Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gesamtgewicht WoWa....
Welches ist eigentlich das tatsächliche Gesamtgewicht des Wowa mit dem ich unterwegs sein darf? Man liest immer wieder mal in Foren, daß angeblich die Stützlast vom Gesamtgewicht des Wohnwagens abzuziehen ist, da dieses Gewicht ja auf das Zugfahrzeug wirkt. Unser Wowa hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 1200 Kilo und eine Stützlast von 70 Kilo. Dies würde dann bedeuten, daß ich den WoWa bis auf 1270 Kilo "fahren" darf, was mir dann aber wieder spanisch vorkommt.
Würde man in eine Kontrolle kommen und das Gespann oder der WoWa wird gewogen würde letzterer angekuppelt 1200 und abgekuppelt 1270 Kilo wiegen. Na was jetzt?
Ist jemanden eigentlich schon mal "passiert", das das Gewicht des WoWa kontrolliert wurde? Wenn ja, wie wird da gewogen? Massnahmen der Exekutive (Strafe?) falls man zu schwer ist?
Dieses Thema hat mich ursprünglich nicht wirklich interressiert. Ich nahm an mit den 210 Kilo Zuladung bei meinem WoWa locker auszukommen. Blunzn, wenn Vorzelt mit Anbau, Markisen etc. etc. schon 70 Kilo wiegen. Gasflasche, Griller, Bollerwagen für die Kinder, Sitzgelegenheiten, Kochgeschirr usw. usw. und schon ist das erlaubte Gewicht erreicht.
Dieter24
10.05.2011, 22:49
Unter dem tatsächlichen Gesamtgewicht verstehe ich das höchstzulässige Gesamtgewicht also mit allem Kram das ich zum Wegfahren eingepackt habe. Die Stützlast interessiert mich dabei nicht wirklich. Bin aber noch nie wegen des Gewichts kontrolliert worden.
Hallo,
wenn das Gesamtgewicht deines Wohnwagens mit 1200 Kg angegeben ist dann darf er nicht schwerer sein.
Die Stützlast hat damit überhaupt nichts zu tun, die gibt nur an mit welchem Gewicht der WW auf deine Anhängekupplung drückt, der WW hat ja deswegen nicht weniger Gewicht, und hier wieder wichtig max Stützlast des Autos beachten.
Weinbeisser
11.05.2011, 08:03
Mich würde auch interessieren, ob schon jemand kontrolliert wurde. Ich bin gewichtsmäßig auch immer ziemlich am Limit. Ich habe den WW mit allem Zubehör ausser Lebensmitteln und Kleidung mal abgewogen und bin auf 1270 kg gekommen. Bei einem hz. Gesamtgew. von 1300 kg kann ich noch 30 kg zuladen. Im Sommer lassen wir daher das 40 kg Vorzelt und eine Gasflasche zu Hause, dann geht es sich noch halbwegs aus. Aber heuer sollen noch 2 Fahrräder am Deichselträger dazu kommen. Das bereitet mir noch Kopfzerbrechen.
Irgendwo habe ich gelesen, dass lt. EU-Recht 3 % Überladung noch toleriert werden. Bei 1200 kg wären das 36 kg. Angeblich zahlst du für eine Überladung von 10 % 30 €, wobei ich aber nicht weiß, ob die 10 % von der Zuladung oder vom Gesamtgewicht gerechnet werden.
Ich würde über die 3 % nicht hinausgehen, da ein überladener Wohnwagen ja auch verkehrsgefährdend ist. Außerdem verlierst du bei einem Unfall, der durch die Überladung entstanden ist wahrscheinlich auch den Versicherungsschutz. Wenn du z.B. einen Totalschaden an einem Autobus verursachst, kann das schon existenzbedrohend sein, von Personenschaden mal abgesehen.
Harry
Irgendwo habe ich gelesen, dass lt. EU-Recht 3 % Überladung noch toleriert werden. Bei 1200 kg wären das 36 kg. Angeblich zahlst du für eine Überladung von 10 % 30 €, wobei ich aber nicht weiß, ob die 10 % von der Zuladung oder vom Gesamtgewicht gerechnet werden.
