichts dafür oder?
und ich versteh dass du als gewerblicher nutzniesser dieses kontrollmolochs dazu eine andere meinung hast ein ein einfacher buerger
Nana immer am Teppich bleiben :D
Ich bin kein gewerblicher Nutznießer des "Kontrollmolochs" wie du es sehr populistisch und uncharmant bezeichnest , sondern verdiene zumindest zum kleinen Teil mein Geld halt auch mit den schwarzen Schafen die entgegen den gesetztlichen Regeln handeln.
Ich schäme mich aber in keinster Weise ein (sehr kleiner) Teil des Kontrollapparates zu sein, da es für die überwiegende Zahl der Verkehrsteilnehmer (und ihre Familien) die Fahrzeugen in ordentlichem Zustand durch die gegend bewegen, mehr Sicherheit schafft.
Wie groß war der Aufschrei der Bevölkerung als vor Jahren die Schrott KFZ aus dem Osten unkontrolliert durch Österreich rollten. Jetzt wird endlich einigermaßen kontrolliert und zumindest großteils für ein gewisses Grundlevel an Sicherheit gesorgt.
Solange es Leute gibt die sich an keine Regeln halten, wird es halt auch immer welche geben müssen die zum Wohle der Allgemeinheit auf die Einhaltung der Gesetzte achten müssen. Daher ist nicht jede Kontrolle von vornherein schlecht.
Die Kontrollorgane machen eben ihren Job und die überwiegende Mehrzahl macht ihn auch höflich und korrekt (einzelne Ausnahmen soll es ja auch in anderen berugen geben;))
johannsen
22.05.2011, 13:32
Ein begründeter Verdacht, dass die Sicht mit den Spiegeln nicht ausreichen könnte, dürfte hier wahrscheinlich der Auslöser sein, damit der Kontrollbeamte zur Prüfung dieses Verdachts in dein Auto sitzen "darf"
Es wäre aber durchaus sehr interessant, was er dann bemängeln könnte und wie er dann eine eventuelle Strafe begründen würde. Ich kenne solche Verfahren nur nach Unfällen und da ist es auch für den Sachverständigen manchmal knifflig alle Einflusspunkte ganz genau zu beachten ;)
Was die kontrollierenden Beamten ganz genau vor Ort dürfen und was nicht, müsste übrigens im Sicherheitspolizeigesetzt geregelt sein denke ich.
Hallo Grisu, Gerhard, Vielis!
Also das Sicherheitspolizeigesetz ist hier nicht einschlägig (=anzuwenden).
Das Kraftfahrgesetz erlaubt es dem "Trachtenverein" (in Deutschland heißt das übrigens Rennleitung, was mir viel besser gefällt ;-) ) ein Kraftfahrzeug zu überprüfen - das ist sicher ein weites Feld und muss praktischerweise auch beinhalten, dass sich der Beamte hinter das Steuer setzt, um z.B. selbst den Handbremshebel zu betätigen uvm.
Was er nicht darf, ist, sich gegen den Widerstand eines Bürgers Zutritt zum Fahrzeug zu verschaffen, allein nur, um der Kontrollberechtigung nachzukommen. Diese Eingriffmöglichkeit bietet das KFG nicht - zumindest hab ich bisher nichts dazu gefunden. (um bei konkretem Verdacht nach Drogen zu suchen, wird er schon das Sicherheitspolizeigesetz heranziehen und dann auch gegen Widerstand durchsuchen dürfen - aber das ist eine ganz andere Geschichte, um die es hier nicht geht)
Wer sich also weigert, wird das in Geld büßen müssen. Wenn ein Mangel offensichtlich verkehrsgefährdend ist, dann werden die Kennzeichen weg sein und wer dann noch besonders Wert drauf legt, weiterfahren zu wollen, wird in Begleitung der Polizisten eine Ortsveränderung erfahren ;-) - aber Camper würden es nicht so weit kommen lassen, weil sie dem Grunde nach ja kreuzbrave Leut´ sind ;-).
Gerhard, ich verstehe ja Deinen Frust über die Regelungswut - die ist auf Polizeiseite auch nicht wirklich beliebt - vor allem, wenn sich Gesetze im Halb- bis Jahrestakt ändern. Aber besser Gesetze als Willkür, denke ich.
LG
Johann
Flüsterer
22.05.2011, 16:52
Also wenn man den Gesetzestext liest, darf der Poilzist an allen Fahrzeugen AUSSER der Klasse M1 sehr weitreichende technische Kontrollen ausführen - und das ist auch gut so, um die vielen schrottigen LKW, die da auf den Straßen herumrollen ohne ausreichend ausgebildete Chauffeure, haarsträubenden technischen Defekten an Bereifung, Brems- und Achsanlagen zu identifizieren und aus dem Verkehr zu ziehen.
Wenn aber ein beliebiges Fahrzeug (also auch Klasse M1 - und das ist für WoWa / WoMo - Fahrer von Interesse) stark qualmt, stinkt oder übertrieben laut ist, darf der Polizist dies auch überprüfen (lassen) und bei Gefahr im Verzug auch die Weiterfahrt untersagen - auch gut.
Aaaaber - als Nicht-Sachkundiger kann er die Wirksamkeit z.B. der Rückspiegel nicht beurteilen, der Betätigungsweg der Hand- bzw. Fußfeststellbremse läßt keinerlei Aussage über deren Wirksamkeit, die er obendrein auch nicht prüfen kann, zu. Er müsste also erstmal fragen, ob er denn in meinem Fahrzeug Platz nehmen dürfe. Das werde ich ihm auch nach meinen Regeln erlauben - sprich, er legt seinen mit allerlei scharfkantigem Klumpert (Zimmerflak....) ausgerüsteten Gürtel ab, denn ich habe nicht vor, auf meinen Sitzen Spuren derselben vorzufinden. Weigert er sich, darf er sich ned reinsetzen. Kommt er mir jetzt mit dringendem Verdacht und Durchsuchung wegen Drogendeliktes, wirds dann aber verdammt eng für den Herrn - denn schon zu Beginn eines solchen Gespräches werde ich ihn darauf aufmerksam machen, ab diesem Zeitpunkt alles auf Video festzuhalten - hat denn irgendwer KEINE Kamerafunktion am Handy? Und dann schauen wir mal, wie vorsichtig und freundlich und umsichtig der Herr Exekutivorgan dann wird....
Es sollte in der Praxis natürlich niemals so weit kommen, nur wenn halt ein verhinderter Sheriff meint, sich sehr wichtig machen zu wollen, könnte ich mir einen solchen Vorgang schon vorstellen...
Hallo!
Jetzt weiß ich wenigstens, wozu ich die Wohnwagenspiegel spazierenführe. (Ich benütze beim Fahren nur die Autospiegel, sie sind groß und reichen weit genug. Ich habe aber keine Lust, mit irgendwem herum zu streiten, ob ich damit fahren darf oder nicht.)
Glücklicherwiese sind wir auch weit unter jeder Überladung. Nur mit dem Sonnendach am hinteren Bett könnte es Ärger geben, das liegt da einfach und ist nicht festgezurrt. Es hat auch in 8 Jahren noch nie die geringste Anstalt gemacht, die Lage zu verändern.
Aber da könnte ein profilierungssüchtiger Inspektor lästig werden.
lg!
für mich stellen sich jetzt 2 Fragen.
Wird man jetzt ohne Zusatzspiegel eher kontrolliert,und ist man mit Zusatzspiegeln nicht so leicht ein Verdachtsfall.
