Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Übernachten im LKW/Wohnmobil
hallo!
Besteht rechtlich ein Unterschied darin, ob man/frau in einem LKW übernachten darf je nachdem, ob er als LKW oder als Wohnmobil angemeldet ist?
lg, britta
quote:
hallo!
Besteht rechtlich ein Unterschied darin, ob man/frau in einem LKW übernachten darf je nachdem, ob er als LKW oder als Wohnmobil angemeldet ist?
lg, britta
Hallo Dimba,
das hängt von den Landesgesetzen des jeweiligen Bundeslandes ab.
Das Tiroler Campingesetz verbietet das "Kampieren" außerhalb von Campingplätzen grundsätzlich.
Es gibt nur zeitlich befristete Ausnahmen für Großveranstaltungen.
"Kampieren" ist im Gesetz so definiert:
Im Sinne dieses Gesetzes sind
a) "Kampieren" das Nächtigen von Personen in mobilen
Unterkünften, wie Zelte, Wohnwägen, Kraftfahrzeuge, Wohnmobile,
Mobilheime und dergleichen im Rahmen des Tourismus;
Die Zulassung spielt also keine Rolle, verboten ist nur das Nächtigen im Rahmen des Tourismus.
Das Nächtigen außerhalb des Rahmens des Tourismus ist somit nicht verboten.
Einige Beispiele:
Also darf ein
LKW-Fahrer/Fahrerin im LKW,
Rennsportler (siehe Bode Miller) im Wohnmobil
Handlungsreisender im Wohnmobil oder auch im PKW.
ohne Probleme außerhalb von Campingplätzen übernachten.
Wie die gesetziche Lage in den anderen Bundesländern ist kann ich nicht beantworten.
Da die Herrn Hofräte der Landesregierungen gerne voneinander abschreiben wird es wohl teilweise so ähnlich sein.
Freundliche Grüße
saltun
bald Womo-Fahrer
Hallo!
In Wien dürfte eigentlich nicht übernachtet werden.
Denn ist allgemein verboten in Wohnwagen, Womos, Kraftfahrzeugen (!), Containern, Bauhütten ... (also eh überall) zu übernachten.
=> schriftliche Auskunft vom Mag. Wien bekommen.
Frage ist wem`s auffällt :) wenn ein g`schicktes Platzerl gefunden wird. Und wann der Übergang von Halten (kurzes Ausruhen) in Nächtigen übergeht. Glaube nicht das jemals wer in Wien gestraft worden ist.
Oder, hat schon wer negative Erfahrungen machen müssen?
Gruss HARI
Hallo HARI,
quote:
In Wien dürfte eigentlich nicht übernachtet werden.
Denn ist allgemein verboten in Wohnwagen, Womos, Kraftfahrzeugen (!), Containern, Bauhütten ... (also eh überall) zu übernachten.
=> schriftliche Auskunft vom Mag. Wien bekommen.
Das Verbot kann nur auf Grund einer gesetzliche Bestimmung verfügt werden.
Ich habe im RIS (Rechtsinformationssystem) in Wien unter Camping oder kampieren überhaupt keine Bestimmung gefunden.
Hat das Magistrat bei der Auskunft auf ein Gesetz oder eine Verordnung verwiesen?
Gruß saltun
bald Womo-Fahrer
hi saltun,
dieses übernachtungsverbot ist schon richtig. es besteht als verordnung (wird vom jeweiligen bürgermeister vom dorf bis hin zur stadt nach eigenbedarf verordnet und hat mit campinggesetzen/verordnungen nichts zu tun) schon einige jährchen und wurde uns eigentlich von den italienern eingebrockt.
du hättest mal den heldenplatz in der saison sehen sollen. vollgestellt mit womos und da auf teufel komm raus am abend gegrillt und mit der entsorgung hat man es auch nicht so genau genommen.
es blieb dem bürgermeister im endeffekt nichts anderes übrig, denn schlussendlich leben wir auch vom fremdenverkehr und die hofburg gehört eben dazu...
http://img95.imageshack.us/img95/1152/lmchafen2ah.jpg
lg richard
Hallo Richard,
ich wollte nicht den Eindruck erwecken, daß ich für das wilde Abstellen von Wohnmobilen in Innenstädten bin. Wenn wir im Herbst mit unseren neuen Wohnmobil Wien besuchen, wird dieses höchstwahrscheinlich in Tulln am Campingplatz stehen und wir werden uns in Wien nur mit Bahn, U-bahn und per pedes bewegen.
Mich wundert nur, daß Wien die Italiener mit ihren Wohnmobilen verscheuen konnte.
Tirol hat das überaupt strengstmögliche Campinggesetz (gerade noch das Campen an sich ist nicht verboten), aber in Innsbruck stehen im Saggen (Villenviertel) immer noch massenweise Italiener mit Wohnmobilen.
Ich habe nochmals die Wiener Gesetze durchsucht, aber außer im Naturschutzgesetz ein Campingverbot im "Grünland" nichts gefunden.
Ich bin kein Jurist sondern Techniker, habe mich aber in meinem Beruf sehr viel mit der Tiroler Gesetzen herumschlagen müssen.
Jetzt glücklicherweise nicht mehr, da in Pension.
Gruß
saltun
bald Womo-Fahrer
Hallo!
Campieren ist meist verboten, übernachten nicht; d.h.
Campieren: Stützen heruntergekurbelt, Tisch oder Sessel aufgestellt, Urlaubscharakter (=im Rahmen des Tourismus)
Übernachten: Jeder Autofahrer kann dort wo es erlaubt ist, parken und schlafen, damit er seine Fahrtüchtigkeit wieder herstellt.
Nach dem Ausruhen verläßt er den Parpklatz wieder.
mfg WS
seiwer
quote:
Hallo HARI,
quote:
In Wien dürfte eigentlich nicht übernachtet werden.
Denn ist allgemein verboten in Wohnwagen, Womos, Kraftfahrzeugen (!), Containern, Bauhütten ... (also eh überall) zu übernachten.
=> schriftliche Auskunft vom Mag. Wien bekommen.
Das Verbot kann nur auf Grund einer gesetzliche Bestimmung verfügt werden.
Ich habe im RIS (Rechtsinformationssystem) in Wien unter Camping oder kampieren überhaupt keine Bestimmung gefunden.
Hat das Magistrat bei der Auskunft auf ein Gesetz oder eine Verordnung verwiesen?
Gruß saltun
ja, ich muss mal zu hause schauen ob ich das noch finde,
hat zumindest ziehmlich amtlich gewirkt.
Gruss HARI
bald Womo-Fahrer