Ich würde über die 3 % nicht hinausgehen, da ein überladener Wohnwagen ja auch verkehrsgefährdend ist. Außerdem verlierst du bei einem Unfall, der durch die Überladung entstanden ist wahrscheinlich auch den Versicherungsschutz. Wenn du z.B. einen Totalschaden an einem Autobus verursachst, kann das schon existenzbedrohend sein, von Personenschaden mal abgesehen.
hi
10% vom Gesgew
und versicherungstechnisch ist es nur ein thema wenn es unfallkausal ist, also zb ein auffahrunfall, und nur dann wenn es dabei tote gibt denn nur dann ist eine voruebergehende beschlagnahme des fahrzeuges (und verwiegung) denkbar
zudem wird im falle eines unfalles alles was bis zu 20% nicht ueberschreitet nicht als ursache in betracht gezogen
also wenn du statt mit 130km/h mit 155km/h unterwegs bist und es kracht dann wird das im unfallverfahren nicht beruecksichtigt. soweit ich weiss ist das beim gewicht dasselbe
jedes nachdenken ueber 70kg mehr oder weniger ist daher eine nette fleissaufgabe aber ned wirklich relevant
die exekutive ist aus dem gewerblichen bereich taeglich mit ueberschreitungen im 25 oder 30% bereich konfrontiert. das kostet dann bis zu 100,- oder mehr,
aber wegen 70kg ueberladung eines 1300kg wowa (4%) wird wohl kaum einer seinen schreibblock zuecken ..)
lg
g
Hallo - es wird definitiv kontrolliert !! Dazu wurden ja auch u.a. diese "Kontrollstellen" eingerichtet ...
Natürlich werden hauptsächlich LKW ausgeleitet - oft auch ALLE Fahrzeuge um die "Vignette" zu kontrollieren, aber vermehrt auch WOMOs und Gespanne, um sie hinsichtlich Gewicht zu überprüfen !
Vom "Hörensagen" soll gerade 2011 das ein "Schwerpunkt" sein ...
zur Stützlast sei gesagt, dass das so im KFG steht:
Höchste zulässige Anhängelast ist das größte tatsächliche Gewicht eines an ein Kraftfahrzeug anzukuppelnden Anhängers, mit dem das Kraftfahrzeug in den Mitgliedstaaten der EU zugelassen oder in Betrieb genommen werden kann. Bei Zentralachsanhängern, Starrdeichselanhängern oder Sattelanhängern ist die höchste zulässige Anhängelast das tatsächliche Gewicht des Anhängers abzüglich der tatsächlichen Stützlast am Kupplungspunkt; die Belastung des Kupplungspunktes muß vom Hersteller angegeben werden. Die höchste zulässige Anhängelast darf die technisch zulässige Anhängelast, angegeben vom Hersteller des Fahrzeuges, nicht übersteigen;
gerilu
Weinbeisser
11.05.2011, 09:53
Wir wurden auch schon zweimal zu so einer Kontrollstelle umgeleitet, aber dann ohne jede Kontrolle durchgewunken. Meine Frau rechnet da immer gleich mit dem Schlimmsten :p
Vermutlich werden nur offensichtlich überladene Fahrzeuge kontrolliert. Wenn der WW ordentlich beladen ist, merkt man 30 kg Überladung optisch gar nicht.
Harry
Hallo
zur Stützlast sei gesagt, dass das so im KFG steht:
Höchste zulässige Anhängelast ist das größte tatsächliche Gewicht eines an ein Kraftfahrzeug anzukuppelnden Anhängers, mit dem das Kraftfahrzeug in den Mitgliedstaaten der EU zugelassen oder in Betrieb genommen werden kann. Bei Zentralachsanhängern, Starrdeichselanhängern oder Sattelanhängern ist die höchste zulässige Anhängelast das tatsächliche Gewicht des Anhängers abzüglich der tatsächlichen Stützlast am Kupplungspunkt; die Belastung des Kupplungspunktes muß vom Hersteller angegeben werden. Die höchste zulässige Anhängelast darf die technisch zulässige Anhängelast, angegeben vom Hersteller des Fahrzeuges, nicht übersteigen;
gerilu
das heißt also, ich darf an mein Auto, das 1300kg h.z.Anhängelast bzw. 75kg Stützlast hat
einen WoWa anhängen, der - separat gewogen - 1375kg hat?
(vorausgesetzt 1300kg auf der Achse und 75kg auf der Deichsel sowie alle anderen technischen Höchstgewichte eingehalten)
oder hab ich das missverstanden?
Flüsterer
12.05.2011, 08:01
das heißt also, ich darf an mein Auto, das 1300kg h.z.Anhängelast bzw. 75kg Stützlast hat
einen WoWa anhängen, der - separat gewogen - 1375kg hat?
(vorausgesetzt 1300kg auf der Achse und 75kg auf der Deichsel sowie alle anderen technischen Höchstgewichte eingehalten)
oder hab ich das missverstanden?
NEIN, weil es hier ja um die Gesamtmasse geht, die hinten dran hängt - und das sind 1300 kg, egal wie sich das auf verschiedene Punkte in vertikaler Richtung aufteilt.