Wie bitte soll ich was sichern im Wohni wo es nicht einmal Haken und Ösen gibt.
Wenn das Reserverad unterm Bett liegt, wo soll es denn eigentlich hin.
Ich denk ,es gibt die Geschwindigkeitsbegrenzungen, die werden sich hoffentlich was dabei gedacht haben beim erfinden des Tempolimits.
Gilt eigentlich eine übliche Kofferraum Abdeckung als Sicherung.
Wenn nicht ,warum verbaut man sowas.
grundsätzlich ist ja bei Kontrollen nichts einzuwenden, nur sollte es schon auch Sinn machen,obwohl bei der Geldknappheit in Österreich, dürften jetzt tatsächlich über 5oo Jahre :Dalte Gesetze reaktiviert werden.
trademark
22.05.2011, 20:24
Schönen Abend,
Meine Spiegel waren um 3cm zu klein>> 15 Euro,
Die 3cm ist das die diff zu deiner Wowa -Breite? oder wie wird das definiert??
- mußte ich alle Aussenstauklappen öffnen und es wurde überprüft ob die "Ladung" ordnungsgemäß
gesichert bzw. angezurrt war.......:confused:
Lg WDimmel
Da hätte ich ein Problem, wie bitte verzurrt oder sichert Ihr eure Ladung?
-bei Urlaubsfahrt rein damit was platzhat :D:D:D
Wie bitte soll ich was sichern im Wohni wo es nicht einmal Haken und Ösen gibt.
hi
wenn die staatlichen schergen jetzt wirklich die ladungssicherung fuer den gueterverkehr fuer campingfahrzeuge heranziehen wollen dann ist ihnen nicht zu helfen
mindesterforderniss bei der ladungssicherung - so wurde es mir mal von einem juristen erklaert - ist phi mal daumen:
wenn das transportfahrzeug auf den kopf gedreht wird darf kein teil der beladung seinen ort aendern
das ist bei wohnwaegen/wohnmobilen voelliger bloedsinn, denn ich vermute bei 2/3 davon wird auch im leeren, unbeladenen, serienmaessigen neuzustand eine menge in der gegend rumfliegen wenn ich den wowa/ das womo auf den kopf drehe
das einzige was diesbezueglich "wirklich" sauber im KGF geregelt ist, ist dass die hunde waehrend der fahrt im transportbehaelter bzw dem transportnetz gesichert sein muessen
alles andere wuerde ich als feuchte fiebertraueme des einen oder anderen dorfsherrif empfinden. laut dem gesetz unter weitester auslegeung evt irgendwie zu begruenden, aber in der praxis voellig sinnfrei ...
lg
g
Gilt eigentlich eine übliche Kofferraum Abdeckung als Sicherung.
Wenn nicht ,warum verbaut man sowas.
....
hi
du meinst in kombis oder in vans?
das ist als sicht- und sonnenschutz gedacht
lg
g
johannsen
23.05.2011, 08:49
- wurde der Abstand der Aussenspiegel abgemessen und ebenso die Wohnwagenbreite, bzw. vom
Fahrersitz aus der Blick zurück überprüft. Meine Spiegel waren um 3cm zu klein>> 15 Euro,
- mußte ich alle Aussenstauklappen öffnen und es wurde überprüft ob die "Ladung" ordnungsgemäß
gesichert bzw. angezurrt war.......:confused:
Auf meinen skeptischen Blick meinte der Polizist nur:...."das wird jetzt den ganzen Sommer unser Schwerpunkt werden, meist mit dem mobilen Waagen dabei..."
Hallo!
Das mit den Spiegeln hat mich zuerst gewundert - hab grad etwas geschmökert und denke, Du hattest keine Zusatzspiegel für den Wohnwagen, oder? Dann passen die 15 Euro vom Betrag her und die 3 cm beziehen sich wohl auf die nicht ausreichende Sicht nach hinten durch die normalen Fahrzeugspiegel.
Ladungssicherung ist natürlich ein Thema seit einiger Zeit. Vor allem, seit es ein Vormerkdelikt geworden ist.
Übertriebene Angst muss hier meiner Meinung nach keiner haben. Wichtig ist, dass die Teile nicht allzuweit verrutschen können - also etwas "Schlichtaufwand" ist natürlich zu empfehlen. Jedes einzelne Ding zu verzurren halte ich für übertrieben. Man sollte aber keine Gasflasche oder sonst etwas Schweres auf Höhe des Frontfensters ungesichert abstellen, weil da bei einem Unfall wohl keine ausreichende Sicherung anzunehmen ist.
Wer sich da genauer einlesen will: § 101 Kraftfahrgesetz - speziell Absatz 1 litera e.
LG
Johann
johannsen
23.05.2011, 08:56
wenn die staatlichen schergen jetzt wirklich die ladungssicherung fuer den gueterverkehr fuer campingfahrzeuge heranziehen wollen dann ist ihnen nicht zu helfen
Hallo Gerhard!
Dazu Wikipedia:
Als Scherge wird im heutigen Sprachgebrauch oft ein „Henkersknecht“, Büttel (http://de.wikipedia.org/wiki/Bammert), käuflicher Verräter (http://de.wikipedia.org/wiki/Verrat) oder generell eine Person, die einem Schurken (http://de.wikipedia.org/wiki/Schurke) dienstbar ist und seine Befehle ausführt, bezeichnet. Das veraltete Wort Häscher ist ein Synonym von Scherge.
Ich denke, so hast Du es nicht gemeint, aber es kommt so an.
mindesterforderniss bei der ladungssicherung - so wurde es mir mal von einem juristen erklaert - ist phi mal daumen:
wenn das transportfahrzeug auf den kopf gedreht wird darf kein teil der beladung seinen ort aendern
das ist bei wohnwaegen/wohnmobilen voelliger bloedsinn, denn ich vermute bei 2/3 davon wird auch im leeren, unbeladenen, serienmaessigen neuzustand eine menge in der gegend rumfliegen wenn ich den wowa/ das womo auf den kopf drehe
Das Daumen mal Pi - Beispiel ist meines Erachtens Unsinn. Wenn ein LKW-Anhänger kraft- und formschlüssig beladen ist, kann beim "Auf den Kopf stellen" trotzdem die ganze Ladung ihren Ort verändern.
Siehe oben die gesetzliche Regelung im KFG.
LG
Johann
johannsen
23.05.2011, 09:12
für mich stellen sich jetzt 2 Fragen.
Wird man jetzt ohne Zusatzspiegel eher kontrolliert,und ist man mit Zusatzspiegeln nicht so leicht ein Verdachtsfall.
Hallo Kraxi!
Also wenn Du in eine Schwerpunktkontrolle gerätst, dann wird es wohl egal sein, ob Du Spiegel aufgesteckt hast oder nicht.
Meiner Meinung nach sollte es ja nicht die Frage sein, ob man kontrolliert wird, sondern wie sicher bin ich in meinem ureigensten Interesse im Straßenverkehr unterwegs. Was kann alles passieren, wenn ich aufgrund unzureichender Sicht nach hinten einen Unfall verursache? Nicht nur materiell!
Wie bitte soll ich was sichern im Wohni wo es nicht einmal Haken und Ösen gibt.
Wenn das Reserverad unterm Bett liegt, wo soll es denn eigentlich hin.