Vergesst doch bitte mal die ganze Gramm-Fuchserei und reizt nicht immer alles aus. Soll heißen: WoWa nicht zu groß fürs Auto dimensionieren (oder eben das Auto anpassen), EzB Schein machen und über all die Gewichtsproblematiken dann entspannt zurücklehnen. Das schont übrigens nicht nur die Technik und die Karosserie des Autos ungemein, es trägt auch zu einem entspannten Fahrgefühl bei und damit zu einer stressfreien Urlaubsreise.
NEIN, weil es hier ja um die Gesamtmasse geht, die hinten dran hängt - und das sind 1300 kg, egal wie sich das auf verschiedene Punkte in vertikaler Richtung aufteilt.
Vergesst doch bitte mal die ganze Gramm-Fuchserei und reizt nicht immer alles aus. Soll heißen: WoWa nicht zu groß fürs Auto dimensionieren (oder eben das Auto anpassen), EzB Schein machen und über all die Gewichtsproblematiken dann entspannt zurücklehnen. Das schont übrigens nicht nur die Technik und die Karosserie des Autos ungemein, es trägt auch zu einem entspannten Fahrgefühl bei und damit zu einer stressfreien Urlaubsreise.
Das habe ich ja auch immer so verstanden!
Außerdem geht es jetzt nicht um die Gewichtsproblematik im Grenzbereich oder EzB sondern auch für Gespanne unter 3,5t um die Frage: was darf ich prinzipell anhängen?
Und auch mit EzB musst dir genau diese Frage stellen!
Was besagt also deiner Meinung nach der erwähnte Satz?
"Bei Zentralachsanhängern, Starrdeichselanhängern oder Sattelanhängern ist die höchste zulässige Anhängelast das tatsächliche Gewicht des Anhängers abzüglich der tatsächlichen Stützlast am Kupplungspunkt."
Warum? Das Alko Chassis auf dem unser Knaus Südwind aufgebaut ist lässt ein Gesamtgewicht von 1300 Kilo zu. Unser Zugfahrzeug darf auch 1300 Kilo ziehen. Der Wowa ist in Deutschland auch mit 1300 Kilo typisiert. Aus irgendeinem Grund in Österreich jedoch nur mit 1200 Kilo. Ich würde zwar das Gesetz brechen weil wahrscheinlich das Zulässige Gesamtgewicht etwas überschreite. Sicherheitstechnisch hätte ich allerdings kein Problem, weil alles in der Norm lt. Hersteller ist.
Knaus hats sowieso etwas mit den verschiedenen Angaben in Prospekt/Typenschein/Bedienungsanleitung. Das stimmt kaum etwas überein.
zur Stützlast sei gesagt, dass das so im KFG steht:
Höchste zulässige Anhängelast ist das größte tatsächliche Gewicht eines an ein Kraftfahrzeug anzukuppelnden Anhängers, mit dem das Kraftfahrzeug in den Mitgliedstaaten der EU zugelassen oder in Betrieb genommen werden kann. Bei Zentralachsanhängern, Starrdeichselanhängern oder Sattelanhängern ist die höchste zulässige Anhängelast das tatsächliche Gewicht des Anhängers abzüglich der tatsächlichen Stützlast am Kupplungspunkt; die Belastung des Kupplungspunktes muß vom Hersteller angegeben werden. Die höchste zulässige Anhängelast darf die technisch zulässige Anhängelast, angegeben vom Hersteller des Fahrzeuges, nicht übersteigen;
Eines dürfen wir bei unserer Diskussion hier nicht vergessen. Anhägelast und zul. Gesamtgewicht sind 2 paar Schuhe.
Wenn diese Angabe tatsächlich aus dem Gesetz stammt (woran ich nicht zweifle), darf ich mit einem Zugfahrzeug an das ich 1300 Kilo anhängen darf und das eine Stützlast von 75 Kilo hat, einen Wohnwagen mit einem effektiven Gesamtgewicht von 1375 Kilo ziehen.
Wenn das Thema Anhängelast so geregelt ist, besteht doch auch die Möglichkeit, daß dies beim zulGesamtgewicht ähnlich geregelt ist?!?
Weinbeisser
12.05.2011, 14:02
Warum? Das Alko Chassis auf dem unser Knaus Südwind aufgebaut ist lässt ein Gesamtgewicht von 1300 Kilo zu. Unser Zugfahrzeug darf auch 1300 Kilo ziehen. Der Wowa ist in Deutschland auch mit 1300 Kilo typisiert. Aus irgendeinem Grund in Österreich jedoch nur mit 1200 Kilo.