Also das Reserverrad ist unter dem Bett absolut ausreichend gesichert. Am besten natürlich so, dass sich zwischen Vorderwand und Rad nichts oder andere Ladung befindet. Niemand kann verlangen, dass Du das Rad noch zusätzlich festbindest. Das gilt meines Erachtens auch für den Kofferraum des PKWs - wenn die Ladung formschlüssig - sprich am Aufbau anstehend - unterhalb der Abdeckung verstaut ist, kann es kein Problem geben.
Das Gesetz lässt ja sogar ausdrücklich unverzurrte Ladung zu, wenn diese den Laderaum nicht verlassen kann und - etwa durch Verrutschen - auch sonst keine Gefährdung entstehen kann.
grundsätzlich ist ja bei Kontrollen nichts einzuwenden, nur sollte es schon auch Sinn machen,obwohl bei der Geldknappheit in Österreich, dürften jetzt tatsächlich über 5oo Jahre :Dalte Gesetze reaktiviert werden.
Wie hat schon Stalin gesagt: Vertrauen ist gut, .... (natürlich ist es politisch unkorrekt, Stalin zu zitieren, das ist mir bewusst und ich ersuche, mir das nachzusehen ;-) )
Wie oben schon angedeutet: eigentlich muss es in jedermanns Interesse liegen, halbwegs sicher ausgerüstet im Straßenverkehr unterwegs zu sein. Ich spiel mich ja nicht deshalb mit der Stützlastwaage und schlichte mein Zeugs im Wohnwagen halbwegs formschlüssig aneinander, damit der Herr Inspektor nicht böse ist mit mir, sondern dass meine Familie und ich und vielleicht auch eine andere, die ich sonst in Mitleidenschaft gezogen hätte, sicher ankommt. Darum sollte es doch gehen, oder?
LG
Johann
johannsen
23.05.2011, 09:28
Also wenn man den Gesetzestext liest, darf der Poilzist an allen Fahrzeugen AUSSER der Klasse M1 sehr weitreichende technische Kontrollen ausführen - und das ist auch gut so, um die vielen schrottigen LKW, die da auf den Straßen herumrollen ohne ausreichend ausgebildete Chauffeure, haarsträubenden technischen Defekten an Bereifung, Brems- und Achsanlagen zu identifizieren und aus dem Verkehr zu ziehen.
Wenn aber ein beliebiges Fahrzeug (also auch Klasse M1 - und das ist für WoWa / WoMo - Fahrer von Interesse) stark qualmt, stinkt oder übertrieben laut ist, darf der Polizist dies auch überprüfen (lassen) und bei Gefahr im Verzug auch die Weiterfahrt untersagen - auch gut.
Aaaaber - als Nicht-Sachkundiger kann er die Wirksamkeit z.B. der Rückspiegel nicht beurteilen, der Betätigungsweg der Hand- bzw. Fußfeststellbremse läßt keinerlei Aussage über deren Wirksamkeit, die er obendrein auch nicht prüfen kann, zu. Er müsste also erstmal fragen, ob er denn in meinem Fahrzeug Platz nehmen dürfe. Das werde ich ihm auch nach meinen Regeln erlauben - sprich, er legt seinen mit allerlei scharfkantigem Klumpert (Zimmerflak....) ausgerüsteten Gürtel ab, denn ich habe nicht vor, auf meinen Sitzen Spuren derselben vorzufinden. Weigert er sich, darf er sich ned reinsetzen. Kommt er mir jetzt mit dringendem Verdacht und Durchsuchung wegen Drogendeliktes, wirds dann aber verdammt eng für den Herrn - denn schon zu Beginn eines solchen Gespräches werde ich ihn darauf aufmerksam machen, ab diesem Zeitpunkt alles auf Video festzuhalten - hat denn irgendwer KEINE Kamerafunktion am Handy? Und dann schauen wir mal, wie vorsichtig und freundlich und umsichtig der Herr Exekutivorgan dann wird....
Es sollte in der Praxis natürlich niemals so weit kommen, nur wenn halt ein verhinderter Sheriff meint, sich sehr wichtig machen zu wollen, könnte ich mir einen solchen Vorgang schon vorstellen...
Hallo Martin!
Bin mir nicht ganz sicher, ob ich Dich richtig verstanden habe, aber die Polizei darf ALLE Fahrzeuge an Ort und Stelle überprüfen, also auch die Klasse M1.
Die Einschränkung, die Du ansprichst bezieht sich auf die sogenannten "Unterwegskontrollen" mit den technischen Prüfzügen.
Ein Handbremse kann ich z.B. sehr wohl an Ort und Stelle prüfen, indem ich sie anziehe und dann versuche, den Wagen wegzuschieben. Oder das Spiel des Lenkrades, oder das Vorhandensein von Rückspiegeln oder die damit erreichbare Sicht nach hinten, ....
Und nochmal: natürlich kann ein Beamter nicht erzwingen, dass er sich in das Fahrzeug setzen darf. Er - bzw. die Behörde - wird sich dieses Recht aber wohl in Geld ablösen lassen ;-)
LG
Johann
Hallo Foristis,
schöne Grüße aus Italien, stehe hier am Gargano und lese wegen kurzem Schlechtwetter ....
Nur ein kleiner Beitrag: habe mit Landsmann geplaudert und erfahren dass der liebe
Kollege 400 Dosen Bier (tring nur des) mithat und soo an die hundert Dosen Lebensmittel,
weil de Itak.. san ja midn Preis verr..
Also nicht wundern und liebe Grüße von
Wolfgang
Flüsterer
23.05.2011, 10:23
Naja - 400 Dosen Bier sind a biss mehr als 200kg - wenn ich das in meinen Kofferraum gebe, tut das der Ladung und der Sicherheit keinen Abbruch - also warum ned?
@Johannseen: Und mit welcher Begründung sollte sich die Behörde das dann in Geld blösen lassen? Etwas erzwingen zu wollen, was nicht rechtens ist, geht ja nun sicher nicht - und schon gar ned legal. Die Videoaufzeichnung wird da sicher einiges verhindern, denn so mancher findige Anwalt wird dann im Extremfall einen Verstoß des Organs finden - und schon ist die ganze Amtshandlung hinfällig....Oder kennst Du Polizisten, die sich sämtlicher Gesetzestexte sicher sind und alles genau nach Vorschrift durchführen? Ich behaupte mal nein, denn das Organ wird ja mit den vielen Vorschriften wahrscheinlich (leider) überfordert sein.
johannsen
23.05.2011, 10:52
@Johannseen: Und mit welcher Begründung sollte sich die Behörde das dann in Geld blösen lassen? Etwas erzwingen zu wollen, was nicht rechtens ist, geht ja nun sicher nicht - und schon gar ned legal. Die Videoaufzeichnung wird da sicher einiges verhindern, denn so mancher findige Anwalt wird dann im Extremfall einen Verstoß des Organs finden - und schon ist die ganze Amtshandlung hinfällig....Oder kennst Du Polizisten, die sich sämtlicher Gesetzestexte sicher sind und alles genau nach Vorschrift durchführen? Ich behaupte mal nein, denn das Organ wird ja mit den vielen Vorschriften wahrscheinlich (leider) überfordert sein.
Hab mich missverständlich ausgedrückt, tschuldige. Du bist ja verpflichtet, die Kontrolle zu dulden - der Beamte darf sie allerdings nicht durch "Zwangsgewalt" durchsetzen - Dich also mit Körpereinsatz entfernen, um kontrollieren zu können.
Er wird Dich allerdings anzeigen bzw. Dein Fahrzeug bei offensichtlichen verkehrsgefährdenden Mängeln entweder von den Kennzeichen befreien oder es zur technischen Überprüfung vorschlagen - das meinte ich "mit in Geld ablösen". Capisci? ;-)
LG
Johann
Ach Martin - weißt denn nicht, dass Videoaufzeichnungen im Zuge einer Amtshandlung nur gestattet sind, wenn sie vom amtshandelnden Organ ausdrücklich erlaubt wurden ??
(das wird dir dann dein Anwalt sicherlich auch sagen :D)
Anderenfalls könnte das sehr schnell in eine "Störung oder Behinderung einer Amthandlung" interpretiert werden, was dich dann weg vom verwaltungs- in einen strafrechtlich relevanten Tatbestand "buxiert" ....
Natürlich kannst du auf eine Vidoaufzeichnung beharren - nur wann du dann letztlich in den verdienten Urlaub fahren wirst, hängt definitiv von der Charakterstärke des einschreitenden Organs ab :D:D
Mein Gott - wie oft wurden hier im Forum schon diese Kontrollen der "Trachtenrennleitung" :D kritisiert und "aufgearbeitet" ....
1. ist Österreich definitiv KEIN Polizeistaat - zum Glück !!
2. wird (fast) kein einschreitendes Organ bei einer freundlich geführten Konversation über das Ziel hinausschießen
3. entwickeln nur emotional geführte gegenseitige "Gebärden" eine unvorhersehbare Eigendynamik
4. wenn einige Euro Strafgeld per Organmandat zu einem erfüllenden Orgasmus des Gegenübers führen, sehe ich das als sich selbst erfüllende Befriedigung ..... und lächle .... und fahre anschließen hurtig weiter ... :D:D:D
und ich weiß, dass du weißt, dass ich es weiß :D:D:D:D
gerilu
Hui :eek:
Wenn ich das so lese hier, sollte man(n) sich ja beinahe
fragen, ob man(n) noch nach Österreich fahren kann.:confused:
Bei Euch ist die Rennleitung ja noch schlimmer wie
bei uns. :mad:
Aber was soll ich machen, ich muss(will) ja, im Juni zum
Seeblick Toni, und da lass ich mich durch nichts aufhalten.
Gruss vom
bartl (Wolfgang) der ab 4. Juni dort ist.:)
Bei Euch ist die Rennleitung ja noch schlimmer wie bei uns. :mad:
hi
nicht alle beamten sind so
das problem ist dass es eine vielzahl von gesetzen gibt die so in der praxis nicht einzuhalten sind.
wenn sich in wien alle an die komplette StVo halten wuerden dann gaebe das einen gewaltigen grossen stau und keiner kommt mehr voran (alle schon deshalb weil die abstellplaetze die es in summe auf allen legalen abstellplaetzen und parkhaeusern ect gibt um gut 10% weniger als die anzahl der in wien zugelassenen fahrzeuge ist. in einzelnen bezirken gibt es um knapp 20% mehr fahrzeuge als es legale abstellplaetze gibt. und da ist noch nicht mal beruecksichtigt dass sehr viele parkstreifen in wien nur mehr auf 190cm innen markiert werden. da past aber eigentlich kaum mehr ein auto hin, selbst mit angeklappten aussenspiegeln nicht
detto bei verschiedenen anderen gesetzen
so wichtig die bestimmungen betreffend "verstellen von kreuzungen" sind, aber diese gesetze sind fuer optimale staedte mit optimalen strassen gemacht. du hast in wien tw kreuzungen die rund 150m kreuzungsbereich haben (zb matzleinsdorferplatz, suedtirolerplatz ect). dort ist es unmoeglich an der haltelinie abzuwarten bis das voranfahrende auto den kreuzungsbereich wieder komplett verlassen hat, denn bis dahin ist einerseits die gruenphase zu ende, andererseits siehst du von der haltelinie aus den ort an den die autos die kreuzung verlassen garned.
detto die fahrspureinhaltung. durch die beschleunigung des oeffentlichen verkehrs und der protektionierung des fahrradverkehrs schrumpfen seit jahren die abstell- und fahrspuren in wien auf micky-mouse format. laut StVo darfst du dann wenn du nicht in der lage bist dich gesetzeskonform zu verhalten (also du mit teilen deines fahrzeuges in die nachbar/gegen/autobus/fahrradspur ragst) nur mehr schritttempo fahren...
und von den tempobeschraenkungen red ich garned erst
von den 2800km strasse in wien sind mehr als ein drittel auf 30km/h beschraenkt..
wir haben
taeglich verstossen defacto ALLE fahrzeuglenker in wien gegen massgebliche rechtsvorschriften. zt weil sie diese garned kennen, die anderen aus der notwendigkeit heraus das fahrzeug zum zuruecklegen der strecke A-B verwenden zu wollen
unertraeglich wird es immer nur dann wenn einzelne exekutiveorgane sich bemuessigt fuehlen das gesetz ohne ruecksicht auf die situation nach den buchstaben in denen es geschrieben steht anwenden zu wollen. das ist evt in hintertupfing oder von mir aus noch in st poelten moeglich aber nicht in einer aus ideologiegruenden verkehrsverhindernd modifizierten stadt wie wien ..
lg
g
johannsen
23.05.2011, 17:50
hi
nicht alle beamten sind so
Das stimmt ;-)
das problem ist dass es eine vielzahl von gesetzen gibt die so in der praxis nicht einzuhalten sind.
wenn sich in wien alle an die komplette StVo halten wuerden dann gaebe das einen gewaltigen grossen stau und keiner kommt mehr voran (alle schon deshalb weil die abstellplaetze die es in summe auf allen legalen abstellplaetzen und parkhaeusern ect gibt um gut 10% weniger als die anzahl der in wien zugelassenen fahrzeuge ist. in einzelnen bezirken gibt es um knapp 20% mehr fahrzeuge als es legale abstellplaetze gibt. und da ist noch nicht mal beruecksichtigt dass sehr viele parkstreifen in wien nur mehr auf 190cm innen markiert werden. da past aber eigentlich kaum mehr ein auto hin, selbst mit angeklappten aussenspiegeln nicht
Wie jetzt, wenn sich niemand an die StVO halten würde, dann gäbs keine Staus in Wien? Scherzerl, oder?
Welche Teile der Straßenverkehrsordnung sind jetzt stauvermeidend und welche nicht?
Sorry, das ist so ein Stammtischallgemeinplatz, der meines Erachtens keine wirkliche Berechtigung hat. Da werden einzelne, im gerade aktuellen Kontext als generell gültiger Unsinn hingestellt. Freilich passt nicht alles, aber generell gesehen ist gerade die StVO ein sehr praxisnahes Gesetz.
so wichtig die bestimmungen betreffend "verstellen von kreuzungen" sind, aber diese gesetze sind fuer optimale staedte mit optimalen strassen gemacht. du hast in wien tw kreuzungen die rund 150m kreuzungsbereich haben (zb matzleinsdorferplatz, suedtirolerplatz ect). dort ist es unmoeglich an der haltelinie abzuwarten bis das voranfahrende auto den kreuzungsbereich wieder komplett verlassen hat, denn bis dahin ist einerseits die gruenphase zu ende, andererseits siehst du von der haltelinie aus den ort an den die autos die kreuzung verlassen garned.