Wenn im Typenschein ein hz. Gesamtgewicht von 1300 eingetragen ist, kannst du das auch im Zulassungsschein ändern lassen. Das haben wir auch gemacht. Im Typenschein von unseren WW steht 1000-1300 kg. Mit dem früheren Zugfahrzeug durfte ich nur 1200 kg ziehen, da haben wir 1200 im Zulassungsschein eintragen lassen. Mit dem neuen Auto darf ich 1300 kg ziehen, daher haben wir das im Zulassungsschein korrigieren lassen. War überhaupt kein Problem.
Harry
Wienerwald-Jo
12.05.2011, 14:53
Hallo,
auf längeren Fahrten sind wir zwar angeräumt wie eine Gastarbeiterfamilie auf Heimaturlaub:o, Fahrräder am Dach, Vorzelt+Gestänge+Tisch u.u.u., alles im Zugfahrzeug>>>dadurch sicherer unterwegs>>>keine Wohni-Gewichtsprobleme, etwas mehr Arbeit ist es zwar, aber wir sind ja im Urlaub u. nicht auf der Flucht;)
JO.
Hallo,
auf längeren Fahrten sind wir zwar angeräumt wie eine Gastarbeiterfamilie auf Heimaturlaub:o, Fahrräder am Dach, Vorzelt+Gestänge+Tisch u.u.u., alles im Zugfahrzeug>>>dadurch sicherer unterwegs>>>keine Wohni-Gewichtsprobleme, etwas mehr Arbeit ist es zwar, aber wir sind ja im Urlaub u. nicht auf der Flucht;)
JO.
Und wie schauts mit dem Zugfahrzeug aus?:eek:
Wenn ich mir da die diversen Zuladungsgewichte anschaue, hab ich verhältnismäßig mit dem Womo weniger Probleme.
Wieviel kg hast du denn Zuladung bei deinem Auto
:rolleyes::D:D:D:D
Wienerwald-Jo
12.05.2011, 20:56
Und wie schauts mit dem Zugfahrzeug aus?:eek:
Wenn ich mir da die diversen Zuladungsgewichte anschaue, hab ich verhältnismäßig mit dem Womo weniger Probleme.
Wieviel kg hast du denn Zuladung bei deinem Auto
:rolleyes::D:D:D:D
na ja, ich meine 480kg werden ausreichen, wir sind ja nur 2 Schlanke;)
je schwerer das Zugfahrzeug- umso stabiler läuft das Werkel. Wie schon "Flüsterer" geschrieben:
nicht bis zum letzten Kilo ausreizen ist immer sicherer!;)
JO
Ahso
Bei uns bleibt da nicht mehr viel übrig fürs gepäck *gggggggggggggggggggg*
derfranze
12.05.2011, 22:17
Guten Abend mal, ich habe mich nach längerem Mitlesen zum Anmelden entschlossen.
Zum Gewicht:
WW sind Einachsanhänger (auch mit Doppelachse) und KEINE Starrdeichselanhänger, Zentralachsanhänger oder Sattelanhänger.
Ein Zentralachsanhänger hat bis 1000 kg Stützlast. Ein Starrdeichselanhänger und Sattelanhänger legen einen Teil Ihres Gesamtgewichtes (mehr als eine Tonne) auf die Anhängevorrichtung des Zugfahrzeuges.
Viel Vergnügen beim Ziehen solcher Anhänger mit dem PKW :D
Zu den Überschreitungen: Eine Gewichtsüberschreitung wird in der ganzen EU in der Höhe von 2 % des Gesamtgewichtes und 6 % der Achslast straflos toleriert. (EU-Verordnung). Beim Einachsanhänger ist aber die Achslastüberschreitung ohne Bedeutung, da mit 2 % des Gesamtgewichtes die Obergrenze ist.
lg Franz
Guten Abend mal, ich habe mich nach längerem Mitlesen zum Anmelden entschlossen.
Zum Gewicht:
WW sind Einachsanhänger (auch mit Doppelachse) und KEINE Starrdeichselanhänger, Zentralachsanhänger oder Sattelanhänger.
Ein Zentralachsanhänger hat bis 1000 kg Stützlast. Ein Starrdeichselanhänger und Sattelanhänger legen einen Teil Ihres Gesamtgewichtes (mehr als eine Tonne) auf die Anhängevorrichtung des Zugfahrzeuges.
Viel Vergnügen beim Ziehen solcher Anhänger mit dem PKW :D
Zu den Überschreitungen: Eine Gewichtsüberschreitung wird in der ganzen EU in der Höhe von 2 % des Gesamtgewichtes und 6 % der Achslast straflos toleriert. (EU-Verordnung). Beim Einachsanhänger ist aber die Achslastüberschreitung ohne Bedeutung, da mit 2 % des Gesamtgewichtes die Obergrenze ist.
lg Franz
danke für die Aufklärung!!!