Was uns auf den Straßen fehlt, ist der ideale Autofahrer - Sorry, could not resist ;-)
unertraeglich wird es immer nur dann wenn einzelne exekutiveorgane sich bemuessigt fuehlen das gesetz ohne ruecksicht auf die situation nach den buchstaben in denen es geschrieben steht anwenden zu wollen. das ist evt in hintertupfing oder von mir aus noch in st poelten moeglich aber nicht in einer aus ideologiegruenden verkehrsverhindernd modifizierten stadt wie wien ..
lg
g
Glaub mir, auch in St. Pölten ist es nicht möglich und auch gar nicht gewollt, Gesetze ohne Rücksicht auf die Situation anwenden zu wollen.
Oft kommt es ja vor allem deshalb zu diesen "buchstabengetreuen Gesetzesanwendungen" weil mancher Autofahrer zunächst einmal meint, dem Beamten nur wegen der Anhaltung gleich mal ins Gesicht fahren zu müssen. Dass der sich darob verhärtet, sollte zwar nicht passieren, aber eine Maschine ist von denen ja auch keiner.
Ich behaupte, dass bei Problemen zwischen Polizist und Autofahrer immer mindestens einer der beiden nicht weiß, wie man sich benimmt und ich behaupte weiters, dass es nicht so ist, dass dies in 100 % der Fälle der Polizist ist ;-)
LG
Johann
...
Oft kommt es ja vor allem deshalb zu diesen "buchstabengetreuen Gesetzesanwendungen" weil mancher Autofahrer zunächst einmal meint, dem Beamten nur wegen der Anhaltung gleich mal ins Gesicht fahren zu müssen. Dass der sich darob verhärtet, sollte zwar nicht passieren, aber eine Maschine ist von denen ja auch keiner.
Ich behaupte, dass bei Problemen zwischen Polizist und Autofahrer immer mindestens einer der beiden nicht weiß, wie man sich benimmt und ich behaupte weiters, dass es nicht so ist, dass dies in 100 % der Fälle der Polizist ist ;-)
hallo johann
naja, da sind wir dann aber (analog zum stammtisch) bei den "amtshaus-allgemeinplaetzen"
;-)
ich habe in den letzten monaten aufgrund meiner beruflichen veraenderung sehr viel mit exekutivbeamten zu tun, rund 1/5 bis 1/4 meiner kunden sind welche und viele von denen sind zwischenzeitlich wirklich sehr gute bekannte geworden.
und gerade deshalb habe ich fallweise einen einblick in das was da so passiert
und ich weiss daher dass es NICHT zu 100% von den beamtshandelten ausgeht
lg
g
PS:
und zu den "schergen" haette ich auch noch einiges zu sagen
aber da sind wir hier thematisch komplett falsch
evt laufen wir uns ja mal irgendwo auf einem SP oder CP ueber den weg und koennen ein paar worte dazu wechsel ;-)
(wird wohl erst beim herbsttreffen sein, du hast ja leider das "falsche" freizeitfahrzeug... wowa statt womo .. LOL)
lg
g
johannsen
24.05.2011, 07:42
und gerade deshalb habe ich fallweise einen einblick in das was da so passiert
und ich weiss daher dass es NICHT zu 100% von den beamtshandelten ausgeht
LOL
Lies bitte bei Tageslicht nochmal, was ich dazu geschrieben hab ;-)
PS:
und zu den "schergen" haette ich auch noch einiges zu sagen
aber da sind wir hier thematisch komplett falsch
evt laufen wir uns ja mal irgendwo auf einem SP oder CP ueber den weg und koennen ein paar worte dazu wechsel ;-)
(wird wohl erst beim herbsttreffen sein, du hast ja leider das "falsche" freizeitfahrzeug... wowa statt womo .. LOL)
Das wär super, dann könnte ich Dein verqueres Weltbild etwas zurechtrücken ;-))). Herbsttreffen ist eher unwahrscheinlich bei uns - beide Kinder dann schon in der Schule und Aufwand für 2,5 Tage etwas zu hoch.
Aber Du kannst ja im Juli/August in Umag vorbeischaun ;-)
LG
Johann
gelöscht
24.05.2011, 09:54
Hallo,
eigentlich wollte ich keine Diskussion über die Polizei entfachen, sondern nur eine Info posten. Solche Kontrollen sind ja nicht eine Eigeninitiave einzelner Beamter, sondern werden von oben angeschafft......und jeder kann mal einen schlechten Tag haben....
Ich war übrigens sowohl mit meinem Landrover 1 als auch mit meinem Wohnwagen jetzt nachträglich bzw. vor dem Haupturlaub auf der Waage. WIr sind zu zweit unterwegs und haben wirklich äußerst sparsam eingepackt, zB. ausser dem Plastikgeschirr nur einen Toaster, Wasserkocher und einen Grill.
Selbst bei der Bekleidung wurde nur das Nötigste eingepackt, auch von meiner Frau!! etc.
Laut Typenschein (?) Eigenwicht 1.220 kg, plus Klima 34kg und 1 Gasflasche 23kg = 1.277 kg. Gesamtgewicht typisiert auf 1.470 (von 1.500 wegen "B"). Die Waage zeigte an 1.560kg......
Da im PKW noch genügend Gewichtsreserve ist habe ich jetzt umgepackt und die Dachbox auch angefüllt. War gar nicht so einfach um dennoch die Stützlast von 75kg zusammenzubringen.
Leider habe ich verabsäumt den nackten Wohnwagen wägen zu lassen.
Wie das bei einem Wohnmobil mit 300-400 kg Zuladung (samt Passagiere) gehen soll??
Das sollte wirklich nicht diskutiert werden, sondern einen Aufstand hervorrufen und alle sollten die eingetragenen Eigengewichte überprüfen und die Verkäufer konfrontieren!
Auch könnten pro Person Zuladungsgewichte standartisiert werden und dann entsprechend die Personenzahl (bei Wohnmobilen) bzw. die Mindest-Zuladung (generell) festgelegt werden.
z.B. bei meinem Wohnwagen: Höchstzulässiges Gesamtgewicht 1.270-1.500kg. Bei 1.270kg könnte ich nicht einmal ein Löschblatt mitnehmen!!
Nachwägen macht erstaunt>> selbst Hand/Badetücher wägen zwischen 200g und 550g.......
Gute Fahrt!
LG WDimmel
hallo!
eure beiträge (und auch frühere threads) haben mich nun doch etwas nachdenklich bezüglich des gewichts gemacht. jetzt würde ich gerne mein WoMo wiegen, wo ist das möglich?
bin in wien nord zuhause.
lg
loup
Spittelberg
24.05.2011, 12:15
hallo!
...... jetzt würde ich gerne mein WoMo wiegen, wo ist das möglich?
bin in wien nord zuhause.
lg
loup
ich habe mein WOMO vor ca. 4 Wochen beim Raiffeisen Lagerhaus in Gänserndorf wiegen lassen (alles im grünen Bereich). Da ich keine Wiegebestätigung brauchte, haben sie auch nichts verlangt, ich habe natürlich etwas für die Kaffeekassa spendiert.
hallo!
eure beiträge (und auch frühere threads) haben mich nun doch etwas nachdenklich bezüglich des gewichts gemacht. jetzt würde ich gerne mein WoMo wiegen, wo ist das möglich?
bin in wien nord zuhause.
lg
loup
hi
da zb:
http://maps.google.de/maps?f=q&source=s_q&hl=de&geocode=&q=48.27881+16.6116&aq=&sll=48.278966,16.611768&sspn=0.003463,0.008583&g=Wien,+%C3%96sterreich&ie=UTF8&ll=48.279073,16.611918&spn=0.001731,0.004292&t=h&z=18
hinfahren
den LKWs ned im weg stehen
nett fragen
mit trinkgeld winken
lg
g
.... und alle sollten die eingetragenen Eigengewichte überprüfen und die Verkäufer konfrontieren! Auch könnten pro Person Zuladungsgewichte standartisiert werden und dann entsprechend die Personenzahl (bei Wohnmobilen) bzw. die Mindest-Zuladung (generell) festgelegt werden.
...
hi
normgewichte pro person gibt es ja bereits
die gewichte des fahrzeugs liegen in der verantwortung des halters
du kannst niemand klagen
selbst wenn eine landespruefstelle das fahrzeug leer um 1000kg (so was solls geben) zu leicht typisiert iost das nur ein "irrtum". es gibt dir rechtlich keinerlei handhabe. von amtshaftuing mal ganz zu schweigen, denn da musstest du auch noch eine vorsatz nachweisen ...
der einzige weg waere die hier schon mal angedachte lobbyaktion betreffend 3500+750kg als zulaessiges HZLGGW fuer freizeitfahrzeuge (also 4250kg HZLGG fuer campingfahrzeuge ohne anhaenger, das ginge vermutlich wenn man da will sogar im erlassweg, da brauchst ned mal auf die STVO novelle warten ..)
lg
g
der einzige weg waere die hier schon mal angedachte lobbyaktion betreffend 3500+750kg als zulaessiges HZLGGW fuer freizeitfahrzeuge (also 4250kg HZLGG fuer campingfahrzeuge ohne anhaenger, das ginge vermutlich wenn man da will sogar im erlassweg, da brauchst ned mal auf die STVO novelle warten ..)
lg
g
ist der der das macht dann ein lobbyist und verdient der auch gleich eine million?
dann meld ich mich sofort freiwillig! :cool:
wenn ichs mir aber ernsthaft überlege, wäre das im zeitalter von internet, facebook
und twitter schon durchführbar und eine überlegung wert - obwohl es mich mit meiner
kleinen schüssel eigentlich nicht betrifft - unterschreiben würd ich auf jeden fall.
schlesi66
25.05.2011, 10:07
hallo!
eure beiträge (und auch frühere threads) haben mich nun doch etwas nachdenklich bezüglich des gewichts gemacht. jetzt würde ich gerne mein WoMo wiegen, wo ist das möglich?
bin in wien nord zuhause.
lg
loup
Hallo
Ich war mal bei der Müllverbrennung im 22.Bezirk - beim Rinterzelt.
Hab einfach gefragt, ob ich kurz über die Waage fahren darf und war überhaupt kein Problem.
Wiegezettel wirst ja keinen brauchen.
Mache ich jetzt noch genauso, allerdings im 11.Bezirk;)
Interessant - Interessant
Ein unbefugtes Hineinsetzen in ein Kfz oder Betreten eines WoWa oder WoMo ist jedenfalls nach dem Gesetz eine Besitzstörung (und auch durch den OGH bereits ausjudiziert).
Der Beamte könnte daher nur die Gesamtbreite des Kfz einschl. Spiegel messen und diese Breite müßte größer sein, als die Breite des WoWa.
mfg Werner
Noch eine Ergänzung zum Gewicht:
Bei der "Pickerlüberprüfung" wurde der WoWa auch gewogen; d.h. es scheint auch einfacher zu gehen als man glaubt d.h. nur auf dem Überprüfungsprotokoll nachschauen ob auch das Gewicht angegeben ist.
LG Werner
johannsen
25.05.2011, 12:37
Interessant - Interessant
Ein unbefugtes Hineinsetzen in ein Kfz oder Betreten eines WoWa oder WoMo ist jedenfalls nach dem Gesetz eine Besitzstörung (und auch durch den OGH bereits ausjudiziert).
Der Beamte könnte daher nur die Gesamtbreite des Kfz einschl. Spiegel messen und diese Breite müßte größer sein, als die Breite des WoWa.
mfg Werner
Hallo Werner!
Stimmt, "unbefugtes Hineinsetzen"! - aber der Polizeibeamte ist durch den Souverän (das Volk) - vertreten durch den National- und Bundesrat - dazu befugt ;-)
Oft kommt der Stress mit der Polizei durch im Volksmund kursierende Halb- bzw. Unwahrheiten zustande, auf die sich jemand kapriziert. Ergebnis völlig unnötige Anzeigen und Strafen - nicht immer, aber immer öfter.
LG
Johann
46erkurt
25.05.2011, 12:46
der einzige weg waere die hier schon mal angedachte lobbyaktion betreffend 3500+750kg als zulaessiges HZLGGW fuer freizeitfahrzeuge (also 4250kg HZLGG fuer campingfahrzeuge ohne anhaenger, das ginge vermutlich wenn man da will sogar im erlassweg, da brauchst ned mal auf die STVO novelle warten ..)
lg
g
Das wäre ja auch ein Gewinn für die Asfinag in Bezug auf die Go-Box.
Kuer
Interessant - Interessant
Ein unbefugtes Hineinsetzen in ein Kfz oder Betreten eines WoWa oder WoMo ist jedenfalls nach dem Gesetz eine Besitzstörung (und auch durch den OGH bereits ausjudiziert).
hi werner
das koennte aber schon ein aelteres urteil sein, oder?
seit dem EU beitritt gibt es ja die verdachtsunabhaengige durchsuchung von allem und jeden
PKW duerfen dazu an jedem ort und zu jeder zeit angehalten und durchsucht werden
da wird "reinsetzen zur durchsuchung" wohl drinnen sein fuerchte ich
womos sind davon - wenn sie zu wohnzecken genuetzt werden - uebrigens ausgeschlossen, dafuer benoetigt die behoerde nach wie vor einen durchsuchungsbeschluss (wenn sie nicht einen der unzaehligen ermaechtigungen nach dem fremdenaufenthaltsgesetz dazu verwendet)
lg
g
Das wäre ja auch ein Gewinn für die Asfinag in Bezug auf die Go-Box.
Kuer
ja nix da!
der 750kg zuschlag zu den 3500kg fuer freizeitfahrzeuge sollen quasi ein kulanzaufschlag werden, also alle bedingungen wie fuer fahrzeuge mit HZLGG max 3500kg was steuern, abgaben, fuehrerschein, autobahnvignette ect betrifft
geht aber eh ned ...
sowas beschliessen die ja doch nie ...
lg
g
johannsen
25.05.2011, 21:35
seit dem EU beitritt gibt es ja die verdachtsunabhaengige durchsuchung von allem und jeden
Eigentlich wollt ich ja nix mehr schreiben heute - aber Du zuckerst mich richtig auf ;-)
Die EU ist ja an vielem Schuld, sagt man. Aber dass sie die Europäische Menschenrechtskonvention außer Kraft gesetzt hätte, ist mir neu.
LG
Johann
Die EU ist ja an vielem Schuld, sagt man. Aber dass sie die Europäische Menschenrechtskonvention außer Kraft gesetzt hätte, ist mir neu.
hi
;-)
Langtitel Bundesgesetz über die Organisation der Sicherheitsverwaltung und die Ausübung der Sicherheitspolizei
(Sicherheitspolizeigesetz - SPG)
(NR: GP XVIII RV 148 AB 240 S. 41. BR: 4119 AB 4122 S. 545.) StF: BGBl. Nr. 566/1991
……..
Betreten und Durchsuchen von Grundstücken und Räumen
§ 39. (1) Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind ermächtigt, Grundstücke und Räume zu betreten, sofern dies für die Erfüllung der ersten allgemeinen Hilfeleistungspflicht oder zur Abwehr eines gefährlichen Angriffs erforderlich ist.
(2) Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind weiters ermächtigt, Grundstücke und Räume zu betreten, sofern dadurch ein zulässiger Waffengebrauch vermieden werden kann.
(3) Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind ermächtigt, Grundstücke, Räume und Kraftfahrzeuge zu durchsuchen, soweit dies der Suche
1. nach einem Menschen dient, dessen Leben oder Gesundheit unmittelbar gefährdet erscheint;
2. nach einem Menschen dient, von dem ein gefährlicher Angriff ausgeht;
3. nach einer Sache dient, die für einen gefährlichen Angriff bestimmt ist.
Sobald ein gefährlicher Angriff beendet ist, gelten für die Durchsuchung die Bestimmungen der StPO.
(4) Behältnisse, die sich in Räumen befinden, dürfen die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes unter den Voraussetzungen des Abs. 1 öffnen, unter den Voraussetzungen des Abs. 3 durchsuchen. Kraftfahrzeuge, die ihrer Bestimmung gemäß zu Wohnzwecken verwendet werden, dürfen nur unter den Voraussetzungen, die für Räume gelten, betreten oder durchsucht werden.
(5) Bei Handhabung der Befugnisse der Abs. 3 und 4 ist besonders darauf zu achten, daß Eingriffe in die Rechtssphäre der Betroffenen die Verhältnismäßigkeit (§ 29) wahren und daß Verletzungen gesetzlich geschützter Berufsgeheimnisse möglichst vermieden werden. Die Bestimmungen der §§ 141 Abs. 3 und 142 Abs. 1, 2 und 4 StPO gelten sinngemäß, es sei denn, es würde der Zweck der Maßnahme dadurch vereitelt.
…..
hier wird ausdruecklich nicht ein konkreter verdacht verlangt wie es in der bestimmung vor dem EU beitritt noch bedungen war
es reicht das schlichte wollen des beamten
Verhältnismäßigkeit
§ 29. (1) Erweist sich ein Eingriff in Rechte von Menschen als erforderlich (§ 28 Abs. 3), so darf er dennoch nur geschehen, soweit er die Verhältnismäßigkeit zum Anlaß und zum angestrebten Erfolg wahrt.
(2) Insbesondere haben die Sicherheitsbehörden und die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes
1. von mehreren zielführenden Befugnissen jene auszuwählen, die voraussichtlich die Betroffenen am wenigsten beeinträchtigt;
2. darauf Bedacht zu nehmen, ob sich die Maßnahme gegen einen Unbeteiligten oder gegen denjenigen richtet, von dem die Gefahr ausgeht oder dem sie zuzurechnen ist;
3. darauf Bedacht zu nehmen, daß der angestrebte Erfolg in einem vertretbaren Verhältnis zu den voraussichtlich bewirkten Schäden und Gefährdungen steht;
4. auch während der Ausübung von Befehls- und Zwangsgewalt auf die Schonung der Rechte und schutzwürdigen Interessen der Betroffenen Bedacht zu nehmen;
5. die Ausübung der Befehls- und Zwangsgewalt zu beenden, sobald der angestrebte Erfolg erreicht wurde oder sich zeigt, daß er auf diesem Wege nicht erreicht werden kann.
Weitere Durchsuchungsbestimmungen für Fahrzeuge, Betreten von Räumlichkeiten usw. gibts auch noch im Fremdenrecht. (abgesehen von der StPO natürlich)
Verhältnismäßigkeit beschäftigt dann auch meist die UVS.
lg
g
johannsen
26.05.2011, 07:35
hier wird ausdruecklich nicht ein konkreter verdacht verlangt wie es in der bestimmung vor dem EU beitritt noch bedungen war
es reicht das schlichte wollen des beamten
Weitere Durchsuchungsbestimmungen für Fahrzeuge, Betreten von Räumlichkeiten usw. gibts auch noch im Fremdenrecht. (abgesehen von der StPO natürlich)
Verhältnismäßigkeit beschäftigt dann auch meist die UVS.
Hallo Gerhard!
Ich denke, ich werde jetzt nicht auf Eingriffsgrundsätze, Entstehunggsgeschichte und Regelungszweck des SPG eingehen. Das würde erstens im konkreten Thread zu weit wegführen und ich denke, außer uns beiden tät hier sowieso keiner mehr mitlesen ;-)
Nur soviel: wo hast Du diese Dinge her, die Du da schreibst? Du liegst völlig daneben, was die Voraussetzungen zum Einschreiten betrifft und auch was der Zusammenhang mit der EU sein soll - ist leider typisches EU-Bashing, das hier nicht einmal einen Funken wahren Kern hat.
Das SPG ist - glaub ich - 1991 in Kraft getreten. Da war von EU-Beitritt Österreichs nur marginal, wenn überhaupt, die Rede.
Die von Dir zitierten Bestimmungen des § 39 ermöglichen es eben nicht, völlig willkürlich Räume und Grundstücke zu betreten - es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die von Dir genannten Bestimmungen sind von Anfang an im SPG verankert - ich trau mich das zu behaupten, weil ich Trainer im Rahmen der Einführung dieses Gesetzes war.
LG
Johann
... würde erstens im konkreten Thread zu weit wegführen und ich denke, außer uns beiden tät hier sowieso keiner mehr mitlesen ;-)
Nur soviel: wo hast Du diese Dinge her, die Du da schreibst? ..
hallo
dann sollten wir es einfach lassen hier und das ganze mal auf einen geselligen grillabend verschieben oder so
;-)
und nachlesen kannst du das berufen auf 39/3 SPG in dutzenden OGH urteilen und wie gesagt, ich "hoere" das ja auch sozusagen am direkten weg von der front ...
lg
g
derfranze
26.05.2011, 11:46
hi
wenn die staatlichen schergen jetzt wirklich die ladungssicherung fuer den gueterverkehr fuer campingfahrzeuge heranziehen wollen dann ist ihnen nicht zu helfen
mindesterforderniss bei der ladungssicherung - so wurde es mir mal von einem juristen erklaert - ist phi mal daumen:
wenn das transportfahrzeug auf den kopf gedreht wird darf kein teil der beladung seinen ort aendern
das ist bei wohnwaegen/wohnmobilen voelliger bloedsinn, denn ich vermute bei 2/3 davon wird auch im leeren, unbeladenen, serienmaessigen neuzustand eine menge in der gegend rumfliegen wenn ich den wowa/ das womo auf den kopf drehe
das einzige was diesbezueglich "wirklich" sauber im KGF geregelt ist, ist dass die hunde waehrend der fahrt im transportbehaelter bzw dem transportnetz gesichert sein muessen
alles andere wuerde ich als feuchte fiebertraueme des einen oder anderen dorfsherrif empfinden. laut dem gesetz unter weitester auslegeung evt irgendwie zu begruenden, aber in der praxis voellig sinnfrei ...
lg
g
Die Ladungssicherung beginnt schon in der StVO und erfolgt nach physikalischen Grundsätzen. Wenn es zu Meinungsverschiedenheiten kommt, dann kann nur ein Gutachter klären, wer recht hat. Hier wird sich sehr viel bewegen (müssen).
Grundsätzlich gilt für die Ladungssicherung:
Beim normalen Betrieb des Fahrzeuges muß die Ladung so gesichert sein, dass sie den während des Betriebes auftretenden Kräften standhalten kann. Unfälle (Kopfstand des Kfz z.B.) zählen nicht zum normalen Fahrbetrieb.
lg Franz
johannsen
26.05.2011, 11:54
Die Ladungssicherung beginnt schon in der StVO und erfolgt nach physikalischen Grundsätzen. Wenn es zu Meinungsverschiedenheiten kommt, dann kann nur ein Gutachter klären, wer recht hat. Hier wird sich sehr viel bewegen (müssen).
Grundsätzlich gilt für die Ladungssicherung:
Beim normalen Betrieb des Fahrzeuges muß die Ladung so gesichert sein, dass sie den während des Betriebes auftretenden Kräften standhalten kann. Unfälle (Kopfstand des Kfz z.B.) zählen nicht zum normalen Fahrbetrieb.
lg Franz
Franz, jetzt nehmen wir ihn in die Zange, dass ihm die Luft wegbleibt. In Zukunft wird er nur mehr auf uns hören müssen und nicht auf seine Einflüsterer ;-)
LG
Johann
johannsen
26.05.2011, 12:03
hallo
dann sollten wir es einfach lassen hier und das ganze mal auf einen geselligen grillabend verschieben oder so
;-)
Gute Idee - und Du brennst ;-)
LG
Johann
Gute Idee - und Du brennst ;-)
ist recht, ah schon wurscht ....
;-)
lg
g
Aber aufpassen, net, dass das als anfüttern ausgelegt wird :D:D:D:D:D:D:D
Wie ich da jetzt so diese "offiziellen" Texte gelesen hab, bin ich mich regelrecht in meine "Ex-Gesetzestext-Zeit" zurückversetzt vorgekommen .... irgendwie "heimisch" und doch heilfroh diesen "Trockenstoff" nicht mehr täglich beruflich zu benötigen - halleluja !! :D:D:D
Den Trick mit dem Grillabend, wenn man kurz vor dem "Zerquetschtwerden" ist, muss ich mir merken :D:D:D einfach genial !
ähhh - gäbs da dann auch was zu trinken ?
frage nur, weil so "angesäuselt" über diese Materie Aug in Aug diskutieren könnte sehr sehr lustig werden ... :D:D:D:D
Tirolergruß
gerilu
Den Trick mit dem Grillabend, wenn man kurz vor dem "Zerquetschtwerden" ist, muss ich mir merken :D:D:D einfach genial !
hi
von "zerquetscht" werden ist nicht die rede
der punkt den der johann hier voellig richtig angemahnt hat ist dass diskussionen in der noetigen tiefen hier schlichtweg off topic sind und niemanden interessieren
im gegenstaendlichen fall hatte ich jetzt 20min im RIS rechergieren und ein halbes dutzend OGH entscheide zitieren koennen wo der 39iger das hauptthema war.
nur wem bringt das was?
ich brauch mein ego ned damit staerken dass ich recht habe, vor allem deshalb weil ich ja auch immer wieder mal wo unrecht habe. das hebt sich am ende eh auf, also was solls ...
mir ist wichtig dass die grundsaetzliche denkrichtung erkennbar ist (ok, ist ned schwer..)
und wenn nur ein einziger deshalb beginnt darueber nachzudenke ob da nicht was dran sein koennte dann war mir das die tipperei schon wert
lg
g
hi
von "zerquetscht" werden ist nicht die rede
lg
g
ist schon klar Gerhard !!
die "mitschwingende Ironie" bei Johann und meiner einer ist dir ja eh nicht entgangen .... quetschtechnisch ? :D
gerilu
DampfBahner
26.05.2011, 18:22
hi
von "zerquetscht" werden ist nicht die rede
der punkt den der johann hier voellig richtig angemahnt hat ist dass diskussionen in der noetigen tiefen hier schlichtweg off topic sind und niemanden interessieren
...
und wenn nur ein einziger deshalb beginnt darueber nachzudenke ob da nicht was dran sein koennte dann war mir das die tipperei schon wert
lg
g
ICH lese durchaus mit :rolleyes: ... - und mich intressiert's auch :) !
Und imgrunde wär ich auch bei eurer "Insider-Diskussions-Quetsch-Grill-Part(ie)y" gern dabei;
rein interessehalber (natürlich nur) ;) .....
{Ich freu mich, daß ich in den vergangenen vielen Monaten (fast) keine "Verkehrs-Kontrollen" zu "erleiden" hatte - und bei der einzigsten vor einigen Wochen in Bayern die Gasflaschen im Kastenwagen eh schön vorschriftsmässig die Abdeck-KAPPEN drauf hatten ...
... was den deutschen Polizisten ausdrücklich sehr freute - und mir ein entsprechendes Bußgeld ersparte :cool: !}
johannsen
26.05.2011, 19:05
Hallo noch einmal ;-)
Ich denke, in einer Diskussion ist bei aller gegensätzlichen Meinung wichtig, dass das Gegenüber sein Gesicht wahren kann, auch wenn er noch soviel Unsinn schreibt ;-)
Wenn ich mich über ein Posting ärgere, versuch ich, die Tastatur für einige Zeit zu ignorieren. Nach einem zweiten und dritten Drüberlesen sieht das Geschriebene dann oft schon gar nicht mehr so schlimm aus oder ich komme drauf, dass der Inhalt, den ich dem Posting beim ersten Mal zugedacht habe, eigentlich auch ganz anders verstanden werden kann. Dann ist das sachliche Antworten gleich viel leichter.
Manchmal frage ich mich, ob ich wirklich soviel von diesen "trockenen" Gesetzesbestimmungen breittreten soll, weil ich befürchte, so manchen Leser/manche Leserin zu verschrecken. Andererseits: wie soll ich den Abo Gerhard sonst in Schach halten ;-))))
Danke daher an alle, insbesondere Gerhard, für die rege Diskussion.
LG
Johann
Flüsterer
27.05.2011, 08:00
Franz, jetzt nehmen wir ihn in die Zange, dass ihm die Luft wegbleibt. In Zukunft wird er nur mehr auf uns hören müssen und nicht auf seine Einflüsterer ;-)
LG
Johann
Moooooment, aufs "einflüstern" hätte wohl ich das (c), aber da bin ich unschuldig...:rolleyes::rolleyes:
derfranze
27.05.2011, 10:21
sagts ganz einfach einen Termin, würde auch gerne mit quatschen ;) , naschen :rolleyes: , grillen :cool:
oder so ....
lg Franz
Hallo johannsen,
ich leide mit Dir mit. Zu Deiner Beruhigung: es ist aus Deinen Postings klar zu erkennen, dass Du hier der ernstzunehmende Rechtskundige bist, viele bemühen sich, verhakeln sich aber in populären Statements ohne juristischen Hintergrund. Bitte verschone die Tastatur im Frustfall nicht zu lange, Deine Mitteilungen haben Hand und Fuß. Das zur Stärkung.
Im vorliegenden Fall (Gewichtsüberschreitung) schwingt oft das schlechte Gewissen mit, das sich in Angriffen auf die "Schergen" usf. äußert. Seien wir froh, dass es in Ö. eine objektive Exekutive gibt.
Trotzdem ein interessanter Thread!